Vom 16.06.2002 |
§ 1
Die deutsche Universität vereinigt die hergebrachten wie die neu sich entwickelnden Studiengänge der akademischen Berufe mit den Wissenschaftskollegien, an denen nach dem dualen Prinzip durch Teilnahme an der Forschung nur Wissenschaftler ausgebildet werden.
§ 2
Die deutsche Universität ist wie die deutsche Schule dreigliedrig. Sie unterteilt sich in
Grundstudium,
Hauptstudium und
Kolleg-Studium.
Akademische wie wissenschaftliche Studenten teilen das Grundstudium in [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Die deutsche Schule gliedert sich in
Grundschule (Volksschule),
Hauptschule und
Höhere Schulen.
Letztere unterteilen sich in Realschulen, Oberrealschulen und Gelehrtenschulen.
§ 2
Alle deutschen Kinder besuchen vom sechsten Lebensjahr an für vier Jahre die deutsche Volksschule, worin sie das Lesen und Schreiben der deutschen Muttersprache erlernen und mit anderen, ausschließlich deutschen Kindern die deutsche Volksgemeinschaft in Gedicht, Lied, Bild und [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Es ist Zweck dieses Gesetzes, Volk und Reich vor der Manipulation seines Willens, vor der Verbiegung der öffentlichen Meinung, vor dem Mißbrauch von Informationen und Meinungen, insofern dies alles durch besondere Veröffentlichungsmittel (Medien) verstärkt wird, zu schützen.
§ 2
Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich [...]
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Vom 16.06.2002 |
Jeder Volksdeutsche, der sein Recht auf Wehrdienst im Deutschen Reich wahrnimmt, unterwirft sich der lebenslangen Wehrpflicht. Er leistet nach dem Abschluß des Grundwehrdienstes folgenden Reichsbürgereid: „Ich schwöre, daß ich dem Deutschen Volke und dem Deutschen Reiche die Treue halten, mit meinem Gut und Blut seine Freiheit schützen und alle meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde. Dies [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Ausländer ist jeder, der nicht der deutschen Abstammungsgemeinschaft angehört. Volksdeutsche ausländischer Staatsangehörigkeit fallen nicht unter dieses Ausländergesetz.
§ 2
Ausländer können als geladene oder als zahlende Gäste auf dem Boden des Deutschen Reiches weilen, insofern und solange das Deutsche Volk von diesem Aufenthalt einen Nutzen und keinen spürbaren Schaden hat. Im Zweifelsfalle entscheidet die Sozialpolizei. Ausländer [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Zweck diese Gesetzes ist es, die deutsche Rechtsordnung gegen Angriffe zu wappnen, die teils von neuartigen Straftaten herrühren, teils von rechtswidrigen Tribunalisierungen des Deutschen Volkes und der Organe des Deutschen Reiches durch Kriegsgegner und deren Helfer. Abgewehrt werden soll auch die Verletzung des Rückwirkungsverbots bei Straftatbeständen. Prinzip dieses Gesetzes ist daher die Rückwirkung und [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Das Deutsche Reich schützt die deutsche Kunst. Die deutsche Kunst ist geschützt, indem ihr der deutsche Raum allein vorbehalten bleibt, schädliche Fremdeinflüsse von ihr ferngehalten werden und ausschließlich deutsche Künstler gefördert werden dürfen. Deutsche Kunst ist das zur Anschauung gebrachte Denken des absoluten Geistes des Deutschen Volkes.
§ 2
Künstler ist, wer Werke der schönen Kunst, [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Der private Glauben des Einzelnen ist im Deutschen Reiche frei.
§ 2
Der öffentliche Kultus im Deutschen Reiche ist an das Deutsche Reich gebunden und dem Deutschen Volke vorbehalten. Der öffentliche Kultus feiert die Einheit von Volk, Kirche und Staat im Reich im Angesicht des dreieinigen Gottes.
§ 3
Kirche und Staat sind im außerkultischen Leben des Deutschen [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Der Arbeitsdienst ist die Eigenwirtschaft des Deutschen Reiches. Der Arbeitsdienst gewährleistet das Recht auf Arbeit für jeden Reichsdeutschen und sichert die Vollbeschäftigung des Deutschen Volkes. Der Arbeitsdienst erzeugt alle Güter und Dienste zur Selbstversorgung von Volk und Reich. Überschüsse können am Markt veräußert werden.
§ 2
Der staatliche Arbeitsdienst ist die Großform der Eigenwirtschaft des Deutschen [...]
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Vom 16.06.2002 |
§ 1
Die Wirtschaftsordnung der Sozialordnung unterzuordnen und ihr auf Dauer dienstbar zu halten, ist Aufgabe dieses Gesetzes. Die Wirtschaftsordnung ist das sozialverträgliche Verhältnis der Produktion und Distribution der Güter und Dienste zu den Einzelnen und ihren Gemeinschaften. Leben, Arbeiten und Herstellen müssen so verbunden sein, daß jeder Deutsche in seiner engeren Heimat nicht nur die [...]
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