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	<title>Deutsches Kolleg &#187; Viertes Reich</title>
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		<title>System der Globalisierung</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 20:31:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Volkswirtschaftslehre]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenwirtschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[§ 1
Globalisierung ist der Vorgang der Zerstörung des Systems der Weltwirtschaft. Die Weltwirtschaft besteht aus der Reihe jener Volkswirtschaften, die souverän und daher anerkannte Nationalökonomien sind. Das Herunterwirtschaften dieser Nationalökonomien ist die Arbeit der Globalisierung, sie ist das System der Systemzerstörung. 

§ 2
Globalwirtschaft ist das Resultat der Globalisierung und als Zustand die vollendete Negation ...


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<li><a href='http://www.reich4.de/1998/09/grundris-der-deutschen-volkswirtschaft/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Grundriß der deutschen Volkswirtschaft'>Grundriß der deutschen Volkswirtschaft</a></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 1<br />
Globalisierung ist der Vorgang der Zerstörung des Systems der Weltwirtschaft. Die Weltwirtschaft besteht aus der Reihe jener Volkswirtschaften, die souverän und daher anerkannte Nationalökonomien sind. Das Herunterwirtschaften dieser Nationalökonomien ist die Arbeit der Globalisierung, sie ist das System der Systemzerstörung.<br />
<span id="more-606"></span><br />
§ 2<br />
Globalwirtschaft ist das Resultat der Globalisierung und als Zustand die vollendete Negation der Weltwirtschaft. Im Zustande des Globalismus ist der Erdball zum Einheitsmarkt und zu einem Haufen von globalen Betrieben und Individuen geworden. Der Weltmarkt und die Weltwirtschaft sind vernichtet. In der Globalisierung verschwindet die Welthaltigkeit aus dem wirtschaftlichen Geschehen auf der Erde. </p>
<p>§ 3<br />
Weltwirtschaft ist jenes System, das aus souveränen Volkswirtschaften gebildet wird, die sowohl als Eigenwirtschaften wie auch als Marktwirtschaften fungieren. Als Eigenwirtschaften sind Nationalökonomien in ihrem Inneren Wirtschaftsgemeinschaften, als Marktwirtschaften sind sie Wirtschaftsgesellschaften, die, weil der Wirtschaftsgemeinschaft untergeordnet, als bürgerliche Gesellschaft organisiert sind. </p>
<p>§ 4<br />
Das System der Globalisierung ist ein Anti-System, es kann nur als Umkehrung des geschichtlichen Prozesses, der zum System der Nationalökonomien im Weltmarkt geführt hat, verstanden werden. Daher ist es das System der Negationen aller begrifflichen Positionen des Systems der Volkswirtschaften, die den Weltmarkt bilden. Als Umkehrung von Nationalökonomie und Weltwirtschaft, als ihr AntiSystem, kann Globalisierung nur richtig gefaßt werden, wenn man jede weltwirtschaftliche Kategorie einzeln aufführt und mit ihrer je bestimmten, globalistischen Negation versieht. </p>
<p>§ 5<br />
Globalisierung entspringt einem bewußten Vorgang der Gegengeschichte, die den Prozeß der Geschichtlichkeit, der die neolithische und die industrielle Revolution mit allen ihren Auswirkungen umfaßt, in ihr Gegenteil verkehrt. </p>
<p>§ 6<br />
Der Sieg der Gegengeschichte über die Geschichte ist eine antineolithische Konterrevolution. Sie führt zum Untergang der agrarischen und industriellen Traditionen aller Länder und zu modernen Zeiten, in denen alle Uhren rückwärts gehen. Am Ende steht die Rückkehr der theokratischen Despotie, danach kommt die allgemeine Verelendung und zum Schluß die Ersetzung der Herrschaft durch die Hirtschaft, also die Viehschaft für die Mehrheit der Menschen. Diese Grundströmung war in den Gemeinwesen, die eine Hirten-Religion duldeten, immer schon latent vorhanden. Sie wird in der Moderne manifest und dominiert den öffentlichen Diskurs. Denn die Moderne ist die Unterwerfung des Bauern unter den Nomaden und des Industriellen unter den Spekulanten, sie ist der Triumph des abgrasenden Kapitals über das anbauende und herstellende. </p>
<p>§ 7<br />
Das System der Globalisierung ist modern, insofern in ihm das Kapital in der Haupttendenz kein Mittel des Unternehmers mehr ist, sondern ein Gegenstand des Spekulanten. </p>
<p>§ 8<br />
Der Logik der Globalisierung als dem System der Zerstörung folgt nicht nur die Beseitigung des Außenhandels und des Weltmarktes durch den globalen Einheitsmarkt, sondern auch schon die Abschaffung des Weltmarktes in einem Kontinent und die Ersetzung durch einen kontinentalen Einheitsmarkt. Kontinentalisierung wie Globalisierung folgen demselben völker- und weltzerstörenden Prinzip des Einheitsmarktes und folglich der Einheitsgesellschaft. </p>
<p>§ 9<br />
Freund und Feind, also Weltmarkt der Nationalökonomien und globaler Einheitsmarkt ebenso wie die Volkswirtschaften Europas einerseits und die EU-Kontinentalwirtschaft andererseits, sind dadurch entgegengesetzt, daß aus den vielen Währungen mit Schleusenfunktion zwischen den Volkswirtschaften eine Einheitswährung mit der Gefahr der monetären Überschwemmung oder Austrocknung wird. Außenhandel, Wechselkurse, Schutzzölle und Außenhandelspolitik stehen einer globalen oder kontinentalen Sozialpolitik gegenüber, Transferzahlungen größten Ausmaßes werden nötig. Der Weltmarkt wird durch einen Binnenmarkt und nationale Normen durch supranationale Einheitsnormen ersetzt. An die Stelle des Niederlassungsvorrechts eigener Volksangehöriger tritt die Niederlassungsfreiheit für Volksfremde. Der Verwurzelung jedes Volkes in ihrem Eigengebiet stehen die Völkerwanderungen in Fremdgebiete und die daraus folgenden Kriege und Terrorismen gegenüber. Die Völker sollen aufgelöst werden in der Einheitsgesellschaft, im Großstaat, in der Antination. Das führt zu einem Zwang zur Angleichung der Lebensbedingungen, weil das Nebeneinander von armen und reichen Populationen nicht mehr zu ertragen ist. Es tritt ein Effekt auf, der dem nach dem Anschluß der DDR an die BRD zu beobachtenden vergleichbar ist. Wirtschaftspolitiken verschiedener Arten und Geschwindigkeiten werden von starrer Wirtschaftseinheitspolitik verdrängt, ebenso die anspruchsvollen Länderökologien verschiedenster Profile durch eine kontinentale oder globale Minimalökologie mit einer erzwungenen Anpassung nach unten. Die Völkerökologien werden durch eine Massenökologie der Entvolkung verdrängt. Der Wettbewerb der europäischen Nationalkulturen wird von einem primitiven globalen Massenkultus nach amerikanischem Beispiel ausgehöhlt. Und endlich gibt es keine entschiedene Landesverteidigung mehr, sondern das Militär bloß als interventionistische Türauftreter für das nomadisierende Kapital, als freihändlerische Eingreiftruppen im globalen Dauereinsatz. </p>
<p>§ 10<br />
Jede Volkswirtschaft vereinigt in sich die Eigenwirtschaft und die Marktwirtschaft eines Volkes. Die Marktwirtschaft ist kein Wert an sich und auch nicht sinnvolle Zielbestimmung einer Volkswirtschaft, sondern bloß periodischer Ausgleich von Überfluß oder Mangel, von Überschuß oder Unterschuß der Binnenwirtschaftssubjekte. Ebenso sind die auswärtigen Märkte einer Volkswirtschaft kein Selbstzweck, sondern durch Weltmarktpreise regulierte Zu- und Abflüsse der Binnenwirtschaft eines Volkes, die ebenfalls nur Überfluß oder Mangel ausgleichen sollen. Der Markt ist der Eigenwirtschaft untergeordnet. </p>
<p>§ 11<br />
Der Schlüssel zum Begreifen der Globalisierung des Weltmarktes ist der Freihandel. Wird er von einer außenhandelspolitischen Maßnahme zu einem totalitären Dogma, beginnt die Zerstörung des Weltmarktes und seines Nutzens für die Volkswirtschaften, schließlich die Demontage der Volkswirtschaften selber. Von der Propaganda und Erzwingung des Freihandels und seiner totalitären Generalisierung im Globalismus profitieren immer die jeweiligen Marktführer und kapitalistischen Monopolisten, also die wirtschaftlichen Riesen auf Kosten der Zwerge. Dabei sind die Riesen in der Regel zu solchen erst durch Protektionismus und nationale Industriepolitik geworden. </p>
<p><strong>I. Außenhandel, Weltmarkt und Weltwirtschaft</strong></p>
<p>§ 12<br />
Eine souveräne Nationalökonomie ist ein Gesamthaushalt, der aus Staatshaushalt und Privathaushalten (Unternehmen und sog. Haushalten) besteht. Der Staat erzeugt den Gesamthaushalt, indem er ein Transfersystem über das Verteilungsschema, das Verbrauchsschema und den Vermögensfond seines Gemeinwesens legt. Er schafft dadurch seinen Unterschied von Binnenwirtschaft und Außenwirtschaft und sich mit seinen Unterworfenen als nationalökonomisch besonderte Subjekte des Außenhandels und des Weltmarktes.</p>
<p>§ 13<br />
Der Staat erhebt als Steuerstaat von den Einkommensarten Grundrente, Kapitalzins und Arbeitslohn die Einkommenssteuern, von den Vermögensarten Vermögenssteuern, von den Produzenten Gewerbesteuern und von den Konsumenten Verbrauchssteuern. Die Produktionsfaktoren können auch unmittelbar belastet werden mit Kapitalsteuern, Grundsteuern und Lohnsteuern, auf den Produktfaktor können Akzisen gelegt werden. Alle Steuern in das Verteilungsschema, das aus den fünf Faktorumsätzen der Produktionsfaktoren und des Produktfaktors besteht, sind Umsatzsteuern. </p>
<p>§ 14<br />
Ausfuhren und Einfuhren von monetären und nichtmonetären Faktorgütern machen den Außenhandel einer souveränen Nationalökonomie aus. Er kann vom Staat besteuert oder subventioniert, also mit Zöllen oder Negativzöllen (Hilfen) belegt werden. Die Zollhoheit ist das Hauptmittel der Steuerung des Außenhandels durch den Staat, die tarifär oder nichttarifär erfolgen kann. Nichttarifäre Außenhandelssteuerung erfolgt über die Mengen, die Güterbeschaffenheiten und die Wertgrößen der exportierten und importierten Waren. </p>
<p>§ 15<br />
Außenhandel der einzelnen Nationalökonomien und ihr gemeinsamer Weltmarkt in Waren und Kapitalien ist das System der weltgesellschaftlichen Selbstregulation aller Volkswirtschaften. All jenes, das die Weltwarenmärkte einschränkt, das erweitert den Weltkapitalmarkt, und umgekehrt. </p>
<p>§ 16<br />
Ein Wertverlust der Inlandswährung bremst die Wareneinfuhr und beschleunigt die Kapitaleinfuhr. Die Wechselwirkung beider Märkte, dieser in Waren (und Dienstleistungen) und jener in Kapitalien, bläht den Welthandel auf, die Weltwirtschaftskrise schränkt ihn wieder ein. </p>
<p>§ 17<br />
Sämtliche Einkommen aus Verteilungsfaktoren, Eigenfaktoren und Vermögen werden durch Umsatz-, Außenhandels- und Vermögenssteuerungen zu Renditen modifiziert, und die Summe aus Renditen und Staatseinnahmen ist das volkswirtschaftliche Gesamteinkommen. Produktfaktor wie Produktionsfaktoren sind als Erträge der Faktorerstellung, die jeweiligen Eigenfaktoren als Eigenerträge und die aus den Verteilungsfaktoren gezogenen Renditen (gesteuerte Einkommen) als Erlöse aufzufassen. </p>
<p>§ 18<br />
Sieht man die nichtmonetären Erlöse als Erträge, die Gelderträge hingegen als Erlöse an, dann ist nur der Eigenertrag des Produktionsfaktors Kapital zugleich sein Erlös, für die anderen beiden Produktionsfaktoren hingegen sind erst die Geldeinkommen Erlöse.</p>
<p>§ 19<br />
Die Ertrags- und Erlösbetrachtung des Einkommens ist für jeden Faktor durchführbar. Länder, deren Erträge und Erlöse über dem weltwirtschaftlichen Durchschnitt liegen, ziehen auswärtige Faktorgüter an. So entstehen im Weltmarkt der Waren und Kapitalien Faktorströme und es bildet sich unter den verschiedenen nationalen Renditen ein internationaler Durchschnitt als Weltrendite heraus. </p>
<p>§ 20<br />
Nachhaltiges Sinken der Weltrendite ist die Weltwirtschaftskrise. Sie bewirkt den Rückgang des Welthandels wie der nationalen Marktwirtschaften zugunsten ihrer Eigenwirtschaften; sie fördert das Sparen und läßt Waren und Kapitalien aus dem Umsatz in die Vermögen strömen. Die wiederkehrenden Weltwirtschaftskrisen beschleunigen die Produktzyklen, indem sie Innovationen und die Notwendigkeit technisch erneuerter Kapitalanlagen hervorrufen. </p>
<p><strong>II. Freihandel, Globalmarkt und Globalwirtschaft</strong></p>
<p>§ 21<br />
Der Freihandel ist das globalistische Ausgangsdogma. Er zerstört alle tarifären Steuerungsmittel des Außenhandels. Der kontinentale oder globale Einheitsmarkt mit entsprechender übernationaler Marktaufsicht zerstört darüber hinaus die Steuerungsmöglichkeiten über die Mengen und über die Güter. Gütersteuerungen gelten als technische Diskriminierungen und unzulässige Erschwerungen des Marktzuganges. </p>
<p>§ 22<br />
Fällt auch noch der Währungsunterschied fort, verschwindet die Schleusenfunktion der Wechselkurse, ebenso die wohlbestimmten Unterschiede von inländischen Waren zu Exportwaren, Außenhandelswaren, Weltwarenmärkten, Warenleitwährungen und Weltwaren werden eingeebnet.</p>
<p>§ 23<br />
Ohne den Währungsunterschied verschwindet der internationale Kapitalmarkt für das Gebiet der Einheitswährung. Es gibt dann innerhalb des Einheitsmarktes keinen Kapitalexport, keinen Devisenhandel, keinen Weltkapitalmarkt, keine Geldleitwährung (Weltwährung) und kein Weltkapital mehr. Mit dem Wegfall dieser Selbststeuerungen der Volkswirtschaften lösen diese selber sich auf.</p>
<p>§ 24<br />
Die Aufhebung von Nationalökonomien zugunsten einheitlicher Kontinental- oder Globalwirtschaften läßt die internationale Arbeitsteilung in der Güterherstellung für den Weltmarkt, die erst Weltwirtschaft erzeugt, verschwinden. Verloren geht ferner der Mechanismus des Ausgleichs der verschiedenen nationalen Umsatzrenditen zu einer Weltrendite mittels Außenhandels und Wechselkursen. Es entschwindet der Weltmarkt vom Erdball. Die Welt selber verschwindet vom Globus. </p>
<p>§ 25<br />
Im vollendeten Globalismus sind Weltwirtschaftskrisen nicht mehr möglich. Die Angst vor der Weltwirtschaftskrise ist einer der Antriebe zur Globalisierung. Stattdessen droht nur noch die Globalkrise. Die Vernichtung des Außenhandels und des Weltmarktes läßt nicht etwa einen Binnenmarkt zurück, sondern dieser verschwindet mit jenem. Bleibt auch nur ein Binnenmarkt erhalten, demgegenüber der vereinheitlichte Restglobus Außenwirtschaftsbereich bleibt, ist der globale Einheitsmarkt nicht vollständig hergestellt. Dieses und andere der zahlreichen Unvollkommenheiten der Realisierung eines globalen Einheitsmarktes können zum Ausgangspunkt einer antiglobalistischen Gegenbewegung werden. Sie hat bereits eingesetzt.</p>
<p><strong>III. Die nachglobalistische Wirtschaftsordnung</strong></p>
<p>§ 26<br />
Die Globalisierung ist nicht der Kapitalismus schlechthin, sondern seine totalitäre Entartung. Die Zerschlagung dieses Totalitarismus der Freihändler ist noch nicht die Überwindung des Kapitalismus, aber ein möglicher Anlaß zur antikapitalistischen Revolution und damit zur systematischen Neuordnung der Volkswirtschaft. Die Durchführung des inneren Primats der Eigenwirtschaft vor der Marktwirtschaft ist der Hauptinhalt dieser Neuordnung. </p>
<p>§ 27<br />
Die innere Ordnung einer Volkswirtschaft ist erbaut aus den Eigenwirtschaften der Haushalte, die insgesamt das Volk herstellen und wiederherstellen und besteht aus Organen folgender Rangordnung:</p>
<ol>
<li>Unabhängige Sippenhaushalte oder Familienverbundhaushalte (Dörfer), die ihre Verbrauchsgüter und die benötigten Erzeugungsgüter ganz oder teilweise selbst herstellen.</li>
<li>Selbstversorgende Familienhaushalte, die ihre Verbrauchsgüter selbst herstellen.</li>
<li>Marktversorgende Familienbetriebe (einfache Warenerzeuger und Dienstleister).</li>
<li>Marktversorger mit Lohnarbeit und Eigenkapital (Eigenunternehmen).</li>
<li>Marktversorger mit Lohnarbeit oder Lohnbetrieben und Fremdkapital; sie erst sind kapitalistische Unternehmen, weil ihr Betrieb einen Kapitalmarkt voraussetzt.</li>
<li>Arbeitsmarktversorgende Familienbetriebe als Wohnhaushalte, die Arbeitskraft herstellen und wiederherstellen (Lohnarbeiterhaushalte).</li>
<li>Versorgungshaushalte (Wohnhaushalte, die keinen Arbeitsmarkt versorgen, nebst sekundären Versorgungshaushalten wie dem Staatshaushalt, die keine Wohnhaushalte sind).</li>
</ol>
<p>§ 28<br />
Haushalte der beiden letzten Ränge erscheinen am zahlreichsten in Völkern, die massengesellschaftlich zu gemeinschaftslosen Bevölkerungen zersetzt und der globalen Kapitalherrschaft weitgehend unterworfen sind. Dies führt zum Wuchern der sekundären Versorgungshaushalte. </p>
<p>§ 29<br />
Folglich hat eine Politik der Erneuerung der Völker und ihrer Wirtschaften am Wohnhaushalt der proletarisierten Volksteile anzusetzen: Der Wohnhaushalt muß wieder mit Fähigkeiten des selbstversorgenden Familienhaushalts (§ 27, 2.) begabt werden, um die Verbäuerlichung und Verbürgerlichung der Lohnarbeiterhaushalte wie der Versorgungshaushalte zu fördern und die sekundären Versorgungshaushalte einzuschränken. </p>
<p>§ 30<br />
Die germanisch gemeinrechtliche Reform des Bodenrechts und die Einführung eines unbelastbaren und unveräußerlichen Mindestbesitzes an Grund und Boden ist buchstäblich Grundlage jeder ernsthaften Erneuerung des Volkes und seiner Wirtschaft. Sie bedeutet die Aufhebung des Proletariats und damit des Kapitalismus. </p>
<p>§ 31<br />
In der nachkapitalistischen Ordnung des Gemeinwesens und seiner Wirtschaft können alle Familienhaushalte durch Miniaturisierung und Dezentralisierung der Produktion am Reich der Notwendigkeit beteiligt werden und die Basis ihrer Freiheit sichern. </p>
<p>§ 32<br />
Ordnungspolitische Voraussetzung ist, daß nicht mehr Freihandel herrscht, sondern Volksfreiheit in der Wahl der wirtschaftspolitischen Ziele und ihrer Mittel. Die nationale Zollhoheit muß als erstes wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird eine nichtsouveräne Binnenzollmacht der Gebietskörperschaften unterhalb des Gesamtstaates eingeführt. Sie dürfen keinen Transitzoll erheben und kein Durchfuhrverbot erlassen. Es ist ihnen erlaubt, ihr Gebiet in einzelnen Versorgungssparten als autark zu erklären und Zufuhren gebietsfremder Hersteller zu unterbinden oder mit Zöllen zu belegen. Zur Ansiedlung von Herstellern dürfen Zeitmonopole verliehen werden. </p>
<p>Aus: Systematische Miniaturen, ISBN 978-3-941348-72-1</p>
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		<title>Hegels System</title>
		<link>http://www.reich4.de/2002/10/hegels-system/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Oct 2002 22:36:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führungskurse]]></category>
		<category><![CDATA[Philosophie]]></category>

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		<description><![CDATA[Hegels Philosophie ist das System der absoluten Idee, die sich als absoluter Geist verwirklicht. Hegels System ist daher absoluter Idealismus. Die Idee unterscheidet sich in die beisichseiende, in die außersichseiende und in die zu­sich­kom­mende Idee, deren System sich in Logik (I), Natur (II) und Geist (III) unterteilt.
I. Logik
Die Logik und damit das System insgesamt ...


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hegels Philosophie ist das <em>System der absoluten Idee</em>, die sich als absoluter Geist verwirklicht. Hegels System ist daher absoluter Idealismus. Die Idee unterscheidet sich in die beisichseiende, in die außersichseiende und in die zu­sich­kom­mende Idee, deren System sich in <em>Logik</em> (I), <em>Natur</em> (II) und <em>Geist</em> (III) unterteilt.</p>
<h2>I. Logik</h2>
<p>Die Logik und damit das System insgesamt hat das <em>absolute Wissen</em>, welches die <em>Idee</em> ist, zur Voraussetzung. In der Idee stimmen der Begriff und seine Realität immer überein. Logik als Denken des Denkens ist <em>autark</em> und <em>auto­nom</em>. Der logische, das Denken denkende Gedanke bedarf keiner äußeren, ungedanklichen Wahrnehmungen, Anschauungen oder Vorstellungen eines außer dem Denken gegebenen Gegenstandes. Die Logik ist die <em>Selb­stän­­digkeit</em> des Gedankens und der Ge­danke der Selbständigkeit.</p>
<p>Die Logik unterteilt sich in Seinslehre, Wesenslehre und Begriffslehre. Die Seinslehre behandelt den Begriff-an-sich als die Unmittelbarkeit des Gedankens; die Wesenslehre hat es mit dem Begriff-für-sich als der Vermitt­lung des Gedankens zu tun; die Begriffslehre schließlich entwickelt den Begriff-an-und-für-sich und also das Zurückgekehrtsein des Gedankens.</p>
<h3>I.1 Seinslehre</h3>
<p>Das Sein ist erstens außerhalb seiner bestimmt, zweitens innerhalb seiner selbstbestimmend und drittens unmit­tel­bar unbestimmt. Außerhalb seiner und gegen anderes teilt das <em>Sein</em> (I.1) sich vom <em>Wesen</em> (I.2) und vom <em>Begriff</em> (I.3) ab; in­ner­halb seiner bestimmt das Sein sich als <em>Bestimmtheit</em> (Qualität), <em>Größe</em> (Quantität) und <em>Maß</em>. Die <em>un­mit­­­telbare Unbestimmtheit</em> des Seins ist die allererste Bestimmtheit und bildet daher den Anfang aller Qualitäten.</p>
<h4>I.1.1 Bestimmtheit (Qualität)</h4>
<p>Die Unbestimmtheit (Qualitätslosigkeit) ist die Qualität des <em>Seins</em> im Unterschied zum bestimmten Sein, dem <em>Dasein</em>, in das es übergeht. Das Dasein als endliches und veränderliches Sein hebt sich auf und geht in die unendliche Beziehung des Seins auf sich selbst, das <em>Fürsichsein</em>, über.</p>
<h5>I.1.1.1 Sein</h5>
<p><em>Sein</em>, das unbestimmte Unmittelbare, die reine Abstraktion, damit dasselbe wie das <em>Nichts</em>, seine Entgegen­setzung. Sein und Nichts sind gleich und absolut unterschieden, sie gehen ineinander über und sind beide Über­ge­gangene. Sie verschwinden ineinander, und diese Bewegung ist das <em>Werden</em>. Weil Sein und Nichts, die Mo­mente des Werdens, ineinander verschwinden, wird aus dem Werden das Dasein.</p>
<h5>1.1.1.2 Dasein</h5>
<p><em>Dasein</em> ist gewordenes und daher bestimmtes (qualifiziertes) Sein. Es ist das Eins von Sein und Nichts, ihre Un­mit­telbarkeit und nicht mehr nur ihre Einheit und Mittelbarkeit wie im Werden, aber auch nicht die Unmit­tel­bar­keit und Unbestimmtheit des reinen Seins, sondern Bestimmtheit oder <em>Qualität</em>. Dasein als seiend bestimmt ist <em>Realität</em>, als nichtend bestimmt aber <em>Negation</em> der Realität, so daß sie sich als <em>Etwas</em> und <em>Anderes</em>, beide ein Da­sei­endes, aufeinander beziehen. Etwas und Anderes sind durch eine qualitative <em>Grenze</em> unterschieden und ver­einigt. Die Grenze ist das Nichtsein und das Prinzip derer, die sie begrenzt, also von Etwas und Anderem. Das Etwas ist das Andere des Anderen und jedes Andere sein eigenes Etwas. Ihre qualitative Grenze macht die Da­sei­enden <em>endlich</em> und <em>veränderlich</em>. Weil jede Grenze auch als <em>Schranke</em>, als Herausforderung zur Grenzüber­schreitung, sich darstellt, geht die Veränderung von Etwas in Anderes ins <em>Unendliche</em> fort. Diese Unendlichkeit endet am Endlichen, ist nur ein anderes Endliches oder ein Schlecht-Unendliches des bloßen Verstandes. Es ist unwahr und bloß <em>ideell</em>, ein <em>Sollen</em> des Hinausgehens über die Endlichkeit. Die <em>wahre Unendlichkeit</em> ist die Einsicht, daß Etwas im Übergehen in Anderes mit sich selbst zusammengeht und das Sein als Negation der Negation im Fürsichsein wiederherstellt.</p>
<h5>I.1.1.3 Fürsichsein</h5>
<p>Mit dem <em>Fürsichsein</em> ist an die Stelle der Realität die <em>Idealität</em> getreten, weil das Endliche enden und wahrhafte qua­litative Unendlichkeit eintreten mußte. Fürsichsein ist unendliches Sein, in einfache Unmittelbarkeit zusam­men­gesunkene Unendlichkeit, es ist Beziehung auf sich selbst: das <em>Eins</em>, das andere Eins aus sich ausschließt und damit <em>Viele Eins</em> als Seiende setzt. Dies Verhältnis der gegenseitigen Ausschließung der Vielen Eins ist ihre Beziehung, in der sie Eins sind: <em>Repulsion</em> und <em>Attraktion</em>. Damit ist die qualitative Bestimmtheit aufgehoben und in einen gleichgültigen Unterschied überführt, in die Quantität.</p>
<h4>I.1.2 Größe (Quantität)</h4>
<p>Qualität ist unmittelbare Bestimmtheit, <em>Quantität</em> hingegen gleichgültige Bestimmtheit. Zu unterscheiden ist die reine Gleichgültigkeit von der bestimmten und von der qualitativ bestimmten. Die reine Gleichgültigkeit der Bestimmtheit ist <em>reine Quantität</em>, die bestimmte Gleichgültigkeit der Bestimmtheit oder des Unterschieds ist <em>Quantum</em>, bestimmte Größe, und die qualitativ bestimmte Gleichgültigkeit ist das quantitative <em>Verhältnis</em> oder der <em>Grad</em>, dessen Seiten <em>gleichgültige Quanta</em> sind. Das Größenverhältnis (Grad) ist formelle Einheit von Qualität und Quantität, deren absolute Einheit aber das Maß.</p>
<h5>I.1.2.1  Reine Quantität</h5>
<p><em>Reine Quantität</em> ist hinsichtlich der Attraktion <em>kontinuierliche</em>, hinsichtlich der Repulsion des Eins <em>diskrete</em> Größe. Raum, Zeit, Temperatur u.ä. sind Beispiele reiner Quantität; sie sind <em>veränderlich</em> und <em>gleichgültig</em>, ihre Qualität ändert sich nicht, wenn sie verändert werden.</p>
<h5>I.1.2.2 Quantum</h5>
<p>Das <em>Quantum</em> ist <em>begrenzte Quantität</em> und in der Zahl vollkommen bestimmt. Die <em>Zahl</em> hat die Eins zum Zahl­ele­ment. Diskretionsmoment der Zahl ist die<em> Anzahl</em>, Kontinuitätsmoment die <em>Einheit</em>.</p>
<h5>I.1.2.3 Grad (Verhältnis)</h5>
<p>Die <em>Grenze</em> ist mit dem Ganzen des Quantums selbst identisch; als <em>in sich</em> vielfach ist sie die <em>extensive</em>, aber als in sich <em>einfache</em> Bestimmtheit die <em>intensive</em> Größe oder der <em>Grad</em>. Die Grenze des Quantums ist ihm <em>äußerlich</em> und in anderen<em> </em>Größen gesetzt: <em>unendlicher</em> quantitativer <em>Progreß</em>. Im Grad sind die Seiten des quantitativen Ver­­hält­­nisses einander noch äußerlich; werden sie vereinigt, bilden sie das Maß.</p>
<h4>I.1.3  Maß</h4>
<p>Das <em>Maß</em> ist <em>qualifiziertes Quantum</em>, ein Quantum an einem Dasein, also einer Qualität. So hat alles ein Maß. Wird das Quantum des Daseins vermehrt oder vermindert, ohne seine Qualität zu ändern und das Maß aufzuhe­ben, liegt eine <strong>Regel</strong> vor. Das <strong>Maßlose</strong> hingegen ist die Aufhebung eines Maßes, die Qualitätsänderung durch eine Quantitätsänderung, die selber aber wieder ein Maß abgibt, und so fort. Es entsteht eine <em>Knotenlinie von Maß­verhältnissen</em>, bei denen im <em>unendlichen Progreß</em> Quantität und Qualität wechselseitig ineinander umschla­gen. Dadurch sind Qualität und Quantität als <strong>Indifferenz</strong> gesetzt. Die Unmittelbarkeit der beiden Seiten hebt sich auf. Das daraus resultierende unendliche Zusammengehen mit sich bestimmt das Sein zum Wesen, zum Sein mit sich.</p>
<h3>I.2 Wesenslehre</h3>
<p>Das erinnerte, das insichgegangene Sein ist das Wesen, das gewesene Sein, die Wahrheit des Seins. Das Wesen ist das Sein als Scheinen in sich selbst. Das Wesen (I.2) steht in der Mitte zwischen Sein (I.1) und Begriff (I.3), es ist der Übergang. Innerhalb seiner und gegen das Sein reflektiert das Wesen sich als <em>Schein</em>, als <em>Erscheinung</em> und als <em>Wirklichkeit</em>. Der Schein ist einfache Reflexion in sich, Erscheinung ist entzweite, gleichgültige Reflexion und die Wirklichkeit ist absolute Reflexion.</p>
<h4>I.2.1     Schein</h4>
<p><em>Schein</em> ist die wesentliche Bestimmtheit des Seins und sein Unterschied zum unwesentlichen Sein. Dadurch, daß das Sein als Schein gesetzt ist, wurde es wesentlich und das unreflektierte Sein zum Unwesentlichen herab­ge­setzt. Das Sein, das sich als Schein erweist, hat sich selbst als wesentlich qualifiziert und das nichtscheinende Sein als unwesentlich abqualifiziert. Die Wesenheiten als die reinen Reflexionsformen bilden den Anfang aller wesent­li­chen Be­stim­mungen. Die <em>Wesenheiten</em> sind Grund der <em>Existenz</em> aller <em>Dinge</em>.</p>
<h5>I.2.1.1        Wesenheiten</h5>
<p>Den reinen Seinsbestimmungen Sein, Nichts und Werden entsprechen die <em>Wesenheiten</em> oder reinen Reflexions­be­stimmungen <em>Selbheit</em> (Identität), <em>Unterschied</em> und <em>Grund</em>. Selbheit ist Gleichheit mit sich, was aber eine Unter­scheidung seiner von sich voraussetzt und mit der identischen die unterschiedene Beziehung und damit den Un­ter­­schied setzt. Alles, was mit sich gleich ist und als selb scheint, hat sich von sich abgestoßen und daher unter­schieden. Identität (Selbheit) und Unterschied zeigen sich als Einheit, die zugrundegehen muß und den Grund aller Existenz offenbart. Der unmittelbare Unterschied ist die <em>Verschiedenheit</em>. Deren Seiten sind gleichgültig zueinander, was in einem vergleichenden Dritten sich als Identität oder Nichtidentität des äußerlichen Unter­schieds, als <em>Gleichheit</em> und <em>Ungleichheit</em>, darstellt. Gleichheit ist Beziehung <em>unselber</em> (nichtidentischer) Seiten des Unterschieds, Ungleichheit ist <em>Beziehung</em> des Ungleichen. Der wesentliche Unterschied ist die <em>Entge­gen­setzung</em>, in der jeder Seite nur <em>ihr</em> Anderes gegenübergestellt ist. Beide Seiten der Entgegensetzung &#8211; das Positive und das Negative &#8211; gehen an dem Widerspruch zugrunde, daß sie <em>an sich</em> dasselbe sind, indem sie <em>für sich</em> den Anderen und sich selber aufheben. Der Grund ist insichseiendes Wesen, seine Totalität, oder die Einheit von Iden­tität und Unterschied. Der Grund als insichseiende Vermittlung begründet die Existenz.</p>
<h5>I.2.1.2    Existenz</h5>
<p>In der <em>Existenz</em> ist der im Grund enthaltene Widerspruch in Eins gesetzt, die Vermittlung aufgehoben und die Unmittelbarkeit des wesentlichen Daseins hergestellt. Die Existenz ist eine Menge von Existierenden, die in sich und wechselseitig aufeinander reflektieren, sich <em>relativ</em> als Welt gegenseitiger Abhängigkeiten verhalten und einen Zusammenhang von Gründen und Begründeten, die alle Existenzen sind, bilden. Das Existierende, als <em>Grund reflektiert</em>, ist Ding.</p>
<h5>I.2.1.3   Ding</h5>
<p>Das <em>Ding</em> ist die Totalität aller Bestimmungen des Grundes und der Existenz, ist wesentliches Fürsichsein, ist das Haben seiner Bestimmungen als <em>Eigenschaften</em>. Das Sein ist seine Qualitäten, das Ding aber hat seine Eigen­schaften, denn es ist Reflexion-in-sich und als Identität frei von seinem Unterschied, den Bestim­mun­gen. Die Eigen­schaften aber als ebenso identisch und <em>selb</em>ständig, an das Ding nicht gebunden, sind <em>Mate­rien</em>, sind Re­flex­io­nen-in-anderes, voneinander unterschiedene Bestimmtheiten des Dinges. Die Materie ist daher das Beste­hen des Dinges, die daseiende Dingheit, deren verschiedene Materien in <em>Eine Materie</em> übergehen. Die äußerli­chen Beziehungen, die die unterschiedenen Bestimmtheiten im Ding aufeinander haben, ist die <em>Form</em>. Dadurch zerfällt das Ding in <em>Materie und Form</em>, die beide die Totalität der Dingheit sind. Einerseits ist das Ding die Form, in der die Materie bestimmt und zu Eigenschaften herabgesetzt ist, zugleich aber besteht es aus Mate­rien. Das Ding ist so die wesentliche Existenz, die sich selbst aufhebt und sich als Erscheinung zeigt, weil das Wesen erscheinen muß.</p>
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<h4>I.2.2       Erscheinung</h4>
<p>Der entwickelte Schein ist die Erscheinung. Die Erscheinung ist aufgelöstes Ding, ist aus dem Schein in die Erscheinung herausgetreten, bildet daher zunächst eine unmittelbare <em>Erscheinungswelt</em>, aus der sich die Dialektik von <em>Inhalt und Form</em> herausbildet, die sich zum wesentlichen <em>Verhältnis</em> aufhebt.</p>
<h5>I.2.2.1   Erscheinungswelt</h5>
<p>Das <em>Erscheinende</em> existiert dergestalt, daß sein <em>Bestehen</em> (Materie) unmittelbar nur ein Moment der Form selber ist. In der Form hat also das Erscheinende seinen Grund, der selber ein Erscheinendes ist und so weiter, eine unendliche Vermittlung des Bestehens (Materie) durch die Form in der <em>Welt aus Erscheinungen</em>.</p>
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<h5>I.2.2.2  Inhalt</h5>
<p>Die <em>Form</em> ist der <em>Inhalt</em> und gibt das Gesetz der Erscheinung. Der Inhalt hat die Form in ihm selber ganz ebenso, wie sie ihm äußerlich. Er ist die Verdoppelung der Form, die einmal als in sich reflektiert der Inhalt, andermal als nicht reflektiert die äußerliche, dem Inhalte gleichgültige Existenz ist. Das absolute Verhältnis von Inhalt und Form ist das Umschlagen beider ineinander. Inhalt und Form als Äußerlichkeit und Entgegensetzung selbstän­diger Existenzen und identische Beziehung ist das Verhältnis, worin allein die Unterschiedenen sind, was sie sind.</p>
<h5>I.2.2.3     Verhältnis</h5>
<p>Die Wahrheit der Erscheinung ist das <em>wesentliche Verhältnis</em>. Das unmittelbare Verhältnis ist das des <em>Ganzen</em> und der <em>Teile</em>: der Inhalt ist das Ganze und <em>besteht</em> aus den Teilen (der Form); die Teile sind voneinander verschieden und sind das Selbständige, sind aber nur Teile, insofern sie zusammengenommen das Ganze ausmachen. <em>Das Zusammen</em> ist aber Gegenteil und Negation des Teiles. Das Ganze, das an sich selbst die negative Beziehung auf sich ist, sich von sich abstößt und sich äußert, ist die <em>Kraft</em>. Deren <em>Äußerung</em> ist die Aufhebung der Verschiedenheit von Kraft und Äußerung und das Verhältnis setzt sich als eines von <em>Innerem</em> und <em>Äußerem</em>. Was innerlich ist, ist auch äußerlich vorhanden, und umgekehrt. Die Äußerung der Kraft setzt das Innere in Existenz. Dies <em>Setzen</em> als <em>Vermitteln</em> verschwindet in sich selbst zur <em>Unmittelbarkeit</em>, in der das Innere und Äußere an und für sich identisch sind. Diese Identität ist die Wirklichkeit.</p>
<h4>I.2.3      Wirklichkeit</h4>
<p><em>Wirklichkeit ist Einheit des Innern und des Äußern</em>. Das Wirkliche äußert nur Wirkliches, manifestiert nur sich selbst und kein Anderes. Die Selbheit der Wirklichkeit, ihr wesentliches Sein, ist die <em>Möglichkeit</em>. Als Unter­schied zur Möglichkeit ist das Wirkliche nur das äußerlich Konkrete, das wesentliche Nichts, also ein <em>nur</em> Mög­liches und daher das <em>Zufällige</em>. Die Möglichkeit, Inneres und Äußeres, ist der bloße <em>Zufall</em>. Möglichkeit und Zu­fäl­ligkeit sind die Momente der Wirklichkeit. Das <em>in</em>-<em>sich</em> bestimmte Wirkliche ist der <em>Inhalt</em>, zusammen mit seiner äußerlichen Bestimmtheit ist er die <em>Sache</em>.</p>
<p>Die <em>entwickelte</em> Wirklichkeit als in Eins fallender Wechsel des Inneren und Äußeren ist die <em>Notwendigkeit</em>. Deren drei Momente sind <em>Bedingung</em>, <em>Sache</em> und <em>Tätigkeit</em>. Die Bedingung ist Vorausgesetztes, <em>gesetzt</em> nur relativ auf die Sache, <em>voraus</em> aber als zufälliger äußerlicher Umstand, der unabhängig von der Sache existiert, deswegen aber zugleich in Beziehung auf die Sache als dem Ganzen. Das Vorausgesetzte existiert als ein <em>vollständiger Kreis von Bedingungen</em>. Die Sache ist ebenso vorausgesetzt, aber <em>gesetzt</em> nur ein Inneres, <em>voraus</em> ein selbständiger Inhalt; die Sache erlangt äußerliche Existenz durch Verwendung ihrer Bedingungen. Die Tätigkeit ist (z.B. als Mensch) selbständig existierend, deren Möglichkeit aber von den Bedingungen und von der Sache abhängt; die Tätigkeit ist ferner nur die Bewegung, die Bedingungen in die Sache zu übersetzen, d.h. die Sache <em>aus</em> den Bedingungen, worin sie an sich vorhanden ist, herauszusetzen, indem die Existenz den Bedingungen genommen und der Sache gegeben wird.</p>
<p>Die Notwendigkeit ist das <em>Eine mit sich</em> identische, aber inhaltsvolle <em>Wesen</em>, das so in sich scheint, daß seine Unterschiede die Form <em>selbständiger Wirklicher</em> haben, und dies Identische ist zugleich als absolute <em>Form</em> die <em>Tätigkeit</em> des Aufhebens von Unmittelbarkeit und Vermittlung ineinander. &#8211; Das, was notwendig ist, ist in den <em>vermittelnden Grund</em> (Sache und Tätigkeit) und in ein <em>unmittelbar</em> Wirkliches und Zufälliges (Bedingung) zer­fallen. &#8211; Das Notwendige ist so <em>vermittels</em> seiner Umstände <em>und</em> ist so <em>unvermittelt</em>, weil es ist.</p>
<h5>I.2.3.1 Substanz</h5>
<p>Das Notwendige ist absolutes Verhältnis. Dessen unmittelbare Form ist das Verhältnis der Substanz und ihrer Akzidenzen. Die <em>Substanz</em> ist das Ganze der <em>Akzidenzen</em>, in denen sie ihre <em>absolute Macht</em> und den <em>Reichtum alles Inhalts</em> offenbart, der aber <em>nichts als diese Manifestation selbst</em> ist. Substanz ist absolute Formtätigkeit und die Macht der Notwendigkeit, und aller Inhalt nur Moment dieses Prozesses. Die Substanz als absolute Macht, die sich auf sich als nur innere Möglichkeit bezieht und sich damit als ihre Akzidenzen bestimmt, zugleich  von der damit gesetzten Äußerlichkeit sich unterscheidet, ist eigentliches oder kausales Verhältnis. Die Substanz ist von der gesetzten Äußerlichkeit zu unterscheiden und wird Ursache.</p>
<h5>I.2.3.2    Ursache</h5>
<p>Die Substanz, weil gegen ihr Übergehen in Akzidenzen in sich reflektiert, wird zur <em>Ursache</em>, die eine <em>Wirkung</em> her­vorbringt. Beide sind voneinander verschieden, womit die Wirkung sich als andere Substanz zeigt, die rea­gieren und auch Ursache werden kann, wodurch sie ihre Passivität ablegt und auf die ursprüngliche Sache überträgt und diese zur Wirkung macht: Wechselwirkung.</p>
<h5>I.2.3.3    Wechselwirkung</h5>
<p>Da jede Substanz Ursache und Wirkung ist, ist der Unterschied der Substanz und von Ursache und Wirkung leer, es ist an sich nur Eine, in ihrer Wirkung sich als Substanz aufhebende Ursache, die in diesem Wirken sich erst verselbständigt, vorhanden. Die <em>Wechselwirkung</em> hebt jede der gesetzten Bestimmungen auch wieder auf und verkehrt sie in ihr Gegenteil. Dieser reine Wechsel mit sich ist <em>gesetzte Notwendigkeit</em>, unendliche Beziehung selbständiger Wirklicher auf sich selbst. Das aber ist die Freiheit. Die Wahrheit der <em>Notwendigkeit</em> ist somit die <em>Freiheit</em>, und die Wahrheit der <em>Substanz</em> ist der <em>Begriff</em>. Der <em>Begriff</em> ist hiemit die <em>Wahrheit des Seins und des Wesens</em>, indem das Scheinen der Reflexion in sich selber zugleich selbständige Unmittelbarkeit und dieses <em>Sein</em> verschiedener Wirklichkeit unmittelbar nur ein Scheinen <em>in sich selbst</em> ist. Der Begriff hat sich als <em>Grund</em> des Seins und des Wesens, auf dem er gründet, erwiesen.</p>
<p>Das <em>Denken</em> der Notwendigkeit ist die <em>Befreiung</em>. Als <em>für sich existierend</em> heißt diese Befreiung <em>Ich</em>, als zu ihrer Totalität entwickelt <em>freier Geist</em>, als Empfindung  <em>Liebe</em>, als Genuß <em>Seligkeit</em>.</p>
<h3>I.3  Begriffslehre</h3>
<p>Der Begriff ist das Freie als fürsichseiende, substantielle Macht, er ist an und für sich bestimmt in seiner Iden­tität, und er ist Totalität, indem jedes seiner Momente das Ganze ist, das er ist. Während Seinsbestimmungen über­gehen und Wesensbestimmungen scheinen, nehmen die Begriffsbestimmungen eine <em>Entwicklung</em>, weil jede als das Selbe miteinander und mit dem Ganzen gesetzt ist. Die Begriffslehre unterteilt sich in den formellen oder <em>subjektiven Begriff</em>, in den <em>objektiven Begriff</em> (Zweck) und in den <em>adäquaten Begriff</em> (Idee), dem Subjekt-Objekt als absoluter Wahrheit.</p>
<h4>I.3.1     Subjektiver Begriff</h4>
<p>Die <em>Subjektivität</em> ist zunächst unmittelbarer <em>Begriff</em>, dessen Momente sich dann aber einander gleichgültig gegen­über­treten, so daß die Einheit des Begriffs nur noch äußere Beziehung seiner selbständigen Momente ist: <em>Urteil</em>. In der dialektischen Bewegung des Urteils setzt sich jedes Moment des Begriffs als Urteil und daher der sub­jek­tive Begriff insgesamt als <em>Schluß</em>. Im Schluß ist die Einheit das mittlere Urteil, dem die äußeren Urteile als selb­stän­dige Extreme gegenüberstehen. Um der Vollständigkeit des Begriffs willen geht der subjektive Begriff in die <em>Objektivität</em> über.</p>
<h5>I.3.1.1     Begriff</h5>
<p>Der <em>Begriff als solcher</em> enthält die Momente der Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit. Sie entsprechen Identität, Unterschied und Grund in der Wesenslehre (I.2). Der Begriff ist <em>Allgemeinheit</em> als freier Gleichheit mit sich selbst (konkrete Identität) in ihrer Bestimmtheit als <em>Besonderheit</em>, in der das Allgemeine ungetrübt sich selbst gleichbleibt, und der Begriff ist <em>Einzelnheit</em>, der Reflexion in sich der Bestimmtheiten der Allgemeinheit und und Besonderheit, deren negative Einheit mit sich das <em>an und für sich</em> Bestimmte und zugleich mit sich Identische oder Allgemeine ist. Das Allgemeine ist das mit sich Identische <em>ausdrücklich in der Bedeutung</em>, daß in ihm zugleich das Besondere und Einzelne enthalten sei. Das Besondere ist das Unterschiedene oder die Be­stimmt­­heit in der Bedeutung, daß es allgemein in sich und als Einzelnes sei. Das Einzelne schließlich hat die Bedeu­tung, Subjekt zu sein, das Gattung (Allgemeines) und Art (Besonderes) in sich enthalte und selber Sub-stanz sei. Dies ist die <em>gesetzte</em> Ungetrenntheit der Momente in ihrem Unterschied: die durchsichtige, ungetrübte <em>Klarheit</em> des Begriffs, in der jeder Unterschied ohne Brechung sich darstellt. &#8211; Das Moment der Einzelnheit setzt die Momente des Begriffs als Unterschiede, und dies Bestimmen des Begriffs als Setzen seiner Besonderheit ist das Urteil.</p>
<h5>I.3.1.2     Urteil</h5>
<p>Das Urteil ist der Begriff in seiner Besonderheit, als unterscheidende Beziehung seiner Momente. <em>Alle Dinge sind ein Urteil</em>, sind <em>Einzelne</em>, die eine <em>Allgemeinheit</em> sind; oder ein <em>Allgemeines</em>, das <em>vereinzelt</em> ist. Das Urteil ist die Ur-Teilung des Begriffs. Das <em>Urteil</em> hat die Momente Subjekt-Kopula-Prädikat. In dem abstrakten Urteil &#8220;<em>Das Einzelne ist das Allgemeine</em>!&#8221; <em>ist</em> das Prädikat in seiner Allgemeinheit die Bestimmtheit des Subjekts und damit die <em>Besonderheit</em>. Mit der Kopula <em>ist</em> die <em>Identität</em> von Subjekt und Prädikat <em>gesetzt</em>, die den gegen den <em>Form</em>unterschied gleichgültigen <em>Inhalt</em> enthält; der Inhalt <em>ist</em>, und er ist <em>allgemein</em>. Das <em>Subjekt</em> im Urteil ist als Ein­zelnes negative Beziehung auf sich, die alle anderen ausschließt; das <em>Prädikat</em> ist eine der vielen Bestimmt­heiten des Subjekts und daher enger als dieses. Umgekehrt ist das Prädikat als Allgemeines für sich bestehend und gleichgültig gegen das Subjekt und weiter als dieses. Sein <em>bestimmter Inhalt</em> ist allein die Subjekt-Prädikat-Identität, das <em>Ist</em> der Kopula. Dieser Identität wegen ist das Subjekt auch als Prädikat zu setzen, wodurch dann auch das Prädikat als Subjekt mitgesetzt ist und der Sinn der Kopula sich <em>erfüllt</em> und das Urteil zum <em>Schluß</em> sich fortbestimmt hat.</p>
<h5>I.3.1.3      Schluß</h5>
<p>Der <em>Schluß</em> ist die Wiederherstellung des Begriffs im Urteil. Der Schluß ist vernünftig, denn er ist der vollständig gesetzte Begriff. Der Schluß ist das Urteil (Konklusion) mit seinem Grunde (Prämissen). Die Prämissen sind die unmittelbaren Urteile und die Konklusion ist das mittelbare Urteil. Also ist der Schluß der Begriff einer an ihr selbst vermittelten Unmittelbarkeit: das Objekt oder der <em>Zweck</em>.</p>
<h4>I.3.2    Objektiver Begriff (Zweck)</h4>
<p>Das <em>Objekt</em> ist der Begriff nur <em>an sich</em> und daher <em>außer ihm</em>. Als Einheit Unterschiedener ist der objektive Begriff daher ein <em>Zusammengesetztes</em>, ein Aggregat. Das Wirken auf Anderes ist eine <em>äußerliche</em> Beziehung, deren Objekte in Unselbständigkeit Gewalt leiden wie in Selbständigkeit Widerstand leisten: <strong>Mechanismus</strong>. Das Ob­jekt als nicht gegen andere, äußere Objekte unterschieden, sondern als in sich <em>differentes Objekt</em> mit inneren Bestimmtheiten, die seine Natur ausmachen, ist <strong>Chemismus</strong>. Der Mechanismus setzt das Objekt <em>außendifferent</em>, der Chemismus prozessiert es <em>binnendifferent</em> und die <strong>Teleologie</strong> realisiert das Objekt oder den Zweck <em>selbst­different</em>: der zu erreichende Zweck ist schon Objektivität, sie ist nur zu erhalten. Allen drei Formen des objek­ti­ven oder Zweckbegriffs ist gemein, daß das Vermittelte das Unmittelbare, das Resultat das Erste oder der Grund der Tätigkeit des Hervorbringens ist. Der objektive Begriff oder der Zweck ist Grund einer durch ihn bestimmten Realität, mit ihm ist der Schluß Subjekt-Tun-Objekt-Subjekt gesetzt. Der Zweck ist also die an sich seiende Einheit des Subjektiven und Objektiven; als <em>für sich seiend</em> ist diese Einheit die <em>Idee</em>.</p>
<h4>I.3.3         Adäquater Begriff (Idee)</h4>
<p>Die <em>Idee</em> ist das Wahre<em> an und für sich, die absolute Einheit des Begriffs und der Objektivität</em>. Die Idee ist die <em>Vernunft</em>, das <em>Subjekt</em>-<em>Objekt</em>, die <em>Einheit des Ideellen und Reellen</em>, <em>des Endlichen und Unendlichen</em>, <em>der Seele und des Leibes</em>, <em>die Möglichkeit</em>, <em>die ihre Wirklichkeit an ihr selbst hat</em>. Die Idee ist die Wirklichkeit, die so ist, wie sie sein <em>soll</em> und die ihren Begriff enthält. Die Idee kann ihre Einheit unmittelbar, mittelbar oder absolut realisieren.</p>
<h5>I.3.3.1              Idee des Lebens</h5>
<p>Die <em>unmittelbare</em> Idee ist das <em>Leben</em>. Der Begriff ist als Seele in einem <em>Leibe</em> realisiert, dessen Allgemeinheit und Besonderheit sie ist, so daß der Leib alle Momente des Begriffs verwirklicht. Weil Leib und Seele <em>trennbar</em> sind, ist das <em>einzelne Lebendige</em> endlich, also <em>sterblich</em>. Der Tod des einzelnen Lebendigen ist das <em>Hervorgehen des Geistigen</em>.</p>
<h5>I.3.3.2     Idee des Erkennens</h5>
<p><em>Die Idee urteilt sich</em>. Sie stößt sich von sich ab; sie <em>existiert frei für sich</em>, und sie <em>setzt sich als äußerliches Uni­ver­sum voraus</em>. Diese beiden Ideen sind an sich &#8211; als Leben &#8211; identisch. Der subjektiven Idee ist die objektive die <em>vor­gefundene</em> unmittelbare Welt und die Gewißheit, daß die objektive Welt mit ihr <em>an sich</em> identisch ist. Dieser Prozeß ist das Erkennen, und mit ihm wird die Einseitigkeit der subjektiven wie der objektiven Idee aufgehoben; die Subjektvität erfüllt sich mit der Objektivität als ihrem <em>Inhalt</em>, womit von Seiten des Subjekts das <em>Erkennen</em> des <em>Wahren</em>, von Seiten des Objekts das <em>Wollen</em> des <em>Guten</em> &#8211; die theoretische und die praktische Tätig­keit &#8211; ge­setzt ist. Die Einheit der theoretischen und der praktischen Idee ist erreicht in der Einsicht, daß die ob­jek­tive Welt so an und für sich die Idee ist, wie sie zugleich als <em>Zweck</em> sich setzt und durch Tätigkeit ihre Wirk­lichkeit her­vorbringt; diese Einheit ist die <em>spekulative</em> oder <em>absolute Idee</em>.</p>
<h5>I.3.3.3    Idee des Absoluten</h5>
<p>Die Einheit der theoretischen und praktischen Tätigkeit als subjektiver und objektiver Idee ist die absolute oder <em>logische</em> Idee. Für sich ist die <em>absolute Idee</em> die <em>reine Form</em> des Begriffs, die <em>ihren Inhalt</em> als sich selbst anschaut. Dieser Inhalt ist das <em>System des Logischen</em>. Als <em>Form</em> bleibt der Idee die <em>Methode</em>. Die <em>Momente der spekula­tiven Methode</em> sind Anfang, Fortgang und Ende. Der <em>Anfang</em> ist das Sein oder Unmittelbare, als Negation, Vermit­telt­sein und Vorausgesetztsein daher unmittelbar das Allgemeine. Der <em>Fortgang</em> ist das Negative des An­fangs, ist für eines, die Beziehung Unterschiedener oder Moment der Reflexion; im Sein ist der Fortgang Übergehen in ein Anderes, im Wesen Scheinen in dem Entgegengesetzten, im Begriff die Unterschiedenheit des Einzelnen von der Allgemeinheit. Die Sphäre des unendlichen Fortgangs löst sich in das <em>Ende</em> auf, das das Differente als begriffen setzt. &#8211; Die Methode ist nicht äußerliche Form, sondern Begriff des Inhalts. Die <em>Wissen­schaft</em> schließt damit, den Begriff ihrer selbst zu fassen, als der reinen Idee, für welche die Idee ist. Die Idee, die für sich ist, ist Anschauung, und die anschauende Idee <em>Natur</em>. Die absolute <em>Freiheit</em> der Idee aber ist, daß sie nicht bloß ins <em>Leben übergeht</em>, noch als endliches Erkennen dasselbe in sich <em>scheinen</em> läßt, sondern in der absoluten Wahrheit ihrer selbst sich <em>entschließt</em>, das Moment ihrer Besonderheit oder des ersten Bestimmens und Andersseins<em> </em>der<em> logischen </em>Idee, die <em>unmittelbare Idee</em> als ihren Widerschein, sich als <em>Natur</em> frei <em>aus sich zu entlassen</em>.</p>
<h2>II.  Natur</h2>
<p><em>Natur ist das Außersichsein der Idee</em>. Das Außersichsein <em>ist</em> unmittelbar als <em>Außereinander</em> (II.1), <em>ist da</em> vermittelt oder als Ent­zwei­ung das <em>Äußere und Innere</em> Außersichsein (II.2) und <em>ist für sich</em> schließlich das <em>Ineinander</em> (II.3) von unmittelbarem und entzweiten Außersichsein, aus dem schließlich, im Tod des Individuums, der Geist (III) als Aufhebung der Natur aufer­steht und wieder zu sich kommt. Natur ist die Geborene der Idee, die, bevor sie außer sich ist, außer sich kommen muß.</p>
<p>Der Natur als Äußerlichkeit der Idee tritt ihr Begriff teils als bloß Innerliches, teils als lebendiges Individuum gegenüber. Die Natur ist <em>an sich</em> ein lebendiges Ganzes, aber als Äußerlichkeit das tote Außereinander, das zum lebendigen Ineinander fortgeht und den Geist, ihren Endzweck, hervorbringt. Indem die Natur so <em>in sich</em> geht, um zu <em>setzen</em>, was sie <em>an sich</em> ist, tritt sie zunächst als bloßes Außereinander auf, das Raum und Zeit erzeugt.</p>
<h3>II.1   Außereinander</h3>
<p>Der Punkt, der außer sich und in Bewegung gerät und also nichts anderes war als die Ruhe selber, der Punkt, der explodiert (&#8220;Urknall&#8221;), die absolute Ruhe, die in die absolute Bewegung <em>übergeht</em>, ist die in der Kosmologie gän­gi­ge Vorstellung vom Anfang der Natur. In dieser Vorstellung ist das Außereinander des Punktes Viele Punkte, sind die Bewegungen der Vielen Punkte die (eindimensionalen) Linien (&#8220;Strings&#8221;), die Bewegungen der Linien sind dann die offenen Schwingungen oder auch die geschlossenen Schlaufen, die die (zweidimen­sio­na­len) Flächen herstellen, und die Bewegungen der Flächen (&#8220;Pulsationen&#8221;) erzeugen dann die Räume, also die Raum­ele­mente, die dem Raum eine körnige, diskontinuierliche Struktur gäben. Die Bewegungen der Raumelemente wären dann die Materie und ihre Teilchen, sichtbare wie unsichtbare, die zugleich als Schwingungen von Pulsa­tionen (&#8220;Raumkrüm­mun­gen&#8221;) vorzustellen sind.</p>
<p>Das begreifende Denken der Natur hingegen faßt zuerst die Allgemeinheit ihres Außersichseins. Dieses All­ge­meine ist das Außereinander als solches, das selber außersichseiend und daher in Nebeneinander und Nach­ein­ander zerfällt. Das <em>Nebeneinander</em> ist der <em>Raum</em>, als ganz abstrakte Allgemeinheit des Außersichseins der Natur, und das <em>Nacheinander</em> ist die <em>Zeit</em>, das angeschaute Werden der Natur.</p>
<p>Der Raum hat wie der Begriff drei Momente, die Dimensionen; diese sind seine gleichgültigen Verschie­den­heiten. Sein wesentlich bestimmter, qualitativer Unterschied ist die Negation des Raumes: der <em>Punkt</em>, das unter­schieds­lose Außersichsein. Als Negation des <em>Raumes</em> ist der Punkt selber räumlich, als <em>Negation</em> des Raumes ist der Punkt zeitlich. Der Raumpunkt hebt sich zur <em>Linie</em> auf, die das erste Räumlich<em>sein</em> des Punktes (ist). Die Ne­ga­tion dieser Negation ist die <em>Fläche</em>, die vom Raum negiert, zur räumlichen Totalität aufgehoben und zur <em>um­schlie­ßenden Oberfläche</em> wird, die einen <em>einzelnen</em> ganzen Raum <em>absondert</em>. Die Negativität, die sich als Punkt auf den Raum bezieht und in ihm ihre Bestimmungen entwickelt, ist ebenso <em>für sich</em> und also die <em>Zeit</em>. Die Zeit als angeschautes Werden ist als Nacheinander gleichgültig gegen­über dem Nebeneinander; sie <em>ist</em>, indem sie <em>nicht ist</em>, und sie <em>ist nicht</em>, indem sie <em>ist</em>. Die Zeit ist also negative Einheit des Außereinanders, die <em>momentanen</em>, unmittelbar <em>sich</em> aufhebenden Unterschiede als <em>äußer­liche</em>. Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit &#8211; die Dimen­sio­nen der Zeit &#8211; sind Unterschiede, die unmittelbar in die <em>Einzelnheit</em> der Gegenwart als <em>Jetzt</em> verschwinden. Das Jetzt als Einzelnheit ist <em>ausschließend</em> und zugleich schlechthin <em>kontinuierlich</em>.</p>
<p>Der Raum ist das <em>Übergehen</em> in die Zeit, diese das Zusammenfallen in die Indifferenz, in den Raum. Der in sich konkrete Punkt des Umschlagens von Raum in Zeit und von Zeit in Raum ist der <em>Ort</em>, die gesetzte Raum-Zeit-Identität oder das <em>Beieinander</em> von Nebeneinander und Nacheinander. Dies Vergehen und sich Wiederer­zeugen des Raums in Zeit und der Zeit in Raum, daß die Zeit sich räumlich als Ort setzt und diese gleichgültige Räumlichkeit unmittelbar zeitlich wird, ist die <em>Bewegung</em>. Bewegung heißt, dort dann oder dann dort da und nicht da zu sein. Bewegung ist Ort und Nicht-Ort oder Fortsein vom Ort. Sie ist ein Werden, dessen Widerspruch in sich zusam­menfällt und die <em>unmittelbar identische daseiende</em> Einheit beider, die <em>Materie</em>.</p>
<p>Die Materie hält sich gegen sich außereinander durch das Moment der Negativität, ihrer Vereinzelung: <em>Re­pul­sion</em> der Materie; diese Verschiedenen sind aber einunddasselbe und daher kontinuierlich: ihre <em>Attraktion</em>. Die Materie ist untrennbar beides; als ideelle Einzelnheit oder <em>Mittelpunkt</em> ist die Materie die <em>Schwere</em>. Die Materie hat allgemein nur einen <em>quantitativen</em> Unterschied und ist in verschiedenen Quanta, in <em>Massen</em>, besondert, die als Eins, als umschließende Oberfläche eines Ganzen, <em>Körper</em> sind. Der Körper erscheint <em>im</em> Raume und <em>in</em> der Zeit als deren wesentlicher <em>Inhalt</em>, der gegen die Form gleichgültig ist. Der Körper ist <em>dauernd</em>, weil in der Raum­be­stim­mung die Zeit, und er ist <em>vergänglich</em>, weil in der Zeitbestimmung das gleichgültige räumliche Bestehen auf­ge­hoben ist. Die Bewegung (wie die Ruhe) ist dem Körper äußerlich, folglich ist er <em>träge</em>. Der träge Körper äuß­er­lich in Bewegung, die daher endlich ist, gesetzt und auf einen anderen bezogen, macht momentan mit diesem Einen Körper aus, denn sie sind Massen von nur quantitativem Unterschiede, aber ebensosehr leisten sie sich Wi­der­stand, weil jeder als unmittelbares Eins vorausgesetzt ist. In der Mitteilung ihrer Bewegungen haben die trägen Körper relative Schwere, also das <em>Gewicht</em> einer quantitativ besonderen Masse und ihre <em>Geschwin­dig­keit</em> als Größe der Bewegung. Das Gewicht als intensive Größe in einem Punkt <em>im</em> Körper selbst konzentriert ist sein <em>Schwerpunkt</em>, aber schwerer Körper heißt, seinen Mittelpunkt <em>außer sich</em> zu haben. <em>Stoß</em> und <em>Widerstand</em> wie die gesetzte Bewegung haben ihre substantielle Grundlage in einem außer ihnen liegenden Zentrum, das den einzel­nen Körpern gemein­schaft­lich ist, worin sie ihre Ruhe finden und das für <em>Druck</em> und <em>Fall</em> sorgt. Der Fall als <em>wesentliche</em> Bewe­gung hat Ein Zentrum, das die Massen und Körper als aufgehoben setzt und worin die Größe dieser Bewegung bedeutungslos ist.</p>
<p>Die Gravitation ist der wahrhafte und bestimmte <em>Begriff</em> der materiellen Körperlichkeit, der zur <em>Idee reali­siert</em> ist. Die <em>allgemeine</em> Körperlichkeit urteilt sich wesentlich in <em>besondere</em> Körper und schließt sich zum Mo­mente der Einzelnheit als erscheinendes Dasein in der <em>Bewegung</em> zusammen, die so unmittelbar ein System <em>meh­re­rer Körper</em> ist: absolute Mechanik (&#8220;Sonnensystem&#8221;). Die Körper, die den Begriff der Schwere frei für sich rea­li­sieren, haben zur Bestimmung ihrer Natur die Momente ihres Begriffs: einer ist das <em>allgemeine</em> Zentrum (&#8220;Son­ne&#8221;), dem die zentrumslose <em>Einzelnheit</em> als gleichfalls selbständige Körperlichkeit (&#8220;Monde&#8221;, &#8220;Kometen&#8221;) als anderes Extrem entgegensteht. Die <em>besonderen</em> Körper aber sind Zentra für sich (&#8220;Planeten&#8221;), die sich auf den all­ge­meinen Körper als ihre wesentliche Einheit beziehen. Der Zentralkörper ist der allgemeine Körper der Schwere, die das Wesen der Materie ausmacht. Die wesentliche Einheit der besonderen Körper ist der allge­meine Körper der Schwere, die in ihm sich in sich versenkt und damit sich selbst findet (&#8220;Kernfusion&#8221;). Das ge­fun­dene Wesen, das <em>Selbst</em> der Materie ist das <em>Licht</em>. Die Schwere als Wesen der körperlichen Materie sinkt zu­sam­men in das Selbst der Materie, in das Licht, die <em>unkörperliche Materie</em>, das <em>Absolut</em>-<em>Leichte</em> der <em>absoluten Bewegung</em> mit der <em>absoluten Größe</em> (&#8220;Lichtgeschwindigkeit&#8221;). Die Bewegungen der <em>körperlichen Materie</em> hin­ge­gen unterliegen der <em>Relativität</em>, wobei der eine oder der andere träge Körper als Bezugssystem zu setzten ist (&#8220;In­er­­tial­system&#8221;).</p>
<p>Unter den freien physischen Körpern der Himmelsmechanik ist die Sonne die Individuation des <em>elementari­schen Lichts</em>, die Monde und Kometen die Körper der Entgegensetzung oder Entzweiung von Starrheit und Auf­lös­ung, die Erde oder Planeten überhaupt das Himmelselement des konkreten Unterschieds, der Aufgeschlos­sen­heit für Besonderungen. Diese <em>Himmelselemente</em> von abstrakter Einheit, Gegensatz und konkreter Einheit wie­der­holen sich irdisch in Elementklassen des Äußeren und des Inneren Außersichseins, also in <em>physikalischen Ele­men­ten</em> (&#8220;Aggregatzuständen&#8221;) und in <em>chemischen Elementen</em> (&#8220;Stoffarten&#8221;).</p>
<h3>II.2  Äußeres und Inneres</h3>
<p>Das Äußere und Innere Außersichsein enthält die Reflexionen der Natur, ihre wesentlichen Setzungen oder die philosophischen Bestimmungen in <em>Physik</em> und <em>Chemie</em>. Das <em>Äußere</em> Außersichsein hat es mit den <em>Körpern</em> als innerlich gegebenen zu tun, die aufeinander zu beziehen und die jeder für sich teilbar sind dergestalt, daß die Geteilten innerlich gegeben und äußerlich aufeinander beziehbar bleiben. Das <em>Innere</em> Außersichsein hat es mit den <em>Stoffen</em> als äußerlich gegeben zu tun, die sich ineinander beziehen und die jeder für sich so teilbar sind, daß die geteilten Stoffe innerlich unverändert-veränderlich und innerlich aufeinander beziehbar bleiben. Die Materie als Körper ist also äußerlich bezieh- und veränderbar, die Materie als Stoff ist beides innerlich und in eins, weil jede stoff­liche Beziehung zugleich eine stoffliche Veränderung ist. Körperliche wie stoffliche Materie kann elementarisch gefaßt werden und die Momente des Begriffs darstellen: die abstrakt-unmittelbare Allgemeinheit, die Beson­de­rung oder den Gegensatz (Entzweiung) und die Vereinzelung als konkret Allgemeines. Als physika­li­sche Elemente sind dies traditionell Luft, Feuer/Wasser und Erde; als chemische Elemente Stickstoff, Sauer­stoff/Wasserstoff und Kohlenstoff, also anorganische, reaktive und organische Chemie.</p>
<p>Die Elemente im empirischen Sinne hinsichtlich ihrer Einfachheit sind im Äußeren Außersichsein die Ele­men­tarteilchen, im Inneren Außersichsein das nach der Schwere der Atomkerne geordnete periodische System der chemischen Elemente, von denen man sagen könnte, sie bestehen nur aus Atomen und nicht mehr aus Mole­külen, wenn man von der kernchemischen Synthese aller Atome jenseits von Wasserstoff und Helium absieht. Die Atom-Hypothese vom unteilbaren Teilchen ist sowohl durch die Atom-Physik wie durch die Kern-Chemie widerlegt worden und philosophisch in dem wesentlichen Verhältnis von Teil und Ganzem aufgehoben: Jedes Teil ist ein Ganzes, und umgekehrt. (Der heutigen naturwissenschaftlichen Vorstellung erscheinen zwar nicht mehr die Atome, dafür aber die sog. Elementarteilchen &#8211; Elektronen, Positronen oder Photonen &#8211; als unteil­bar, welche Vorstellung aber wieder hinfällig würde, wenn die sog. Stringtheorie demonstriert werden könnte.) Materien sind immer körperlich und daher Teilchen, wenn sie als äußerlich gezeigt werden können, etwa als Strahl oder Geschoß, als lokale Schwingung einer Wellenbewegung oder als Größe einer Möglichkeit, d.h. als materiali­sier­bares Energiequantum. Materien sind immer stofflich und qualifizierte Quanten, wenn und insoweit sie als innerlich aufzufassen sind. Energie ist das quantifizierte Dasein der Materie. Stoff ist das im Maß gebun­dene Dasein der Energie.</p>
<p>Der <em>physikalische Prozeß</em> ist die Spannung Entgegengesetzer und das Aufheben derselben zur Indifferenz. Körperlichkeit und damit das Äußere Außersichsein der miteinander prozessierenden Materien bleibt Wesen der Physik. Der <em>chemische Prozeß</em> hingegen ist durch Stofflichkeit und damit Innerlichkeit der miteinander prozes­sie­renden Materien gekennzeichnet, bei deren Reaktion in Analyse wie Synthese sind die Resultate Stoffe, die erst aus dem Prozeß hervorgehen, von ihm gesetzt werden als das Innere des Außersichseins. Im chemischen Re­ak­tionsprozeß stehen Stoffe am Anfang und andere Stoffe am Ende. Weil im chemischen Prozeß, der Reaktion, Anfang und Ende sich voneinander unterscheiden, ist dieser Prozeß endlich und daher vom Leben abgehalten. Der unendliche, sich selbst anfachende und unterhaltende Prozeß hingegen ist das Ineinander des Außersich­seins, der lebendige <em>Organismus</em>.</p>
<h3>II.3    Ineinander</h3>
<p>Das Ineinander des unmittelbaren und des entzweiten Außersichseins enthält die Begriffe der Natur, ihre Selbst­be­stimmungen und ihre Freiheit. Im Organismus als unendlichem, sich selbst befeuernden und aufrechter­halten­den Prozeß ist die Natur zur unmittelbaren Idee gekommen, zum <em>Leben</em>. Allgemeines Bild des Lebens, seine Gestalt, ist der <em>geologische</em> Organismus, seine besondere formelle Subjektivität der <em>vegetabilische</em> und die einzelne konkrete Subjektivität der <em>animalische</em> Organismus. Das Leben als nur unmittelbare Idee ist Nicht-Leben: <em>Erdreich</em>; als formell-individuell, außersichseiend in seine Glieder zerfallend, ist das Leben <em>Pflanzen­reich</em>; erst als <em>Tierreich</em>, worin der Organismus in solche Unterschiede entwickelt ist, die wesentlich nur als seine Glieder existeren, ist er <em>Subjekt</em>, konkret Einzelner.</p>
<p>Der <em>Erdkörper</em> ist das allgemeine System der individuellen Körper in ihren besonderen Reichen. In der Pflanze sind objektiver Organismus und die Subjektivität noch unmittelbar identisch; der Teil &#8211; die Knospe, der Zweig usf. &#8211; ist auch die ganze Pflanze, weswegen die Differenz der organischen Teile nur eine oberflächliche <em>Metamorphose</em> ist, und der eine Teil kann leicht in die Funktion des anderen übergehen.</p>
<p>Bei der <em>Pflanze</em> fallen die Prozesse der <em>Gestaltung</em> und der <em>Reproduktion</em> des einzelnen Exemplars mit dem <em>Gat­­tungsprozeß</em> zusammen. Er ist ein ununterbrochenes Hervorbringen neuer Exemplare. Die Pflanze ist weder räumlich noch zeitlich selbst­bestimmend, sie wählt sich nicht ihren Ort und nicht die Zeit der Nahrungs­auf­nahme, in beides ist sie ununter­brochen verstrickt. Der vegetabilische Organismus ernährt sich nicht von einzel­nen anorgani­schen Körpern, sondern von den allgemeinen Elementen. Die Pflanze wird von dem Licht als ihrem äußerlichen Selbst angezogen und gebiert ihr Licht als <em>eigenes Selbst</em> in der <em>Blüte</em>. Die pflanzlichen Organismen bringen es nicht zum Verhältnis der Individuen als solcher, sondern nur zu einem Unterschied. Weil aber an sich der pflanzliche Prozeß die mit sich zusammengegangene Individualität darstellt und die Teile auch vorüberge­hende Momente sind, ist der pflanzli­che Organismus an sich aufgehoben und geht in den <em>animalischen Prozeß</em> als den wahrhaften Organismus über.</p>
<p>Bei dem <em>Tier</em> stimmt die äußere Gestaltung mit dem Begriff überein, worin die Teile zu <em>Gliedern</em> idealisiert sind und die Subjektivität das durchdringende Eine des Ganzen ist. Der tierische Organismus bezieht sich nur auf sich selbst und schließt sich mit sich zusammen. Er bestimmt seinen Raum und seine Zeit. Die Prozesse der <em>Gestaltung</em>, der <em>Assimilation</em> (Re­pro­duktion) und der <em>Gattung</em> sind folglich räumlich und zeitlich unterschieden. Der <em>Instinkt</em> ist unbewußtes prak­ti­sches Verhalten der Tiere als Zwecktätigkeit und damit objek­tiver Begriff. Im Gattungsprozeß, beginnend mit der Gemeinschaft der Geschlechter, realisiert sich die Allge­mein­heit (Gattung) in ihrer Besonderheit (Art) als Einzelnheit (Exemplar).</p>
<p>Das <em>einzelne Tier</em> ist der Allgemeinheit unangemessen. Das ist seine <em>ursprüngliche Krankheit</em> und der ange­bo­rene <em>Keim des Todes</em>. Das animalische Individuum vollstreckt sein Schicksal, indem es sein Leben zur prozeß­losen Ge­wohn­heit abstumpft und sich selbst tötet. Damit ist das letzte Außersichsein der Idee &#8211; die Natur in der Gestalt des animalischen Indivi­duums &#8211; aufgehoben und zu sich gekommen, zum <em>Geist</em>. Das Ineinander von un­mit­telbarem und entzweitem Außersichsein, der Begriff der Natur in seinen Momenten von Kosmologie, Phy­sik/Chemie und Biologie, hat den Geist, die ihm gemäße Realität, gefunden und nun kann die Idee wieder zu sich kommen.</p>
<h2>III.    Geist</h2>
<p>Der Geist hat <em>für uns die Natur</em> zu seiner <em>Voraussetzung</em>, deren <em>Wahrheit</em>, und damit deren <em>absolut Erstes</em> er ist. In dieser Wahrheit ist die Natur verschwunden, und der Geist hat sich als die zu ihrem Fürsichsein gelangte Idee ergeben, deren <em>Objekt</em> ebensowohl als das <em>Subjekt der Begriff ist</em>. Der Geist ist als fürsichseiende Idee das Zu­rück­kommen aus der Natur, aus dem Dasein der Idee. Das <em>Wesen</em> des Geistes ist deswegen formell die <em>Freiheit</em>, die absolute Negativität des Begriffes als Identität mit sich. Deshalb <em>kann</em> der Geist von allem Äußer­lichen ab­stra­hieren. Die Bestimmtheit des Geistes ist das <em>Offenbaren</em>, die <em>Manifestation</em>, nicht von Etwas, sondern sein Inhalt ist dieses Offenbaren selbst. Seine Möglichkeit ist daher unmittelbar unendliche, absolute <em>Wirklichkeit</em>. Das Offenbare des Geistes ist <em>Setzen</em> der Natur als <em>seiner</em> Welt; ein Setzen, das als Reflexion zugleich <em>Voraus­setzen</em> der Welt als selbständiger Natur ist. &#8211; Der Geist in der Form der <em>Beziehung auf sich selbst</em> ist <em>subjektiver Geist</em> (III.1), in der Form der <em>Realität</em> als einer von ihm hervorgebrachten Welt ist er <em>objektiver Geist</em> (III.2), und <em>in an und für sich seiender Einheit</em> der Objektivität des Geistes und seines Begriffs, die sich ewig hervorbringt, ist er der <em>absolute Geist</em> (III.3). Subjektiver und objektiver Geist sind <em>endlich</em>, der absolute Geist aber ist die unendliche Idee. Die Bestimmungen des endlichen Geistes sind die Stufen seiner Befreiung, in deren absoluter Wahr­heit das <em>Vorfinden</em> einer Welt als einer vorausgesetzten, das <em>Erzeugen</em> derselben als eines von ihm Gesetz­ten und die <em>Befreiung</em> von ihr und in ihr eins und dasselbe sind. Der Geist ist das an sich Ewige; er vollbringt in sich selbst das Vernichtigen des Nichtigen und das Vereiteln des Eitlen. Das Festhalten am Endlichen, am Eitlen, ist das <em>Böse</em>.</p>
<h3>III.1     Subjektiver Geist</h3>
<p>Der subjektive Geist ist als <em>unmittelbarer</em> die <em>Seele</em> (<em>Naturgeist</em>), als <em>vermittelter</em> oder besonderter ist er <em>Bewußt­sein</em> und als <em>der sich in sich bestimmende</em> Geist ist er <em>Geist(subjekt)</em>. In der Seele erwacht das Bewußtsein, das <em>sich als Vernunft setzt</em>, die als tätiges Subjekt sich zur Objektivität, zum Bewußtsein ihres Begriffs, befreit.</p>
<h4>III.1.1  Anthropologie (Seele)</h4>
<p>Der Geist ist zuerst <em>einfache</em> Allgemeinheit, in der er <em>Seele</em> ist, aber noch nicht Geist. Die Seele ist die allge­meine Immaterialität der Natur, deren einfaches ideelles Leben. Sie ist die <em>Substanz</em>, in der der Geist sich beson­dert und vereinzelt, in ihr findet der Geist allen Stoff seiner Bestimmung. Die Seele ist der <em>Schlaf</em> des Geistes. Un­mit­telbar ist die Seele <em>seiende</em>, <em>natürliche Seele</em>, dann <em>für sich</em> als <em>fühlende Seele</em> und schließlich als <em>wirkliche Seele</em>, die ihre Leiblichkeit sich eingebildet hat.</p>
<h5>III.1.1.1       Natürliche Seele</h5>
<p>Die <em>allgemeine Seele</em> ist die <em>Weltseele</em>, aber nicht als Subjekt, sondern nur als allgemeine <em>Substanz</em>. Die einzelne, aber nur <em>seiende</em> Seele hat Naturbestimmtheiten an ihr: planetarische Bewegungen mit dem Unterschied der Kli­mate, der Jahres- und Tageszeiten, der in der natürlichen Seele zu <em>Stimmungen</em> kommt. Diese unterscheiden sich durch die konkreten Unterschiede der Erde in die <em>besonderen Naturgeister</em>, die die Natur der geographi­schen Welt­­b teile aus­drücken und die <em>Rassenunterschiede</em> ausmachen. Darüberhinaus bilden sich <em>Lokalgeister</em>, die den sitt­lichen <em>Charakter der Völker</em> aussprechen, die in ihrem jeweiligen Typus beharren. Die Seele ist aber nicht nur <em>all­ge­meine Rassenseele</em> und <em>besondere Volksseele</em>, sondern auch <em>Einzelseele</em>; dieses individuelle Subjekt ist hier nur Vereinzelung der Naturbestimmtheit als Modus der verschiedenen Temperamente, Talente, Charaktere usw.</p>
<p>Die natürliche Seele der Individuen hat natürliche Qualitäten und erleidet natürliche Veränderungen, die als Entwicklungsmomente in ihr wirken. Diese Veränderungen sind der natürliche <em>Verlauf der Lebensalter</em>, das <em>Ge­schlechterverhältnis</em> und die Wechselwirkung von <em>Erwachen und Schlaf</em>. Das Erwachen ist das <em>Urteil</em> der indi­vi­du­ellen Seele, das Unterscheiden ihrer selbst von ihrer noch ununterschiedenen Allgemeinheit. Alle selbst­be­wußte und vernünftige <em>Tätigkeit</em> des Geistes fällt ins Wachsein. Der Schlaf ist die Rückkehr aus der Welt der Be­stimmtheiten in das allgemeine Wesen der Subjektivität, welche die Substanz jener Bestimmtheiten und deren absolute Macht ist.</p>
<p>Schlaf und Wachen sind wechselnde Zustände mit Progreß ins Unendliche. Die wache Seele findet die inhalt­li­chen Bestimmtheiten ihrer schlafenden Natur in sich selbst für sich, aber von sich unterschieden und in der einfachen Identität ihres Fürsichseins enthalten, &#8211; <em>Empfindung</em>. Die Empfindung ist die Form des dumpfen Webens des Geistes in seiner bewußt- und verstandlosen Individualität, in der alle Bestimmtheiten noch unmit­tel­bar seiner natürlichen <em>Eigenheit</em> angehören. Daher ist der Inhalt des Empfindens vorübergehend. Die empfin­dende Seele <em>erinnert</em> ihre äußere Leiblichkeit und <em>verleiblicht</em> ihre Innerlichkeit. Besondere Inhalte führt die empfindende Seele in besonderen Organen des Leibes aus. Das Empfinden der totalen Substantialität in sich ist die <em>fühlende</em> Seele.</p>
<h5>III.1.1.2       Fühlende Seele</h5>
<p>Die fühlende Seele ist innerliche Individualität. Als <em>individuell</em> ist die Seele <em>ausschließend</em>, sie setzt den Unter­schied <em>in sich</em>. In diesem Urteil ist die Seele Subjekt, ihr Objekt ist ihre <em>Substanz</em>, die ihr Prädikat ist. Diese Substanz ist als Inhalt ihre individuelle, von Empfindungen erfüllte Seele. Die fühlende Individualität erwacht zum Urteil in sich, wonach sie <em>besondere</em> Gefühle hat, zu denen sie sich als <em>Subjekt</em> in Beziehung setzt, sie als <em>seine</em> Gefühle <em>in sich</em> setzt: <em>Selbstgefühl</em> in ihrem <em>besonderen Gefühl</em>. Führt das besondere Gefühl zu einer be­son­deren Verleiblichung, liegt <em>Krankheit</em> vor. Sie ist das Beharren in einer Besonderheit des Selbstgefühls und damit <em>Verrücktheit</em>.</p>
<h5>III.1.1.3     Wirkliche Seele</h5>
<p>Die Seele ist als Identität des Inneren mit dem ihm unterworfenen Äußeren <em>wirklich</em>. Die Seele hat an ihrer Leiblichkeit ihre freie Gestalt, in der sie <em>sich</em> fühlt und <em>sich</em> zu fühlen gibt. Die Seele, die ihr Sein sich entge­gen­setzt und als ihriges bestimmt hat, hat die Bedeutung der <em>Seele</em>, der <em>Unmittelbarkeit</em> des Geistes, verloren und erwacht zum <em>Ich</em>, zum <em>Denken</em> und <em>Subjekt</em>. Als Subjekt seines Urteils schließt die wirkliche Seele die natürliche Totalität seiner Bestimmungen als eine <em>ihm äußere</em> Welt, als ein Objekt, von sich aus und bezieht sich darauf so, daß es in dieser äußeren Welt unmittelbar in sich reflektiert ist. So wird das Subjekt zum <em>Bewußtsein</em>.</p>
<h4>III.1.2    Phänomenologie des Geistes (Bewußtsein)</h4>
<p>Bewußtsein ist Reflexion oder Erscheinung des Geistes. Ich ist die unendliche Beziehung des Geistes auf sich als <em>subjektive</em>, als <em>Gewißheit seiner selbst</em>. Die reine abstrakte Freiheit für sich entläßt ihre Bestimmtheit, das Naturleben der Seele, als ebenso frei, als <em>selbständiges Objekt</em>, aus sich, und von diesem als <em>ihm äußern</em> ist es, daß Ich zunächst weiß, und ist so Bewußtsein. Ich ist es selbst und greift über das Objekt als ein an sich aufge­hobenes über, ist <em>Eine</em> Seite des Verhältnisses und das <em>ganze</em> Verhältnis; &#8211; das <em>Licht</em>, das sich und noch Anderes manifestiert.</p>
<p>Ich, das Subjekt des Bewußtseins, ist Denken, die logische Fortbestimmung des Objekts ist <em>das in Subjekt</em> und <em>Objekt Identische</em>, ihr absoluter Zusammenhang, dasjenige, wonach das Objekt das Seinige des Subjekts ist.  Es ist das Ziel des Geistes als Bewußtsein, <em>die Gewißheit seiner selbst zur Wahrheit</em> zu erheben. Dies vollzieht sich als <em>Bewußtsein </em>überhaupt, das einen Gegenstand hat, als <em>Selbstbewußtsein</em>, für das <em>Ich</em> der Gegenstand, und als <em>Vernunft</em>, die Einheit des Bewußtseins und Selbstbewußtseins: <em>der Begriff des Geistes</em>.</p>
<h5>III.1.2.1    Bewußtsein als solches</h5>
<p>Das unmittelbare Bewußtsein hat von seinem Gegenstand als unmittelbar einzelnen eine einfache Gewißheit und ist daher <strong><em>sinnliches Bewußtsein</em></strong> (hier-jetzt-dieses). Das Sinnliche als <em>Etwas</em> wird ein <em>Anderes</em>, als Reflexion des Etwas in sich ist es das <em>Ding</em> von vielen <em>Eigenschaften</em> und mannigfaltigen Prädikaten. Durch diese logischen Bestimmungen geht das Bewußtsein über die Sinnlichkeit hinaus und will den Gegenstand als vermittelten in seiner <em>Wahrheit nehmen</em>, der sich jetzt als Verbindung sinnlicher und gedanklicher Bestimmungen zeigt, als <strong><em>Wahr­nehmung</em></strong>, für die die Identität des Bewußtseins mit dem Gegenstand nicht mehr abstrakt, sondern be­stimmt ist, also nicht mehr <em>Gewißheit</em>, sondern <em>Wissen</em>.</p>
<p>Die nächste <em>Wahrheit</em> des Wahrnehmens ist, daß der Gegenstand vielmehr <em>Erscheinung</em> und seine Reflexion-in-sich ein dagegen für sich seiendes <em>Inneres</em> und Allgemeines ist. Das Bewußtsein dieses Gegenstandes ist der <strong><em>Verstand</em></strong>. Jenes Innere ist die <em>aufgehobene Mannigfaltigkeit</em> des Sinnlichen und enthält also die Mannigfaltigkeit als <em>inneren einfachen Unterschied</em>, der im Wechsel der Erscheinungen mit sich identisch bleibt (<em>Gesetze</em> der Erscheinung). So ist der innere Unterschied einer, der keiner ist. Ich hat als urteilend einen Gegenstand, der nicht von ihm unterschieden ist: sich selbst, &#8211; <em>Selbstbewußtsein</em>.</p>
<h5>III.1.2.2       Selbstbewußtsein</h5>
<p>Das abstrakte Selbstbewußtsein ist die erste Negation des Bewußtseins, daher auch behaftet mit einem äußer­li­chen Objekt. Es ist somit zugleich die vorhergehende Stufe, Bewußtsein, und ist der Widerspruch seiner als Selbst­bewußtseins und seiner als Bewußtseins. Das Selbstbewußtsein hat den <em>Trieb</em>, sich zu realisieren, also die Ge­gen­stände aufzuheben und sich gleichzusetzen und gleichzeitig sich selbst zu entäußern und Gegenständ­lich­keit zu geben. Das Bestimmtwerden des Selbstbewußtseins ist Selbstbestimmen, und umgekehrt. Das Selbst­be­wußt­sein in seiner Unmittelbarkeit ist <em>Einzelnes</em> und ist <strong><em>Begierde</em></strong>, insofern es auf andere Dinge wirkt, seine Be­gierde an ihnen <em>befriedigt</em>, sie damit <em>zerstört</em> und also <em>selbstsüchtig</em> handelt, sich <em>praktisch</em> betätigt, wohin­gegen das eigentliche Bewußtsein <em>theoretisch</em> ist. In der Befriedigung erzeugt sich die Begierde neu, so entsteht eine Identität des Selbstbewußtseins mit seinem Gegenstande und es wird ein Selbstbewußtsein für ein Selbstbe­wußt­sein, das einzelne ist im besonderen Selbstbewußtsein aufgehoben, unmittelbar ein anderes für ein anderes.</p>
<p>Damit beginnt der <em>Kampf um Anerkennung</em>. Das <strong><em>anerkennende Selbstbewußtsein</em></strong> entzweit sich in <em>Herr und Knecht</em>, in das Selbst und in das Bewußtsein jeweils beider Selbstbewußtseine. An die Stelle der selbstsüchtigen Begierde der einzelnen Selbstbewußtseine tritt die <em>Gemeinsamkeit</em> der besonderen Selbstbewußtseine von Herr und Knecht bezüglich der Bedürfnisse und ihrer Befriedigung, so daß die Extreme von Selbstständigkeit und Unselbständigkeit sich zusammenschließen. Der Knecht arbeitet sich im Dienste des Herrn seinen Einzel- und Eigenwillen ab, hebt die innere Unmittelbarkeit der Begierde auf und macht in dieser Entäußerung (der Furcht des Herrn) den Anfang der Weisheit und wird allgemein.</p>
<p>Das <strong><em>allgemeine Selbstbewußtsein</em></strong> weiß sich im anderen Selbst, jedes als freie Einzelnheit und absolute Selb­ständigkeit vermöge der Negation seiner Unmittelbarkeit als der Begierde. Es unterscheidet sich nicht vom Anderen, verwirklicht reelle Allgemeinheit als Gegenseitigkeit, die sich wechselseitig anerkennen als sich Aner­kennende. Dies objektiv-allgemeine Selbstbewußtsein ist die <em>Vernunft</em>.</p>
<h5>III.1.2.3       Vernunft</h5>
<p>Die Einheit des Bewußtsein und Selbstbewußtseins, die an und für sich seiende Allgemeinheit und Objektivität des Selbstbewußtseins, ist die Vernunft. Als <em>Vernunft</em> hat das Selbstbewußtsein die Gewißheit, daß seine Bestim­mun­gen ebensosehr gegenständlich als seine eigenen Gedanken sind. Diese Identität ist die absolute <em>Substanz</em> und die <em>Wahrheit</em> als Wissen. Diese wissende Wahrheit ist der <em>Geist</em>.</p>
<h4>III.1.3     Psychologie (Geist)</h4>
<p>Der <em>Geist</em> ist die Wahrheit der Seele und des Bewußtseins. Wie das Bewußtsein zu seinem Gegenstande die vor­herige Stufe der Seele hat, so macht der Geist das Bewußtsein zu seinem Gegenstand. Seine Produktionen sind nach der Vernunft sowohl <em>an sich seiende</em> als auch <em>seinige</em>, also freie. Der Weg des Geistes ist daher erstens, <em>theo­re­tischer Geist</em> zu sein und das Vernünftige, die unmittelbare Bestimmtheit, als die <em>seinige</em> zu setzten, und damit zweitens zum <em>Willen</em>, zum <em>praktischen Geist</em> zu werden, der den Inhalt <em>nur</em> als <em>seinigen</em> hat und unmit­telbar will; befreit der Geist nun seine Willensbestimmung von ihrer Subjektivität, so wird er drittens <em>freier Geist</em>, der die gedoppelte Einseitigkeit aufgehoben hat.</p>
<h5>III.1.3.1 Theoretischer Geist</h5>
<p>Die Intelligenz <em>findet</em> sich <em>bestimmt</em>. Sie muß die Vernunft finden und sich aneignen. Diese Tätigkeit ist <em>Erken­nen</em>. Der Geist als Intelligenz findet 1) in sich den ganzen <em>Stoff</em> seines Wissens, 2) <em>Aufmerksamkeit</em> und tätige <em>Erinnerung</em>, und 3) die Erinnerung in sich als Versenkung in das Außersichsein: <strong><em>Anschauung</em></strong>. Die erinnerte An­schau­ung ist die <strong><em>Vorstellung</em></strong>. Die etwas anderes als sie selbst vorstellende Anschauung ist das <em>Zeichen</em> und die selbständige Vorstellung, die damit verbunden wurde, seine <em>Bedeutung</em>. Die Intelligenz als vernünftiges Tun pro­du­ziert Anschauung, sie ist <em>Zeichen machende Phantasie</em>. Der <em>Name</em> als Verknüpfung der von der Intelligenz produzierten Anschauung und seiner Bedeutung ist der Inhalt des <em>Gedächtnisses</em>. Der Name ist die in der Vor­stel­lung vorhandene <em>Sache</em>. Das Seiende als <em>Name</em> bedarf der <em>Bedeutung</em>, die im <em>Gedächtnis</em> niedergelegt ist,  das den Übergang in die Tätigkeit des <em>Gedankens</em> macht, welcher <em>keine Bedeutung</em> mehr hat, weil seine Innerlichkeit selbst seiend und Subjekt/Objekt ununterschieden. Die Intelligenz ist das <strong><em>Denken</em></strong>, sie weiß, daß, was <em>gedacht</em> ist, <em>ist</em>, und daß, was <em>ist</em>, <em>nur</em> ist, wenn es Gedanke ist. Die Intelligenz, die weiß, daß sie den Inhalt bestimmt, der ebenso seiend als ihrig, ist <em>Wille</em>.</p>
<h5>III.1.3.2    Praktischer Geist</h5>
<p>Der Geist als Wille weiß, daß er in sich beschließt und aus sich erfüllt. Als <em>Wille</em> tritt der Geist in Wirklichkeit, gibt sich selbst den Inhalt und realisiert ihn: praktischer Geist. Weil im Menschen nur Eine Vernunft im Gefühl, im Wollen und im Denken ist, tritt der praktische Geist zunächst als <strong><em>praktisches Gefühl</em></strong>, als <strong><em>Trieb und Willkür</em></strong> und als <strong><em>Glückseligkeit</em></strong> auf.</p>
<h5>III.1.3.3   Freier Geist</h5>
<p>Der wirkliche <em>freie Wille</em> ist die Einheit des theoretischen und praktischen Geistes. Er ist die durch sich gesetzte <em>unmittelbare Einzelnheit</em>, die ebenso zur <em>allgemeinen</em> Bestimmung, der Freiheit selbst, gereinigt ist. Der Geist, der sich als frei weiß und sich als diesen seinen Gegenstand will, ist an sich die Idee, die nur im Willen erscheint, seinen Inhalt als Dasein, das als Dasein der Idee <em>Wirklichkeit</em> ist, zu setzen, &#8211; <em>objektiver Geist</em>.</p>
<h3>III.2   Objektiver Geist</h3>
<p>Der freie Wille, der sich auf eine <em>äußerliche</em> vorgefundene Objektivität bezieht, seien es Naturdinge, Bedürf­nisse, Seelen- oder Bewußtseinszustände und das Verhältnis einzelner Willen, &#8211; diese alle sind äußerliches Mate­rial für das Dasein des Willens, der dadurch <em>objektiver Geist</em> ist. Die Zwecktätigkeit dieses Willens ist <em>Freiheit</em>, die sich zur <em>Form von Notwendigkeit</em> gestaltet. Das Dasein des freien Willens ist das <em>Recht</em>, das alle Bestim­mungen der Freiheit umfaßt und dasselbe ist wie die <em>Pflicht</em>. Dem Begriff nach ist ein Recht an einer <em>Sache</em> nicht bloß <em>Besitz</em>, sondern als Besitz einer <em>Person</em> ist es <em>Eigentum</em>, rechtlicher Besitz, und es ist <em>Pflicht</em>, Sachen als <em>Eigentum</em> zu besitzen.</p>
<p>Der freie Wille ist zunächst <em>unmittelbar</em> als <em>einzelner</em> die <em>Person</em>, ihr Dasein das <em>Eigentum</em> und sie also Person des <em>abstrakten Rechts</em>; sodann ist die Person in sich reflektiert und besondert das Recht des <em>subjektiven</em> Willens, also <em>Moralität</em>; schließlich ist der Wille <em>substantiell</em> die seinem Begriffe gemäße Totalität der Notwen­digkeit, die <em>Sittlichkeit</em>, das Recht des gemeinschaftlichen und einzelnen Willens gleichermaßen.</p>
<h4>III.2.1 Recht</h4>
<p>Der Geist des unmittelbaren, <em>abstrakten Rechts</em> ist die <em>Person</em>, die ihre Freiheit in der äußerlichen <em>Sache</em> sieht, sie als Willenloses ohne Recht zur äußerlichen Sphäre ihrer Freiheit macht, zum <em>Besitz</em>. Dadurch, daß Ich seinen persönlichen Willen in die Sache legt, ist der Besitz <strong>Eigentum</strong>, der als Besitz <em>Mittel</em>, als Dasein der Persön­lich­keit aber <em>Zweck</em> ist. Die Willkür ist die zufällige Seite am Willen, so daß Ich seinen Willen in die Sache legen und aus ihr herausziehen kann. Geschieht dieses Hineinlegen und Herausziehen des Willens aus der Sache zwischen zwei Personen und ihren Sachen wechselseitig, liegt <strong>Vertrag</strong> vor, ob als Schenkung (eine Sache) oder als Tausch (zwei Sachen). Beim Vertrage ist das Wort die Tat und Sache, weil der Wille hier nicht als mora­li­scher (ob es ernstlich oder betrügerisch gemeint sei) in Betracht kommt, sondern nur Wille über eine äußerliche Sache ist.</p>
<p>Der Vertrag als der Willkür entsprungene Übereinkunft über eine zufällige Sache läßt ein Verhältnis von <strong>Recht</strong> <strong>gegen Unrecht</strong> entstehen, weil mehrere Rechtsgründe auftreten und nur einer das <em>Recht</em>-<em>an</em>-<em>sich</em> gegen den <em>Schein des Rechts</em> sein kann: <em>bürgerlicher Rechtstreit</em>. Wird der Schein des Rechts gegen das Recht-an-sich gewollt, liegt <em>böser Wille</em> und das Unrecht des <em>Betruges</em> vor. Stellt der besondere Wille sich nicht nur gegen das Recht-an-sich, sondern auch gegen dessen Anerkennung und den Schein des Rechts, ist er <em>gewalttätig</em>-<em>böser Wille</em>, der ein <em>Verbrechen</em> begeht. Diese Handlung ist als Rechtsverletzung an und für sich nichtig. Als vernünf­ti­ger Wille hat der Verbrecher mit seiner Handlung aber eine für ihn allein gültige Norm aufgestellt, nach deren Maßgabe er behandelt wird und ihm sein Recht widerfährt. Der Vollzug des Rechts an dem Verbrecher durch den Geschädigten oder seinen Beauftragten ist die <em>Rache</em>, der Vollzug durch eine <em>allgemeine</em> Instanz ist die <em>Strafe</em>. Weil sich nun der Unterschied von Recht und subjektivem Willen ergeben hat, ist letzterer nicht mehr unmittelbar Herr des Rechts, sondern kann sich nur in sich selbst als Dasein des vernüftigen Willens auffassen und ist so die <em>Moralität</em>.</p>
<h4>III.2.2  Moralität</h4>
<p>Das freie Individuum, im unmittelbaren Recht nur Person, ist nun als <em>Subjekt</em> bestimmt, in sich reflektierter Wille. Der Wille ist jetzt der <em>seinige</em>, unterschieden von dem Dasein der Freiheit in einer äußerlichen Sache. Der Wille ist jetzt besonderer. Er ist <em>moralisch</em> frei, insofern er das, was er will, innerlich als <em>seiniges </em>gesetzt und gewollt hat. Seine <em>Handlung</em> ist die tätliche Äußerung dessen, was er gewußt und gewollt hat: <strong>Vorsatz</strong>. Das Subjekt trägt keine Schuld an seiner <em>Tat</em>, dem Inbegriff aller durch das Subjekt bewirkten Veränderungen. Le­dig­lich seine Handlung, dasjenige an seiner Tat, das in seinem Wissen und Willen lag und sein Vorsatz war, ist seine <em>Schuld</em>.</p>
<p>Der Vorsatz betrifft nur das unmittelbare Dasein des Moralischen, also der innerlichen Willensbestimmtheit. Die <em>Absicht</em> hingegen ist das Substantielle und der Zweck, die Form der Handlung, die ihre wesentlichen, die Einzelheiten in sich befassenden Bestimmungen gewußt und gewollt hat. Ebenso hat das Subjekt das Recht, daß die Besonderheit des Inhalts der Handlung seine Bedüfnisse und Interessen enthalte und sein <em>Wohl</em> ausmache. Absicht und Wohl können aber in Widersprüchliches gesetzt werden, so daß sich <strong>Absicht und Wohl</strong> in die Frage nach <strong>Gut und Böse </strong>verwandelt.</p>
<p>Das Gesetz, der Inhalt des <em>allgemeinen</em>, <em>an und für sich seienden Willens</em>, ist <em>das an und für sich Gute</em>, daher der absolute Endzweck der Welt und die <em>Pflicht</em> für das Subjekt, welches die <em>Einsicht</em> in das <em>Gute</em> haben, das­selbe sich zur <em>Absicht</em> machen und durch seine Tätigkeit hervorbringen <em>soll</em>. Das Gute ist das an ihm selbst bestimmte Allgemeine des Willens und schließt so die Besonderheit in sich. Aber weil das Bestimmen des Guten unbestimmt ist, gibt es <em>mancherlei Gutes</em> und <em>vielerlei Pflichten</em>, deren Verschiedenheit sie in <em>Kollision</em> bringt. Zugleich <em>sollen</em> sie um der Einheit des Guten willen in Übereinstimmung stehen und zugleich jede, obgleich besonders, als Pflicht und als Gut absolut sein. Das Subjekt <em>soll beschließen</em>, was um sein <em>Interesse</em> und <em>Wohl</em> willen ihm wesentlicher Zweck und darum Pflicht ist, die mit dem Allgemeinen harmonieren soll. Das Subjekt ist aber fähig, sich das Allgemeine selbst zu einem Besondern und damit zu einem Scheine zu machen. Das Gute ist so als ein Zufälliges für das Subjekt gesetzt, welches sich hienach zu einem dem Guten Entgegengesetzten entschließen, <em>böse</em> sein kann.</p>
<p>Das <em>Gewissen</em> ist der Wille des Guten, der als dieses rein Subjektive das <em>nicht Objektive</em>, nicht Allgemeine ist, über das das Subjekt <em>sich</em> in seiner Einzelnheit entscheidend weiß. Das <em>Böse</em> ist aber dieses selbe Wissen seiner Einzelnheit als des Entscheidenden, insofern es gegen das Gute sich als sein Interesse entscheidet. Das <em>Böse</em> als Reflexion der Subjektivität in sich gegen das Objektive und Allgemeine, das ihr nur Schein ist, ist das­selbe, was die <em>gute Gesinnung</em> des <em>abstrakten</em> Guten, welche der Subjektivität die Bestimmung desselben vor­behält. Das Resultat dieses Scheinens des Guten und Bösen ineinander ist, daß dieser Stand­punkt des <em>Verhält­nis­ses</em> und des <em>Sollens</em> beider gegeneinander verlassen und zur Sittlichkeit übergegangen wird.</p>
<h4>III.2.3 Sittlichkeit</h4>
<p>Die <em>Sittlichkeit</em> ist die Vollendung des objektiven Geistes, die Wahrheit des subjektiven und objektiven Geistes selbst. Die Einseitigkeiten beider sind aufgehoben, subjektive und objektive Freiheit sind als unmittelbar-allge­meine Wirklichkeit und somit als <em>Sitte</em> gegeben. Die <em>frei</em> sich wissende <em>Substanz</em>, in welcher das absolute <em>Sollen</em> ebensosehr <em>Sein</em> ist, hat als Geist eines <em>Volkes</em> Wirklichkeit. Die abstrakte Diremtion dieses Geistes ist die Ver­ein­zelung in <em>Personen</em>, von deren Selbständigkeit er die innere Macht und Notwendigkeit ist. Die Person aber weiß als denkende Intelligenz die Substanz als ihr eigenes Wesen, hört in dieser Gesinnung auf, Akzidens derselben zu sein; so vollbringt sie ohne die wählende Reflexion ihre Pflicht als das <em>Ihrige</em> und als <em>Seiendes</em> und hat in dieser Notwendigkeit sich selbst und ihre wirkliche Freiheit.</p>
<p>Die Substanz ist die absolute Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit der Freiheit. Die Wirklichkeit und Tätigkeit jedes Einzelnen, für sich zu sein und zu sorgen, ist durch das vorausgesetzte Ganze bedingt und schafft ein allgemeines Produkt: das <em>Vertrauen</em>, die wahrhafte, sittliche Gesinnung der Individuen, die aus dem Wissen von der Identität aller ihrer Interessen mit dem Ganzen resultiert. Das Subjekt, das als sittliche Persönlichkeit von dem substantiellen Leben durchdrungen ist, ist die <em>Tugend</em>. &#8211; Die sittliche Substanz ist natürlicher, relativer und wirklicher Geist, also <em>Familie</em>, <em>bürgerliche Gesellschaft</em> und <em>Staatsverfassung</em>.</p>
<h5>III.2.3.1    Familie</h5>
<p>Der sittliche Geist enthält das natürliche Moment des Individuums in seiner natürlichen Allgemeinheit, der <em>Gattung</em>, und zwar als Geschlechtsverhältnis, als Einigkeit der Liebe und als Zutrauen. Die Familie ist <em>empfindender</em> Geist. Im Gattungsverhältnis verbinden sich die Geschlechter zum sittlichen Verhältnis der <em>Ehe</em> als <em>Einer Person</em>. Das <em>Eigentum</em> der Familie als Einer Person ist ebenfalls ein sittliches, weil die Gemeinschaft dadurch ihre Individuen erhält und die <em>Kinder</em> zu selbständigen Personen erzieht. Mit der Selbständigkeit treten die Kinder aus der Familie aus und in die <em>bürgerliche Gesellschaft</em> über. Die Familie stirbt schon vor dem Tod der Ehegatten ab, wenn rechtliche Beziehungen in sie eindringen.</p>
<h5>III.2.3.2 Bürgerliche Gesellschaft</h5>
<p>Die Familie ist eine Person, die bürgerliche Gesellschaft besondert sich in viele <em>Personen</em>, in Familien oder Einzelne, die für sich sind. Die sittliche Sustanz verwandelt sich dadurch in den vermittelnden Zusammenhang von selbständigen Extremen und deren besonderen Interessen. Die Totalität dieses Zusammenhangs ist der <em>äußere Staat</em> (Not- und Verstandesstaat als Äußeres der bürgerlichen Gesellschaft). Die bürgerliche Gesellschaft unterteilt sich weiter in <strong><em>System der Bedürfnisse</em></strong> (Arbeitsteilung und Ständeunterschied), in <strong><em>Rechtspflege</em></strong> und in <strong><em>Polizei und Korporation</em></strong>.</p>
<h5>III.2.3.3  Staat</h5>
<p>Der Staat ist die selbstbewußte sittliche Substanz, er ist gewußte Allgemeinheit. Der Staat ist die Vereinigung des Prinzips der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft. Der Staat ist zunächst seine innere Gestaltung, also <em>inneres Staatsrecht</em> (Verfassung); sodann ist der Staat besonderes Individuum im Verhältnis zu anderen beson­deren Individuen, also <em>äußeres Staatsrecht</em> (Außenpolitik); und schließlich ist er nur Moment in der Ent­wicklung der allgemeinen Idee des Geistes in seiner Wirklichkeit, also die <em>Weltgeschichte</em>.</p>
<p>Als <strong><em>inneres Staatsrecht</em></strong> ist der Staat Verfassung. Er hat als sein Werk die Beziehung auf das Extrem der Einzelnheit, auf die Menge der Staatsbürger, sie erstens als Personen zu erhalten, ihr Recht zur Wirklichkeit zu machen, ihr Wohl nach der allgemeinen Seite hin zu befördern, die Familie zu schützen und die bürgerliche Gesellschaft zu leiten, und zweitens sie aus der Selbstzentriertheit in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen, als freie Macht jenen ihr untergeordneten Sphären Abbruch zu tun und sie in substantieller Immanenz zu erhalten. Die <em>Verfassung</em> ist die Gliederung der <em>Staatsmacht</em>, sie ist die existierende Gerechtigkeit als die Wirklichkeit der Freiheit, sie geht von dem einen Begriff des Staates aus und produziert ihn fortlaufend als ihr Resultat. Die Garantie einer Verfassung liegt in dem Geiste des gesamten Volkes, des Selbstbewußtseins seiner Vernunft, die als Prinzip der Verfassung zugrunde liegt. Die Verfassung setzt jenes Bewußtsein des Geistes voraus, und umgekehrt der Geist die Verfassung. Deswegen ist die Aufgabe, eine Verfassung zu machen dieselbe, wie den Geist eines Volkes zu machen.</p>
<p>Die fortlaufende Hervorbringung des Staates und seiner Verfassung ist die <em>Regierung</em>, sie ist selbst ihr <em>allgemeiner</em> Teil, und die <em>einzelnen</em> Teile sind die Familien, die <em>besonderen</em> Teile die bürgerliche Gesellschaft und ihre <em>Stände</em>. Die Regierung ist 1) die Subjektivität, die <em>fürstliche</em> Regierungsgewalt, die als wirkliche Indivi­dualität Wille Eines beschließenden Individuums ist, <em>Monarchie</em>. Die monarchische Verfassung ist die Verfas­sung der <em>entwickelten</em> Vernunft; alle anderen Verfassungen gehören niedrigeren Stufen der Vernunft an. 2) In der <em>besonderen</em> Regierungsgewalt tut sich Teilung des Staatsgeschäfts auf, die zur Verteilung an besondere Behör­den führt, die etwa administrative, polizeiliche und richterliche Gewalt ausüben. 3) Die <em>ständische</em> Behörde be­trifft eine Teilnahme aller solcher, welche der bürgerlichen Gesellschaft angehören und insofern Privatpersonen sind, an der Regierungsgewalt, und zwar an der Gesetzgebung, also dem <em>Allgemeinen</em> der Interessen.</p>
<p>Der Staat hat endlich die Seite, die unmittelbare Wirklichkeit eines <em>einzelnen</em> und <em>natürlich</em> bestimmten Volkes zu sein. Als einzelnes Individuum ist er <em>ausschließend</em> gegen <em>andere</em> ebensolche Individuen. In ihrem <em>Ver­­hält­nisse</em> zueinander hat Willkür und Zufall statt, weil das <em>Allgemeine</em> des Rechts um der autonomischen Tota­­lität dieser Personen willen zwischen ihnen nur sein <em>soll</em>, nicht <em>wirklich</em> ist. Diese Unabhängigkeit macht den Streit zwischen ihnen zum <em>Kriegszustand</em>, für den der allgemeine Stand den <em>Stand</em> der <em>Tapferkeit</em> bildet. Der Kriegs­­zustand opfert für die Erhaltung der allgemeinen Substanz das natürliche und besondere Dasein, das Leben und den Besitz.</p>
<p>Durch den Zustand des Krieges wird die Selbständigkeit der Staaten auf das Spiel gesetzt und nach Einer Seite die gegenseitig Anerkennung der freien Völkerindividuen bewirkt und durch <em>Friedens</em>-<em>Vergleiche</em> festge­setzt. Das <strong><em>äußere Staatsrecht</em></strong> beruht teils auf diesen Traktaten, teils auf dem sog. <em>Völkerrechte</em>, dessen allge­meines Prinzip das vorausgesetzte <em>Anerkanntsein</em> der Staaten ist und daher die sonst ungebundenen Hand­lun­gen gegeneinander so beschränkt, daß die Möglichkeit des Friedens bleibt. Es unterscheidet auch Privatper­sonen vom Staate und beruht überhaupt auf den <em>Sitten</em>.</p>
<p><strong><em>Weltgeschichte</em></strong>. Der bestimmte Volkgeist hat seiner Naturalform nach ein <em>besonderes</em> Prinzip und eine <em>Ge­schichte</em> innerhalb seiner. Als beschränkter Geist ist seine Selbständigkeit ein Untergeordnetes; er geht in die <em>all­ge­meine Weltgeschichte</em> über, deren Begebenheiten die Dialektik der besonderen Völkergeister, das <em>Weltge­richt</em>, darstellt. Diese Bewegung ist der Weg der Befreiung der geistigen Substanz, die Tat, wodurch der absolute End­zweck der Welt sich in ihr vollführt, der nur erst <em>an sich</em> seiende Geist sich zur Offenbarung und Wirklichkeit seines Wesens bringt und zum äußerlich <em>allgemeinen</em>, zum <em>Weltgeist</em>, wird. Jeder Volksgeist füllt nur <em>eine Stufe</em> dieser Entwicklung aus. Diese Befreiung des Geistes ist das höchste und absolute <em>Recht</em>, und ein besonderes Volk ist der Bezwinger der jeweiligen Entwicklungsstufe des allgemeinen Geistes. Dieses Volk wird dann welt­be­herrschend und sein <em>Volksgeist</em> erweist sich als <em>regierender Weltgeist</em>. Dies erscheint als Werk Einzelner, der <em>welthisto­ri­schen Individuen</em>, die ihre Persönlichkeit aus Eigensinn der geschichtlichen Arbeit aufopfern, mit dem <em>Ruhm</em> als Lohn.</p>
<p>Der <em>denkende</em> Geist der Weltgeschichte, indem er die Beschränktheiten der besonderen Volksgeister und seine eigene Weltlichkeit abstreift, erfaßt seine konkrete Allgemeinheit und erhebt sich zum <em>Wissen des abso­luten Geistes</em>, worin die wissende Vernunft frei für sich und die Notwendigkeit, Natur und Geschichte nur seiner Offenbarung dienend und Gefäße seiner Ehre sind.</p>
<h3>III.3    Absoluter Geist</h3>
<p>Der <em>Begriff</em> des Geistes hat seine <em>Realität</em> im Geiste. Subjektiver und objektiver Geist sind der Weg, auf dem die Seite der <em>Realität</em> sich ausbildet. Der absolute Geist ist ewig in sich seiende als in sich zurückkehrende und zu­rück­gekehrte <em>Identität</em>, die Eine und allgemeine <em>Substanz</em> als geistige. Diese höchste Sphäre, die <em>Religion</em>, ist ebenso vom Subjekt ausgehend und in demselben sich befindend als objektiv vom absoluten Geist ausgehend zu betrachten, der als Geist in seiner Gemeinde ist. Das subjektive Bewußtsein des absoluten Geistes ist der <em>Glaube</em> in dem Zeugns des Geistes als die <em>Gewißheit</em> von der objektiven Wahrheit. Der Glaube ist in der <em>Andacht</em>, dem impliziten oder expliziten <em>Kultus</em>, in den Prozeß übergegangen, den Gegensatz zur geistigen Befreiung aufzu­heben und die Versöhnung, die Wirklichkeit des Geistes, zu gewinnen.</p>
<h4>III.3.1    Kunst</h4>
<p>Das Kunstwerk ist natürliche <em>Unmittelbarkeit</em>, ein äußerlich gemeines Dasein, und es ist die konkrete <em>Anschau­ung</em> des <em>an sich</em> absoluten Geistes als des <em>Ideals</em>. Die konkrete Gestalt des Kunstwerkes ist aus dem subjektiven Geist geboren, ihre natürliche Unmittelbarkeit ist nur <em>Zeichen</em> der Idee, zu deren Ausdruck die Gestalt verklärt ist: <em>Schönheit</em>. Die <em>Form</em> der <em>Unmittelbarkeit</em> ist zugleich <em>Inhaltsbestimmtheit</em>. Der angeschaute Gott hat bei seiner geistigen Bestimmung noch die natürliche in sich. Die Gemeinde ist zwar eine sittliche, weil sie ihr Wesen als geistiges weiß, aber behaftet mit anschaulicher Unmittelbarkeit ist die Freiheit des Subjekts nur Sitte, nicht die unendliche Reflexion in sich, nicht die subjektive Innerlichkeit des <em>Gewissens</em>. Ihre weitere Entwicklung ist die Andacht und der Kultus der Religion der schönen Künste.</p>
<p>Die Kunst findet unter den Gestalten der Natur, die sie voraussetzt, die menschliche Leiblichkeit als vollen­de­ten anschaubaren Ausdruck des Geistes, der aber für den absoluten Geist unzulänglich bleibt. Darum ist der Geist der schönen Kunst ein beschränkter Volksgeist, der in der weiteren Bestimmung seines inneren Reichtums in eine unbestimmte Vielgötterei zerfallen muß.</p>
<p>Das künstlerische Subjekt ist das <em>Genie</em>, das allein fähig ist, den Ausdruck Gottes, die Schönheit im äußeren Material, darzustellen, aber dies verbietet eigentlich jedes Zeichen subjektiver <em>Besonderheit</em> des Künstlers im Kunstwerk, was sich erfüllt, wenn die <em>Begeisterung</em>, das <em>unfreie</em> Pathos des <em>Produzierens</em>, vom Künstler Besitz ergreift. Aber ebenso ist das Kunstwerk ein Werk der freien Willkür und der Künstler der Meister Gottes. Die <em>Versöhnung</em> von  Mensch und Gott macht so den Anfang, in sich sicher und heiter, ohne die Tiefe und ohne das Bewußtsein seines Gegensatzes zum an und für sich seienden Wesen. Jenseits der in solcher Versöhnung gesche­henen Vollendung der <em>Schönheit</em> in der <em>klassischen</em> Kunst liegt die Kunst der <em>Erhabenheit</em>, die <em>symbolische</em>, worin die der Idee angemessene Gestaltung noch nicht gefunden ist. In der symbolischen Kunst geht der Ge­danke über die Gestalt hinaus und ringt mit ihr, verhält sich zu ihr negativ. Die unendliche Form ist noch nicht erreicht, noch nicht als freier Geist gewußt und sich bewußt. Der Inhalt ist nur als der abstrakte Gott des reinen Denkens oder ein Streben nach demselben, das sich rastlos und unversöhnt in allen Gestaltungen herumwirft, indem es sein Ziel nicht finden kann.</p>
<p>Die andere Weise der Unangemessenheit der Idee und der Gestaltung ist, daß die unendliche Form, die Sub­jek­tivität das Innerste ist und sich in sich nur findend, hiemit im Geistigen allein seine adäquate Gestalt sich gebend, gewußt wird. So gibt die &#8211; <em>romantische</em> &#8211; Kunst es auf, ihn als solchen in der äußeren Gestalt und durch die Schönheit zu zeigen; sie stellt ihn nur zur Erscheinung sich herablassend und das Göttliche als Innigkeit in der Äußerlichkeit dar. Die schöne Kunst (wie deren eigentümliche Religion) hat ihre Zukunft in der wahrhaften Religion. Die Anschauung, das unmittelbare, an Sinnlichkeit gebundene Wissen geht in das sich in sich vermit­telnde Wissen über, also in ein Dasein, das selbst das Wissen ist, in das <em>Offenbaren</em>. Dies geschieht so, daß der Inhalt der Idee die Bestimmung der freien Intelligenz zum Prinzip hat und als absoluter <em>Geist für den Geist ist</em>.</p>
<p>Exkurs zur Ästhetik: Die Essenz aller Künste ist die ihnen erreichbare Vollkommenheit, also der Geist. Die nütz­­lichen Künste haben ihre Wahrheit im ob­jek­tiven Geist ihrer Werke: den Gütern oder nütz­lichen Dingen, den Erzeugnissen und Er­kennt­­nissen. Das Wesen der schönen Künste ist die sinnliche Er­scheinung des ab­soluten Geistes. Das Kunst­schöne ist die den ästhetischen Machwerken des Menschen er­reic­h­­bare Vollkom­men­heit, das Naturschöne hin­gegen die Vollendung eines Naturvorganges. Schönheit ist Scheinen der Wahr­heit durch das Material des Werkes. Weil die Schönheit als Er­scheinung der Wahrheit nur im Reich der Sinne sich offenbart, beginnt die Philosophie des Kunst­schönen (Ästhetik) mit einer <em>Kritik der Sinne</em>.</p>
<p>Von den fünf Sinnen (Geschmack, Geruch, Gefühl, Gehör, Gesicht) und ihren Sinnes­or­ga­nen (Zunge, Nase, Haut, Ohr, Auge) sind die <em>praktischen Sinne</em>, die ihre Gegenstände ent­weder wie der Geschmack aktiv zer­setzen,  ihre Selbstzersetzung wie der Geruch passiv wahr­nehmen oder aber doch wie das Gefühl nicht unbe­rührt lassen, nicht kunstfähig. Kunstfähig sind allein die <em>theoretischen Sinne</em> Gehör und Gesicht. Nötig ist ferner die Annahme eines sechsten, inneres Sinnes, nämlich des Vorstellungsvermögens als dem <em>Sinnorgan</em>. Das Kunst­schöne entsteht somit im Reich des inneren Sinnes und der beiden theoretischen Sinne, deren Wahr­­nehmungsweisen den Gegenstand unverändert lassen.</p>
<p>Die <em>Kunst</em> setzt das Hören und Sehen in Vorstellungen um und macht aus kunstfähigen Sin­nes­wahr­neh­mungen inneren Sinn. Die so erzeugte geistige Vorstellung ist der <em>Inhalt</em>, der tätige Quell, der sich unter Ver­brauch seines spezifischen Rohmaterials &#8211; der Sinneswahrnehmungen und Eindrücke &#8211; seine Form schafft. Die <em>Form</em>, die sich der Inhalt schafft, ist das Material seines Ausdrucks. Inhalt und Form zusammen, also die geistige Vorstellung und ihr Aus­drucks­­material, bilden den <em>Gehalt</em> des Kunstwerkes. Der Inhalt ist das Ideelle, die Form das Materielle am Kunstwerk.</p>
<p>Die <em>Kunstformen</em> oder Stile entsprechen den großen Geschichtsformen der asiatischen, antiken und germa­ni­schen Welt. Die asiatische Welt bringt den <em>strengen Stil</em>, die <em>Symbolik</em>, hervor, die antike Welt den <em>idealen Stil</em>, die <em>Klassik</em>, und die germanische Welt den <em>gefälligen Stil</em>, die <em>Romantik. </em>Weil jedes Kunstwerk den Inhalt zur Form und somit die Idee zur sinn­lich-materiellen Darstellung bringen muß, kann man die Kunst­stile, die zugleich historische Stile sind, auch nach dem Grade der Übereinstimmung von Form und Inhalt, also nach dem Errei­chen oder Verfehlen des Kunstideals unterscheiden, so daß die Symbolik sich als <em>ange­streb­tes Ideal</em>, die Klassik als <em>erreichtes Ideal</em> und die Romantik als <em>überschrittenes Ideal</em> erscheint.</p>
<p>Die fünf <em>Künste</em> unterscheiden sich nach den drei <em>bildenden Künsten</em> (Architektur, Skulptur, Malerei), der <em>tönenden Kunst</em> (Musik) und der <em>redenden Kunst</em> (Poesie). Die fünf Künste &#8211; Baukunst, Bildhauerkunst, Mal­kunst, Tonsetzkunst und Dichtkunst &#8211; sind auch nach ihrer Stil­prägekraft zu unterscheiden: die Architektur ist die <em>symbolische Kunst</em>, weil für den strengen Stil der asiatischen Welt prägend, die Skulptur ist die <em>klassische Kunst</em> der antiken Welt und Malerei, Musik und Poesie sind die stilprägenden <em>romantischen Künste</em> der germa­nischen Welt.</p>
<p>Die fünf schönen Künste sind Stufen der fortlaufenden Abstraktion von der sinnlich gege­benen Natur, wo­durch ihre besonderen <em>Dimensionen</em> entstehen, worein die geistige Vor­stellung oder der Inhalt sich ein­formt. Der Anfang der Kunst, die Architektur, ist die Negation der Natur, die einen abstrakten Raum der Bau­werke zum Resultat hat (archi­tek­tonische Dimension). Die Skulptur ist die Negation des ab­strakten Raumes durch den Verzicht auf Symbolisch-Kolossales und realisiert den natür­lichen Raum (plastische Dimension) mit dem Menschen als Maß der Dinge. Malerei negiert den natürlichen Raum mit dem Ver­zicht auf die dritte Dimen­sion und bewegt sich erstmals in einem rein imaginären Raum (malerische Di­men­sion). Die Musik schließ­lich negiert den Raum auch als imaginären gänzlich durch den Punkt, der nur in der Zeit ausdehnbar ist. Ihr Mate­rial ist die abstrakte Zeit (musikalische Dimension), die wiederum von der Poesie negiert wird. Anstelle der bloßen Töne erfüllt die Poesie die Zeit mit inhaltsvoller schöner Rede, gestaltet eine natürliche Zeit als Rede­zeit. Resultat jeder ästhetischen Rede ist eine imaginierte Raum­zeit, die poetische Dimension. Die Voll­endung der Kunst ist die Dichtung, ihr sinnliches Material wird vom Sinn­organ, d.h. dem Vorstel­lungs­vermögen oder der Phantasie, dem inneren Sinn bereitgestellt. &#8211; Aller <em>Kunstgenuß </em>bedarf dreier <em>Rezeptions­organe</em> in zwei <em>Rezep­tionsstufen</em>. Auf der ersten Rezeptionsstufe er­fas­sen die theoretischen Sinne das Kunst­werk, um es auf der zweiten Rezeptionsstufe, dem inneren Sinn, im Vor­stellungs­vermögen als Phantasie­pro­dukt sich bereitzu­stellen, es also wahrzunehmen. Auf der ersten Rezeptionsstufe erfaßt das Auge die drei bild­en­den Künste, das Ohr die tönende Kunst und beide theo­re­ti­schen Sinnesorgane zusammen die redende Kunst. Ohne das Sinn­organ der zweiten Rezeptionsstufe bleibt aber der Blick blind und der Ton stumm.</p>
<h4>III.3.2 Religion</h4>
<p>Geist ist das Offenbaren seiner. Die wahrhafte Religion ist <em>von Gott geoffenbart</em>, ihr Inhalt, der absolute Geist, nicht als Anschauung oder Begriff, sondern als <em>Vorstellung</em>. In ihr ist der Geist <em>selbstbestimmend</em> und sich selbst <em>manifestierend</em>; er ist Geist <em>für</em> den Geist. Als geoffenbarte Religion hat der absolute Geist die Unmittelbarkeit und Sinnlichkeit der Gestalt aufgehoben und ist für das subjektive Wissen <em>Vorstellung</em>. Die Momente seines Inhalts haben daher einerseits <em>Selbständigkeit</em> und sind andrerseits <em>aufeinander folgende</em> Erscheinungen, ein Zu­sam­menhang des <em>Geschehens</em> nach <em>endlichen Reflexionsbestimmungen</em>. In dem Glauben an den Einen Geist sind solche endlichen Vorstellungsweisen auch aufgehoben. Die Momente des Begriffs geben die Sphären der <em>Tri­ni­tät</em> ab: 1) Allgemeinheit des reinen <em>Gedankens</em>, des <em>Schöpfers</em> von Himmel und Erde, der nur <em>sich selbst</em> als seinen <em>Sohn</em> erzeugt; 2) Besonderheit, Herabsetzung der Allgemeinheit zum Vorausgesetzten, Erschaffung der Erscheinung der konkreten Natur und des mit ihr im <em>Verhältnis</em> stehenden <em>endlichen</em> Geistes; 3) Einzelnheit, der Subjektivität und des Begriffs, als des in seinen <em>identischen Grund</em> zurückgekehrten Gegensatzes der Allgemein­heit und Besonderheit. In diesem Kreislauf expliziert die Vorstellung ihre Gestalten; in ihrem zeitlichen Ausein­an­dertreten und äußerlichen Aufeinanderfolgen, in dem Zusammenschließen des Geistes mit sich selbst, nimmt die Vorstellung sich nicht nur zur Einfachheit des Glaubens und der Gefühlsandacht zusammen, sondern auch zum <em>Denken</em> als untrennbarem Zusammenhang des allgemeinen, einfachen und ewigen Geistes in sich selbst. In dieser Form ist die Wahrheit der Gegenstand der <em>Philosophie</em>.</p>
<h4>III.3.3      Philosophie</h4>
<p>Die Philosophie ist die Einheit der Kunst und Religion, der äußerlichen Anschauungsweise und der inneren To­ta­lität. Die geistige Anschauung vereint mit dem selbstbewußten Denken ist der Begriff der Kunst und Reli­gion. Die Philosophie bestimmt sich zu einem Erkennen von der Notwendigkeit des <em>Inhalts</em> der absoluten Vor­stel­lung, der einerseits unmittelbare Anschauung und ihre <em>Poesie</em>, die <em>voraussetzende</em> Vorstellung, der objek­tiven und äuß­­er­lichen Offenbarung, andrerseits das Identifizieren des Glaubens mit der Voraussetzung. Dies Erkennen ist so das Anerkennen dieses Inhalts und seiner Form und <em>Befreiung</em> von der Einseitigkeit der Formen und Er­he­bung derselben in die absolute Form, die sich selbst zum Inhalte bestimmt, indem sie am Schluß ihren eigenen Begriff erfaßt, also nur auf ihr Wissen <em>zurücksieht</em>.</p>
<p>Dieser Begriff der Philosophie ist <em>die sich denkende</em> Idee, die wissende Wahrheit, das Logische mit der Bedeutung, daß es die in seiner Wirklichkeit <em>bewährte</em> Allgemeinheit ist. Die Wissenschaft ist in ihren Anfang zurückgegangen; das Logische ist ihr <em>Resultat</em> als das <em>Geistige</em>, das sich aus dem voraussetzenden Urteile, aus der <em>Erscheinung</em> erhoben hat. Die erste Erscheinung ist der <em>Schluß</em>, der das <em>Logische</em> als Ausgangspunkt und die <em>Natur </em>zur Mitte hat, die <em>den Geist</em> mit dem Ausgang zusammenschließt. Es gibt aber drei Schlüsse,</p>
<p>1)  Logik  -  Natur  -  Geist,</p>
<p>2)  Natur  -  Geist   -  Logik,</p>
<p>3)  Geist   -  Logik  -  Natur,</p>
<p>von denen der erste <em>an sich</em> die Idee ist, die Natur nur Durchgangspunkt und der Begriff die äußerliche Form des <em>Übergehens</em>, die Wissenschaft die des Ganges der Notwendigkeit hat. Der zweite Schluß hat den Stand­punkt des Geistes als des Vermittelnden des Prozesses, der die Natur <em>voraussetzt</em> und mit dem <em>Logischen</em> zusammen­schließt; es ist der Schluß der geistigen <em>Reflexion</em> in der Idee; die Wissenschaft erscheint als ein subjektives <em>Er­ken­nen</em>, dessen Zweck die Freiheit und es selbst der Weg ist. Der dritte Schluß ist die Idee der Philosophie, welche <em>die sich wissende</em> Vernunft, das Absolut-Allgemeine zu ihrer <em>Mitte</em> hat, die sich in <em>Geist</em> und <em>Natur</em> ent­zweit, sie zum subjektiven und objektiven Extrem macht. Das <em>Sich</em>-<em>Urteilen</em> der Idee in die beiden Erschei­nun­gen bestimmt diese als <em>ihre</em> Manifestationen. Es ist die Natur der Sache, der Begriff, die sich fortbewegt und entwickelt. Darin ist Tätigkeit des Erkennens und für sich seiende Idee, die sich ewig als absoluter Geist betätigt, erzeugt und genießt.</p>
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		<title>Der allgemeine deutsche Volksaufstand</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 08:48:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Deutschen sind als Volk und als Reich von ihren Widersachern gemartert, ans Kreuz geschlagen und begraben worden. Sie harren der Auferstehung. Die Auferstehung wird kommen, wenn die Deutschen aufstehen. Wenn die Deutschen zum allgemeinen Volksauf­stand sich erhoben haben, dann werden sie wiederauferstanden sein.

Grundsätzlich sind zwei Aufstandsarten möglich: erstens der Aufstand der Legitimität, die ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutschen sind als Volk und als Reich von ihren Widersachern gemartert, ans Kreuz geschlagen und begraben worden. Sie harren der Auferstehung. Die Auferstehung wird kommen, wenn die Deutschen aufstehen. Wenn die Deutschen zum allgemeinen Volksauf­stand sich erhoben haben, dann werden sie wiederauferstanden sein.</p>
<p>Grundsätzlich sind zwei Aufstandsarten möglich: erstens der Aufstand der Legitimität, die Wieder­errichtung der rechtlichen Macht durch die deutschen Fürsten, und zweitens der Aufstand der Revolu­tionsfürsten oder Revolutionsführer mit ihren schlagfertigen Gefolg­schaften, die sich auf die Volkssouveränität berufen und die legitimen fürstlichen Souveräne des Deutschen Volkes wegen Untätigkeit für obsolet erklären werden. Putschfähige Teile des Gewaltappa­rates der Reichzerteilungsregime sind nicht in Sicht, aber keine Aufstandsvariante ist auszu­schließen. Es muß vielmehr nicht nur mit Zeichen, sondern auch mit Wundern gerechnet und auf Gottes Hilfe vertraut werden. Tritt keine der beiden Aufstandsvarianten ein, dann wird sich zeigen, daß omnipotente Reichsdeutsche als Stammzellen des Reiches die Reichsorgane wiederherstellen.</p>
<p>Der siegreiche Aufstand, sei es jener der deutschen Fürsten oder jener des Deutschen Volkes, wird durch den Kaiser oder den Aufstandsführer revolutionäre Gesetze zur schnellen inneren und äußeren Konsolidierung der wiederhergestellten Reichsmacht erlassen. ((Solche Gesetze wurden abschließend in Vorschlag gebracht, siehe <a href="http://www.reich4.de/index.php/category/fourth/ordnung/gesetze/">Gesetzentwürfe</a>))</p>
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		<title>Universitätsgesetz (UniG)</title>
		<link>http://www.reich4.de/2002/06/universitatsgesetz-unig/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:56:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1

Die deutsche Universität vereinigt die hergebrachten wie die neu sich entwickelnden Studien­gänge der akademischen Berufe mit den Wissenschaftskollegien, an denen nach dem dualen Prinzip durch Teilnahme an der Forschung nur Wissenschaftler ausgebildet werden.
§ 2

Die deutsche Universität ist wie die deutsche Schule dreigliedrig. Sie unterteilt sich in

	Grundstudium,
	Hauptstudium und
	Kolleg-Studium.

Akademische wie wissenschaftliche Studenten teilen das Grundstudium ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">§ 1</p>
<p>Die deutsche Universität vereinigt die hergebrachten wie die neu sich entwickelnden Studien­gänge der akademischen Berufe mit den Wissenschaftskollegien, an denen nach dem dualen Prinzip durch Teilnahme an der Forschung nur Wissenschaftler ausgebildet werden.</p>
<p style="text-align: center;">§ 2</p>
<p>Die deutsche Universität ist wie die deutsche Schule dreigliedrig. Sie unterteilt sich in</p>
<ol>
<li>Grundstudium,</li>
<li>Hauptstudium und</li>
<li>Kolleg-Studium.</li>
</ol>
<p>Akademische wie wissenschaftliche Studenten teilen das Grundstudium in den Fachbereichen der Universität; sie müssen in einer Zwischenprüfung den Erwerb der Grundlagen der von ihnen studierten Wissenschaften nach­weisen. Das Hauptstudium führt die akademischen Studenten zum akademischen Beruf mit der Magister-, Diplom- oder Lehramtsprüfung als Abschluß. Die Kolleg-Studenten oder Wis­sen­schafts­lehr­linge müssen sich spätestens mit der Zwischenprüfung einen Meister unter den Forsch­ungsprofessoren der Wissenschaftskollegien suchen, an dessen For­sch­ungsvorhaben sie zu beteiligen sind oder der die Fachaufsicht über studentische Forschungsprojekte, die dem je­weiligen Wissenschaftskolleg einzugliedern sind, ausübt. Das Kolleg-Studium wird mit der Doktor­prüfung abgeschlossen, die auf einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit als Ge­sel­lenstück beruht.</p>
<p style="text-align: center;">§ 3</p>
<p>Akademische Studenten können nach einem sehr guten Abschluß ihres Studiums und per­sönlicher Umorientierung auf die reine Wissenschaft ein zweijähriges Graduiertenstudium an einem Kolleg anschließen und mit der Doktorprüfung abschließen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 4</p>
<p>Universitätsprofessuren unterteilen sich in Lehrprofessuren vorwiegend für das Grundstu­di­um, in Hauptprofessuren mit den herkömmlichen Aufgaben in Forschung und Lehre, vor­wie­gend für das Hauptstudium der akademischen Studenten, sowie in die Forschungs­professuren der Wissenschaftskollegien, denen die Beteiligung an der Lehre freigestellt ist.</p>
<p style="text-align: center;">§ 5</p>
<p>Habilitierte Gymnasialprofessoren können ihre Lehrpflicht als Privatdozenten an den Gelehr­ten­schulen durch Veranstaltung von Grund­studien­kursen erfüllen, die für das spätere Studium an­zu­rechnen sind. Ebenso können sie ihre Planstelle in eine halbe Gymnasialpro­fessur und eine halbe Lehrprofessur aufteilen. Eine Berufung durch die Universität ist nicht nötig.</p>
<p style="text-align: center;">§ 6</p>
<p>Andere Universitätsabschlüsse als der Magister, das Diplom, das Höhere Lehramt und der Doktor sind im Deut­schen Reich nicht anerkannt. Die Habilitation ist die wissenschaft­liche Meisterprobe; sie kann als wissenschaftliches Großwerk oder kumulativ abgelegt werden; sie ist Regelvoraussetzung zur Berufung auf eine Universitäts­professur.</p>
<p style="text-align: center;">§ 7</p>
<p>In jeder deutschen Universität sind ihre Wissenschaftskollegien als Philosophische Fakultät ver­bunden. In jeder Philosophischen Fakultät haben deren Kollegien die Aufgabe, die wissen­schaftlichen Theorien zur Philo­sophie zu führen, &#8211; die Naturwissenschaften zur Natur­philo­so­phie und die Geisteswissen­schaften zur Geist­es­philo­sophie. Den Philosophischen Fakultäten ist aufgetragen, die Wis­sen­schaften aus ihrem ungebildeten Zustand herauszu­führen und in den Kreis des gebil­de­ten Wissens, das sich selber mitteilen und in die Ordnung der Dinge einfügen kann, zu erheben; sie haben beständig an der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften zu arbeiten.</p>
<p style="text-align: center;">§ 8</p>
<p>Das Deutsche Kolleg ist der geistige Zusammenschluß von Volk und Philosophie und fungiert als Generalstab der Philosophischen Fakultäten im Deutschen Reich. Das Deutsche Kolleg hat ein eigenes Berufungsrecht. Es vereint in sich Vertreter der deutschen philosophischen Wissen­schaft mit unab­hängigen Köpfen aus dem Volk. Es veranstaltet eigene Generalstabs­lehr­gänge des deutschen Geistes.</p>
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		<title>Schulgesetz (SchulG)</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:34:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1

Die deutsche Schule gliedert sich in

	Grundschule (Volksschule),
	Hauptschule und
	Höhere Schulen.

Letztere unterteilen sich in Realschulen, Oberrealschulen und Gelehrtenschulen.
§ 2

Alle deutschen Kinder besuchen vom sechsten Lebensjahr an für vier Jahre die deutsche Volks­schule, worin sie das Lesen und Schreiben der deutschen Muttersprache erlernen und mit anderen, ausschließlich deutschen Kindern die deutsche Volksgemeinschaft in Gedicht, Lied, Bild ...


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">§ 1</p>
<p>Die deutsche Schule gliedert sich in</p>
<ol>
<li>Grundschule (Volksschule),</li>
<li>Hauptschule und</li>
<li>Höhere Schulen.</li>
</ol>
<p>Letztere unterteilen sich in Realschulen, Oberrealschulen und Gelehrtenschulen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 2</p>
<p>Alle deutschen Kinder besuchen vom sechsten Lebensjahr an für vier Jahre die deutsche Volks­schule, worin sie das Lesen und Schreiben der deutschen Muttersprache erlernen und mit anderen, ausschließlich deutschen Kindern die deutsche Volksgemeinschaft in Gedicht, Lied, Bild und Tanz erfahren. Die deutsche Volksschule hat einen rein poetischen Charakter. Das Auswendiglernen deutscher Gedichte und Volkslieder als den Grundmitteln zur Erzeug­ung des Gefühls der deutschen Volksgemeinschaft ist die Hauptbeschäf­tig­ung in der Volks­schule. In der Volksschule gibt es noch keinen Schüleraustausch mit fremden Nationen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 3</p>
<p>Die absolute Mehrheit der deutschen Schulkinder besucht vom zehnten Lebensjahr an für vier Jahre die deutsche Hauptschule, worin sie den Grundstock des in der Volksschule Erlernten ausbauen und das natur- und sozialwissenschaftliche Grundlagenwissen erwerben, insofern es für ein praktisches und tatkräftiges Leben allgemein dienlich ist. Der Hauptschulabschluß er­folgt am Ende des achten Schuljahres. Danach hat jeder deutsche Jugendliche das Recht auf eine Lehrstelle. Hauptschulabsolventen können auch unmittelbar nach zweijähriger Fach­schule die mittlere Fachreife erwerben. Kinder, die geistig oder seelisch irreparabel einge­schränkt oder kör­perlich ernsthaft behindert sind, besuchen die Sonderschule und vom vier­zehnten Lebens­jahr an die Sonderberufsausbildung im Staatsarbeitsdienst.</p>
<p style="text-align: center;">§ 4</p>
<p>Die mittlere technische und sprachliche Intelligenz der deutschen Schulkinder besucht vom zehnten Lebensjahr an für sechs Jahre die Realschule entweder in deren technischem oder neu­sprachlichem Zweig. Realschulabsolventen haben das Recht auf eine Lehrstelle, können aber auch unmittelbar nach zweijähriger Fachoberschule das Fachabitur erwerben.</p>
<p style="text-align: center;">§ 5</p>
<p>Eine Minderheit, die gehobene naturwissenschaftliche und sprachlich-musische Intelligenz der deutschen Schulkinder, höchstens aber zehn Prozent eines Jahrganges, besucht vom zehnten Lebensjahr an für acht Jahre die Oberrealschule in ihrem naturwissen­schaftlichen oder neusprachlich-musischen Zweig. Sie werden von Studienräten unterrichtet. Das Abitur als Oberrealschulabschluß ist Zugangs­vor­aus­setzung zu den universitären Berufsstudien­gängen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 6</p>
<p>Eine kleine Minderheit, die hohe Intelligenz der deutschen Schulkinder, höchstens aber fünf Prozent eines Jahrganges, besucht vom zehnten oder ausnahmsweise einem früheren Lebens­jahr an für acht Jahre die Gelehrten­schule, in der die alten Sprachen, die deduktive Lehrme­thode und die theoretische Aus­richtung des Unterrichts obligatorisch sind. Die Gelehrten­schule ist die Schule von Wissen­schaftlern (Wissenschaftsräten) für künftige Wissenschaftler und wird mit der Kol­leg-Reife abgeschlossen. Sie vermittelt den gesicherten Kernbestand der wich­tigsten Wissen­schaften. Von den Gelehrten, die an Gelehr­ten­­schulen lehren, wird in ihrem Fachgebiet gym­na­siale Forschung erwartet. Sind sie darin erfolgreich oder haben sie sich an einer Universität habilitiert, werden sie vom Wissenschaftsrat zum Gymnasial­pro­fessor beför­dert. Die Kolleg-Reife ist Zugangsvoraus­setzung zum Studium an den Wissen­schafts­kollegien der Universi­täten.</p>
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		<title>Öffentlichkeitsgesetz (ÖffG)</title>
		<link>http://www.reich4.de/2002/06/offentlichkeitsgesetz-offg/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:23:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1

Es ist Zweck dieses Gesetzes, Volk und Reich vor der Manipulation seines Willens, vor der Verbiegung der öffentlichen Meinung, vor dem Mißbrauch von Informationen und Meinun­gen, insofern dies alles durch besondere Veröffentlichungsmittel (Medien) verstärkt wird, zu schützen.
§ 2

Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und ...


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">§ 1</p>
<p>Es ist Zweck dieses Gesetzes, Volk und Reich vor der Manipulation seines Willens, vor der Verbiegung der öffentlichen Meinung, vor dem Mißbrauch von Informationen und Meinun­gen, insofern dies alles durch besondere Veröffentlichungsmittel (Medien) verstärkt wird, zu schützen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 2</p>
<p>Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich dafür besonderer Mittel der Veröffentlichung zu bedienen. Jeder Deutsche hat ferner das Recht, sich aus Nachrichtenquellen, die nicht ausdrücklich als Reichsgeheimnisse qualifiziert sind, frei zu unterrichten und darüber öffentlich zu berichten.</p>
<p style="text-align: center;">§ 3</p>
<p>Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung in einer Gemeinschaft zu äußern und zu diesem Zwecke öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel zu ver­anstalten oder sich ihnen anzuschließen. Die öffentliche Versammlung darf auch als Auf­marsch vonstatten gehen. Auflagen betreffs der öffentlich zu äußernden Meinungen sind un­statt­haft. Die Reichsbehörden sind verpflichtet, offene Plätze oder geschlossene Räume für öf­f­ent­liche Versammlungen be­reit­zustellen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 4</p>
<p>(1) Medien sind Veröffentlichungsmittel eigenwirtschaftlicher oder Veröffentlichungsunter­neh­men marktwirtschaftlicher Art.</p>
<p>(2) Eigenwirtschaftliche Betriebe machen keinen Unterschied zwischen inhaltlicher Ver­ant­wortung und Medieneigentümer. Der eigenwirtschaftliche Medieneigentümer darf den In­halt und die Form der Veröffentlichung bestimmen. Er allein haftet für den Medieninhalt.</p>
<p>(3) Marktwirtschaftliche Veröffentlichungsunternehmen müssen Mediengehalt und Medieneigen­tum trennen. Dem Medieneigentümer obliegt die kaufmännische Unternehmensführung, der Redaktion die Gestaltung des Medieninhalts.</p>
<p>(4) Die Redaktionen marktwirtschaftlicher Veröffentlichungsunternehmen müssen als Genos­senschaft aller Redaktionsmitarbeiter organisiert sein. Sie handeln mit der kaufmännischen Un­ter­­nehmensführung den Gehaltsfond aus, den sie dann selber verwalten und auf­teilen.</p>
<p>(5) Die Redaktionsgenossenschaft darf von der kaufmännischen Führung des Medien­un­ter­nehmens keine Weisungen entgegennehmen. Redaktionsgenossenschaften haften mit ihren Genossenschaftsanteilen für alle schadens- und strafrechtlichen Folgen der Medienin­halte.</p>
<p style="text-align: center;">§ 5</p>
<p>Journalismus und Kapital sind getrennt. Das Kapital hat keine Meinungsfreiheit. Wirtschafts­po­li­tische Einflußnahme ist ihm untersagt. Der Versuch solcher Einflußnahme gilt als Er­schlei­chung von Souveränitätsrechten und wird als Usurpation gemäß § 4 (1) des Straf­er­gänz­ungs­gesetzes bestraft.</p>
<p style="text-align: center;">§ 6</p>
<p>Marktwirtschaftliche Unternehmen haben das Recht auf Meinungsäußerung zu Fragen ihres technischen Fachgebietes. Kaufmännische Meinungsäußerungen gehören in die unterneh­me­ri­sche Privatsphäre und stellen in der Öffentlichkeit eine Datenverschmut­zung dar. Sie wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.</p>
<p>§ 7</p>
<p>Niemand darf in der Öffentlichkeit eigene oder fremde Privatangelegenheiten ausbreiten. Zu­wi­der­handlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.</p>
<p style="text-align: center;">§ 8</p>
<p>Werbung als Teil des Veröffentlichungswesens unterliegt dem Gebot des zurückhaltenden An­­standes und der ruhigen Sachlichkeit. Nur prozeß- und produktbezogene Marktwirt­schafts­werbung ist erlaubt.</p>
<p style="text-align: center;">§ 9</p>
<p>(1) Marktschreierei ist verboten. Ferner sind verboten Werbeveröffentlichungen, die</p>
<ol>
<li>moralische oder religiöse oder weltanschauliche Aussagen enthalten oder auf sie an­spie­len, die</li>
<li>politische oder geschichtliche Aussagen enthalten oder auf sie anspielen, die</li>
<li>Darstellungen von Gewalt oder Aussagen über Gewalt oder Anspielungen auf den menschlichen Gewalt- und Kampftrieb enthalten und die</li>
<li>Darstellungen von Sexualität oder Aussagen über Sexualität oder Anspielungen auf den menschlichen Geschlechtstrieb enthalten.</li>
</ol>
<p>(2) Verboten sind Werbeveröffentlichungen, die Bezüge oder Assoziationen zu persönlichen oder sachlichen Gebieten herstellen, die mit dem angebotenen Gut oder Dienst nicht unmit­telbar zusammengehören.</p>
<p>(3) Verboten sind Werbeveröffentlichungen, die einen sachfremden Bekanntheitstransfer ver­wenden und Einrichtungen oder Persönlichkeiten des öffent­­li­chen Lebens als Werbeinhalts­träger oder als Darsteller der Werbebotschaft benützen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 10</p>
<p>Im Deutschen Reich ist in der Öffentlichkeit stets die deutsche Sprache zu verwenden. Aus­nahmen ordnet das Reich an. Deutsch darf in Veröffentlichungen nur in einwandfreiem Schrift­deutsch gesprochen und in altbewährter Rechtschreibung geschrieben werden. Dies gilt auch für Produkt- und Fir­mennamen. Zuwiderhandlungen werden gegen­über redaktionellen Veröffentlichungen mit gebüh­r­en­pflichtigen Abmahnungen, gegenüber Firmen und ihren Werbern mit Geschäfts­stilleg­ungen von sechs Tagen bis zu sechs Monaten geahndet.</p>
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		<title>Wehrrechtsgesetz (WehrRG)</title>
		<link>http://www.reich4.de/2002/06/wehrrechtsgesetz-wehrrg/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:20:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jeder Volksdeutsche, der sein Recht auf Wehrdienst im Deutschen Reich wahrnimmt, unter&#173;wirft sich der lebens&#173;langen Wehrpflicht. Er leistet nach dem Abschluß des Grundwehrdienstes folgenden Reichs&#173;bür&#173;gereid: „Ich schwöre, daß ich dem Deutschen Volke und dem Deutschen Reiche die Treue halten, mit meinem Gut und Blut seine Freiheit schützen und alle meine Pflichten gewis&#173;sen&#173;haft erfüllen werde. ...


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Volksdeutsche, der sein Recht auf Wehrdienst im Deutschen Reich wahrnimmt, unter&shy;wirft sich der lebens&shy;langen Wehrpflicht. Er leistet nach dem Abschluß des Grundwehrdienstes folgenden Reichs&shy;bür&shy;gereid: „Ich schwöre, daß ich dem Deutschen Volke und dem Deutschen Reiche die Treue halten, mit meinem Gut und Blut seine Freiheit schützen und alle meine Pflichten gewis&shy;sen&shy;haft erfüllen werde. Dies schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!“ Damit ist er Reichsdeut&shy;scher geworden und hat all jene politischen Rechte, die ihm verfassungsmäßig als Reichsbürger zustehen, erworben. Er behält diese Rechte solange, wie er fähig ist, seiner Wehr&shy;pflicht regelmäßig zu genügen.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>

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		<title>Ausländergesetz (AuslG)</title>
		<link>http://www.reich4.de/2002/06/auslandergesetz-auslg/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:16:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1

Ausländer ist jeder, der nicht der deutschen Abstammungsgemeinschaft angehört. Volks­deut­sche ausländischer Staatsangehörigkeit fallen nicht unter dieses Ausländergesetz.
§ 2

Ausländer können als geladene oder als zahlende Gäste auf dem Boden des Deutschen Reiches weilen, insofern und solange das Deutsche Volk von diesem Aufenthalt einen Nutzen und keinen spürbaren Schaden hat. Im Zweifelsfalle entscheidet die Sozialpolizei. ...


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">§ 1</p>
<p>Ausländer ist jeder, der nicht der deutschen Abstammungsgemeinschaft angehört. Volks­deut­sche ausländischer Staatsangehörigkeit fallen nicht unter dieses Ausländergesetz.</p>
<p style="text-align: center;">§ 2</p>
<p>Ausländer können als geladene oder als zahlende Gäste auf dem Boden des Deutschen Reiches weilen, insofern und solange das Deutsche Volk von diesem Aufenthalt einen Nutzen und keinen spürbaren Schaden hat. Im Zweifelsfalle entscheidet die Sozialpolizei. Ausländer unterliegen dem Visumszwang.</p>
<p style="text-align: center;">§ 3</p>
<p>Wird ein Ausländer während seines Aufenthaltes in Deutschland zum Sozialfall, dann ist er zur unverzüglichen Selbstentfernung aus dem Reichsgebiet verpflichtet. Ersatzweise müssen Konsulate oder Botschaft seines Landes oder ersatzweise Konsulate oder Botschaften der Länder des Kulturkreises des sozialfälligen Ausländers dessen sofortige Entfernung aus dem Reichs­gebiet veranlassen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 4</p>
<p>Ausländer, die in Deutschland straffällig werden, erhalten von deutschen Gerichten eine Zu­satz­strafe nach § 15 des Strafergänzungsgesetzes.</p>
<p style="text-align: center;">§ 5</p>
<p>Ausländische Touristen und Geschäftsreisende müssen in ausgewiesenen internationalen Hotels nächtigen, für die sie vor der Einreise Übernachtungsgutscheine im erforderlichen Umfang zu erwerben und bei der Einreise vorzuweisen haben, so daß nach deren Anzahl der Tag der Ausreise im Visum zu vermerken ist.</p>
<p style="text-align: center;">§ 6</p>
<p>Ausländische Touristen und Geschäftsreisende müssen von deutschen Reiseveranstaltern be­treut und bebürgt und bürgschaftsversichert werden.</p>
<p style="text-align: center;">§ 7</p>
<p>Austauschschüler und Austauschstudenten aus dem Ausland müssen von den Schulbehörden bzw. den Universitätsbehörden betreut und bebürgt werden. Sie sind in deutschen Gast­fa­milien oder in Studentenwohnheimen unterzubringen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 8</p>
<p>Unerlaubter Aufenthalt von ausländischen Zivilisten auf dem Boden des Deutschen Reiches ist organisiertes Verbrechen und hat das gleiche Strafmaß wie § 5 Absatz (6) des Strafergän­zungs­gesetzes.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>

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		<title>Strafergänzungsgesetz (StErG)</title>
		<link>http://www.reich4.de/2002/06/straferganzungsgesetz-sterg/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:09:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1

Zweck diese Gesetzes ist es, die deutsche Rechtsordnung gegen Angriffe zu wappnen, die teils von neuartigen Straftaten herrühren, teils von rechtswidrigen Tribunalisierungen des Deut­schen Volkes und der Organe des Deutschen Reiches durch Kriegsgegner und deren Helfer. Abgewehrt werden soll auch die Verletzung des Rückwirkungsverbots bei Straftat­be­ständen. Prinzip dieses Gesetzes ist daher die Rückwirkung ...


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<li><a href='http://www.reich4.de/1995/02/offenkundigkeiten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Offenkundigkeiten'>Offenkundigkeiten</a></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">§ 1</p>
<p>Zweck diese Gesetzes ist es, die deutsche Rechtsordnung gegen Angriffe zu wappnen, die teils von neuartigen Straftaten herrühren, teils von rechtswidrigen Tribunalisierungen des Deut­schen Volkes und der Organe des Deutschen Reiches durch Kriegsgegner und deren Helfer. Abgewehrt werden soll auch die Verletzung des Rückwirkungsverbots bei Straftat­be­ständen. Prinzip dieses Gesetzes ist daher die Rückwirkung und die Opportunität der Straf­verfolgung zum Zwecke der Verteidigung des deutschen Legalitätspinzips gegen An­griffe eines Opportunitätsprinzips, welches Strafverfol­gung als Fortsetzung von Außen­politik und Krieg mit juristischen Mitteln betreibt. Sobald das Deutsche Reich die europäische Völker­rechtsordnung wiederhergestellt und konsolidiert und sein Strafgesetzbuch reformiert hat, ist dieses Gesetz aufgehoben.</p>
<p style="text-align: center;">§ 2</p>
<p>(1) Diesem Gesetz sind Deutsche, Nichtdeutsche und juristische Personen nach Opportunität unterworfen.</p>
<p>(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch rückwirkend.</p>
<p>(3) Die Strafen dieses Gesetzes dürfen nicht auf Bewährung ausgesprochen werden. Der ein­zige Strafmilderungsgrund bis hin zum Strafverzicht ist tätige Reue.</p>
<p>(4) Die in diesem Gesetz beschriebenen Straftaten verjähren mit der Aufhebung dieses Ge­setzes durch das Reich.</p>
<p style="text-align: center;">§ 3</p>
<p>Gottesmörder ist, wer mit Hand oder Kopf oder militärischer Gewalt dazu beiträgt, daß ein Volk nicht in einem Staat für sich allein leben kann oder einem Volk, das einen oder mehrere Staaten für sich allein hat, die Volkheit bestreitet oder das Volk als Gemeinschaft von Ab­stam­mung, Sprache und Schicksal über­haupt zum Trugbild oder in irgendeiner sonstigen Weise zur Unwahrheit erklärt. Wer auf diese oder ähnliche Weise staatlicher Gottesmörder ist oder als Einzelner sich am Gottesmord beteiligt, ist aus der Gemeinschaft der Menschheit und aus der Gesellschaft der Rechtssubjekte auszustoßen und daher friedlos zu stellen. Gottes­mör­der stehen weder unter dem Schutz des göttlichen noch des menschlichen Rechts, weder des Völkerrechts noch des Strafrechts. Die Strafe ist mit der Urteilsver­kündung voll­streckt. Der ver­urteilte Gottesmörder ist vogelfrei.</p>
<p style="text-align: center;">§ 4</p>
<p>(1) Usurpator ist, wer die Souveränität, die einem Volke oder seinem Könige oder dem Bunde seiner Fürsten gehört, erschleicht. Der Usurpator wird mit Vermögenseinzug und lebens­lan­gem Ämterverbot bestraft.</p>
<p>(2) Der Usurpator wird außer der Strafe nach Absatz (1) mit zusätzlich fünf Jahren Zuchthaus bestraft, wenn er seine Tat im Zusammenwirken mit einer ausländischen Macht begeht. Diese Zusatzstrafe verdoppelt sich, wenn die ausländische Macht eine militärische oder eine zivile Besatzungsmacht ist. Die Strafverfahren wegen Hoch- und Landesverrat bleiben vom Delikt der Souveränitätserschleichung unberührt.</p>
<p>(3) Befindet sich das Deutsche Reich in einem Zustande, worin es mangels Organen zu Straf­verfahren wegen Hoch- und Landesverrat und wegen Usurpation vor dem Ordentlichen Reichsgericht nicht in der Lage ist, muß je nach Opportunität ein Urteil des Heimlichen Reichs­gerichts gesprochen und vollstreckt werden. Ankläger, Verteidiger, Richter und Voll­strecker des Heimlichen Reichsgerichts ist jeder Reichsdeutsche, der dazu fähig ist. Über seine Befähigung entscheidet jeder Reichsdeutsche im Zustande der Organlosigkeit des Reiches selber. Die Strafe, die das Heimliche Reichsgericht für Usurpation, Hochverrat und Landesverrat verhängen kann, ist stets der Tod am Strick.</p>
<p style="text-align: center;">§ 5</p>
<p>(1) Kriegsverbrecher ist, wer im Kriege als Zivilist einen Soldaten oder als Soldat einen Zivi­listen angreift.</p>
<p>(2) Einfacher Kriegsverbrecher ist, wer in der Kampfphase des Krieges zum Kriegsverbrecher wird.</p>
<p>(3) Schwerer Kriegsverbrecher ist, wer in der Waffenstillstandsphase des Krieges zum Kriegs­verbrecher und damit zum Waffenstillstandsverbrecher wird.</p>
<p>(4) Das Strafmaß für einfache Kriegsverbrecher liegt zwischen halbjährlicher und lebenslan­ger Freiheitsstrafe.</p>
<p>(5) Das Strafmaß für Waffenstillstandsverbrecher liegt zwischen fünfjähriger und lebenslan­ger Freiheitsstrafe.</p>
<p>(6) Eine Sonderform des Waffenstillstandsverbrechens ist die Zivilokkupation. Zivilokkupant ist, wer als Zivilist eines Feind- oder Drittlandes in einem besetzten Land sich nieder­läßt. Er wird mit zwei Jahren Zuchthaus bestraft. Das Vermögen des Zivilokkupanten wird als Tat­werk­zeug oder Tatprodukt vom Reich eingezogen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 6</p>
<p>(1) Politterrorist ist, wer als Politiker eines besetzten Landes politische und daher unerlaubte Kol­laboration mit der Besatzungsmacht oberhalb der Verantwortungsebene der Gemeinde treibt. Er wird nach den Anti-Terror-Gesetzen des jeweiligen Reichszerteilungsregimes verur­teilt.</p>
<p>(2) Schwerer Politterrorist ist, wer in einer von der Besatzungsmacht lizenzierten Partei politi­sche Verantwortung übernimmt. Er wird nach den Gesetzen über kriminelle Vereinigung des je­weiligen Reichszerteilungsregimes verurteilt. Er ist darüber hinaus, je nach Machtlage und Grad der Organung des Reiches, entweder militärisch zu bekämpfen oder mit dem bürger­li­chen Tode zu bestrafen.</p>
<p>(3) Die reichsrechtliche Verfolgung aller Arten des reichswidrigen Politterrorismus nach den Straf­bestimmungen über Hoch- und Landesverrat bleibt unberührt.</p>
<p style="text-align: center;">§ 7</p>
<p>Publikationsterrorist ist, wer auf dem Gebiet des Deutschen Reiches ein von der Besatzungs­macht lizenziertes Veröffentlichungsorgan besitzt, herausgibt oder maßgeblich redigiert. Der Pub­likationsterrorist ist mit Einzug des Veröffentlichungsorgans und seines sonstigen Vermö­gens zu bestrafen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 8</p>
<p>Grundverbrecher ist, wer mit Immobilien spekuliert. Die Strafe für ein Grundverbrechen ist der Zwangsverkauf an Grundrechtsanwärter oder an den staatlichen Grundrechtefond.</p>
<p style="text-align: center;">§ 9</p>
<p>Kapitalverbrecher ist, wer Kapital nicht als Mittel einer produktiven Unternehmung, sondern als Gegenstand der Spekulation verwendet. Die Strafe für Kapitalverbrechen ist eine zehn­jäh­rige staatliche Treuhandverwaltung des Gesamtkapitals des Täters.</p>
<p style="text-align: center;">§ 10</p>
<p>Arbeitsverbrecher ist, wer schwarzarbeitet. Die Strafe für Arbeitsverbrechen ist eine Geld­strafe in Höhe des doppelten Satzes der hinterzogenen Abgaben und Steuern.</p>
<p style="text-align: center;">§ 11</p>
<p>(1) Sozialschmarotzertum ist strafbar. Sozialschmarotzer ist:</p>
<ol>
<li>wer bei Arbeitsfähigkeit arbeitslos Einkommen aus      Immobilfond bezieht,</li>
<li>wer bei Arbeitsfähigkeit arbeitslos Einkommen aus      Kapitalfond bezieht und</li>
<li>wer bei Arbeitsfähigkeit arbeitslos Einkommen aus      Sozialfond bezieht.</li>
</ol>
<p>(2) Wird ein Sozialschmarotzer als solcher verurteilt, besteht die Strafe in der Regel in der Verurteilung. Im Wiederholungsfalle kann eine Strafdienstverpflichtung von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Bei schweren Fällen von Sozialschma­rotzer­tum, die durch Schamlosigkeit auffallen, muß die Straf­dienst­verpflichtung schon bei der ersten Verurteilung erfolgen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 12</p>
<p>(1) Blutschande ist strafbar. Blutschänder ist, wer entweder einfache Blutschande oder schwere Blutschande begeht.</p>
<p>(2) Einfache Blutschande ist Inzest (Familienschande) und wird gemäß Strafge­setz­buch des Deutschen Reiches bestraft.</p>
<p>(3) Schwere Blutschande ist Ekzest (Rassenschande) und wird mit vier Jahren Zuchthaus für beide Beteiligten geahndet. Ein Recht auf diese Strafe besteht nicht.</p>
<p>(4) Der deutsche Beteiligte an der schweren Blutschande kann die Zuchthausstrafe für beide Beteiligten vermeiden, wenn er die Straftat zur Austrittserklärung aus der deutschen Abstam­mungs- und Volksgemeinschaft erhebt. Er verliert dann sämtliche Rechte eines Volks- und Reichsdeutschen. Beide Beteiligten werden auf Lebenszeit aus dem Deutschen Reich ver­wiesen.</p>
<p>(5) Schwere Blutschande, die zu einem Nachkommen geführt hat, ist Rassenmischung und gilt immer als Austritt aus der germanischen Abstammungsgemeinschaft und der deutschen Volksgemeinschaft. Sie bleibt straffrei und führt für alle Beteiligten zum Entzug des Aufent­haltsrechtes im Deutschen Reiche.</p>
<p style="text-align: center;">§ 13</p>
<p>(1) Juden und ihre Kulte … *</p>
<p>(2) Wer im Deutschen Reiche Juden … ((Punkte 13.1-13.2 derzeit wegen juristischer Verfolgung nicht abrufbar))</p>
<p style="text-align: center;">§ 14</p>
<p>Wer ein Gesetz rückwirkend angewendet hat, der wird rückwirkend wegen Rechtsprinzipbeu­gung betraft. Die Strafe für Rechtsprinzipbeugung ist Amts- und Ehrverlust. Die wegen Rechts­prinzipbeugung Verurteilten müssen aus ihrem Vermögen die Opfer oder deren Nach­kommen entschädigen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 15</p>
<p>(1) Verbrechen gegen das Völkergastrecht begeht, wer als gelade­ner oder zahlender Auslän­der in Deutschland eine beliebige Straftat im Sinne des Strafgesetz­buches begeht. Er wird mit einer Zusatzstrafe von einem Viertel der erkannten Strafe bestraft.</p>
<p>(2) Verbrechen gegen die Völkerverständigung begeht, wer als gelade­ner oder zahlender Aus­län­der in Deutschland gegen das Deutsche Volk hetzt oder seine Vergangenheit herabsetzt oder das Andenken verstorbener Deutscher verunglimpft oder seine Vergangenheit schlecht­macht oder die deutsche Geschichte oder ihre geschichtlichen In­dividuen dämonisiert. Er wird nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches wegen Volks­verhetzung oder wegen Verun­glimpfung des Andenkens Verstorbener und mit einer Zusatzstrafe von zwei Vierteln der erkannten Strafe bestraft.</p>
<p style="text-align: center;">§ 16</p>
<p>Wer das Diskriminierungsgebot (§ 11 SozOG) verletzt, wird wegen Beugung des Prinzips der  Sozialordnung mit Strafdienstverpflichtung zwischen zwei und fünf Jahren bestraft.</p>
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		<title>Kunstgesetz (KunstG)</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2002 07:00:44 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1

Das Deutsche Reich schützt die deutsche Kunst. Die deutsche Kunst ist geschützt, indem ihr der deutsche Raum allein vorbehalten bleibt, schädliche Fremdeinflüsse von ihr ferngehalten werden und ausschließlich deutsche Künstler gefördert werden dürfen. Deutsche Kunst ist das zur Anschauung gebrachte Denken des abso­lu­ten Geistes des Deutschen Volkes.
§ 2

Künstler ist, wer Werke der schönen ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">§ 1</p>
<p>Das Deutsche Reich schützt die deutsche Kunst. Die deutsche Kunst ist geschützt, indem ihr der deutsche Raum allein vorbehalten bleibt, schädliche Fremdeinflüsse von ihr ferngehalten werden und ausschließlich deutsche Künstler gefördert werden dürfen. Deutsche Kunst ist das zur Anschauung gebrachte Denken des abso­lu­ten Geistes des Deutschen Volkes.</p>
<p style="text-align: center;">§ 2</p>
<p>Künstler ist, wer Werke der schönen Kunst, in denen die Wahrheit scheint, schafft. Die schönen Künste sind die darstellenden Künste (Baukunst, Bildhauerkunst, Malkunst), die tönende Kunst (Tonsetzkunst) und die redende Kunst (Dichtkunst). Kunstdarsteller ist, wer geschaffene Kunstwerke vergegenwärtigt oder aufführt (Musi­ker, Schauspieler). Kunstse­kun­där­­darsteller ist, wer Kunstdarstellungen arrangiert oder organisiert (Regis­seure, Intendanten).</p>
<p style="text-align: center;">§ 3</p>
<p>Kunstförderung wird im Grundsatz nur den schaffenden Künstlern gewährt. In kunstpolitisch wohlbegrün­deten Fällen können auch Kunstdar­steller und Kunstsekundärdarsteller gefördert werden. Ihr Anteil an der Gesamt­förderung des Kunstlebens darf aber niemals ein Drittel übersteigen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 4</p>
<p>Übersteigt der Förderungsbedarf der Kunstdarsteller und Kunstsekundärdarsteller seinen nach § 3 zulässigen Anteil am gesamten Kunstförderungsvolumen, ist der Kunstbetrieb entweder als reiner Marktwirtschaftsbetrieb weiterzuführen oder in den staatlichen Arbeitsdienst zu übernehmen.</p>
<p style="text-align: center;">§ 5</p>
<p>Kunstförderung ist unstatthaft, solange es obdachlose oder arbeitslose Deutsche gibt.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>

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