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	<title>Deutsches Kolleg &#187; Grundkurse</title>
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		<title>Grundkurs Politologie</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Aug 1998 14:11:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die politischen Analphabeten ein Volk bevormunden, wie es heute mit den Deutschen in den deutschen Staaten der Fall ist, dann schmarotzt die politische Unfähigkeit an der geschichtlich erarbeiteten Substanz des Volkes. Die politische Substanz eines Volkes ist aber eine und die selbe Produktivkraft wie seine wirtschaftliche und seine seelische Substanz auf den Stufen materieller, geistiger und pädagogischer Produktion und zudem die Fähigkeit ihrer gesellschaftlichen Reflexion. Die regierende Dummheit hat keinen Begriff des Politischen und hängt dem Aberglauben an, die Gesellschaft könne handeln, will aber nichts wissen von den Gemeinschaften, die handeln können, und besonders will die regierende Dummheit nichts wissen von dem Volk, der souveränen Gemeinschaft, die auf Erden in ungeschmälerter Eigenverantwortung handeln kann, woran das deutsche Volk aber immer noch von einer Fremdherrschaft und ihren inländischen Handlangern mit Gewalt und Schrecken, mit Lug und Trug gehindert wird.</p>
<p>Die regierende deutsche Dummheit, welche die ganze Schläue der Fremdherrschaft ausmacht, hat selbstredend außer der Treue zum großen Bruder keinen Schimmer von dem Begriff des Politischen, weshalb sie nach Kräften den Besatzern &#8211; Militär- wie Zivilokkupanten &#8211; hilft, das Deutsche Reich im Koma zu halten. Sowenig sie Gemeinschaft von Gesellschaft unterscheiden können, so ahnungslos sind sie über die Politik von Krieg und Frieden, von Freund und Feind, und sie wissen schon garnicht, was linke und was rechte Politik ist. Die Vögte der Fremdherrschaft haben keine Ahnung, daß die Menschenrechte, die sie ständig im Munde führen, der Tod der Person und das Ende aller Moralität in der Welt sind, von der Sittlichkeit ganz zu schweigen. Die Regierenden wissen Staatsformen nicht von Regierungsformen und eine gerechtfertigte Regierungsbildung wie die Demokratie von einer entarteten wie dem Parlamentarismus ebensowenig zu unterscheiden, wie sie sich keine geordnete Standesvertretung (z.B. des besonderen Standes im Parlament) vorstellen können. Sie begreifen weder den legitimen Gegensatz der Klassen und ihrer Parteien im Stande der bürgerlichen Gesellschaft noch den der Fraktionen innerhalb der Vertretung dieses Standes, des Parlaments. Der Parteienstaat als sekundäre Schmarotzerklasse versteht nicht nur nichts mehr vom Staat, sondern auch nichts mehr von der bürgerlichen Gesellschaft, von der er abstammt und aus der er sich durch das Verbrechen der Selbstemanzipation entfesselt hat. So schmatzt die regierende Dummheit beim Gastmahle des Leviathan ((Hans-Dietrich Sander, Das Gastmahl des Leviathan &#8211; Praefatio cenae, in: Politische Lageanalyse. Festschrift für Hans-Joachim Arndt, ed. Beismann/Klein, Bruchsal 1993.)), Kannibalen am Staate und an der bürgerlichen Gesellschaft gleichermaßen. Begleitmusik beim kannibalischen Mahle ist die monotone Beschwörung der Vernunft, wobei der Verstand verlorenging.</p>
<p>Daß es mit der Herrschaft der Systeme, mit der Pastoralmacht der Moderne und ihrem Nihilismus zu Ende geht, das spüren allenthalben auch deren Verteidiger. Das, was wiederkommen wird, nämlich Recht und Ordnung, haben die Hauptdarsteller des derzeitigen Zustandes zu fürchten. Anderes als Systeme und bestenfalls noch einen Systemwechsel können sich die Protagonisten des Bestehenden nicht vorstellen, vor allem keine Ordnung. Recht verwechseln sie mit Gesetz oder der sog. &#8220;normativen Kraft des Faktischen&#8221; des Juristen Georg Jellinek ((Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl. 1913, S. 337 ff.)). Das Recht als eigentümlicher (oder anerkannter) Besitz ist aber der substantielle Politikbegriff, das Rechtssubjekt (oder die Person) als Besitzer, der anerkannt oder Eigentümer ist, hingegen der subjektive Politikbegriff. Die Ordnung aber ist die Verortung für sich bestehender Dinge oder Sachverhalte und die Gestaltung ihres Zusammenhangs zu einem Ganzen. Anders als das System, das nur Gegensysteme oder ausgegrenzte Umwelt, aber keine innere Opposition kennt, führt die Verortung der Gegenstände und Sachverhalte in einer Ordnung zur notwendigen Opposition, also Entgegensetzung als Teil ihrer verortenden Auseinandersetzung. Der Verlauf der Auseinandersetzung mit den Entgegengesetzten, also die Opposition in der Ordnung, ist die Gestaltung der Ordnung, und die wiederkehrenden Verlaufsformen sind die Gestalt und der geistige Gehalt jeder endlichen Ordnung.</p>
<p>Die in diesem Grundkurs verwendete <strong><em>Begriffsschrift</em></strong> hat eine politologische Grammatik, die aus Buchstaben, Wörtern, Sätzen und diversen Satzzeichen besteht. Die <em>Buchstaben</em> unterscheiden sich in Großbuchstaben und Kleinbuchstaben. Die <em>Satzzeichen</em>, die sich in solche der Einheit, der Operation und der Reflexion aufteilen, fassen mehrere Großbuchstaben zu Wörtern oder mehrere Groß- und Kleinbuchstaben zu Sätzen zusammen; sie wären in Verbalsprachen Prädikate. Das Operationszeichen zeigt handlungs- und handlungsersatzlogische oder aussagenlogische ((Aussagenlogik beruht auf der Tautologie a=a und auf den zwei Werten wahr und falsch. Die Handlungslogik hingegen gehört zum Typus der intensionalen Logiken, zu denen noch die (dialektischen) Negationslogiken und die Positionslogik zählen. Für diesen Logik-Typus ist die Nicht-Tautologie a=b und die Einwertigkeit grundlegend, d.h. alle Aussagen sind wahr und geben nur die besondere Logik der besonderen Sache wieder und sind also nur XY-logie. Das Verhältnis der Fachgrammatik oder Fachzeichenlogik zur Logik der Sache selber ist das der Analogie. Politologie ist Analogie der Politik.)) Zusammenhänge zwischen Großbuchstaben oder Sätzen dieser Formelsprache. Die Reflexionszeichen zeigen gesellschaftliche Beziehungen zwischen Großbuchstaben und Wörtern. Die Reflexionszeichen formalisieren genau das, was der Philosoph Sohn-Rethel ((Alfred Sohn-Rethel, Geistige und körperliche Arbeit. Zur Theorie der gesellschaftlichen Synthesis, Frankfurt/Main 1970.)) unter den Denkformen des Warentausches zu begreifen sich bemüht hatte.</p>
<p>In dieser politischen Begriffsschrift sind die <em>Großbuchstaben</em> K (konkrete Handlung) und A (abstrakte Handlung) die dynamischen und B (Besitz) und E (Eigentum) die statischen <em>Begriffselemente</em>. Die Zusammenfassung der dynamischen und der statischen Großbuchstaben mittels Klammern und Kommata ergibt die <em>Wörter</em> (K,A) (rechtsbildende Handlung) und (B,E) (Recht) als die <em>Elementarbegriffe</em> der Politik. Die <em>Kleinbuchstaben</em> unterscheiden sich in die <em>Quanten</em> x,y,z und <em>Indikatoren</em> p,q,r (Laufindices) sowie die <em>Indikatorklassen</em> g,v,c,j. Die Satzzeichen sind neben Klammern und Kommata die <em>Produktoren</em> →, ⇒ und die <em>Reflektoren</em> &gt;, &lt;, =, ≠, ≡, ≡<span id="ident">|</span>, :=, =:, :=:, ≅ . Ein <em>Hauptsatz</em> in der Begriffsschrift ist die Verknüpfung von mindestens zwei Wörtern durch Produktoren oder Reflektoren. Ein <em>Nebensatz</em> ist die Verbindung zweier Begriffselemente (Großbuchstaben) durch Produktoren oder Reflektoren. Ein <em>Absatz</em> ist die Verbindung von Haupt- und Nebensätzen (Urteilen) zu einem Gedanken (Schluß). <em>Relativsätze</em> sind Nebensätze, die durch die aussagenlogischen Operatoren &amp; (Konjunktion), <span style="text-decoration: underline;">ο</span> (Alternative) und → (Implikation) an Hauptsätze anschließen. Der Operator der Implikation ist der Produktor, wenn er zwischen den gleich angezeigten Großbuchstaben K und B oder A und E steht.</p>
<p><em>Reflexivsätze</em> sind Begriffselemente mit einem allein auf sie selbst angewandten Reflektor. Reflexivsätze bringen somit die Selbstreflexion eines Subjekts zum Ausdruck, wenn das Begriffselement oder der Elementarbegriff (K,A) bzw. (B,E) mit einem <em>Gemeinschaftsanzeiger</em> aus p oder einem <em>Individualindex</em> aus q belegt ist. Auch wenn Reflexivsätze nur einen <em>Artikelindex</em> aus r aufweisen, ist der Großbuchstabe ihr grammatisches Subjekt, der Reflektor ihr grammatisches Prädikat. Werden Reflexivsätze wie =B oder =K in <em>Funktionalsätze</em> =(B) oder =(K) verwandelt, dann stellt sich die Abhängigkeit der Reflektoren von ihren Begriffselementen als den Elementarkörpern dar. Der Elementarvorgang der Politik ist die Bildung eines Rechts, die Rechtschaffung (K,A) ⇒ (B,E).</p>
<p>Ein p-indiziertes Recht ist <em>Rechtsgemeinschaft</em> oder Gemeinwesen <sub>p</sub>(B,E), ein q-indiziertes ist <em>Rechtssubjekt</em> oder Person <sub>q</sub>(B,E) und ein r-indiziertes Recht ist <em>Rechtsartikel</em> oder objektives Recht (B,E)<sub>r</sub>. In dieser Reihenfolge betrachten wir den <em>Begriff des Politischen</em> <sub>pq</sub>(B,E)<sub>r</sub>.</p>
<p><strong>I. Deduktion des Staates</strong></p>
<p>Natürliche Gemeinschaften von Menschen sind als solche immer auch Kulturgemeinschaften, sie sind prozessierende Einheiten von Abstammung, Sprache und Gewohnheiten, und in geschichtlicher Zeit führen ihre Gewohnheiten zu Schicksalsgemeinschaften. Die Stufenleiter der menschlichen Gemeinschaften beginnt mit der Familie und führt über Sippe (Familienverbund), Gauschaft (Sippenverbund) und Stamm (Gauschaftenverbund) zum Volk (Stämmebund). Das Volk ist die höchste Form menschlicher ((Menschlich ist eine Gemeinschaft, insofern sie ein Ergebnis der zweiten Natur und damit der geschichtsfähigen Arbeit oder Handlung ist. Geschichtsfähige Arbeit beginnt mit dem Ackerbau, also mit der Bedienung und Pflege der Erde als vorhandenem Produktionsautomaten. Ackerbau bedeutet somit Kultur und bringt als Kultursubjekte die Völker hervor. Rassen hingegen sind keine Arbeits- und Kultur-, sondern Naturprodukte. Sie entspringen dem Ästhetizismus der ersten Natur. Hat dieser Ästhetizismus das Naturschöne der Gattung zum Regulativ der Regeneration, dann vollzieht sich Erfindung, Trennung, Erhaltung und Idealisierung der Rassen. Kommt hingegen als Zivilisationsschaden eine Ästhetik des Häßlichen auf, dann mischen und vernichten sich die Rassen. Der Rassismus als leitender Gesichtspunkt der ersten Natur wird durch die Entstehung der Völker in der zweiten Natur überwunden, kann aber durch die Ästhetik des Häßlichen in der dritten Natur, also der Zivilisation, Reflexion oder Transaktion, wieder hereinbrechen. Jede Rasse als mehr oder weniger scharf unterschiedene Abstammungsgemeinschaft überwindet sich zu einer Familie aus Völkern, die in Sprache und Schicksal durch die Leistungen der zweiten Natur, also der Kultur, sich immer mehr unterscheiden und einen sich ausdifferenzierenden Kulturkreis bilden. Jede Rasse erhebt sich in ihren Völkern von der Natur zur Kultur.)) Gemeinschaft. Nur ein Volk als reell vorfindliche Gemeinschaft kann einen Staat hervorbringen, der zwar sterblicher, aber auf Erden daseiender Gott ist und somit geschichtliche Wirklichkeit der sittlichen Idee. Ein Volk, das einen Staat gezeugt und zur geschichtlichen Wirksamkeit gebracht hat, ist nicht nur staatsbürgerlicher Verband, sondern Person, also homogenes Rechtssubjekt und damit Nation. Ihr Staat ist volksgeboren und nur sie ist reelle Nation oder Nationalstaat, im Unterschied zu den bloß formellen oder Staatsnationen mit ihren staatsgeborenen Pseudovölkern.</p>
<p>Eine Gemeinschaft <sub>p</sub>B wird zur Rechtsgemeinschaft oder zum Gemeinwesen <sub>p</sub>(B,E), wenn sie als Gemeinschaftsbesitzer ihrer selbst anerkannt und als ihr eigener Eigentümer <sub>p</sub>E behandelt werden muß. Jedes geschichtlich bekannte Volk ist nicht nur als einfache Rechtsgemeinschaft aufgetreten, sondern als Rechtsgemeinschaft aus Rechtsgemeinschaften, als in sich durch sich selbst unterschiedenes Gemeinwesen. Der Anfang des Staates ist der Familienstaat, in ihm sind Familien die Rechtsgemeinschaften, die die höherrangige Rechtsgemeinschaft der Sippe bilden und eine Herrscherfamilie als allgemeine oder öffentliche Familienrechtsgemeinschaft herausheben. Gleiches wiederholt sich auf der Ebene der Gauschaft, die eine öffentliche Sippe von den restlichen und sozusagen privaten Sippen unterscheidet, und es wiederholt sich beim Stammes- und beim Volksstaat. Werden Stämme als Rechtsgemeinschaften von einem Herzog personifiziert, dann ist die Versammlung der Herzöge verwandter Stämme das Volk. Der Herzog des Stammes, von dem die Initiative zur Vergemeinschaftung aller Stämme zu einem Volk und seiner Entwicklung ausgeht, wird der Herzog der Herzöge aller Stämme und damit der König des Volkes, das häufig auch mit dem Namen des regierenden Stammes benannt wird. So sind die Deutschen als Teutonen, Franken, Alemannen oder Wandalen tituliert worden, und die Deutschen in Siebenbürgen werden Sachsen, die im Banat werden Schwaben genannt.</p>
<p>Die Hierarchie der Gemeinschaft aus Gemeinschaften kann bezeichnet werden als:</p>
<p>(1) p.p.p.p oder p<sub>ppp</sub> = Völker<sub>StämmeGaueSippen</sub>.</p>
<p>Unterhalb des Völker-Indikators können Sippen-, Gaue- wie Stämme-Indikatoren durch die allgemeine Anerkennungsformel (4) ein öffentliches p=0 bestimmen und so einen Sippen-, Gaue- oder Stämmestaat bilden. Diese Anerkennungsformeln sind für alle Gemeinschaften gleich und bilden aus einer Menge von Gemeinschaften (<sub>p=1,2,…,n)</sub>B, die sich als Gesellschaft von Rechtsgemeinschaften (Gemeinwesen) <sub>p</sub>(B,E) verhalten, einerseits die öffentliche Rechtsgemeinschaft <sub>p=0</sub>(B,E) und andererseits die Privatrechtsgemeinschaften <sub>p≠0</sub>(B,E).</p>
<p>Die <em>Anerkennungsformeln</em> sind immer zuerst einzeln, dann besonders, dann allgemein und schließlich einzeln-allgemein (subjektiv-öffentlich). In ihnen bestimmen oder definieren sich Eigentümergemeinschaften in anderen Besitzergemeinschaften:</p>
<p>(2)<span style="white-space:pre"> </span>(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=2</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln)<br />
(3)<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=2</sub>B)&amp;(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=n</sub>B))&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=1</sub>B)&amp;(<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=n</sub>B))&amp;…&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=1</sub>B)&amp;(<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=2</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=n-1</sub>B)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(besonders)<br />
(4)<span style="white-space:pre"> </span>(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=0</sub>B)&amp;(<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=0</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=0</sub>B)<span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(allgemein)<br />
(5)<span style="white-space:pre"> </span>(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=0</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln-allgemein)</p>
<p>Werden die Anerkennungsformeln im Völker-Index durchgeführt, erhält man ein <em>Reich</em> mit dem Unterschied des <em>reichsbildenden Volkes</em> (p=0)<sub>ppp</sub> zu den <em>reichsangehörigen Völkern</em> (p≠0)<sub>ppp</sub>. Werden die Anerkennungsformeln im Stämme-Index durchgeführt, erhält man ein <em>Volk </em>mit dem Unterschied des <em>volksbildenden Stammes</em> p<sub>(p=0)pp</sub> von den <em>volksangehörigen Stämmen</em> p<sub>(p ≠ o)pp</sub>. Im Gaue-Index durchgeführt ergeben die Anerkennungsformeln einen <em>Stamm</em> mit <em>stammesbildendem Gau</em> p<sub>p(p=0)p</sub> und <em>stammesangehörigen Gauen</em> p<sub>p(p ≠ o)p</sub>, im Sippen-Index ergibt sich der <em>Gau</em> mit der <em>gaubildenden Sippe</em> p<sub>pp(p=0)</sub> und mit den <em>gauangehörigen Sippen</em> p<sub>pp(p ≠ o)</sub>. Häufig wird die Volkwerdung (Ethnogenese) scheitern oder unvollständig bleiben oder wieder auf die Rassenunterscheidung zurückfallen ((So mißlang in den Vereinigten Staaten von Nordamerika der Versuch, aus den europäischen Einwanderern das neue Volk der Yankees zu bilden, seit der staatsbürgerlichen Gleichstellung der Neger nach dem Bürgerkrieg, dem Verbot deutscher Einwanderung im Jahre 1924 und der forcierten nichteuropäischen Einwanderung seitdem. Heute ist die Rasse die grundlegende Unterscheidung für amerikanische Sozialstatistiken. Nur innerhalb der indogermanischen Rasse ist in Amerika die Wiedererstehung europäischer Völker denkbar.)), von der aus dann der ethnogenetische Vorgang sich erneuert. Die Völkerwerdung ist der natürliche Inhalt der Geschichte und damit ihre Naturalformation oder Naturalienbildung; die Nationwerdung der gezeugten Völker aber ist der politische Gehalt der gesamten Weltgeschichte, also ihre Verkehrsformation oder Soziablenbildung. Das Volk ist eine Besitzergemeinschaft und ein Gemeinschaftsbesitzer, als Nation aber ist das Volk zugleich eine Eigentümergemeinschaft und ein Gemeinschaftseigentümer. Die vollgültige Nation ist also ein Besitzer als Eigentümer (B,E), der auf allen Gemeinschaftsebenen p<sub>ppp</sub> = Völker<sub>StämmeGaueSippen</sub> die Unterscheidung von öffentlicher p=0 und privater p≠0 Gemeinschaft durchgeführt hat, so daß (p=0,1,2,..,n)<sub>(p=0,1,2,..,n)(p=0,1,2,..,n)(p=0,1,2,..,n)</sub> gilt.</p>
<p>Ein Volk kann als Nation oder eine sonstige Gemeinschaft als Gemeinwesen in politisch-geschichtliches Dasein gestellt werden, indem sie als solche anerkannt oder geschaffen wird. Die wechselseitige Anerkennung von Völkern als Nationen vollzieht sich gemäß obiger Anerkennungsformeln, wobei die Rechtsförmigkeit der Subjekte im Akt der Anerkennung selber entsteht und somit einer metaphysischen Schöpfung aus dem Nichts gleicht. Die Schaffung der Nation <sub>p</sub>(B,E) durch die rechtsbildende Handlung <sub>p</sub>(K,A) hingegen ist die selbstgenügsame (autarke) Form der politischen Gründung, in diesem Falle die Konstituierung eines reellen Völkerrechtssubjekts, also einer selbstgezeugten Nation. Die <em>Nationsbildung</em></p>
<p>(6) <sub>p</sub>((K,A) ⇒ (B,E))</p>
<p>ist die Schaffung der politischen Gemeinschaft <sub>p</sub>(B,E) durch politische Gemeinschaftshandlung <sub>p</sub>(K,A) und zerfällt in die unabhängige <em>Gemeinschaftsherstellung</em> (Volkserzeugung)</p>
<p>(7) <sub>p</sub>(K → B)</p>
<p>durch die gemeinschaftsbildende konkrete Handlung <sub>p</sub>K und in die <em>Gemeineigentümerbildung</em></p>
<p>(8) <sub>p</sub>(A → E)</p>
<p>durch die eigentümerbildende abstrakte Handlung <sub>p</sub>A des Volkes in allen seinen Gemeinschaftsebenen. Gemeineigentümerbildung kann nur auf Grundlage der dazugehörigen Gemeinschaftsherstellung erfolgen, letztere aber ohne erstere. Ob eine sich herstellende Gemeinschaft sich zugleich als eigentümerbildend und daher politisch begreift oder nicht, ist nur ein Unterschied ihres Selbstverständnisses, das die politische Anerkennung oder Nichtanerkennung durch andere Gemeinwesen entweder stärkt oder schwächt. Grundlegend im buchstäblichen Sinne ist der Akt der Gemeinschaftsherstellung bei Einnahme, Aufteilung und Einhegung eines Landes durch ein Volk. Die Inbesitznahme kann von vornherein politisch gemeint und also eigentümerbildende Handlung sein. Der eingenommene Besitz und damit der erzeugte Besitzer kann auch nachträglich anerkannt und damit selber zum Eigentümer und der Besitz zu seinem Eigentume erklärt und also auch zum Definitionsobjekt anderer Eigentümer werden.</p>
<p>Die staatsbildende Handlung <sub>p</sub>(K,A) der Gemeinwesen ist gemeinschaftsbildende (konkrete) Handlung <sub>p</sub>K und gemeineigentümerbildende (abstrakte) Handlung <sub>p</sub>A. Die gebildete Gemeinschaft <sub>p</sub>B ist ein Konkretum, der hergestellte Gemeineigentümer <sub>p</sub>E ein Abstraktum. Der Gemeineigentümer <sub>p</sub>E ist der Handlungswert der gemeineigentümerbildenden abstrakten Handlung <sub>p</sub>A. Der <em>Handlungswert</em> der abstrakten Handlung <sub>p</sub>A wird bestimmt durch Wirkung und Eifer der konkreten Handlung pK. Der <em>Eifer</em> der Handlungen eines Gemeinwesens ändert den Handlungswert in gleicher Richtung, die Änderungen der <em>Wirkung</em> des Gemeinschaftshandelns lassen den Handlungswert unberührt. Der gemeinschaftsbildende Effekt → <sub>p</sub>B beider Arten der Handlungsmodifikation geht in gleiche Richtung, jedoch ist die Reichweite der Wirkung größer als die des Eifers. Der Eifer ist die Einsatzgröße der Volkskraft in ihren Gemeinschaftshandlungen, die Wirkung ist bei gegebener Einsatzgröße beobachtbar und die Wirkungsgröße der Gemeinschaftshandlungen hängt von den geschichtlichen Bedingungen ab, die die Volkskraft vorfindet, sowie von ihren Mitteln, dem Stand der Volksbildung und der Höhe des Gemeinschaftsbewußtseins.</p>
<p>Die Nation gibt ihren Naturalien eine Verfassung. Jede Gemeinschaft hat immer irgendeine Verfassung: ihre Form und ihren wirklichen Zustand als Realverfassung und gegebenenfalls auch eine Norm als Idealverfassung. Die <em>Verfassung</em> ist das, worin sich Volk, Vaterland und seine öffentliche Gewalt oder die Macht seines Staates befinden, schließlich sogar seine Sprache. Die Verfassung kann konstatiert werden, sie ist der Zustand, die Beschreibung oder die Idealisierung des Volkes und seiner Organe, Gebiete und Gewalten. Die Normierung der Verfassung ist das <em>Verfassungsgesetz</em> =<sub>p</sub>B, und die <em>Gesetzesverfassung</em> =(<sub>p</sub>B) ist die Funktionalisierung der Realverfassung für ihr Gesetz und den <em>Verfassungsentwurf</em> =i(<sub>p</sub>B).</p>
<p>Die Nation ist in innerer und in äußerer Verfassung. Die äußere Verfassung oder der auswärtige Zustand der Nation definiert sich an (:=) oder wird definiert von (=:) anderen Nationen gemäß der einzelnen Anerkennungsformel (2). Bei gleichzeitiger und gleichräumiger Definition verdichtet sich das Bestimmungsverhalten zweier Nationen zu einer <em>Verhandlung</em> (:=:)</p>
<p>(9) <sub>p=1</sub>(B,E) :=: <sub>p=2</sub>(B,E) (internationale Verhandlung).</p>
<p>Erfolgreiche Verhandlungen führen zum <em>Vertrag</em> (≅)</p>
<p>(10) <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>p=2</sub>(B,E) (internationaler Vertrag).</p>
<p>Der internationale Vertrag hat unbestimmtere Voraussetzungen als ein gewöhnlicher Rechtsverkehr, der immer einen expliziten oder impliziten Vertrag voraussetzt. Ein völkerrechtlicher Vertrag kann sachenrechtlich in nichts weiter als dem Austausch zweier Rechtsartikel bestehen, personenrechtlich setzt er eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Rechtssubjekte und damit ihre Verträglichkeit voraus, also die Kontrahierung durch die Kontrahenten.</p>
<p>Eine Nation, die als <em>Reich</em> p=0 wie als <em>Reichsfiktion</em> i(p=0) fungiert, kann zwischen zwei Nationalstaaten p=1 und p=2 die Verhandlungen vermitteln:</p>
<p>(11) <sub>p=1</sub>(B,E) :=: <sub>p=0</sub>(B,E) &amp; <sub>p=0</sub>(B,E) :=: <sub>p=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>intern. Verhandlungsvermittlung.</em></p>
<p>Das Reich kann auch den außenpolitischen Verkehr vermitteln, vollstrecken und vergesellschaften und also folgende internationale <em>Vertragsfiguren</em> beschreiben:</p>
<p>(12) <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>p=0</sub>(B,E) &amp; <sub>p=0</sub>(B,E) ≅ <sub>p=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em><span style="white-space:pre"> </span>intern. Vertragsvermittlung</em>,</p>
<p>(13) <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>i(p=0)</sub>(B,E) &amp; <sub>i(p=0)</sub>(B,E) ≅ <sub>p=0</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>intern. Vollstreckung</em>,</p>
<p>(14) <sub>p=0</sub>(B,E) ≅ <sub>p=1</sub>(B,E) &amp; <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>p=0</sub>(B,E)&#8217; <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><em>intern. Vergesellschaftung</em>.</p>
<p>Die außenpolitische Vergesellschaftung ist eine Form der Außenpolitik eines Reiches, die dann sinnvoll ist, wenn nicht nur Wahrung, sondern auch Mehrung des Reiches stattfindet und es hinterher politisch mächtiger ist als zuvor und also <sub>p=0</sub>(B,E) &lt; <sub>p=0</sub>(B,E)&#8217; gilt.</p>
<p><strong>II. Deduktion der öffentlichen Person</strong></p>
<p>Ist ein Volk Person und damit Nation geworden, stellt sich die Frage: Aus welchen Einzelpersonen besteht die Gesamtperson der Nation?</p>
<p>In einer Stämmenation sind die Herzöge die Einzelpersonen, aus denen das politische Volk, die Nation, sich zusammensetzt. In einer Gauenation sind es die Gaufürsten, in einem Sippenvolk die Sippenältesten und in einem Familienvolk sind die Haushaltsvorstände die einzelnen Untertanen, also die innenpolitischen Subjekte. In den Volksstaaten, den reellen Nationen, ist jeder Volksgenosse personifizierbar, also mit gesellschaftsbürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten belehnbar, insofern und solange er die entsprechenden Pflichten erfüllt. Entscheidend ist jetzt der Stand der einzelnen, natürlichen Personen, aus denen die Nation besteht, wobei es gleichgültig ist, ob dieser Einzelne Herrscher oder Beherrschter, Monarch oder Untertan, Staatsoberhaupt oder Staatsbürger ist. Der Einzelne ist als <em>Person</em> <sub>q</sub>(B,E) durch <em>personbildende Handlung</em> <sub>q</sub>(K,A), also seinen gesamten rechtserheblichen Lebensvorgang, zu erzeugen. Diese <em>Personbildung</em></p>
<p>(15) <sub>q</sub>((K,A) ⇒ (B,E))</p>
<p>besteht aus <em>Besitzerbildung</em></p>
<p>(16) <sub>q</sub>(K → B)</p>
<p>und <em>Eigentümerbildung</em></p>
<p>(17) <sub>q</sub>(A → E).</p>
<p>Der Handlungswert der eigentümerbildenden abstrakten Handlung <sub>q</sub>A ist wie bei der Gemeineigentümerbildung durch die Wirkung und den Eifer der besitzerbildenden konkreten Handlung <sub>q</sub>K bestimmt.</p>
<p>Die geschaffenen Einzelrechtssubjekte <sub>q</sub>(B,E) definieren unter sich mittels der Anerkennungsformeln den Unterschied von <em>öffentlicher Person</em> <sub>q=0</sub>(B,E) und <em>Privatpersonen</em> <sub>q≠o</sub>(B,E):</p>
<p>(18) (<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=2</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln)<br />
(19) ((<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=2</sub>B)&amp;(<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=n</sub>B))&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=1</sub>B)&amp;(<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=n</sub>B))&amp;…&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=1</sub>B)&amp;(<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=2</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=n-1</sub>B)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(besonders)<br />
(20) (<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=0</sub>B)&amp;(<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=0</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=0</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(allgemein)<br />
(21) (<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=0</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln-allgemein)</p>
<p>Zwei zusammengehörige Einzelanerkennungsformeln (<sub>q=1</sub>E := <sub>q=2</sub>B) und (<sub>q=2</sub>E := <sub>q=1</sub>B), die gleichzeitig und gleichräumig definiert werden, bilden eine <em>Verhandlung</em> (:=:)</p>
<p>(22) <sub>q=1</sub>(B,E) :=: <sub>q=2</sub>(B,E).</p>
<p>Erfolgreiche Verhandlungen führen zum <em>Vertrag</em> (≅)</p>
<p>(23) <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>q=2</sub>(B,E).</p>
<p>Verhandlungen, die zu Verträgen geführt haben, waren <em>Vertragsverhandlungen</em> (:=:) → ( ≅ ).</p>
<p>Eine Person, die als öffentliche Person q=0 wie als öffentliche Personfiktion i(q=0) fungiert, kann zwischen zwei Privatpersonen <sub>q=1</sub> und q=2 die Verhandlungen vermitteln:</p>
<p>(24) <sub>q=1</sub>(B,E) :=: <sub>q=0</sub>(B,E) &amp; <sub>q=0</sub>(B,E) :=: <sub>q=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Verhandlungsvermittlung.</em></p>
<p>Die öffentliche Person oder ihre Fiktion kann aber auch Verträge der Privatpersonen vermitteln, vollstrecken und vergesellschaften:</p>
<p>(25) <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>q=0</sub>(B,E) &amp; <sub>q=0</sub>(B,E) ≅ <sub>q=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Vertragsvermittlung</em>,<br />
(26) <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>i(q=0)</sub>(B,E) &amp; <sub>i(q=0)</sub>(B,E) ≅ <sub>q=0</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Vertragsvollstreckung</em>,<br />
(27) <sub>q=0</sub>(B,E) ≅ <sub>q=1</sub>(B,E) &amp; <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>q=0</sub>(B,E)&#8217; <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Vergesellschaftung</em>.</p>
<p>Die politische Vergesellschaftung ist jene Form der Innenpolitik einer öffentlichen Person in einer Nation, die nur dann Sinn hat, wenn die öffentliche Person in ihrer gesamten politischen Macht vermehrt wird und also <sub>q=0</sub>(B,E) &lt; <sub>q=0</sub>(B,E)&#8217; gilt. Politische Vergesellschaftung ist die Selbstreflexivität des Mediums der politischen Allgemeinheit auf internationaler, nationaler und personaler Ebene; sie ist bestimmendes Charakteristikum der Neuzeit.</p>
<p><strong>III. Deduktion des öffentlichen Rechts</strong></p>
<p>Ist ein einzelner Besitzer Eigentümer und damit Person oder Individualrechtssubjekt geworden, stellt sich die Frage: Aus welchen einzelnen Rechtsartikeln (oder Rechten) besteht das Gesamtrecht der Person?</p>
<p>Die Rechtsartikel r jeder Person sind als Rechte (B,E)<sub>r</sub> durch rechtsbildende Handlungen (K,A)<sub>r</sub> zu erzeugen. Diese Rechtschaffung (Rechtsbildung)</p>
<p>(28) ((K,A) ⇒ (B,E))<sub>r</sub></p>
<p>besteht aus Besitzbildung</p>
<p>(29) (K → B)<sub>r</sub></p>
<p>und Eigentumsbildung</p>
<p>(30) (A → E)<sub>r</sub></p>
<p>Der Handlungswert der eigentumsbildenden abstrakten Handlung A<sub>r</sub> ist wie bei der Gemeineigentümerbildung durch die Wirkung und den Eifer der besitzbildenden konkreten Handlung K<sub>r</sub> bestimmt.</p>
<p>Die geschaffenen Einzelrechte (B,E)<sub>r</sub> definieren unter sich mittels der Anerkennungsformeln den Unterschied von öffentlichem Recht (B,E)<sub>r=0</sub> und Privatrechten (B,E)<sub>r≠0</sub></p>
<p>(31) (E<sub>r=1</sub>:=B<sub>r=2</sub>) oder (E<sub>1</sub>:=B<sub>2</sub>)<span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln)<br />
(32) ((E<sub>1</sub>:=B<sub>2</sub>)&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>3</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>n</sub>))&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((E<sub>2</sub>:=B<sub>1</sub>)&amp;(E<sub>2</sub>:=B<sub>3</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>n</sub>))&amp;…&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((E<sub>n</sub>:=B<sub>1</sub>)&amp;(E<sub>n</sub>:=B<sub>2</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>n-1</sub>)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(besonders)<br />
(33) (E<sub>1</sub>:=B<sub>0</sub>)&amp;(E<sub>2</sub>:=B<sub>0</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>n</sub>:=B<sub>0</sub>) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(allgemein)<br />
(34) (E<sub>1</sub>:=B<sub>0</sub>) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln-allgemein)</p>
<p>Zwei zusammengehörige Einzelanerkennungsformeln (E<sub>1</sub>:= B<sub>2</sub>) und (E<sub>2</sub>:= B<sub>1</sub>), die gleichzeitig und gleichräumig definiert werden, bilden eine Rechtsverhandlung (:=:)<sub>r</sub></p>
<p>(35) (B,E)<sub>1</sub> :=: (B,E)<sub>2</sub>.</p>
<p>Erfolgreiche Verhandlungen führen zum Rechtsverkehr (=)<sub>r</sub></p>
<p>(36) (B,E)<sub>1</sub> = (B,E)<sub>2</sub></p>
<p>und sind Rechtsverkehrsverhandlungen (:=: → =)<sub>r</sub>.</p>
<p>Ein Recht, das als öffentliches Recht (B,E)<sub>0</sub> wie als öffentliche Rechtsfiktion i(B,E)<sub>0</sub> fungiert, kann zwischen zwei Privatrechten r=1 und r=2 die Verhandlungen vermitteln::</p>
<p>(37) (B,E)<sub>1</sub> :=: (B,E)<sub>0</sub> &amp; (B,E)<sub>0</sub> :=: (B,E)<sub>2</sub> öff. Verhandlungsvermittlung.</p>
<p>Das öffentliche Recht oder seine Fiktion kann aber auch Privatrechtsverkehre vermitteln, vollstrecken und vergesellschaften:</p>
<p>(38) (B,E)<sub>1</sub> = (B,E)<sub>0</sub> &amp; (B,E)<sub>0</sub> = (B,E)<sub>2</sub> <span style="white-space:pre"> </span>Rechtsverkehrsvermittlung,<br />
(39) (B,E)<sub>1</sub> = i(B,E)<sub>0</sub> &amp; i(B,E)<sub>0</sub> = (B,E)<sub>0</sub> <span style="white-space:pre"> </span>Rechtsverkehrsvollstreckung,<br />
(40) (B,E)<sub>0</sub> = (B,E)<sub>1</sub> &amp; (B,E)<sub>1</sub> = &#8216;(B,E)<sub>0</sub> <span style="white-space:pre"> </span>Rechtsvergesellschaftung.</p>
<p>Die politische Vergesellschaftung durch das öffentliche Recht ist jene Form der Politik öffentlicher und privater Personen in einer Nation, die nur dann Sinn hat, wenn das jeweils eingesetzte öffentliche Recht in seinem gesamten politischen Volumen vermehrt wird und also (B,E)<sub>0</sub> &lt; &#8216;(B,E)<sub>0</sub> gilt. In der Rechtsvergesellschaftung ist das öffentliche Recht vom Mittel zum Ausgang und Ziel des Prozesses geworden, sie ist die Selbstreflexivität des Mediums der rechtlichen Allgemeinheit auf internationaler, nationaler und personaler Ebene. Öffentlich-rechtliche Vergesellschaftung ist das bestimmende Charakteristikum der Neuzeit.</p>
<p>Besitz, Eigentum und Recht sind die äußere Sphäre der Besitzer, Eigentümer und Personen. Was die Person an sich ist, hat sie in ihren Rechten außer sich. Rechte existieren nur für Personen, natürliche wie juristische. Der sachenrechtliche Aspekt in einem Vertrag ist ebenso ein persönliches Verhältnis wie der personenrechtliche. Daher tritt das Recht wie der Verkehr der Rechte nie für sich allein auf, sondern als Moment des <em>Vertrages</em> ( ≅ ), der sich folglich aus <em>Verträglichkeit</em> <sub>q</sub>( ∼ ) der Personen und <em>Verkehrlichkeit</em> (=)<sub>r</sub> ihrer Rechte zusammensetzt:</p>
<p>(41) (<sub>q=1</sub>(B,E)<sub>1</sub> ≅  <sub>q=2</sub>(B,E)<sub>2</sub>) → <span style="white-space:pre"> </span>(Vertrag)<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>q=1</sub>(B,E) ∼  <sub>q=2</sub>(B,E)) &amp; <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(Verträglichkeit )<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((B,E)<sub>1</sub> = (B,E)<sub>2</sub>)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(Verkehrlichkeit)<br />
<span style="white-space:pre"> </span> → (<sub>q=1</sub>(B,E)<sub>2</sub> &amp; <sub>q=2</sub>(B,E)<sub>1</sub>)<span style="white-space:pre"> </span>(Verkehrtheit).</p>
<p>Die Verkehrlichkeit der Rechte (=)<sub>r</sub> hat vier Bedingungen; sind sie erfüllt, vollziehen die Personen den Rechtsverkehr:</p>
<p>(42) ((B≡<span id="ident">|</span>B<sub>2</sub>) &amp; (E<sub>1</sub>:=B<sub>2</sub>) &amp; E<sub>2</sub>:=B<sub>1</sub>) &amp; (E<sub>1</sub>=E<sub>2</sub>))  → ((B,E)<sub>1</sub>=(B,E)<sub>2</sub>) → (B<sub>1</sub>=B<sub>2</sub>).</p>
<p>Generelle Bedingung aller Transaktionen in Eigentum ist, daß alle Eigentumsgrößen identisch sind, also das Eigentum, im Gegensatz zum Besitz, nur eine Qualität darstellt. Werden daher die qualitativ unselben und in der Regel auch quantitativ ungleichen Besitze gleichgesetzt, dann bedeutet dies den wirklichen Wechsel der Besitztümer in den Händen der Besitzer, also der kontrahierenden Personen.</p>
<p style="text-align: center;">* * *</p>
<p>Hiermit sind die kategorialen Grundlagen geschaffen, den politischen Gesamtprozeß nicht nur in Staatsbegriffen, sondern auch in den Begriffen der Personen und ihrer Rechte darzustellen.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>

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		<title>Grundkurs Ökonomie</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Aug 1998 07:48:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jedem, der auch nur einen Augenblick darüber nachdenkt, ist eigentlich klar, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die deutsche Volkswirtschaft wiederherzustellen. Der erste Schritt zur Wiederherstellung der Wirtschaftssouveränität ist die Errichtung der nationalstaatlichen Souveränität. Deren Hauptinstrumente sind Armee und Polizei, wobei die Armee die außenpolitische Souveränität gewährleistet und die Polizei die innenpolitische. Polizei ist ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedem, der auch nur einen Augenblick darüber nachdenkt, ist eigentlich klar, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die deutsche Volkswirtschaft wiederherzustellen. Der erste Schritt zur Wiederherstellung der Wirtschaftssouveränität ist die Errichtung der nationalstaatlichen Souveränität. Deren Hauptinstrumente sind Armee und Polizei, wobei die Armee die außenpolitische Souveränität gewährleistet und die Polizei die innenpolitische. <em>Polizei</em> ist ein alter klarer Ausdruck für Innenpolitik. <em>Politik </em>aber heißt ursprünglich immer Außenpolitik, ihre Instrumente sind Armee und Diplomatie – in dieser Reihenfolge.</p>
<p>Nach der nationalpolitischen Souveränität kann die nationalökonomische Souveränität errichtet werden. Ihr Hauptinstrument ist der <strong>Zoll</strong>, d.h. die Wirtschaftspolizei. Wie die Polizei so hat auch der Zoll grenzpolizeiliche, ordnungspolizeiliche und kriminalpolizeiliche Aufgaben bezüglich Zollgrenzen, Zollordnungen und Zollfahndungen zu erfüllen. Der Zoll also ist die Behörde, welche die wirtschaftliche Souveränität des Staates wahrt und die Zölle erhebt, Im- und Exportverbote und sonstige Güter- und Geldverkehrskontrollen durchführt.</p>
<p>Gesetzt den Fall, dies funktioniere alles nach Wunsch und die politische wie wirtschaftliche Souveränität der deutschen Staaten bzw. eines wiedervereinigten Deutschen Reiches sei wiederhergestellt. Dann sind wir ungefähr dort wieder angelangt, wo wir am Anfang der gegenwärtigen Geschichtsepoche bereits standen: der Bismarckschen Reichsgründung von 1871. Und damit dann hören die großen und einfachen Maßnahmen zur Wiederherstellung der deutschen Volkswirtschaft auf und es beginnen die kleinen und schwierigen zu ihrer Vertiefung, Höherentwicklung und Verstärkung dergestalt, daß sie nicht wieder das Opfer der internationalen Hochfinanz wird.</p>
<p>Zwar ist es richtig, daß das Deutsche Reich zwischen 1871 und 1914 einen gewaltigen industriellen Aufschwung erlebte und das Volkseinkommen in dieser Zeit real um 200% anwuchs. Richtig ist aber auch, daß schon 1873 eine tiefe Wirtschaftskrise ausbrach und bis 1895 Depressionen das wirtschaftliche Klima im Reich bestimmten. Die Bismarcksche Schutzzollpolitik sicherte den Aufbau der schwerindustriellen Basis des Reiches, aber die Wirkungen, die Kritiker der Globalisierung ihr heute zuschreiben, nämlich daß im Wettlauf der Standorte um industrielle Kapitalanlagen nur wenige Ballungsgebiete Sieger bleiben und die meisten Gegenden Verlierer sein werden, – dieselben Wirkungen zeigten sich schon damals in viel kleinerem Rahmen innerhalb der Grenzen des Reiches. Der Preis des Einheitsmarktes war damals schon eine ungesunde Ballung der Bevölkerung in den Industriezentren und die damit einhergehende Proletarisierung der Arbeiterschaft, folglich erstarkte die Sozialdemokratie und wurde 1912 stärkste Fraktion im Reichstag. Der reichsweite Einheitsmarkt von 1871 war also erst die einfachste Grundform der deutschen Volkswirtschaft, ihr äußerlicher Rahmen. Den in seinem Innern sich anhäufenden sozialen Sprengstoff suchte Bismarck zwar durch die Sozialgesetzgebung der 80er Jahre zu entschärfen, er war aber noch nicht in der Lage, die Entstehung solcher Gefahren vom inneren Aufbau, von der Ordnung der Volkswirtschaft her auszuschließen.</p>
<p>Der innere Aufbau der künftigen, der souveränen Deutschen Volkswirtschaft ist grundlegend charakterisiert in der Wirtschaftsverfassung des Deutschen Reiches, wo es heißt:</p>
<p>&bdquo;Die wirtschaftliche Verfassung Deutschlands ist die Deutsche Volkswirtschaft. Sie ist Einheit von Wirtschaftsgemeinschaft (Eigenwirtschaft) und Wirtschaftsgesellschaft (Marktwirtschaft) des Deutschen Volkes. Marktwirtschaft dient der Gediegenheit, Stärke und Unabhängigkeit der Eigenwirtschaft Deutschlands in allen seinen Gebieten und Haushalten. Der Markt darf nicht Zweck, sondern nur Mittel des Wirtschaftens sein.” (Art. 15,1 RVerfE)</p>
<p>Der innere Wirtschaftsaufbau folgt der einfachen Regel, daß das, was in der Gemeinde hergestellt werden kann, nicht in der Region gekauft, und was in der Region zu produzieren ist, nicht im nationalen Markt erworben wird. Der innere Wirtschaftsaufbau ist somit von einer Rangordnung geprägt:</p>
<blockquote><p>Der Primat der Eigenwirtschaft vor der Marktwirtschaft und damit der Gemeinschaft vor der Gesellschaft!  Der Primat der nationalen Selbstversorgung vor dem Erwerb auf dem Weltmarkt!  Der Primat der regionalen Selbstversorgung vor dem Erwerb auf dem Nationalmarkt!</p></blockquote>
<p>Der Reichsverfassungsentwurf sieht ferner das <strong>Grundrecht</strong> (d.h. unveräußerlichen Mindestbesitz an Grund und Boden nach Art. 3,1) und das <strong>Recht auf Arbeit</strong> (nach Art. 15,3) vor. Aus dem Grundrecht folgt ein <em>Recht auf   Wohnung</em> für Obdachlose oder Wohnungsnotleidende, aus dem Recht auf Arbeit folgt zwingend ein <em>Berufsausbildungsrecht</em> für Jugendliche. Sowohl die beiden konstitutionellen Rechte als auch die aus ihnen folgenden Rechte verbieten eine rein kapitalistische Wirtschaftsform und auch nur eine bloße Marktwirtschaft, sei es des freien oder des sozialen Subtyps. Diese Rechte &#8211; unterstrichen durch den Verfassungssatz “Das Proletariat ist abgeschafft” (Art. 15,2) – erzwingen, weil sie anders nicht einlösbar sind, eine <strong>gemischte Wirtschaftsweise</strong>. Sie erzwingen eine Ordnung der Wirtschaft, die sich verschiedene Systeme des Wirtschaftens einverleibt und untergeordnet hat, um sie zwecks Maximierung ihrer Leistungsfähigkeit im Gefüge der Volkswirtschaft zum Nutzen des Ganzen miteinander konkurrieren zu lassen.</p>
<p>In der Zeit der weltpolitischen Konkurrenz der Systeme 1949-89 war der Kapitalismus ziemlich leistungsfähig, weil er sich gezwungen sah, seine Planungskraft zu bündeln, und auch der Kommunismus war vor seiner liberalen Aufweichung wirkungsvoll, weil er sein Außenhandelsmonopol zur größten geschlossenen Nachfragemacht am Weltmarkt überhaupt zusammenfassen konnte. Aber eine bloße Kombination von plan- und marktwirtschaftlichen Elementen, von Nationalkapitalismus mit Nationalkommunismus, wäre völlig unzureichend und nicht viel erfolgreicher als die Wirtschaft des ehemaligen Jugoslawiens.</p>
<p>Die wirtschaftspolitische Epoche, die wir eröffnen müssen, um den angehäuften sozialen Sprengstoff entweder noch rechtzeitig vor seiner Explosion zu entschärfen oder um nach dieser sozialen und nationalen Katastrophe den Wiederaufbau in nachhaltiger und zukunftsfester Art und Weise anpacken zu können, muß also eine Zeit der volkswirtschaftlich-internalisierten Systemkonkurrenzen, also eine wirtschaftspolitische <em>Systemkonkurrenzordnung</em> sein.</p>
<p>Der Primat der Eigenwirtschaft und damit der Wirtschaftsgemeinschaft stellt einen vollständigen <em>Paradigmenwechsel</em> des ökonomischen Denkens der letzten 200 Jahre dar. Das alte Paradigma &#8211; in der Aufklärung als ‘Vertrag’ und heute als ‘Markt’ tituliert &#8211; führte zu der abstrusen Vorstellung, der deutsche Wohlstand hinge davon ab, ob möglichst vielen Leuten in aller Welt Präzisionsmaschinen, Chemikalien oder Luxusautomobile aus Deutschland verkauft werden können. Nur der Vorrang des Marktdenkens läßt solch gemeinschaftsschädliche Vorstellungen entstehen. Das Vertragsparadigma bzw. der Marktprimat führt nicht nur unvermeidlich zu Kapitalismus, Arbeitslosigkeit, Verelendung und Verausländerung, sondern auch zu der menschenunwürdigen Sozialpolitik, die den Rekruten der industriellen Reservearmee Arbeitslosengeld statt Arbeitsgeld zahlt, sie also dafür belohnt, daß sie “dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen”, statt dafür, daß sie arbeiten und öffentliche Dienste leisten. Der gesamte Marktprimat ist unmenschlich und widernatürlich. Sogar die UNO-Liste der Menschenrechte anerkennt das Recht auf Arbeit und das Recht auf Wohnung. Deshalb begeht auch das BRD-Unrechtsregime fortwährend und millionenfach Verbrechen gegen die Menschlichkeit, – spätestens seit der Ölkrise vom Winter 1973/74, als die Arbeitslosenzahlen über die Millionengrenze sprangen, um seitdem nachhaltig zu steigen.</p>
<p>Um die neue Ordnung eines in die Volkswirtschaft internalisierten Systemewettkampfes zu erfassen, ist es nötig, zunächst die Bestandteile einer völkischen Eigenwirtschaft (I), dann die Hauptkategorien der nationalen Marktwirtschaft (II) und schließlich die Grundbegriffe des neuen Paradigmas einer fundierten und differenzierten, einer gesockelten und gedeckelten, einer zünftig-deutschen Volkswirtschaftsordnung (III) darzulegen, bevor sie operativ verwendet und mit ihnen eine deutsche Wirtschaftspolitik (IV) formuliert werden kann. – Dieser ganze Paradigmenwechsel wirtschaftlichen Denkens vom Markt zum Eigen(tum) ist auch deshalb nötig, weil auf Dauer der Markt ebenso enteignet wie der Kommunismus. Die Verrücktheiten, die aus der Überhöhung des Marktes zur letzten Instanz aller wirtschaftlichen Tätigkeit folgen, zeigten sich nicht erst in der Plattmachung der DDR-Staatsökonomie, die einst zu den zehn ersten der Welt zählte und nicht erst im Verzicht auf ganze Industriezweige in Westdeutschland, in denen Deutschland einst weltführend war (z.B. Fotoindustrie, Textilindustrie, Rechnerbau, Häuserbau, Flugzeugbau, Raketenbau, Filmindustrie usw.). Die Verkehrtheit des Marktprimats zeigt sich auch im Glauben an den Export, für dessen Erlöse dann Roh- und Energiestoffe importiert werden können, die Deutschland ohne solche Exportexzesse garnicht bräuchte. Der Exportweltmeister kann ganz schnell wieder der Weltfeind seiner weltweiten Exportziele werden.</p>
<h2><strong>I</strong></h2>
<p>Wie jedes Volk sich zuerst als Gemeinschaft begründet, um hernach sich in Gesellschaft zu zersetzen und als bürgerliche Gesellschaft sich der staatlichen Gemeinschaft wieder unterwirft und dadurch zum Gemeinwesen erhebt, so tritt auch jede Volkswirtschaft zuerst als Wirtschaftsgemeinschaft, dann als Wirtschaftsgesellschaft und endlich als Gemeinwesenwirtschaft auf. Die Wirtschaftsgemeinschaft ist insgesamt eine Eigenwirtschaft und eine Ordnung von Eigenwirtschaften.</p>
<p>Die geschichtliche Urform der Eigenwirtschaft ist jene Volksgemeinschaftswirtschaft, die durch Zentralverwaltung und Außenhandelsmonopol gekennzeichnet und als orientalische Despotie mit <em>asiatischer Produktionsweise</em> (Alpha) bekannt ist. Deren einheitliches Staatseigentum spaltet sich in der <em>antiken Produktionsweise</em> (Beta) in öffentliches und privates Eigentum (ager publicus et ager privatus). Das Patriziat ist der Staat, weil Nutzer des Staatslandes, die Plebs aber bloßer Privateigentümer, von der sich später noch das Proletariat als bloßer Selbsteigentümer abspaltet. Die Patrizier haben gegen die Plebejer, diese gegen die Proletarier und letztere gegen die Sklaven verloren, die im Kolonen untergingen und in der <em>germanischen Produktionsweise</em> (Gamma) als Bauer wieder frei wurden. Diese Freiheit verloren sie dann im Feudalismus mit der Befreiung von der Heeresfolgepflicht. Im Feudalismus kehren öffentliches und privates Eigentum im Unterschied von Lehen und Allod wieder. Das Lehen ist ein (bald besitz-erblicher) Staatsbetrieb zum Unterhalt des Staatsfunktionärs und zur Bereitstellung seiner Sachmittel. War in der Antike das öffentliche Eigentum das Bestimmende, dem das Privateigentum durch konfiskatorische Leiturgien oder auch der Privateigentümer selber durch liquidierende Proskriptionen wieder anheimfallen konnte, so ist im germanischen Mittelalter das freie Grundeigentum der Privaten das Vorrangige, dem das Lehen, das öffentlich-zweckgebundene Eigentum, leicht anheimfällt.</p>
<p>Gegenwärtig, in der Mitte der Neuzeit, stellt sich die innere Ordnung der Eigenwirtschaft europäischer (d.h. germanischer und germanisierter) Völker als eine Rangordnung von Haushalten dar, die in der absteigenden Hälfte der Kurve sich als reine Betriebe (Unternehmen) einerseits und als reine Wohn- und Versorgungshaushalte andererseits vereinseitigen. Die Wirtschaftsgemeinschaften solch eines Volkes sind also:</p>
<blockquote><p><strong><em>Dörfer</em></strong> als Sippen- oder Familienverbundhaushalte, die ihre Brauch- und Erzeugungsgüter ganz oder teilweise selbst herstellen.</p>
<p><strong><em>Familienhaushalte</em></strong>, die ihre Brauchgüter selbst herstellen. (Bis in die Neuzeit herrschend.)</p>
<p><strong><em>Familienbetriebe</em></strong> als einfache Warenproduzenten und Dienstleister.</p>
<p><strong><em>Eigenbetriebe</em></strong>, a) der Privaten, die den Markt versorgen und Eigenkapital und Lohnarbeiter verwenden, b) des Staates, der sich selbst versorgt und Steuern und Lohnarbeiter verwendet und c) des Volkes, das sich selbst versorgt und Steuern oder Zwangsanleihen und Dienstberechtigte oder Dienstverpflichtete verwendet.</p>
<p><strong><em>Kapitalbetriebe</em></strong>, die den Markt versorgen und einen Kapitalmarkt voraussetzen, weil sie Fremdkapital einsetzen und ansonsten Lohnarbeiter oder Lohnbetriebe benutzen. (Eigen- und Kapitalbetriebe werden auch Unternehmen genannt.)</p>
<p><strong><em>Lohnarbeiterhaushalte</em></strong>, die den Arbeitsmarkt mit der Ware Arbeitskraft versorgen und insofern auch Familienbetriebe sind, aber der pädagogischen Art, in der Arbeitskräfte erzeugt, erzogen und gewartet werden.</p>
<p><strong><em>Wohnhaushalte</em></strong>, die keinen Markt beliefern und nur der Versorgung ihrer Angehörigen dienen und von Versorgungshaushalten mit Haushaltsmittel versorgt werden müssen.</p>
<p><strong><em>Versorgungshaushalte</em></strong>, die keine Wohnhaushalte sind und nur der Versorgung ihrer Angehörigen mit Haushaltsmitteln dienen.</p></blockquote>
<p>In diesen Haushaltsarten lebt das Volk, und die reinen Betriebe (Unternehmen) dienen nur als primäre Versorgungshaushalte, die den Haushalten die Haushaltsmittel bereitstellen. Sekundäre Versorgungshaushalte sind z.B. die Staatshaushalte.</p>
<p>Schon in den frühen Zeiten der Sippenhaushalte gibt es den Markt als Randerscheinung, die an den Grenzen der Gemeinschaften auftaucht und entweder bloße Unter- und Überschüsse ausgleicht oder dem Erwerb strategischer Güter (damals Metalle, heute NE-Metalle) als originären Weltmarktprodukten dient. Die Gesellschaft entwickelt sich also ganz organisch aus den Begegnungen der Gemeinschaften und ihrem Verkehr, und die Marktwirtschaft schiebt sich vor die Eigenwirtschaft. Der erste Markt der Geschichte entstand als Weltmarkt, mit dessen Untergang im globalen Einheitsmarkt beginnt der letzte Markt.</p>
<p>Wohn- und Versorgungshaushalte sind endemisch in proletarisierten, verelendeten und verausländerten Völkern, die massengesellschaftlich verformt wurden. Jede Volkserneuerungspolitik muß die Wohnhaushalte wieder mit Fähigkeiten der sich selbst versorgenden Familienhaushalte begaben und die Verbäuerlichung und Verbürgerlichung der Lohnarbeiterhaushalte fördern. Diese Politik setzt voraus, daß die meisten reinen Wohngebiete, die dazu angelegt sind, bloße Lohnarbeiter- und Wohnhaushalte in ihrem extrem versorgungsabhängigen Stand zu halten, in Wohn-Gewerbe-Gebiete oder in Wohn-Gartenbau-Gebiete umzuwidmen, deren Ideal die Teilselbstversorgung und damit auch die Teilselbstgesetzlichkeit ist (Partialautarkie und -autonomie).</p>
<h2><strong>II</strong></h2>
<p>Die Hauptkategorien einer nationalen Marktökonomie, also einer <em>Volksmarktwirtschaft</em>, sind die nationalen <em>Produktionsfaktoren</em> Volksboden, Volkskapital und Volksarbeitskraft. Diese müssen im Verteilungsschema eines Nationalmarktes so aufgeteilt werden, daß die Produzenten den <em>Produktfaktor</em> produzieren und anteilig an die Besitzer der Produktionsfaktoren veräußern können dergestalt, daß die verausgabten Arbeitskräfte sich reproduzieren und die Besitzer von Boden und Kapital sich erhalten, also konsumieren können. Die Produktionsfaktoren wie anschließend der Produktfaktor werden in je drei Teile zerlegt, von denen einer als Eigenfaktor in den Vermögensfond geht und die je beiden anderen Faktorteile &#8211; die Verteilungsfaktoren – in das Verteilungsschema fließen. Das <em>Verteilungsschema</em> hat zwei Abschnitte: im ersten werden die Produktionsverteilungsfaktoren verteilt, im zweiten Abschnitt die Produktverteilungsfaktoren. Diesen beiden Abschnitten des Verteilungsschemas einer Volksmarktwirtschaft entsprechen zwei <em>Verbrauchsschemata</em>: das <em>Schema der produktiven Konsumtion</em> und das <em>Schema der konsumtiven Produktion</em>. In ersterem werden Produktionsfaktoren verbraucht und der gesamte Produktfaktor hergestellt, in letzterem werden Produktfaktoren unter Hinzuziehung der Eigenproduktionsfaktoren verbraucht und die Wirtschaftssubjekte der Produktionsfaktoren reproduziert, wobei die Wiederherstellung der Klassen der Grund- und der Geldbesitzer Privatkonsum (konsumtive Privation) ist, die Wiederherstellung der Klasse der Arbeitskraftbesitzer hingegen konsumtive Produktion, weil sie den Produktionsfaktor Arbeitskraft produziert.</p>
<p>Der Staat steuert seine Volkswirtschaft durch sein Transfersystem, das aus den Instrumenten Steuer und Negativsteuer (Beisteuer, Subvention), Sparen und Anlegen (Negativsparen) einerseits sowie aus Export und Import, aus Zoll und Negativzoll (Außenhandelshilfe) andererseits besteht. Den privaten Außenhandel steuert der Staat zudem durch tarifäre und nichttarifäre Eingriffe, ferner kann bei den Außenhandelswaren an den Mengen, den Gütern selber und ihren Wertgrößen be-, bei- und gesteuert werden. Mengen- und Gütersteuerungen sind nichttarifär, Wertgrößensteuerungen sind tarifär. Die Gütersteuerung überwacht auch die Übertragung von Techniken ins Ausland und geht bis zu Exportverboten und zu Zwangsimporten bei Industriespionage durch staatliche Geheimdienste. Die öffentlichen Behörden der staatlichen Volkswirtschaftspolizei sind die Zollämter. Der neuzeitliche Staat ist an und für sich mittellos und lebt von seinem Transferrecht; durch dessen Wahrnehmung steuert der Staat die Volkswirtschaft auch dann, wenn er, wie bei Anwendung der reinen Freihandelslehre, weder eine Steuerungsabsicht noch ein Steuerungsziel damit verfolgt. Eine triumphierende Freihandelsdoktrin muß daher letztendlich wegen dieser ungewollten Steuerungswirkungen den Staat zum Minimalstaat reduzieren oder ihn ganz zum Verschwinden bringen. Dies ist die kapitalistische Tendenz zum Absterben des Staates.</p>
<p>In einer Volkswirtschaft, in der sich die kapitalistische Produktionsweise durchgesetzt hat, besteht eine Tendenz zum Fall der Allgemeinen Profitrate des Kapitals und damit zur Krise. Der kapitalistische <em>Krisenzyklus</em> ist in Kürze folgender: Der ständig erhöhte Sachgehalt des Kapitals bei gleichbleibendem oder schrumpfenden Humananteil steigert die Produktivität (Arbeitswirkung) und führt zu unverkäuflichen Gütern und damit zum Wertverfall des Jahresprodukts. Folglich stagniert die Mehrwertmasse und bei weiter wachsendem Sachkapital kommt es zum tatsächlichen Fall der Allgemeinen Profitrate und zum Rückzug von Geld aus der Kapitalfunktion. Dann schrumpfen Produktion, Beschäftigungsrate, Produktionsmittelpreise und Löhne, also wird Kapital vernichtet. Bei gesellschaftlich gegebener Mehrwertmasse führt das zum Wiederanstieg der Allgemeinen Profitrate: Der Absturz der Masse des gesellschaftlichen Kapitals ist der Aufschwung seiner Profitabilität. Jetzt wird Geld wieder als Kapital angelegt, Unternehmen fusionieren und die Mindestkapitaleinsätze sind gestiegen. Nach den Krisenwirkungen wirken wieder die Krisenursachen.</p>
<p>Der Weltmarkt ist ein Ausweg aus einer allgemeinkapitalistischen Krise im Inland, was zu einem Weltmarktwirtschaftssystem aus mehreren Nationalökonomien führt. Eine Krise des Weltmarktes aufgrund fallender Renditen läßt den Weltmarkt schrumpfen und die Binnen- und Eigenwirtschaften wachsen (Importsubstitution und Exporterübrigung), weil eine Weltkrise der Marktwirtschaft keine Wirtschaftskrise sein muß. Die Weltmarktkrise von 1929-33 wurde in Deutschland durch eine sozialökonomische Revolution und die (noch unvollkommene) Errichtung einer nachkapitalistischen Ordnung überwunden, – gemäß der Vorhersage, daß dies zuerst im höchstentwickelten Land geschehen würde. Dadurch wurde Deutschland – das beinahe die nationalsozialistische Weltrevolution ausgelöst hätte – das Opfer einer Weltkonterrevolution.</p>
<p>Der gegenwärtige Triumpf des global nomadisierenden Finanz- und Monopolkapitals endet in der Tyrannisierung aller anderen, mehr oder weniger national und industriell gebundener Kapitalfraktionen und in der Beseitigung ihrer Reservate, der Nationalökonomien mit ihren geschützten Binnenmärkten. Nachdem also der Weltmarkt im Globalmarkt untergegangen ist, wird die erste allgemeinkapitalistische Krise gleich zur Globalkrise führen, mit einer Globalverelendung im Gefolge.</p>
<h2><strong>III </strong></h2>
<p>Eine zünftige deutsche Volkswirtschaft mit dem Primat der Eigen- vor der Marktwirtschaft ist keine kapitalistische Bedarfsweckungs-, sondern eine Bedarfsdeckungswirtschaft, eine Dienerin des Gemeinwesens der Deutschen. Alle Eigenwirtschaft ist <em>Gemeinschaftswirtschaft</em> und alle Marktwirtschaft ist <em>Gesellschaftswirtschaft</em>, die reelle Nationalökonomie aber ist <em>Gemeinwesenwirtschaft</em>, in der die gesellschaftlichen oder Marktbelange den gemeinschaftlichen oder Eigenbelangen des ganzen Volkes wieder untertan gemacht sind, ohne natürlich das Daseinsrecht dieser Untertanen und die Pflicht der Gemeinschaft, sie zu schützen, in Frage zu stellen. Zunächst ist aber zu betrachten, wie sich die reelle Nationalökonomie von reinen Zunft-, Monetär- und Merkantilsystemen unterscheidet.</p>
<p>Die Zunft sichert die Handwerker, der Monetarismus die inländische Liquiditätspräferenz und das Merkantilsystem die Staatseinnahmen und die Staatsversorgung. Hingegen der Eigenwirtschaftsprimat des deutschen Volkes sichert seine Eigenherrschaft (Deutsche Volksherrschaft) und damit die Grundlage seiner wirtschaftlichen Souveränität, die erst die Aufstellung von nationalen Wohlfahrtszielen gestattet.</p>
<p>Von der Zunft wird wiederbelebt die Angebotssicherung eines örtlichen Bedarfs durch örtliche Hersteller, die Volksdeutsche sein müssen. Um das zu ermöglichen, bedarf es der Vollmachten der Gemeinden und übrigen Gebietskörperschaften unterhalb des Gesamtstaatsgebietes zur <em>Binnenzollmacht</em>. Die ineinandergeschachtelten Binnenzollgebiete dürfen nicht souverän sein, d.h. von der vollen Zollhoheit trennt sie die Tatsache, daß sie kein Außenzollraum sind und folglich weder Transitzölle noch Durchfuhrverbote verordnen können.</p>
<p>Die Produktion muß nicht nur im Lande gehalten werden, sondern auch im Ländle. Sie muß mehr oder weniger gleichmäßig über das Staatsgebiet verteilt sein. Die Ortszunft sichert den Markt einer Lokalbranche, das Merkantilsystem die Umsatzsteuer. Die Deutsche Volkswirtschaft aber sichert sowohl Bedarf wie Beschäftigung des deutschen Volkes insgesamt, als auch jedes einzelnen Volksgenossen, der das verfassungsgarantierte Recht auf Arbeit und auf Grund und Boden (damit auf Berufsausbildung und auf Wohnung) hat. Diese Ziele lassen sich aber nicht mit einer bloßen Marktsicherung (und der Merkantilismus ist eine territorialstaatliche und steuertheoretische Fortbildung der Zunftpolitik) erreichen.</p>
<p>Werden die Kollektivziele der Deutschen Volkswirtschaft verwirklicht, dann vermehrt sich die Volkszahl, verbessern sich Qualifikation und Gesundheitszustand des Volkes, was insgesamt zur Steigerung von Arbeitseifer und Arbeitswirkung führt. Die benötigte Arbeitsmenge, die zum Erhalt des deutschen Volkes auf gegebener Anspruchshöhe erforderlich ist, wird eher sinken oder doch stagnieren, als so stark zu steigen, daß die wachsende Zahl der Arbeitskräfte vom Markt auch aufgesogen wird. Die vergrößerte Gesamtarbeitskraft des Volkes ist die eigenwirtschaftliche Stärkung und kann nicht vom Markt, einer bloß dienenden Einrichtung, wieder nachgefragt werden. Denn was sollte auch die steigende Qualifikation und Produktivität, wenn sie nicht Arbeitskraft aus dem Arbeitsprozeß dauerhaft freisetzt und stattdessen und letzten Endes zu mehr Arbeit führen würde als zuvor. Kurzum: Der ganze Erfolg der wiederhergestellten Volkswirtschaft drückt sich in qualitativ und quantitativ erhöhter Volksarbeitskraft aus, gerade nicht aber in mehr Arbeit für das Volk.</p>
<p>Dieser Kraftzuwachs des Volkes als ganzem wird nur von einer gemischten Wirtschaftsweise hervorgebracht und kann nur von ihr sinnvoll plaziert werden – entweder in eine erhöhte Schlagkraft des deutschen Militärstaates, oder in gesamtnationale Arbeitsvorhaben, die nicht dem Reiche der Notwendigkeit entspringen, also nicht der Sicherung des deutschen Volksbedarfs auf gegebener Anspruchshöhe, sondern dem Reich der Freiheit. Für frei gesetzte Ziele der Gemeinschaft wie der Einzelnen, die nicht der Notdurft des bisherigen Lebens entspringen, ist also der Zuwachs an Volksarbeitskraft verwendbar. <strong>Organisation des Reiches der Freiheit</strong> ist also der vornehme Teil der Aufgaben der Gemeinwesenwirtschaft, der über die Koordinierung von Gemeinschafts- und Gesellschaftswirtschaft hinausgeht.</p>
<p>Die Marktsicherungspolitik der Zünfte ist ein gebundenes Gruppenmonopol, das nicht frei ist, seine Macht auszunutzen. Die Zunft hat in einem Gruppenvertrag mit den Konsumenten einer Gemeinde sich selbst gebunden. Dieser Gruppenvertrag beinhaltet eine Abnahme- und Qualitätsgarantie für ein Warenkontingent zum gerechten Preis. Die Zunft ist ein remanzipiertes Oligopol, das Oligopol eine emanzipierte Zunft ohne institutionellen Rahmen. Will die politische Führung einen Orts-, Landschafts-, Gebiets- oder Nationalmarkt für eine Güterart schaffen und also das Land industrialisieren, muß sie zuerst diesen institutionellen Rahmen schaffen und zeitlich begrenzte Monopole, also Märkte, vergeben. Friedrich II. von Preußen gewährte diese auf acht oder zehn Jahre. Märkte, die von lokalen oder regionalen Herstellern versorgbar sind, müssen von Lokal- oder Regionalbehörden zusammen mit dem lokalen oder regionalen Herstellungsstandort vergeben werden. Hingegen Erstell- und Erlösräume, d.h. Standorte und Märkte, die nur von einer nationalen Industrie rationell zu beliefern sind, müssen von Nationalbehörden an eine Gruppe von deutschen Unternehmen vergeben werden, die den gesamten deutschen Nationalmarkt als Binnenmarkt benötigen. Wird ein Industriezweig neu- oder wiederbegründet, dann gilt der Zunftschutz nur für acht oder zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Etablierungs- und Konsolidierungsphase wird das Gruppenmonopol beendet und es beginnt der Schutz und die Steuerung der nationalen, regionalen und lokalen Marktwirtschaft durch die Zollräume der erhebungsberechtigten Gebietskörperschaften. Aufhebbarkeit des Freihandels auch im nationalen Binnenraum und Erhebbarkeit von <strong>Binnenzöllen</strong> sind also die neuen Instrumente, die die deutsche Wirtschaftsverfassung über das Geschichtsniveau von 1871 erheben.</p>
<p>Das Gemeinwesen, als Politik wie als Wirtschaft, lebt zunächst nur als eine Gesellschaft, die sich der Gemeinschaft untertan und dienstbar macht, somit als bürgerliche Gesellschaft, die ihrem Staat gehorcht. Die reelle deutsche Nationalökonomie hat als eigenwirtschaftliches Hauptinstrument die Möglichkeit, Eigenbetriebe des Staates wie des Volkes zu errichten. Die zivilen Staatsbetriebe wie der militärstaatliche Komplex von Betrieben und Einrichtungen des Reichsarbeitsdienstes, der längerfristig stellungslosen Reichsdeutschen das Recht auf Arbeit (gemäß Art.15,3 RVerfE) sicherstellt, gehören zu den primären Eigenwirtschaften einer jeden Gemeinschaftswirtschaft, für die es zahllose geschichtliche Beispiele gibt. Erst die Kombination dieses gemeinschaftswirtschaftlichen Sektors mit der gesellschaftswirtschaftlichen Ordnungs- und Steuerungspolitik, erst die Ausrichtung beider auf Wohlfahrtsziele des deutschen Volkes insgesamt, kann Gemeinwesenwirtschaft – reelle deutsche Nationalökonomie – genannt werden. Darüberhinaus sind für nationale Gesamtwerke von mythengründender oder mythenerneuernder Größe Eigenbetriebe des Volkes denkbar, die mit nationalen Zwangsanleihen und Dienstverpflichtungen betrieben würden.</p>
<p>Die nicht nur wiederhergestellte, sondern auch vertiefte und verbreiterte Deutsche Volkswirtschaft im Vollsinne des Gemeinwesens, einer prozessierenden Einheit von Gemeinschaft und Gesellschaft, ist nur mit Hilfe einiger neuer Begriffe beschreibbar. Zu unterscheiden ist der Binnenmarkt von den Auslandsmärkten und vom Weltmarkt. <em>Auslandsmärkte</em> sind je einer oder je einige auswärtige Nationalmärkte, mit denen Handelsverträge auf der Basis von Beschäftigungs- und Bilanzneutralität bestehen und die daher binnenwirtschaftlich integriert sind. Der <em>Weltmarkt</em> hingegen sind alle auswärtigen Nationalmärkte, mit denen diese Integration unmöglich ist. (Der <em>Globalmarkt</em> ist der totale Einheitsmarkt, der übrigbleibt, wenn alle National- und Gebietsmärkte zerstört, also alle Grenzen geöffnet und daher auch alle Weltmärkte verschwunden sind.) Der <em>Binnenmarkt</em> besteht aus <em>Gebietsmärkten</em> und dem <em>Nationalmarkt</em>, die Gebietsmärkte sind <em>Gemeindemärkte</em>, <em>Kreismärkte</em> und <em>Bezirksmärkte</em>. Markt überhaupt ist die Entsprechung von Angebot und Nachfrage in einem Gebiet und in einer Zeit, und <strong>Märkte</strong> sind diese Entsprechungen in einem Herstellungszweig. <em>Garantiemärkte</em> sind 80% des Durchschnittsverbrauchs eines Zollraumes, für die eine Abnahmegarantie der marktvergebenden Gebietskörperschaft besteht, wobei die nötigen Aufkauffonds umlage- oder steuerfinanziert sein können. Solche Garantiemärkte sind <em>Sockel</em> der Produktion, die durch einen entsprechenden <em>Deckel</em> bei 120% des Durchschnittsbedarfs ergänzt werden können. Alle Märkte, ob nun gesockelt und gedeckelt oder nicht, sind <strong>Zollräume</strong> von zollerhebungsberechtigten Gebietskörperschaften. Der <em>Außenzollraum</em> ist der souveräne Zollraum, der Transitzölle erheben und Durchfuhrverbote erlassen darf, die <em>Binnenzollräume</em> dürfen das nicht und sind unsouverän.</p>
<h2><strong>IV.</strong></h2>
<p>Nachdem Deutschland entausländert und von militärischen und zivilen Besatzungen befreit und also die Souveränität des Deutschen Volkes und die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wiederhergestellt ist, beschließt die Reichsführung (Reichsoberhaupt, Reichkanzler und Reichsmarschall), die <em>Wirtschaftspolitik</em> auf folgende <strong>Ziele</strong> zu richten:</p>
<blockquote><p>Beseitigung der globalökonomischen Wüstungen in Deutschland!</p>
<p>Reparatur des völkischen Soziotops der Deutschen und ökologische Reformation der deutschen Industrie!</p>
<p>Wiederherstellung der nationalen Sozialstruktur!</p>
<p>Rekultivierung der Zivilisation in Deutschland! (Vergemeinschaftung und Verinnerlichung wertvoller Veräußerlichungen der deutschen Kultur- und Wirtschaftsgeschichte.)</p>
<p>Errichtung einer harmonischen, auf das ganze Land wohlverteilten Kreislaufwirtschaft, die dem Souverän willig dient und jedem Deutschen eine angemessen-anspruchsvolle Arbeit bietet!</p></blockquote>
<p>Zum Zwecke der Verwirklichung dieser Ziele ordnet die Führung des Reiches folgende wirtschaftspolitischen <strong>Maßnahmen</strong> an, die umgehend von den zuständigen Stellen in Regierung und Regiment des Reiches auszuführen sind:</p>
<blockquote><p><strong><em>Freihandelsgebot</em></strong> für deutsche Spitzenindustrien.</p>
<p><strong><em>Freihandelsverbot</em></strong> für Nationalmarktzweige, in denen Deutschland nicht weltführend ist.</p>
<p><strong><em>Freihandelspeitsche</em></strong> gegen deutsche Industrien, deren technische oder ökonomische Leistungsfähigkeit unter den Weltdurchschnitt sinkt.</p>
<p><strong><em>Einfuhrhalbierung</em></strong> binnen eines halben Jahres in Binnenmärkte, die von keiner oder unbedeutender inländischer Industrie versorgt werden.</p>
<p><strong><em>Einfuhrverbote</em></strong> binnen eines Jahres in Binnenmärkte, die von keiner oder unbedeutender inländischer Industrie versorgt werden.</p>
<p><strong><em>Zeitmonopole</em></strong> an neu- oder wiederzugründende deutsche Industrien.</p>
<p><strong><em>Ausfuhrzölle</em></strong> für inländische Industrien, die zur nationalen Selbstversorgung über ausreichende Kapazitäten verfügen, aber wegen Importen in den Export ausweichen.</p>
<p><strong><em>Einfuhrzölle</em></strong> auf Gütergruppen mit deutscher Selbstversorgungskapazität.</p>
<p><strong><em>Standortwettbewerbsverbot</em></strong> im deutschen Binnenmarkt.</p>
<p><strong><em>Standortzuweisungsrecht</em></strong> von Reichsregierung und -regiment für industrielle Unternehmen des Nationalmarktes.</p>
<p><strong><em>Standortvorwahlrecht</em></strong> gegenüber den Gebietsindustrien für binnenzollerhebende Gebietskörperschaften.</p>
<p><strong><em>Binnenzollmacht</em></strong> für Gemeinden, Kreise und Bezirke des Reiches in Gebietszweigmärkten.</p>
<p><strong><em>Märktevergabe</em></strong> für Zweige des Binnenmarktes insgesamt oder der Gebietsbranchenmärkte durch die zuständigen Gebietskörperschaften.</p>
<p><strong><em>Immobilspekulationsverbot</em></strong> zur Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Grundrechten, Gewerbegrundstücken sowie Wohn-, Wohn-Gartenbau- und Wohn-Gewerbe-Gebieten.</p>
<p><strong><em>Kapitalspekulationsverbot</em></strong> zur Sicherung ausreichender Mittel der Unternehmen (Eigen- und Kapitalbetriebe), Familienhaushalte und Familienbetriebe.</p>
<p><strong><em>Landwirtschaftsautarkie</em></strong> und vollständige Umstellung auf ökologischen Landbau in sieben Jahren.</p>
<p><strong><em>Hochzölle</em></strong> auf Südfrüchte, Gewürze, exotische Genußmittel und ausländische Luxusgüter.</p></blockquote>
<p>Die <em>Wirtschaftssysteme</em> Privatmarkt-, Privateigen-, Staatseigen- und Staatsmarktwirtschaft unter nationalökonomischer oder nationalökologischer Betriebsweise werden in der Gemeinwesenwirtschaft miteinander konkurrieren. So wie die Einzelnen und die Familien entscheiden können, ob sie ihre Arbeitskraft auf dem Markt vermieten oder im Familien- oder Subsistenzbetrieb anwenden, so wird auch der Staat und die gesamte Nation die Wahl zwischen Markterwerb und Selbstversorgung haben. In verschiedenen Lagen werden die konkurrierenden Wirtschaftsweisen unterschiedlich leistungsfähig sein. Es ist mit einem Pulsieren der Systempräferenz zu rechnen.</p>
<p>Die Wirtschaftspolitik einer Nation ist nicht ohne eine bestimmte Militärdoktrin zu denken. Das Konzept des Primats der Eigenwirtschaft und der tendentiellen Autarkisierung rechnet mit dem Fortbestand der existentiellen Freund-Feind-Unterscheidung, also mit dem Wechsel von Krieg und Frieden, von strittigen Rechtserzwingungen und unstrittigen Rechszuständen. Dies ist einerseits schon eine Allgegenwart wie eine unmittelbare Perspektive, andrerseits kann kein Gemeinwesen sinnvoll wirtschaften ohne Perspektiven, – nahe und fernere. Folglich sind immer nationale Großvorhaben im Eigenbetrieb nötig: Gesamtanstrengungen eines Volkes, bei denen wirtschafts-, militär- und kulturpolitische Gesichtspunkte nicht mehr trennbar sind.</p>
<p>Unsere gedachte Reichsführung könnte die folgenden deutschen Nationalunternehmungen beschließen und den Reichsarbeitsdienst (RAD) mit der Ausführung beauftragen:</p>
<p><strong>Unternehmen Kyffhäuser.</strong> Befestung der Gaue und Gebiete des Reiches durch Einsatz des RAD und des Gebietsheeres, um letzteres gemäß der Doktrin der nachhaltigen Landesverteidigung (“Standkraft geht vor Schlagkraft!”) in den Stand zu setzen, eine übermächtige Defensivkraft aufzubauen, die es Deutschland ermöglicht, die lebendigen Kräfte des konzentrischen Angriffs einer antideutschen Weltkoalition zu vernichten. Zu diesem Zweck sollen alle Gaue militärisch verkammert, befestet, unterbunkert und mit ausreichenden Depots und wohltrainierten (Miliz-)Truppen gefüllt werden, damit sie zur Aufreibung eingedrungener Feindtruppen, zur Freihaltung des Luftraumes und zur Abwehr von Angriffen aus dem nahen Weltraum fähig sind. Den Offensivtruppen der Reichswehr bleibt dann die Vernichtung feindlicher Truppenreste und die Einnahme von Faustpfändern. Die Militärdoktrin der nachhaltigen Landesverteidigung durch übermächtige Defensivkräfte würde bei einer Gebietsstreitmacht von ungefähr 10 Millionen Männern und Frauen eine offensive Präsenzstreitmacht der Reichswehr von einer halben Million Mann (!) in Friedens- und einer Million Mann in Kriegszeiten voraussetzen.</p>
<p><strong>Unternehmen Alpenfestung.</strong> Die Alpenquerungen werden untertunnelt, um das alpenländische Biotop und das bergdeutsche Soziotop vor Verkehrsbelästigung und Zivilisationsschäden zu schützen. Die Alpentunnel werden so angelegt, daß sie zugleich dem Zivilschutz als Bunker und der Landesverteidigung als Festungen dienen.</p>
<p><strong>Unternehmen Rübezahl.</strong> Die deutschen Wälder werden zur Wiedervertiefung der deutschen Seele, zur Verbesserung des vaterländischen Biotops und zur Ausdehnung der Bodendeckung für die nachhaltige Landesverteidigung netzartig verbunden, so daß Deutschland in allen Richtungen auf Waldwegen durchwandert werden kann.</p>
<p><strong>Unternehmen Heimkehr.</strong> Nach der Rückgabe der deutschen Ostgebiete wird unter Aufbietung der nationalen Gesamtkraft des deutschen Volkes, unter Anwendung von Zwangsanleihen und Dienstverpflichtungen, der historisch gewordene Zustand der deutschen Ostgebiete von 1914 und 1939 wiederhergestellt und dann gemäß den Grundsätzen der völkisch-ökologischen Reformation erneuert, peupliert und in Gang gesetzt.</p>
<p><strong>Unternehmen Humboldt.</strong> Die originellsten und fähigsten deutschen Forscher zusammen mit dem begabtesten und ehrgeizigsten Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses werden vom Reichsarbeitsdienst einberufen, zu Forschungskompanien rekrutiert und zu einer Offensive in der Stellung und Neubeantwortung von Grundsatzfragen kommandiert, um dem deutschen Geist die wissenschaftliche Offensive zurückzugewinnen. (Während des RAD-Einsatzes der Forschungskompanien sind Gehaltsanweisungen unterbunden, lediglich der Grundsold für Frontsoldaten wird ausbezahlt.)</p>
<p><strong>Unternehmen Atlantis.</strong> Zwischen Helgoland und der Eidermündung wird eine Kette großer Inseln vom Meeresboden her errichtet, um einerseits Land von der Nordsee zurück zu gewinnen und um andererseits einen Mythos der Frühgeschichte Deutschlands wieder zu beleben.</p>
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		<pubDate>Sat, 01 Aug 1998 22:26:04 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Um 30.000 v.Chr. verschwindet der Neandertaler und der Homo sapiens setzt sich durch. In den Schwankungen der letzten Nacheiszeit entsteht auf den fruchtbaren Lößanwehungen im Vorfeld der beiden wechselnden Vereisungsfronten von den Alpen und von Skandinavien her die nordische Rasse. Die nordische Rasse ist an den lebhaften Wechsel zwischen rauhem und gemäßigtem Klima sehr gut angepaßt und nutzt ihn als Antrieb zur Entfaltung eines dynamischen Wesens, verbunden mit gemäßigtem Temperament und vorausschauender (spekulativer) Geistesart, die der Selbstbeherrschung förderlich ist und zum Herrschen befähigt. Diese Eigenschaften bestimmten die nordische Rasse zum Impulsgeber der Völkerentstehung und zum Auslöser von Hochkulturen.</p>
<p>Gegen 10.000 v.Chr. war die Nach-Würmeiszeit beendet und Nordeuropa und das Voralpengebiet werden von der nordischen Rasse wieder in Besitz genommen. In dieser Zeit bildet sich wahrscheinlich auch das indogermanische Urvolk mit seiner Sprache des Urindogermanischen heraus, dessen Stammhalter die germanischen Sprachen sind. Wann die Indogermanen in Mitteleuropa die Landwirtschaft (zuerst als Gartenbau, dann als Ackerbau) erfunden haben, ist noch unerforscht.</p>
<p><samp>Sammeln und Jagen sind die beiden unteren Formen der vorgeschichtlichen Produktionsweise des Menschen, Fischfang und Bergbau ihre beiden oberen und alle zusammen sind extraktive Industrie, bei der die Erde dem Abbau (als Arbeitsgegenstand) dient. In allen Formen des Landbaues dagegen dient die Erde dem Anbau (als Arbeitsmittel). Diese neusteinzeitliche Umkehrung des Mensch-Erde-Verhältnisses (neolithische Revolution) eröffnet die Geschichte. Der Bau von Booten und die Knüpfung von Netzen durch seßhafte Fischer ist nach dieser Logik ebenso noch ein vorgeschichtliches Tun wie die Gewinnung von Eisen, Kupfer und Zinn durch Bergleute, die vom Feuersteinabbau zum Erzabbau übergegangen sind.</samp></p>
<p>Vom indogermanischen Urvolk, das bis ins 3. Jahrtausend v. Chr. noch in seiner Urheimat in Mittel- und Nordeuropa zusammenlebte, ging wahrscheinlich der Anstoß zur sumerischen Hochkultur (Erfindung der Keilschrift) im Mündungsgebiet des Euphrat und Tigris seit 4000 v. Chr. aus, denn Sumer war ein hanseartiger Städtebund, hatte eine triadische Leitvorstellung von der Götterwelt und kannte den Jenseitsglauben. Die Indogermanen in Gestalt norddeutscher Megalithiker wurden bei der Entfaltung der altägyptischen Hochkultur seit ca. 3000 v. Chr. wirksam. Seit 2500 v. Chr. revolutionierten Indogermanen, die sich Arier nannten, den vorderen und mittleren Orient, indem sie in Kleinasien (heutige Türkei) die hethitischen Stadtstaaten, in Persien die frühiranische Kultur und im Industal die frühindische Hochkultur (Sanskrit) begründeten.</p>
<p>Eine andere indogermanische Gruppe, die Tocharer, gelangte bis zum Oberlauf des Gelben Flusses und beeinflußte dort seit ca. 1500 v. Chr. die frühchinesische Flußkultur am Unterlauf des Gelben Flusses (Huangho).</p>
<p>Im Griechenland des 3. Jahrtausends begründeten die Indogermanen die Helladische Kultur, zu Beginn des 2. Jahrtausends dann die Mykenische Kultur (Achäer) bis an die Küsten Kleinasiens hin. Im 2. Jt. v. begann die Indogermanisierung Italiens und in Zentralanatolien errichteten die Indogermanen das Hethitische Reich.</p>
<p>Um 1200 v. Chr. wurden alle damaligen Hochkulturen Opfer von (kosmisch bedingten?) Naturkatastrophen. Diese Naturkatastrophen veranlaßten auch die großen Wanderungszüge der bronzezeitlichen Frühgermanen aus Mittel- und Nordeuropa (Urnenfelderkultur) in den Mittelmeerraum. Dort legten sie den Grund des klassischen Altertums. Aus ägyptischen Quellen sind diese Züge als Angriffe der &#8220;Seevölker&#8221;, aus griechischer Überlieferung als &#8220;dorische Wanderung&#8221; bekannt.</p>
<p>Für Deutschland kann die <strong>Steinzeit</strong> wie die Bronzezeit sinnvoll in je drei Perioden eingeteilt werden. Die Neusteinzeit (<em>Neolithikum</em>) von <em>ca. 4000-2000  v. Chr.</em> gilt in Mittel- und Nordeuropa archäologisch als die &#8220;Zeit der geschliffenen Steine&#8221;, wirtschaftsgeschichtlich aber als Zeit der Erfindung von Ackerbau und Viehzucht (= neolithische Revolution). Die darauf aufbauende <strong>Bronzezeit</strong> (<strong>2000-800 v</strong>.) war eine Hochkultur, die, bevor sie um 1200 v. Chr. in Katastrophen und Kriege überging, schon die Eisenverarbeitung entwickelt und also die bis heute anhaltende <strong>Eisenzeit</strong> vorbereitet hatte, die man gemeinhin <strong>ab 800 v. </strong>datiert und die sich <em>um 1800 n.</em> Chr. mit der industriellen Revolution in die <em>Stahlzeit</em> verwandelte und <em>im 20. Jh.</em> mit dem &#8220;geschliffenen Eisen&#8221; der <em>Edelstahlzeit</em> endete, nachdem die Revolution der chemischen Industrie in Deutschland eine Fülle maßgeschneiderter Rohstoffe entwickelt und die <strong>Kunststoffzeit</strong> eröffnet hatte. Es ist also sinnvoll, die Zeitspanne von <strong>2000 v. bis 2000 n.</strong> als <strong>Metallzeit</strong> von der Steinzeit einerseits und der Kunststoffzeit andererseits abzugrenzen. In Deutschland wurde nicht nur das geschliffene Steinbeil, sondern auch programmierbarer Buchdruck, Fahrrad, Automobil und programmierbare Rechenmaschine erfunden, die sich bald auf der ganzen Welt fanden.</p>
<p><samp>Die Zeitspanne von der neolithischen bis zur industriellen Revolution ist die von der Vorgeschichte abgehobene Geschichte, die wir betrachten. Diese Geschichte ist noch nicht zu Ende, weil das Ziel der industriellen Revolution noch nicht erreicht ist. Revolutionen sind Umkehrungen wesentlicher Verhältnisse des Menschen, so daß neue und höhere Verhältnisse für ihn wesensbestimmend werden. In der vorgeschichtlichen Kultur der Jäger und Sammler ist die Erde Arbeitsgegenstand des Menschen; in der neolithischen Revolution wird dies Verhältnis umgekehrt und die Erde insgesamt ein Arbeitsmittel der hochkomplexen Art, d.h. ein natürlicher Wirkzusammenhang oder die vorhandene Maschine, die der Mensch kultiviert, also pflegt, wartet und bedient nach Versuch, Irrtum und Erfahrung, ohne den Zusammenhang schon genau verstanden zu haben.Die industrielle Revolution schließlich vollführt eine weitere Umkehrung: Die vorhandenen Maschinen (Naturprozesse) des Ackerbauern und Viehzüchters werden in zuhandene Maschinen (angeeignete Naturprozesse) des Maschinenbauers und Maschinenbedieners verwandelt. Die neolithische Revolution ist wie die industrielle heute noch nicht beendet, weil die Umwandlung von Gegenständen der menschlichen Arbeit in ihre Mittel ebensowenig aufgehört hat wie die Verwandlung der Mittel aus vorgefundenen (vorhandenen) in angeeignete (nachhandene). Auch wenn es dem Menschen dereinst gelungen sein wird, sein Erbgut zu synthetisieren und sein Gehirn nachzubauen, ist die industrielle Revolution nicht beendet, denn dann gibt es immer noch eine Weltschöpfungsmaschine zu bauen, die den Geist selber imitiert.</p>
<p></samp></p>
<p style="text-align: center;"><strong>α</strong></p>
<p style="text-align: center;">z.B. Ägypten</p>
<p>Um <strong>3000 v.</strong> wurde Unter- und Oberägypten vereint und damit das Niltal vom Delta bis zum ersten Katarakt zu einer Wirtschaftsgemeinschaft zusammengeschlossen. Damit nämlich das regelmäßig überschwemmte Niltal landwirtschaftlich zu nutzen ist, müssen zu gegebener Zeit Dämme, Deiche, Kanäle und Gräben gemeinsam gebaut werden, um den Boden zu bewässern und durch den mitgeführten Schlamm aus dem abessinischen Hochland zu düngen. Im Oktober hat der anschwellende Nil seinen Höchststand. Im Jahre 2769 v. Chr. wurde in Ägypten der Kalender vom Mond- auf das Sonnenjahr umgestellt. Astronomie und Geometrie finden im Niltal früh breite Anwendung, aber haben dort vermutlich nicht ihren Ursprung.</p>
<p>Die Bewirtschaftung des Niltales erforderte einen zentralisierten, einheitlichen Betrieb, an dessen Spitze <em>Pharao</em> (das große Haus) stand, der eine Wirtschaftsbürokratie unter sich hatte. Altägypten war eine der ersten <em>Zentralverwaltungswirtschaften</em> der Weltgeschichte: die Volkswirtschaft war wie eine große autarke Hauswirtschaft. Der Verwaltungsaufwand war entsprechend groß. Verwaltungsmittel war die Bilderschrift (<em>Hieroglyphen</em>) und das Papier aus dem Mark der Papyrospflanze.</p>
<p>Im letzten Viertel des 3. Jahrtausends verfällt mit der Zentralgewalt und der zentralen Wirtschaftsverwaltung das Alte Reich und Ägypten erlebt eine Zwischenzeit seiner Geschichte, benannt nach <strong>Herakleopolis</strong>, Sitz der 9. und 10. Dynastie und Kultstätte des mit Herakles identifizierten widderköpfigen Gottes Harsaphes, in der es von der nordischen Rasse beeinflußt wird. Die Herakleopoliten vertrieben die Nomaden, die ins Nildelta eingedrungen waren, und schufen eine Schicht freier Bauern und Bürger. Der ägyptische Einheitswirtschaftsstaat wird im Mittleren Reich (2040-1730 v.) wiederhergestellt.</p>
<p>Von <strong>1730-1540 v.</strong> war Ägypten von asiatischen Fremdherrschern regiert, den sog. <strong>Hyksos</strong> (&#8220;Herrscher der Fremdländer&#8221;). Die ägyptische Überlieferung setzt in dieser Zeit der nomadischen Gegengeschichte fast völlig aus. Die Befreiung Ägyptens ist von Theben, dem Hauptort Oberägyptens, ausgegangen. Die Hyksos-Fremdherrschaft in Ägypten beendet das Mittlere Reich und ist ein Beispiel der Unterwerfung von Bauernvölkern durch Nomadenstämme. In der jüdischen Überlieferung wird die unmäßige Ausbreitung der Juden in Ägypten mit der Hyksos-Zeit, die daran anschließende ägyptische Gefangenschaft und die Flucht nach Palästina mit der Regierungszeit Ramses II. (1290-1224 v.) verbunden. Unter dem Pharao Merenptah, dem Nachfolger Ramses II., siegt Ägypten in der <strong>Schlacht im Nildelta 1220 v.</strong> über die von Libyen, Palästina und der See her angreifenden Frühgermanen (Seevölker, Dorer, Philister).</p>
<p>Das Zweistromland verdankt dem Euphrat und Tigris seine Fruchtbarkeit. Die Schneeschmelze im armenischen Hochland führt zum Anschwellen der beiden Flüsse, die im April und Mai das flache Land überschwemmen. Gemeinschaftlicher Deich-, Damm-, Kanal- und Bewässerungsbau sind Voraussetzung der Landwirtschaft, um den Boden vor Versumpfung oder Austrocknung zu bewahren. Zentralverwaltung der Wirtschaft war also von der Natur des Landes her erforderlich. Die Stadt, das Land und die Leute waren in den Staaten von <strong>Sumer</strong> Eigentum des Stadtgottes und Besitz seines Stellvertreters, des Oberpriesters. Die Sumerer haben die <em>Keilschrift</em> erfunden und zu einer Silbenschrift entwickelt. Die nicht in öffentliche Arbeiten der Bewässerung des Bodens und der Befestigung der Städte verwendete Mehrarbeit wurde in Tempelhandwerker angelegt, deren Produkte teils in den Luxuskonsum der theokratischen Oberschicht, teils in den auswärtigen Handel als Waren eingingen. Wie in Ägypten (und später in der Sowjetunion) gab es also ein staatliches Außenhandelsmonopol. Semitische Nomadenstämme unter <em>Sargon</em> infiltrierten und eroberten die sumerischen Stadtstaaten und errichteten das <strong>Akkadische Reich</strong> um <strong>2400 v.</strong> Bergnomadische Semiten unter <em>Hammurabi</em> zerstören das Akkadische Reich und errichten das <strong>Babylonische Reich</strong> um <strong>1700 v.</strong> als ein Gesetzesregime. Das <strong>Assyrische Reich</strong> schließlich, das von dem im Norden des Zweistromlandes wohnenden semitischen Volk der Assyrer um <strong>900 v.</strong> gebildet wird, bringt den Weltunterwerfungsanspruch einer nomadischen Theokratie zur vollen Ausprägung. Seit dem Ende des <strong>7. Jh. v.</strong> wird es vom <strong>Neubabylonischen Reich</strong> abgelöst, dessen bedeutendster König <em>Nebukadnezar II. 587 v.Chr.</em> Jerusalem zerstört und die Juden in die babylonische Gefangenschaft abführt. Deportation, Vertreibung und Völkermord mit dem Anspruch der Unterwerfung aller Völker unter die Eine-Welt sind also Kennzeichen der nomadischen Weltbemächtigung.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>β</strong></p>
<p style="text-align: center;">z.B. Griechenland</p>
<p>In der orientalischen Welt ist einer frei, in der antiken Welt sind es einige. Die antike Welt ist das Ergebnis geschichtlich bewegter Zeiten und aus Eroberungen geboren, wobei die unterworfenen Bevölkerungen als sprechendes Zubehör (&#8220;instrumentum vocale&#8221;) des eroberten Landes entweder versklavt, verknechtet oder doch entpolitisiert, also zu bloßen Privatrechtssubjekten herabgedrückt werden. In der antiken Welt sind die Eroberer und ihre Nachkommen frei, die Eroberten unfrei. In der orientalischen Welt dagegen ist nur einer im Lande frei: sein Despot. Unfrei hingegen sind die seinem &#8220;Großen Haus&#8221; (dem Pharao oder der Volksgemeinschaftswirtschaft) angehörigen Volksgenossen.</p>
<p><samp>Ansich ist auch der Despot unfrei, denn er ist nur der Vogt des Gottes, welcher der Alleineigentümer der Stadt ist. Allerdings gewinnen die orientalischen Despoten sekundäre, bloß weltliche Freiheit im Rechtsverkehr untereinander (Außenhandelsmonopol der Zentralverwaltungswirtschaften).</samp></p>
<p>In der antiken Welt sind die Stadtgründer und ihre Nachkommen frei, sie haben das volle Bürgerrecht. Sie sind Spartiaden (Sparta) oder Eupatriden (Athen) oder Patrizier (Rom). Die Nachfahren der Gründerfamilien personifizieren die politische Gemeinschaft, die später Zugezogenen sind als Periöken (Sparta), Metöken (Athen) oder Plebejer (Rom) politisch rechtlose Volksgenossen, also bloße Privatleute, oder doch politisch minderberechtigt. Dagegen die Masse der versklavten Urbevölkerung (und Kriegsgefangenen) verbleibt nicht nur in politischer, sondern auch in privater Unfreiheit. Die griechische Kolonisation der Küsten des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres belebte immer wieder auf´s Neue diesen Gegensatz von Gründern und Nachzüglern, von Aristokraten und Demokraten.</p>
<p>Die Staaten der klassisch-antiken Welt sind Gründungen von nordischen Eroberern, ihr Idealtypus ist Sparta als Neugründung der dorischen Wanderung. Die Krone des klassischen Griechenlands aber errang Athen als der Ort, an dem sich die helladische (3. Jt.) und die achaische (2. Jt.) Eroberung gegen die dorische behauptet hatte. Die Blüte Griechenlands ruhte auf dem siegreichen Bündnis von Sparta und Athen (unter spartanischer Führung) in den Perserkriegen, der Niedergang Griechenlands nach dem Peleponnesischen Krieg entsprang der athenisch-demokratischen Hegemonie und der daraus entstehenden Feindschaft zur konservativen Landmacht Sparta. In Griechenland zeigt sich erstmals der Zyklus, daß in der Rivalität zwischen See- und Landmacht zuerst die Seemacht die Oberhand gewinnt, auf Dauer aber der Landmacht sich unterordnen muß. Nach der Niederringung der athenischen Hegemonie im Peleponnesischen Krieg (431-04) geht die Vorherrschaft in der griechischen Welt der Reihe nach an die Landmächte Sparta, Theben (Leuktra 371) und Makedonien (Chäronea 338) über. Mit der Hellenisierung der antiken Welt (334-24) durch Alexander von Makedonien und seine Nachfolger (Diadochenreiche) wird das Griechische zur Weltverkehrssprache und die griechische Hochkultur verflacht mit dem Vorrang der Weltmarktwirtschaft vor den lokalen und nationalen Eigenwirtschaften zur Weltzivilisation. Von der bäuerlichen Landmacht Rom wurde die Weltzivilisation des Hellenismus dann im 2. und 1. Jh. v. unterworfen.</p>
<p>Höhepunkt der griechischen Geschichte war der Perserkrieg. Um 550 v. hatte Kyros das Perserreich unter Führung der beiden indogermanischen Völker der Meder und der Perser gegründet, wodurch die kleinasiatischen Griechenstädte unter persische Herrschaft gerieten, wogegen sie 500 v. den von Athen unterstützten Aufstand wagten. Im anschließenden Krieg mit dem persischen Weltreich errang Griechenland für das Abendland glänzende Siege über die vielfach größere Masse des Morgenlandes: Marathon 490, Salamis 480, Platää 479. Nach dem Sieg über Persien gründete Athen den Attischen Seebund und wurde der Hegemon Griechenlands. Diese Periode erreichte ihren Höhepunkt im Zeitalter des Perikles 446-31.</p>
<p>Die verfassungspolitische Entwicklung Athens ging den klassischen Weg von der Königsherrschaft (Monarchie der Frühzeit) über die Adelsherrschaft (kodifiziert durch Drakon 621 v.) hin zur Volksherrschaft (Solon 594, Peisistratos 560, Kleisthenes 508). Die Demokratie in Athen, nachdem sie unter Perikles zur legalen Tyrannis vollendet worden war, endete wie ganz Griechenland in der zweiten Königsherrschaft (makedonische Monarchie der Spätzeit).</p>
<p style="text-align: center;">z.B. Rom</p>
<p>Um <strong>510</strong> v.Chr. beendete in Rom ein Aufstand der Patrizier die (zuletzt etruskische) Königsherrschaft und errichtete die <strong>Republik</strong> der <em>Patrizier</em> (Aristokratie). Damit begann der Kampf der politisch rechtlosen <em>Plebejer</em>, die bloße Privatrechtssubjekte waren, um ihre politische Mitbestimmung im Staate. Rom hielt in seiner ganzen Geschichte den ständischen Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern<em> </em>aufrecht und erhielt ihn sich als Motor seiner politischen Entwicklung. Im Jahre 471 v. errangen die Plebejer das Recht, eigene Volkstribunen zu wählen und vom Jahre 300 an hatten sie Zugang zu allen Staatsämtern einschließlich Senat und Pontifikat. Noch in den Parteikämpfen der Bürgerkriegszeit zwischen Optimaten und Popularen war der patrizisch-plebejische Gegensatz wirksam und endete mit dem Sieg der Popularen im <strong>Prinzipat</strong> seit <strong>31</strong> v., was sich mit dem <strong>Dominat</strong> seit <strong>284</strong> n. unter Kaiser Diokletian, dem Sohn eines dalmatinischen Sklaven, bestätigte. Das Prinzipat war die römische Form der zweiten Monarchie, das Dominat der römische Abstieg in die orientalische Despotie.</p>
<p>Der Ständekampf in Rom war begleitet von der Unterwerfung Italiens bis zum Appenningebirge. Damit hat sich Rom als Hauptlandmacht im westlichen Mittelmeer etabliert, das mit Karthago, der Hauptseemacht dieses Raumes, in drei <em>Punischen Kriegen</em> seit <em>264 </em>aneinandergerät, die <em>146</em> mit der <em>Zerstörung  Karthagos</em> enden. Anders als Griechenland hat Rom zuerst nicht über See, sondern über Land kolonisiert; Italien wurde durch Militärkolonien sprachlich latinisiert und kulturell homogenisiert.</p>
<p>Die andauernden Kriege und die Verlagerung der Agrarproduktion in sklavenbetriebene Latifundien machten viele italischen Bauern landlos und konzentrierte sie in Rom als Proletariat. Der Volkstribun <em>Tiberius Gracchus</em> wollte <em>133</em> das Staatsland, mit dem die Patrizier als Großgrundbesitzer ihre Ländereien abgerundet hatten, an die proletarisierten Bauern verteilen. Er wurde von Senatoren erschlagen, womit der Bürgerkrieg im Prinzip eröffnet war. <em>123 </em>ließ sich <em>Gajus Gracchus</em> zum Volkstribunen wählen und schlug Bauernkolonien auf karthagischem Gebiet sowie die Erteilung des römischen Bürgerrechts an alle italischen Bundesgenossen vor. Mit der letzten Forderung isolierte er sich vom stadtrömischen Proletariat, dem der Senat Bauernkolonien in Italien versprach und dann den Gajus Gracchus stürzte. Sein Versprechen brach der Senat.</p>
<p>Ab <em>104</em> reformierte der plebejische Konsul <em>Marius</em> das römische Heer dahingehend, daß Proletarier, die sich keine eigene Rüstung leisten konnten, zum Kriegsdienst zugelassen wurden. Das römische Bürgerheer wurde Söldnerheer. Marius besiegte die Teutonen und Kimbern 102 und 101. Nach dem dreijährigen Bundesgenossenkrieg mußte Rom allen Italikern im Jahre 89 das Bürgerrecht verleihen. Der optimatische Konsul <em>Sulla</em> besetzt mit seinen Söldnern <em>88</em> Rom und massakriert Parteigänger des Marius (Popularen). Als Sulla in Asien Krieg führt, kehrt Marius nach Rom zurück und massakriert Optimaten. Im Jahre <em>83</em> kehrt Sulla aus Asien zurück, besiegt das Heer der Popularen, wird 82 vom Senat zum Diktator ernannt und erklärt die Anhänger des Marius für vogelfrei (<em>Proskriptionen</em>). Sulla versorgt seine Veteranen mit unveräußerlichen Landgütern aus den Konfiskationen bei den Proskriptionsopfern. Er restauriert die Macht des Senats, beschneidet die Rechte der Volkstribunen, streicht die Sozialleistungen für das römische Proletariat und gibt nach Vollendung seiner <em>Konservativen Konterrevolution</em> im Jahre 79 die Diktatur zurück.</p>
<p>Im Jahre 70 zogen die beiden siegreichen Feldherren <em>Pompejus </em>und <em>Crassus</em> mit ihren Heeren vor den Toren Roms auf, setzten ihre Wahl zu Konsuln durch und beseitigten Sullas Verfassung. Nachdem Pompejus die Seeräuber vernichtet und im Orient siegreich Krieg geführt und der Senat seinen Veteranen die versprochenen Bauernstellen vorenthalten hatte, bildete er im Jahre 60 mit Crassus und <em>Cäsar</em>, dem Führer der Popularen, das <em>erste Triumvirat</em>, das Cäsars Wahl zum Konsul für 59 durchsetzte; ab 58 bekam Cäsar Südgallien als Prokonsul, von wo aus er bis 51 ganz Gallien eroberte und dem Römischen Reich als Provinz einverleibte. Mit dem Gallischen Krieg hatte Cäsar den Hauptkampfplatz der künftigen europäischen Geschichte eröffnet und sich in seinem Heer das Instrument seines Sieges im römischen Bürgerkrieg geschaffen. Im Jahre 49 überschritt Cäsar mit diesem Heer den Rubikon und schlug 48 bei Pharsalos das Heer der Senatspartei (Optimaten), das von Pompejus geführt wurde. Nach Cäsars Ermordung im Jahre 44 kam es erneut zum Bürgerkrieg zwischen dem <em>zweiten Triumvirat</em> (Cäsars Adoptivsohn Octavian, seinem Unterfeldherrn Antonius und seinem Reitergeneral Lepidus) und den Anhängern der Senatsherrschaft, die 42 in der Schlacht bei Philippi in Makedonien besiegt wurden. Im Endkampf unter den Triumvirn der cäsarischen Partei blieb <em>Octavian </em>Sieger. Seine Regierungszeit von <em>31 v.-14 n. Chr.</em> &#8211; <em>das augusteische Zeitalter</em> &#8211; war der Höhe- und Scheitelpunkt der römischen Geschichte und eröffnete mit der Prinzipatsverfassung die römische Kaiserzeit. Mitten im goldenen Zeitalter Roms gelang im Jahre <em>9 n.</em> die <em>Befreiung Germaniens</em> durch die Schlacht im Teutoburger Wald.</p>
<p>Von 391 an war das Christentum Staatsreligion im Römischen Reich, das 395 endgültig geteilt wurde. Im 5. Jahrhundert ist Westrom unter die germanischen Hauptstämme aufgeteilt (Wandalen, West- und Ostgoten, Sweben, Franken, Burgunder, Alemannen, Sachsen). Als letzte errichten die Langobarden 568 in Norditalien ein germanisches Königreich. Jetzt erst wird die Agrarrevolution durchgeführt, an der die Gracchen 133/23 v. scheiterten: Aus Latifundien wurden Bauernstellen und an die germanischen Krieger gegen Heeresfolgepflicht verteilt. Das zuvor romanisierte Europa wurde vom Grund und Boden her germanisiert. Auf die bäuerliche Grundschicht legte sich bald eine feudale und eine geistige Germanisierung (Klostergründungen). Mit dem Sieg Germaniens über Rom triumphiert das Land über die Stadt, die Bäuerlichkeit über die Urbanität, das Gehöft über das Forum. Der germanische Dom hebt sich himmelhoch über Tempel und Pantheon.</p>
<p>Roms Weg in das imperialistische Verhängnis begann mit der Auflösung des Bauernstandes als Folge der Punischen Kriege. Roms Multikult war der Untergang der antiken Kultur: Proletarisierung, Vulgarisierung (Zirkusspiele), Orientalisierung, Vernegerung. Rom war das Grab der Völker und ihrer Götter, es war das Weltreich der Sklaverei.</p>
<p><em>Unsterblich ist der Ruhm unserer Ahnen, die das Weltreich der Sklaverei vernichteten.</em></p>
<p style="text-align: center;"><strong>γ</strong></p>
<p style="text-align: center;">z.B. Germanien</p>
<p>In der antiken Welt sind einige frei, in der germanischen Welt sind es alle. Jeder ist Rechtssubjekt und jeder ist Pflichtsubjekt, privat und öffentlich. Der Einzelne mit seiner Familie hat einen <em>Hof</em>, die Gemeinde hat einen <em>Kirchhof</em>, auf dem das Gemeinschaftsgefühl der Höfe erzeugt wird und in dessen Mitte das Haus Gottes steht: der Dom. Jeder Dom (wie zuvor schon die frühchristliche Basilika) ist die Ausgestaltung eines dreischiffigen germanischen Langhauses. Im germanischen Dorf wie in der germanischen Stadt sind nicht nur die Gründerfamilien vollberechtigt und vollverpflichtet, sondern auch die später Zugezogenen. Der germanische Staat ist kein Stadtstaat, sondern ein <strong>Hofstaat</strong>. Die germanische Stadt ist eine Gründung des (königlichen) Hofes, sie ist wohlbegründet, weil sie einen Grundherrn hat. Und schließlich geht auch die industrielle Revolution vom germanischen Gehöft aus, zuerst vom <em>Mühlenhof</em> und dem nichtzünftigen <em>Werkhof</em> der Landhandwerker.</p>
<p>Die alten Deutschen waren freie Einzelne, die sich zum Thing trafen und in dieser Versammlung das Gemeinwesen bildeten, das den Heerbann auf den Einzelnen ausübte. Der erfolgreiche Heerzug unter dem Herzog sicherte dem Einzelnen bzw. seinen nachgeborenen Söhnen ein Allod, d.h. eine Bauernstelle. Der Thing war also immer auch eine Versammlung von Grundeigentümern und von Grundstücksanwärtern.</p>
<p>Die bäuerliche <em>Urform</em> des germanischen Gemeinwesens verdoppelt sich in der feudalen Überschichtung. In der <em>Feudalität</em> ist das Lehen das Allod, der Lehnsherr der Thing und der Vasall der dem Heerbann unterliegende Einzelne. Entsprechend wird im feudalen Dorf der Einzelne zum Fronbauern, das Allod zum belasteten Hof und der Thing zur Gemeinde. In der germanischen Stadt schließlich ist der Einzelne als Bürger wieder frei, er hat sein Allod im städtischen Grundbesitz und im Marktanteil, und seinen Thing hat er im Rat der Stadt, dem er als Spießbürger Heeresfolge leisten muß.</p>
<p>Die germanische Form des Gemeinwesens bildet sich dann weiter zum <em>Feudalabsolutismus</em>, wo der Lehnsherr zum Souverän, der Vasall zum Untertan und dessen Allod am Gemeinwesen zur Steuer geworden ist, die sich im Souverän versammelt. Im <em>Kapitalismus</em> schließlich ist der Einzelne Eigentümer an sich, der über Grund-, Geld- oder Arbeitsvermögen verfügt, die sich im Kapital versammeln, das die Individuen aller Klassen in seinen wirtschaftlichen Heerbann schlägt. Seine Endform, der heute herrschende Globalismus, ist der <em>Kapitalabsolutismus</em>, worin das Kapital zum globalen Souverän und jeder Einzelne weltweit ihm zum Untertan geworden ist. Die Kathedralen des Kapitals als der Globalreligion überragen jetzt die höchsten Dome des Abendlandes um ein Vielfaches. Der Kapitalismus in der Absolutform des Globalismus erzeugt rassische, völkische und kulturelle Gegenwirkungen, welche die Arbeitskraft &#8211; das Allod-in-sich-selber der Einzelnen, der Völker, der Kulturen und der Rassen &#8211; zum souveränen Moment der weiteren menschlichen Entwicklung machen werden. Die letzten Stellungen des Kapitalismus sind daher antirassistisch, kulturrelativistisch und gegenvölkisch ausgerichtet, der Einzelne wird als alteuropäisches Subjekt lächerlich gemacht und dem Systemfunktionalismus ausgeliefert. Im Selbstbehauptungskampf der Rassen, Völker und Kulturen wie der Männer, die die Geschichte machen, wird der kapitalabsolutistische Globalismus verenden.</p>
<p>Die Geschichte Germaniens vollzieht sich in drei Kreisen: dem äußeren, dem mittleren und dem inneren Kreis. Die Geschichte des äußeren Kreises (I) beschreibt den Kampf Germaniens mit der Gegengeschichte der militärischen und zivilen Nomadenstürme, die nicht nur Europa in seiner germanischen Form, sondern seine Geschichtlichkeit überhaupt bedrohen. Die Geschichte des mittleren Kreises (II) ist die Geschichte des germanisierten Europas, von dem das germanische Europa (Deutschland und Skandinavien) umschlossen wird. Dieser mittlere Kreis hat einen westeuropäischen und einen osteuropäischen Bogen. Deutschland schließlich ist das innere Reich Europas, seine Geschichte ist die des inneren Kreises (III) Germaniens.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>I.</strong></p>
<p>Im Jahre <em>375 n.</em> löste der reiternomadische <em>Hunnensturm</em> die germanische Völkerwanderung aus, die im 5. Jh. zur Auflösung Westroms in germanische Reiche führte, unter denen das Ostgotenreich Theoderichs d.Gr. und das Frankenreich Karls d.Gr. herausragte. Letzteres obsiegte Anfang des 9. Jh. und erbte den römischen Kaisertitel. Es war das Ziel beider germanischen Reiche, das kontinentalgermanische Gesamtreich herzustellen. Die Hunnen wurden <strong>451</strong> in der Schlacht auf den <strong>Katalaunischen Feldern</strong> besiegt. Das Wandalenreich, 429 in Nordafrika errichtet, wurde schon 533 von einem oströmischen Heer unter dem Feldherrn Belisar zerstört (Beta gegen Alpha). Es konnte im 7. Jh. dem Nomadensturm der islamisierten Araber keinen Widerstand mehr entgegensetzen. Die Araber eroberten das Westgotenreich in Spanien und wurden erst <strong>732 </strong>von den fränkischen Panzerreitern des <strong>Karl Martell</strong> an der Loire besiegt und über die Pyrenäen zurückgeworfen. Aus <strong>Spanien</strong> werden die <strong>Araber</strong> als Militär- und die <strong>Juden</strong> als Zivilnomaden erst <strong>1492</strong> vertrieben. Am <em>Ende des 8. Jh.</em> vernichtet Karl d.Gr. die <em>Awaren</em>, ein steppennomadisches Mongolenvolk, das (wie zuvor die Hunnen und später die Türken) von der Pannonischen Tiefebene her Germanien bedrohte.</p>
<p>Von ebendorther raubten im 10. Jh. die <strong>Ungarn</strong>, die zeitweise Kärnten und die Ostmark besetzten, Bayern und Schwaben aus. Heinrich I. besiegt die Ungarn <strong>933</strong> an der <strong>Unstrut</strong>, Otto d.Gr.<strong> 955</strong> auf dem <strong>Lechfeld</strong> bei Augsburg. Seitdem wurden sie seßhaft, blutmäßig übernordet und Deutschlands Verbündete. Eine Niederlage Germaniens gegen die Nomaden mußte Otto II. <em>982</em> bei <em>Cotrone</em> in Süditalien einstecken, wo sich Araber eingenistet hatten, die in der ersten Hälfte des 11. Jh. von den Normannen wieder verjagt wurden.</p>
<p>Anders als die frühgermanischen <em>Hakenkreuzzüge um 1200 v.</em> sind die <em>Kreuzzüge vom 11.-13. Jh.</em> nicht durch Naturstürme, sondern durch Nomadenstürme ausgelöst worden. Die Eroberung Palästinas durch die <em>Seldschuken</em>, ein intolerantes Türkenvolk, das die christlichen Pilger von Jerusalem aussperrte, erzwingt die Eroberung Jerusalems und führt zur Errichtung eines idealen Feudalstaates, des Königreichs Jerusalem. Das Recht auf das Königreich Jerusalem ist im 13. Jh. von Friedrich II. erworben und seit 1918 von den Habsburgern an das deutsche Volk übergegangen. Die Eroberungen der <em>Sarazenen</em> (Araber) und <em>Saladins von Ägypten</em> im 12. Jh. machten neue Kreuzzüge nötig, die mit der Räumung von Akkon 1291 endeten. Die Kreuzzüge waren ein europäischer, gesamtgermanisch-ritterlicher Gegenangriff auf den türkischen und arabischen Nomadismus und eine Offensive gegen die orientalische Despotie und ihre asiatische Produktionsweise. Sie führten zu erweitertem Handel und Kulturaustausch zwischen den Gebieten der Geschichtsformen Alpha und Gamma.</p>
<p>Um <strong>1240 </strong>fallen die <strong>Mongolen</strong> ein (1241 Schlacht bei Liegnitz). Den Hauptverlust an Geschichte trugen die Russen mit einer 200jährigen Tartarenherrschaft, deren formelle Oberherrschaft erst <strong>Iwan III.</strong> <strong>1480</strong> beseitigt. <strong>1492 </strong>werden <strong>Araber</strong> und <strong>Juden</strong> aus <strong>Spanien</strong> vertrieben und Amerika wiederentdeckt, was der germanischen Siedlung neue Räume eröffnet. 1526 erobern die <strong>Türken</strong> Ungarn und Kaiser Karl V. kann sie erst <strong>1529 vor Wien</strong> schlagen. In der zweiten Hälfte des 16. Jh. mußten unter Phillip II. auch christlich-konvertierte Juden und Araber (Mauren) Spanien verlassen, wodurch das germanische Geblütsrecht bestätigt und mit der Festlegung eines Standards für ethnische Homogenität die geschichtliche Voraussetzung der spanischen Volksherrschaft geschaffen wurde. An der militärnomadischen Front besiegten Spanien und Venedig <strong>1571</strong> in der <strong>Seeschlacht bei Lepanto</strong> die Türken. <strong>1683</strong> stehen schon wieder die <strong>Türken vor Wien</strong> und belagern es zwei Monate lang. <strong>1697 </strong>nahm <strong>Prinz Eugen</strong> den Türken Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien wieder ab, stürmte <strong>1718 Belgrad</strong> und sicherte die Militärgrenze mit deutschen Wehrbauern (Donauschwaben). In den 90er Jahren des 20. Jh. wird die Militärgrenze wieder von Moslems berannt, wohingegen die klassischen Nomadenvölker der Mongolen, Araber und Türken, die Deutschland und Europa bislang militärisch bedroht hatten, mit einer millionenfachen zivilnomadischen Vorhut in ganz Europa und am zahlreichsten in Deutschland sich eingegraben haben. Entsprechend tiefer und gründlicher muß ein neuer Prinz Eugen die Wunde diesmal ausbrennen.</p>
<p>Gegen die zivilnomadische Invasion der <strong>Juden</strong> hat sich Europa durch <strong>Totalvertreibungen 1290</strong> aus England, <strong>1396</strong> aus Frankreich, <strong>1492</strong> aus Spanien, <strong>1497</strong> aus <strong>Portugal</strong> und <strong>1942-44</strong> aus dem Kontinent sowie durch viele <strong>Vertreibungen</strong> (z.B. im 15.-16. Jh. aus süddeutschen Städten und Gebieten) gewehrt, aber auch durch <strong>Pogrome</strong> (z.B. Polen 1648, Rußland 1890, Polen 1945-46).</p>
<p style="text-align: center;"><strong>II.</strong></p>
<p>Die Geschichte des mittleren Kreises Germaniens ist die Geschichte nicht des germanischen, sondern des <em>germanisierten Europas</em>. Dessen <strong>Ostbogen</strong> ist das sog. slawische Europa. Slawen, insoweit überhaupt Europäer, sind verknechtete und vergewaltigte Ostgermanen. Der Ostbogen ist asiatisiertes Ostgermanien. Der Germanismus der Völker des Ostbogens und damit ihr europäischer Inhalt kommt ursprünglich, seit dem Hunnensturm des späten 4. Jh., von <em>innen</em> und von <em>unten</em>. In jüngeren Jahren dann, seit der Wiederaufnordung Osteuropas im 9. Jh. und dem Beginn russischer Staatlichkeit, wird der Ostbogen des mittleren Kreises auch wieder von oben her germanisiert, was bis zu Katharina II. anhält und im 19. Jh. im siegreichen deutsch-russischen Bündnis gegen die napoleonische Usurpation und in der russischen Rückendeckung für die Bismarcksche Wiedergründung des Deutschen Reiches seine politischen Früchte trägt. Die russische Literaturblüte des 19. Jh. schließlich ist ein Ergebnis der geistigen Regermanisierung Rußlands und ein Ereignis europäischer Hochkultur.</p>
<p>Die Slawen im allgemeinen sind Ostgermanen, die von reiternomadischen Steppenvölkern ethnisch entstellt und durch asiatische Staatssklaverei moralisch verformt wurden. Trotzdem befreiten sie sich immer wieder von der steppennomadischen Knute, teils unter Übernahme reiternomadischer Methoden (Kosakenbewegungen!), teils unter Ansiedlung deutscher Wehrbauern im ganzen osteuropäischen Raum, besonders aber im Karpatenbogen (Siebenbürgen), an der Wolga, im alten ostgotischen Kernraum der Ukraine und der Krim oder am Kaukasus.</p>
<p>Die slawischen Völker wurden in jeweils besonderer Weise ethnisch entstellt: die Russen von den Hunnen und den Mongolen, die Serben von den Türken, die Polen von den Sarmaten und die Tschechen von den Awaren, wodurch den Trümmern ostgermanischer Stämme erst ihr jeweiliger Slawismus aufgezwungen wurde. Die sprachliche Entfremdung vom inneren Germanien begannen im 9. Jh. die Mönche Kyrill und Method, die das Kirchenslawische (Glagoliza) als Verkehrssprache im ostgermanischen Raum durchsetzten.</p>
<p>Umgekehrt stellen sich die Dinge im <strong>Westbogen</strong> des mittleren Kreises dar, der von <em>außen</em> und <em>oben</em> germanisiert worden ist. Britannien wurde von Cäsar zuerst romanisiert, dann im 5. Jh. anglisiert und schließlich 1066 französisiert durch sprachlich entwurzelte Normannen, die für zwei Jahrhunderte Französisch (gallisches Vulgärlatein) England als Verkehrssprache aufzwangen. Sprachliche Entfremdung war zuvor den Franken und Burgundern in Gallien, den Westgoten in Spanien und den Langobarden in Italien widerfahren, weil den zu regierenden provinzialrömischen Grundbevölkerungen zum Erwerb der gemeingermanischen Sprache das freiheitliche Lebensgefühl mangelte. Rückschläge in den bürokratisierten spätrömischen Zwangsstaat haben den Westbogen des germanisierten Europas bis heute begleitet. Von den Römischen Päpsten bis zu den Römischen Verträgen (EU), vom Kapitol in Rom bis zum Kapitol in Washington, vom Imperialismus der Westmächte bis zum Faschismus in Italien wird der Westbogen von Regressionen in die Geschichtsform der antiken Welt heimgesucht. Der germanische Lack des Westens blättert ab, das häßliche Imperium Romanum kommt zum Vorschein. Die beiden 30jährigen Kriege (1618-48, 1914-45) wie die Gallische Rebellion von 1789 sind Gespensterkämpfe, die die germanische Welt gegen die Wiedergänger der antiken Welt bestehen mußte. Freiheit und Treue der Einzelnen und der Völker ist der Grund und das Banner der germanischen Welt. Zivilisation, Weltfrieden, Humanismus und Hedonismus verspricht das orientalisierte Spätestrom der Jetztzeit und bringt doch nur Untergang der Völker, ihrer Götter, ihrer Sprache und ihrer Kultur. Wenn es den Völkern, die zum Lichte der Freiheit ihrer eigenen Geschichte drängen, nicht gelingt, den Imperialismus endgültig zu begraben, könnte Beta über Gamma, könnten die Lemuren über die Lebenden triumphieren und das Weltreich der Sklaverei wiedererrichten.</p>
<p>Im heutigen Frankreich gehört das Gebiet nördlich der Somme und östlich der Maas zum ehemaligen Austrien des Fränkischen Reiches, worin die germanische Lebensweise dominierte. Westlich davon lag Neustrien, wo die fränkischen Eroberer sich dem gallo-romanischen Lebensstil anbequemen mußten. Das Einzugsgebiet von Saône und Rhône bis zur heutigen Ostgrenze gehörte den Burgundern, der Südwesten den Westgoten. Die Atlantikküste (z.B. die Vendée) gehört nordischen Fischern und Bauern, die Bretagne den wirklichen Briten und die Normandie den Skandinaviern. Das Land zwischen Maas und Rhein gehört Deutschland und wurde dem Reich geraubt. Westflandern wurde dem flämischen Volk entrissen, dem baskischen Volk das Menschenrecht auf Souveränität vorenthalten. Das Königreich Burgund, das in der Stauferzeit zusammen mit den Königreichen Deutschland und Italien das Heilige Römische Reich gebildet hatte, wurde vernichtet, das Selbstbestimmungsrecht der natürlichen Völker mit Füßen getreten.</p>
<p>In Frankreich ist das Staatsvolk der Gallier von Cäsar bezwungen und verdorben worden, weil es sich mit dem Sieger identifizierte. Seit der germanischen Eroberung Römisch-Galliens und seiner Erhebung von der antiken zur germanischen Geschichtsform kämpft das gallische Element in Frankreich einen römisch-reaktionären, anti-germanischen Kampf, der in Hugenottenverfolgungen, Bartholomäusnächten, der Gallischen Rebellion von 1789 und den Ausmordungen der kleinen Völker seinen inneren, in der Raub- und Zerstörungspolitik gegen Deutschland seinen äußeren Ausdruck fand. Frankreich ist ein anti-germanischer, cäsaristischer, zusammengeraubter Staat, der wie das alte Rom nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Völker seines Machtbereichs mit Füßen tritt, sondern auch aktive Vernichtungspolitik gegen die Volkskulturen betreibt. Das Gebiet der französischen Zivilisation ist eine Wüste der Kulturen, worin deren Völker geistig und seelisch verdurstet sind.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>III.</strong></p>
<p>Das Fränkische Reich war unter den germanischen Erben Westroms jener Staat, dessen germanische Oberschicht als erste vom (germanischen) Arianismus zum (römischen) Katholizismus überging und mit der katholisch-romanischen Grundbevölkerung sich vereinheitlichte, wodurch das Fränkische Reich unter den Germanenreichen im ehemaligen Westrom am erfolgreichsten blieb. Die Besonderung des germanischen vom germanisierten Europa, die das Frankenreich überspielt hatte, macht sich in den Teilungsverträgen von Verden an der Maas 843, Meerssen 870 und <strong>Ribemont 880</strong> geltend, den Gründungsurkunden des gemeingermanisch-katholischen Volkes, also den neuen Deutschen, denen gegenüber die heidnischen Nord- und Ostgermanen vorläufig noch alte Deutsche (bloße Germanen) bleiben.Die ost- und mittelfränkischen Stämme wählten den Franken <em>Konrad I</em>. <em>911</em> und den Sachsen <em>Heinrich I.</em> <em>919</em> zum deutschen König. 920 taucht der Begriff <em>Regnum teutonicum</em> auf. Vom 11. Jh. an wird der deutsche König zugleich römischer König genannt, dem mit der Kaiserkrönung das <em>Sacrum Imperium Romanum</em> (Hl. Röm. Reich) zugesprochen war.</p>
<p>In der Zeit der <strong>Sachsenkönige 919-1024</strong> haben die weltlichen Lehnsleute die Erbämter und die geistlichen Lehnsleute die Ernennämter des Reiches inne. Dieses <em>Reichskirchensystem</em> wurde im 11. Jh. vom Papst, der sich die weltliche Oberherrschaft anmaßte, angegriffen (Canossa 1077) und damit das Dasein des Reiches in Frage gestellt. Im Jahre <em>1033</em> gelang der Erwerb des<em> Königreiches Burgund</em> unter Konrad II., dem ersten der <strong>Frankenkönige (1024-1137)</strong>. In die Regierungszeit König Heinrichs IV. (1056-1106) fiel der römische Hauptangriff auf das Reichskirchensystem (<em>Investiturstreit</em>). In der salfränkischen Zeit wurden daher verstärkt Unfreie (Ministeriale, edle Knechte) als Ernennbeamte eingesetzt und damit das <em>Rittertum</em> begründet, auf das sich auch noch die <strong>Staufer 1138-1250</strong> stützten. In der Aufstiegszeit des 12. Jh. wurden die <em>Städte</em> zu einer weiteren Hauptstütze der Königsherrschaft. Im <strong>Interregnum 1250-73</strong> ruhte die Kraft des Reiches allein auf dem deutschen Volk und offenbarte sich in der <em>Ostkolonisation</em> durch Bauern und Bürger. Die Kolonisation des Ostens durch das deutsche Volk ist die größte Kulturleistung der Weltgeschichte. Lübeck (gegründet 1143) und sein Recht war Ausgangspunkt der Kolonisation über See, Magdeburg und sein Recht bestimmend für die Kolonisation über Land. In den ersten hundert Jahren Lübecks waren über hundert Städte lübischen Rechts im Ostseeraum gegründet worden. In der <em>Hanse</em> als organischem Teil der deutschen Ostkolonisation war das seegermanische Element der landgermanischen Sittlichkeit unterworfen. Osteuropa wurde vom westdeutschen Bevölkerungsüberschuß der deutschen Bauern- und Bürgerkultur erschlossen und in das mitteleuropäische Wirtschafts- und Handelssystem einbezogen. Das deutsch-gemeingermanische Recht wurde bis in den russischen Raum hinein vorbildlich und auch außerhalb deutscher Siedlungen geltend.</p>
<p>Das <strong>Spätmittelalter (1273-1517)</strong> begann mit der Wiederherstellung der deutschen Königsmacht durch Rudolf I. von Habsburg (1273-91). Die <em>Goldene Bulle</em> von <em>1356</em> etablierte Kurfürsten und verhinderte weitere Doppelwahlen. Das 14. Jh. wurde durch die Pest wirtschaftlich und moralisch erschüttert und erlebte einen geistigen Aufschwung durch deutsche Mystiker und die ersten deutschen Universitäten (Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386, Köln 1388, Erfurt 1392). Zu Beginn des 15. Jh. erlebte Deutschland dann die <em>Hussitenkriege</em> (1419-36): Ausbrüche antideutscher Aggression der Slawen als asiatisierter und selbstentfremdeter Ostgermanen, die bei inneren Krisen alle Deutschgebliebenen und Deutschredenden hassen.Das <strong>Reformationszeitalter (1517-1648)</strong> bewirkte die Stärkung des germanischen Prinzips in Kerneuropa (Deutschland und Skandinavien), denn Luthertum ist vollständig germanisiertes Christentum. Die römische Antwort in Gestalt der Gegenreformation war eine Reaktion des bloß germanisierten Europas, das im Kern immer noch römisch-imperialistisch dachte. Erst das lutherische Christentum war das völlig entorientalisierte und damit das vollendete Christentum. Weil aber das deutsche Regnum das reichsbildende Volk und Land im nachrömischen Europa war, mußte Deutschland den Universalkampf zwischen Reformation und Gegenreformation, zwischen römischem Imperialismus und germanisch-reichischer Selbstbestimmung ertragen, was im <em>Ersten 30jährigen Krieg 1618-48</em>, dessen letzter Teil den Charakter eines französischen Genozids am deutschen Volk angenommen hatte und einem Drittel der deutschen Bevölkerung das Leben kostete, bis zur Erschöpfung ausgefochten wurde. Den <strong>Absolutismus (1648-1789)</strong> zählt man vom Westfälischen Frieden, der die Souveränität der Landeskirchen und das Prinzip <em>cuius regio eius religio</em> anerkannte, bis zur Gallischen Revolte von 1789. Die landeskirchliche Souveränität hat den theologischen Grund der absoluten Monarchie gelegt. Die französische Monarchie hat vom Luthertum schmarotzt, was sie mit ihrem definitiven Ende in der Hinrichtung Ludwigs XVI. am 21.1.1793 bezahlte. Preußen hingegen hat sich den geschichtlichen Lohn des Luthertums verdient, indem es Luthers theologische Kategorien in politische Begriffe umsetzte und &#8220;die Polis der Neuzeit&#8221; (H.-D. Sander) schuf. Das <strong>Zweite Interregnum (1806-71)</strong> war zwar eine kaiserlose, aber keine schreckliche Zeit. Der antiken Konterrevolution Napoleons wird durch den siegreichen <em>Deutschen Befreiungskrieg</em> von <em>1813</em> das Genick gebrochen. Das Bündnis von Volk und Fürsten, das den Befreiungskrieg ermöglicht hatte, wird mit der Nichterfüllung der befreiungsnationalen Einheitsforderung und mit der <em>Restaurationsepoche</em>von <em>1815-48</em> bezahlt. Der <em>nationalrevolutionäre Einigungsversuch</em> von <em>1848</em> wird von den deutschen Hauptmächten Preußen und Österreich wegen außenpolitischer Erwägungen zum Scheitern gebracht, die dadurch aber in die Pflicht zur Herstellung der nationalen Einheit genommen waren. Nach dem <em>Deutschen Krieg</em> von <em>1866</em> ist Preußen zur deutschen Führungs- und Österreich zur deutschen Ersatzmacht bestimmt, was im<em> Deutsch-französischen Krieg 1871</em> mit der Gründung des <strong>Zweiten Reiches 1871</strong> eingelöst wurde. Der Aufstieg des Zweiten Reiches wurde 1914-18 durch den ersten Waffengang des <em>Zweiten 30jährigen Krieges (1914-45)</em> gebremst. Der zweite Waffengang dieses Krieges wurde <em>1933</em> durch eine glänzende <em>sozialrevolutionäre Offensive</em> (praktisch der zweite deutsche Befreiungskrieg) vorbereitet, die erst 1945 gestoppt werden konnte &#8211; durch eine Weltkoalition aller sozialreaktionären Mächte unter Einsatz der größten Militärmacht aller Zeiten und der Begehung unvergleichlicher und bestialischer Kriegs- und Waffenstillstandsverbrechen am deutschen Volk, mit allein sechs Millionen Toten nach dem 8. Mai 1945. Durch die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz und alle folgenden Eingriffe in die Rechtsordnung des Deutschen Reiches, insonderheit durch Etablierung zweier Besatzerstaaten 1949, wurde das europäische Völkerrecht überhaupt zerstört und eine West-Ost-Doppelherrschaft der kapitalistisch-kommunistischen Barbarei in Gestalt der Mächte USA und UdSSR errichtet. Allein im österreichischen Staatsvertrag von 1955 gelang es, ein Teilgebiet des Deutschen Reiches von Besatzungstruppen zu säubern.</p>
<p>Die <em>mitteldeutsche Einigungsbewegung</em> von <em>1989</em> liquidierte den Ostzonenstaat und schloß ihn dem Westzonenstaat an. Die osteuropäischen Völker folgten dem mitteldeutschen Beispiel, warfen die kommunistische Despotie ab und halbierten so die Weltherrschaft der Barbarei. Der europäisch-amerikanische Gegensatz, der Wiederaufstieg Rußlands, die Re-Europäisierung Amerikas und die völkische Weltrevolution insgesamt werden die andere, die kapitalistische Hälfte der Weltbarbarei vernichten. Die völkische Weltrevolution wird die Welt nach dem Grundsatz Ein-Volk-ein-Staat umgestalten und also auf die Grundlage des Menschenrechtes eines jeden Volkes stellen. Dieser Fortgang der Weltgeschichte ist nur mit vielen Halbheiten und Rückschlägen erwartbar, ganz sicher und vollständig aber heute schon wünschbar.</p>
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