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	<title>Deutsches Kolleg &#187; Politologie</title>
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		<title>Vorherrschaft und Vorknechtschaft</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 1998 10:02:55 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Veranstalter der Sommeruniversität haben mir ein riskantes Thema gestellt: &#8220;Deutschland als Hegemonialmacht &#8211; warum nicht?&#8221; Dieses &#8220;warum nicht?&#8221; hat einen doppelten Sinn, einen biederen und einen trotzigen. Im biedermännischen Sinne ist das &#8220;warum nicht?&#8221; die Aufforderung zur Aufzählung der Gründe, die gegen eine deutsche Hegemonie in Europa sprechen. Im trotzigen Sinne, der nationalbewußten Deutschen einfallen mag, bedeutet die Frage ein rhetorisches &#8220;ja warum denn eigentlich nicht!&#8221;, &#8211; nicht mit Frage-, sondern mit Ausrufezeichen. &#8211; Vorsicht ist bei diesem Thema also angebracht. Dieser Vorsicht wegen sollen die Gründe für beide Lesarten des Titels aufgezählt werden, diese gegen und jene für eine Hegemonialmacht Deutschland.</p>
<p>Der erste Grund, warum Deutschland keine Vorherrschaft in Europa innehaben soll, ist der, daß es eine derzeit viel wichtigere, der europäischen Gesamtlage angemessene Rolle tatsächlich ausfüllt: die Vorknechtschaft. Deutschland hat gegenwärtig keine Zeit, den Vorherrn Europas zu spielen, weil es sein Vorknecht ist. Seit 1945 ist Europa der Knecht außereuropäischer Mächte. Deutschland mußte nicht nur zwei Weltkriege und viele Millionen Menschen (allein sechs Millionen Tote noch nach dem 8. Mai 1945) verlieren und eines Drittels seines Staatsgebietes beraubt werden, um überhaupt in die engen Stiefel des europäischen Vorknechtes hineinzupassen. Darüberhinaus wurde der von Deutschen bewohnbare Landesrest noch dreigeteilt, um je einen Vorknecht für das westliche, das östliche und das neutralisierte Europa zu stellen.</p>
<p>Der zweite Grund, der gegen eine Vorherrschaft Deutschlands in Europa spricht und der in der offiziellen Propaganda ständig wiederholt wird, ist das Jahrfünft der wirtschaftlichen, ideologischen und technisch-kulturellen Dominanz Deutschlands von 1933-1938 sowie die anschließenden Jahre militärischer Initiativen (1939-43). Das übrige Europa hat diese kurze deutsche Hegemonie nicht honoriert, sondern sanktioniert. Weil sich schon im ersten Weltkrieg gezeigt hatte, daß keine europäische Koalition stark genug war, Deutschland in die Knie zu zwingen, gelang die Enthegemonisierung Deutschlands nur durch Verbrüderung mit außereuropäischen Mächten. Damit war Europa aufgegeben und geriet in die Knechtschaft der USA (und ihres Hilfspolizisten UdSSR). Europa, das Deutschlands Vorherrschaft nicht ertragen wollte, sah sich nun deutscher Vorknechtschaft unterworfen, einer ihrer Natur nach viel kleinlicheren Angelegenheit.</p>
<p>Der dritte Grund gegen die Vorherrschaft Deutschlands in Europa folgt aus den ersten beiden. Weil Deutschland heute ein bloßer Vorknecht ist und nicht einmal sein eigener Herr, ist an eine Vorherrschaft nicht zu denken. Und der Rest von Europas Staaten ist nicht nur keiner deutschen Vorherrschaft würdig, sondern überhaupt keiner, denn diese Staaten sind ebenfalls keine Herren, sondern bloße Unterknechte. Die Aufgabe der geschichtlichen Stunde ist also nicht die Anerkennung einer Vorherrschaft über die europäischen Herrschaften, sondern die Befreiung aller Europäer aus der US-Gesamtknechtschaft.</p>
<p>Zwecks Lageanalyse Europas, also einer theoretischen Zerlegung, die zur praktischen Zerlegung der europäischen Niederlage von 1945 führen soll, muß der Charakter unserer US-Gesamtknechtschaft näher betrachtet und das Wesen der USA skizziert werden.</p>
<p>Amerika ist der Abfall von Europa. Dieser Abfall Europas ist eine gefährliche Macht, weil eine utopische, eine entortete Macht. Deren Ideologie ist der Immigrationismus. Die Bevölkerung der USA besteht aus einer Summe von Sozialatomen, aus einer Ansammlung von Individuen, die sich selbst entwurzelt und die freiwillige Entvaterlandung zum Naturrecht jedes Einzelnen erklärt haben (Kongreßakt vom 27.7.1868).</p>
<p>Weil Amerika von europäischem Völkerabfall gegründet wurde, ist es weniger als ein europäischer Knecht. Amerika ist zur Knechtschaft unfähig wie zur Herrschaft. Durch Selbstnomadisierung ist Amerika zur globalen Pastoralmacht geworden, hat es aber nie zur Herrschaftsmacht oder gar zur Vorherrschaftsmacht, also zur Hegemonie im europäischen Sinne, gebracht. Amerika übt Macht aus über unzählige, zumeist dunkle Wege, aber findet eigentlich keinen Gehorsam in der Welt, sondern getriebene Furcht und renitente Getriebenheit. Denn Amerika versteht nicht, zu herrschen. Es findet nicht den Befehlston des Herrn gegenüber dem Knecht und hört nicht das Echo der Verantwortung, das vom Knecht auf den Herrn zurückgeworfen wird. Amerika ist Cowboy, also eine Viehtreibermacht: ein Völkerhetzer, ein Völkerscherer und ein Völkerschächter. Dies ist Amerika schon allein dadurch, daß es Erfinder der formellen Nation oder bloßen Staatsnation ist. Amerika ist Einzelwillensnation statt reelle Nation; es ist kein wirklicher, von einem Volk getragener Nationalstaat, denn die Amerikaner sind kein Volk, sondern das Gegenteil: eine Bevölkerung.</p>
<p>Amerika ist Einwanderungsland und überzieht die Welt mit seiner Ideologie des Immigrationismus, dem ein Emigrationismus entspricht, der das globale Naturrecht auf Expatriierung postuliert. Die mit der Auswanderung vollzogene Entvaterlandung der atomisierten Einzelwillen führt zu bleibender Entwurzelung im Einwanderungsland. Der amerikanische Typus ist der umherziehende Jobber mit Wohnwagen: der kapitalistische Börsenjobber wie der proletarische Gelegenheitsjobber. Der amerikanische Typus ist der Nomade der Moderne, d.h. der Nomade im Zeitalter des siegreichen Nomadismus.</p>
<p>Nomadisierende entwurzelte Bauernvölker bringen es aber meist nur zu einem seelisch verelendeten Sekundärnomadismus. Der souveräne Primärnomadismus dagegen ist eine erfolgreiche Emanzipation der Hirten von den Bauern, ihren Herren. Diesen siegreichen Hirten gegenüber ist der aus Zwängen und Hoffnungen geborene Sekundärnomadismus entwurzelter Bauern unterlegen, denn die Hirten haben eine anti-neolithische Konterrevolution auf ihrer Seite. Dies ist einer der Gründe, daß die Yankees unter die Fuchtel der Juden geraten sind. Ein anderer Grund ist die Alttestamenterei des puritanischen Biblismus, der schon aus den amerikanischen Pilgervätern Ideologie-Juden gemacht hatte. Der Sieg des Nomadismus in Amerika zwang der Welt die Moderne auf. Sicherlich trug dazu auch der angelsächsische Freibeutergeist, der ganz leicht in gewöhnliche Piraterie und in Schiffs- und Kapitalnomadismus umschlägt, seinen Teil bei.</p>
<p>In den USA müssen Völkerkämpfe bislang in der Form zivilgesellschaftlichen Verbändekampfes &#8211; von pressure groups &#8211; ausgetragen werden. Durch Mancur Olson wissen wir (The Logic of Collective Action. Public Goods and the Theory of Groups, Cambridge/Mass. 1965), daß in einem gesellschaftlichen Kampf die kleine Gruppe taktisch-organisatorische Vorteile gegenüber der großen hat. Wo, wie in Amerika, Völkerschaften sich als zivilgesellschaftliche Interessengruppen gegenübertreten müssen, siegt immer das Kleine Volk über das Große Volk. Das Große Volk der USA aber sind mit einer Kopfzahl von 60 Millionen die Deutschen. Ihnen gebührt rechtens die Vorherrschaft innerhalb der  USA, welche die Juden usurpiert haben.</p>
<p>Dieser etwas schärfere Blick auf Amerika hat uns von der schönfärberischen Illusion befreit, die europäischen Völker seien die Knechte der USA. Die Völker Europas sind die getriebenen Herden der kapitalistischen Pastoralmacht: nicht Treiber, sondern Getriebene, unbeherrscht blökenden Schafsnaturen ähnlicher als edlen Knechten. Herrschaft und Knechtschaft wiederzufinden ist Waffe des Befreiungskampfes der Völker, denn die Germanen wurden, wie Hegel sagte, nicht von der Knechtschaft befreit, sondern durch sie. Nicht nur Europa muß von raumfremden Treibern befreit werden, sondern auch Amerika selber von seiner Pastoralmacht. Sein Hirt-Vieh-Verhältnis ist zu brechen und zum Herr-Knecht-Verhältnis emporzuheben. Die Befreiung der europäischen Völker ist ihre Selbstentviehung. Europa ist unter amerikanischer Pastoralmacht zum Gegenstand globaler Spekulation, zur Ressource geworden, auf deren Gebiet europäische wie exotische Völkerherden geweidet, geschoren und geschächtet werden von den Treibern der Globalfinanz.</p>
<p>Jede Befreiung von etwas ist gleichzeitig eine Befreiung zu etwas. Die Befreiung der Völker Europas von der Amerikanisierung ist die Befreiung der amerikanischen Völkerschaften europäischer Abstammung zu ihrer Re-Europäisierung. Das Hirten-Herden-Verhältnis zu zerbrechen, Abels Anmaßung wieder abzustrafen und Kains Herrschaft über Boden und Blut wieder herzustellen sind gemeinsame Mittel des nordatlantischen Befreiungskampfes. Freiheit gibt es also nicht in der demokratisierten und kapitalisierten Masse, welche immer eine Herde ist und zu eigner Tatmacht außer Stande, sondern immer nur im Stande von Herrschaft und Knechtschaft.</p>
<p>Herrschaft ist das Verhältnis von Befehl und Gehorsam zwischen Menschen, zwischen Menschengemeinschaften und innerhalb eines Menschen. Herrschaft ist also dasselbe wie Knechtschaft. Jener Mensch, der seinen Leib unter die Herrschaft seiner Seele und seine Seele in die Knechtschaft seines Geistes zwingt, ist innerlich frei und hat dadurch die Möglichkeit, sich von äußerer Unfreiheit zu befreien. Nur derjenige, der sich selber zum Knecht machen und die jeweils niederen Schichten seines Selbst zum Gehorsam gegen die höheren zwingen kann, wird Herr seiner selbst. Die Herr-Knecht-Verhältnisse innerhalb des Menschen schaffen seine Person und ihr Bewußtsein, also die Freiheit des Einzelnen; die Herr-Knecht-Verhältnisse zwischen den Einzelnen schaffen die freien Gemeinschaften; und die Herr-Knecht-Verhältnisse zwischen den Gemeinschaften schaffen die höheren Gemeinwesen bis hin zu staatlich verfaßten Völkern (reellen Nationen) und außenpolitisch verfaßten Völkerfamilien und -sippen, d.h. völkerrechtlichen Großraumordnungen oder Nationenreichen.</p>
<p>Ideologen des Nomadismus wollen immer &#8220;die Herrschaft von Menschen über Menschen aufheben&#8221;, um dann die Geschichte vom guten Hirten und seiner Herde zu erzählen und uns die Schafsnatur einzureden. Die europäischen Völker können sich nicht von der Schafsnatur befreien, ohne die Hirten und ihre pecunia, die Kapitalherden, wieder in die Knechtschaft der Höfe zu nehmen. Das heißt, das Kapital muß aus einem Spekulationsgegenstand wieder zu einem Unternehmensmittel gemacht und die Dynamik der Märkte in das Joch der völkischen Eigenwirtschaften gespannt werden. Die Souveränität jedes Volkes muß nicht nur geistig und rechtlich (als Volksgeist und als Völkerrechtssubjekt), sondern auch ökonomisch (als Volkswirtschaft) anerkannt werden. Man darf Demokratie weder mit Volksherrschaft noch mit Volkssouveränität verwechseln. Demokratie ist politischer Kapitalismus. Amerika zwingt der Welt mit der Demokratie den Kapitalismus auf. Ein souveränes Volk ist frei, über seine geistige, seine politische und seine wirtschaftliche Verfassung selbst zu bestimmen. Ausländische Unterstützung der &#8220;demokratischen Kräfte&#8221; in einem Land ist Einmischung in seine inneren Angelegenheiten und heißt, die Käuflichen zu kaufen und die Entscheidung des Volkes über seine politische und wirtschaftliche Ordnung von außen zu manipulieren.</p>
<p>Man hüte sich vor dem falschen Souveränitätsbegriff, der Souveränität mit völliger Unabhängigkeit gleichsetzt. Schon aus dem Grunde der bekannten Herr-Knecht-Dialektik, wonach der größte Herr am abhängigsten ist, weil er die Arbeit besonders vieler Knechte nötig hat, ist nicht souverän, wer völlig unabhängig ist. Der Unabhängige braucht nicht den Gehorsam der anderen, weiß aber auch nichts zu befehlen; er muß selber niemandem gehorchen und erringt daher nur schwer die Herrschaft über sich selbst. Souveränität ist Selbstverantwortung. Souverän ist jede Entscheidung, die nur vor Gott, nicht aber vor einer irdischen Instanz verantwortet werden muß.</p>
<p>Der Befreiungskampf der Völker wird in der Neuen Welt die USA und Kanada abwickeln und neue, exklusive Volksstaaten schaffen, die, wenn es gut läuft, mit ihren europäischen Stammvölkern liiert sind. In Europa werden die imperialistischen Reichsersatzmächte Großbritannien und Frankreich auseinanderfallen, weil sie Ethnozid-Staaten sind. Es gibt nämlich Franzosen und Großbriten sowenig wie es Sowjetmenschen gab oder EU-Menschen geben wird. In der Alten wie in der Neuen Welt wird auseinanderfallen, was nicht zusammengehört. Die europäischen Völker werden die nichteuropäischen sozial von sich abtun und aus ihren Gebieten ausweisen. Die formellen Nationen, die mit ihren widernatürlichen Staatsgrenzen die Siedlungsräume der Völker, also der reellen Nationen, durchschneiden, werden sich auflösen. Andrerseits wird auch weiterhin zusammenwachsen, was zusammengehört.</p>
<p>Der transatlantische Befreiungskampf der Völker wird das Nationalstaatsprinzip Ein-Volk-ein-Staat in der Neuen Welt erst durchsetzen und in der Alten Welt erneuern. Die völkischen Selbstbehauptungskriege in Ex-Jugoslawien, die erst durch den Humanismus der äußeren Einmischung und seine Taten der ethnischen Verschmutzung bestialische Begleiterscheinungen hervortrieben, könnten durchaus das Muster künftiger Erbauseinandersetzungen unter Europas Völkern abgeben. Die Abwicklung Frankreichs und Großbritanniens kann also sehr leicht noch blutiger werden. Das völkische Prinzip der ex-jugoslawischen Kriege ist das zukünftige europäische Gemeinschaftsprinzip, das Konflikte sowohl austragen als auch beenden kann. Im übrigen ist die Balkan-Politik aller europäischen Mächte einschließlich Rußlands heute schon viel richtiger, als allgemein behauptet, weil sie die Konsolidierung eines islamischen Staates in Europa verhindert. Ob Serbien oder Kroatien das bosniakische Autonomiegebiet angehängt bekommt, ist der einzig ernsthafte Streitpunkt.</p>
<p>Die staatsgeborenen Papiervölker Amerikas, Kanadas, Frankreichs und Großbritanniens werden untergehen und als viele natürliche Völker wiederauferstehen und sich ihre volksgeborenen Staaten schaffen: reelle Nationen als Nationalstaaten, die die formellen Nationen als Staatsnationen neben sich zwar dulden, aber nicht als gleichrangig anerkennen können, wodurch das Verhältnis von Herrschaft und Vorherrschaft wieder ins Blickfeld tritt. Sobald der homogene Volksstaat von Seattle bis Miami und von Brest über Lemberg bis Wladiwostok nicht nur politische Ideal-, sondern auch Normalverfassung der indogermanischen Völker sein wird, kann die Frage nach Deutschland als Hegemonialmacht neu gestellt werden und schlösse auch grundsätzlich die Möglichkeit ihrer Bejahung ein.</p>
<p>Jetzt erst, nach vollzogenener völkischer Revolution in Amerika und Europa, ist der Frage nach der Grundlage einer Hegemonialmacht Deutschland in Gestalt einer Betrachtung der geschichtlichen Resultate näherzutreten. Es erübrigt sich daher eigentlich die Feststellung, daß ich eine Hegemonie der BRD und ihres ochlokratischen Leitungspersonals weder für wünschenswert noch für möglich halte. Unter der ökonomischen Gesellschaftsformation des global abgrasenden Finanz- und Monopolkapitals können sich weder Herrschafts- noch Vorherrschaftsverhältnisse und damit überhaupt keine geordneten Verhältnisse herausbilden.</p>
<p>Ich unterstelle Rußland als reelle europäische Nation, wodurch der Siedlungsraum der europäischen Völker von den Bretonen in Brest bis zu den Russen in Wladiwostok reicht. Ich verwerfe die Idee des Eurasischen Reiches, weil es unvölkisch gedacht ist und die Russen zum bloßen Bollwerk gegen chinesische, indische und muslimischen Bevölkerungsmassen funktionalisiert und daher degradiert, nicht aber als europäisches Volk, nicht als Selbstzweck anerkennt. Überhaupt ist es eine dem gottlosen Systemdenken verfallene Redeweise, den Völkern Aufgaben zuzuweisen, die ihnen einen außerhalb ihrer selbst liegenden Daseinszweck andichten. Völker sind Weltansichten Gottes und jeder Volksgeist ist eine eigene Weise, Gott anzuschauen. Nur auf Grundlage solch einer minimalen Völkertheologie kommen wir zur Frage der völkerrechtlichen Großräume Europa und Nordamerika und ihrer inneren Vorherrschaften als einer Reichsfrage, also einer Frage der politischen Theologie. Dabei ist zu beachten: Vorherrschaft ist weniger als Herrschaft. Vorherrschaft ist bloß eine Rangordnung zwischen selbständigen Herrschaften, die freie Gefolgschaft der anerkannten Führerschaft. Und alle Herrschaft auf Erden ist unmittelbar zu Gott, ganz wie die Knechtschaft.</p>
<p>Mächte, die nicht auf der Grundlage Ein-Volk-ein-Staat errichtet sind, werden nicht nur politisch-historisch defizient sein, sondern auch theologisch, wodurch sie vom Heil immer weiter abkommen. Sie erreichen kein Jenseitiges und Wesentliches, also keine Reichsfähigkeit.</p>
<p>Die Aufteilung Nordamerikas in reelle Nationalstaaten wird Deutschamerika als größte Macht im Zentrum des Halbkontinents verorten. Weil das Wesen des deutschen Volkstums das Gemeingermanische ist, wird auch ein großer Teil der germanischen Bevölkerung Nordamerikas, der nicht von deutschen Einwanderern abstammt, sich als Deutschamerikaner naturalisieren. Deutschamerika wird also der Zentralstaat und die natürliche Vormacht in Nordamerika sein.</p>
<p>Europa insgesamt wird nach einer völkischen Revolution von außereuropäischen Landnehmern befreit sein. Die Staatsgrenzen innerhalb des Kontinents werden an den Rändern der rechtmäßigen Siedlungsräume seiner Völker verlaufen. Das Königreich Schottland und das Fürstentum Wales werden restituiert, das Königreich beider Sizilien mit dem italo-orientalischen Volk, die römische Republik der lateinischen Italiener in Mittelitalien und das dem Deutschen Reich zugewandte, durch Langobarden und Ostgoten germanisierte Norditalien als Volksstaaten wiedererstehen. Von Frankreich werden ein größerer gallo-romanischer und einige kleinere Nationalstaaten übrigbleiben. Wiederauferstehen werden das normannische, das bretonische, das okzitanische, das westgotische, das baskische, das westfränkische und das burgundische Volk und jedes seinen eigenen Nationalstaat schaffen. Je nach eigener Art und Zugehörigkeit werden sich die befreiten, vielgestaltigen Völker Europas der romanischen oder der germanischen Völkerfamilie zuordnen und engere oder weitere Reichsgenossenschaften bilden. Die sondergermanischen skandinavischen Volksstaaten werden als einzige unverändert fortbestehen.</p>
<p>Die deutschen Staaten werden zu einem einheitlichen, gemeingermanischen Reich aller deutschen Stämme verschmelzen und erstmals in der Geschichte den gesamtdeutschen Nationalstaat verwirklichen. Die von antieuropäischen Mächten angefachten Weltkriege werden durch die Friedenserklärung nach dem status quo ante von 1914 beendet. Den innereuropäischen Motiven der Weltkriege wird durch die völkische Reform der völkerrechtlichen Verhältnisse in Europa Rechnung getragen. Das gesamte deutsche Siedlungsgebiet in Böhmen und Mähren fällt an das Deutsche Reich.</p>
<p>Kongreßpolen wird als Königreich wiederhergestellt und als russische Sicherheitszone völkerrechtlich anerkannt sein. Die fremdvölkischen Siedlungsgebiete innerhalb der Nationalstaaten (nach dem Stand von 1914) werden entweder garantiert oder durch vereinbarten Gebiets- und Bevölkerungsaustausch beseitigt. Das europäische Realvölkerrecht im allgemeinen und die Reichsgenossenschaftsordnungen (Reichsvölkerrecht) im besonderen werden Vertreibungen militärisch sanktionieren und rückgängig machen, vereinbarte ethnische Entmischungen dagegen völkerrechtlich schützen und ethnische Verschmutzung unter kategorischen Prohibitiv (&#8220;Bilde kein Völkergemisch und verwerfe jedes Völkergemisch als Unnation!&#8221;) stellen. Als Leitstern wird über den befreiten Völkern der Sandersche Nationale Imperativ stehen: Sei  Nation und anerkenne jedes andere Volk als Nation!</p>
<p>Die künftige europäische Hegemonialfrage ist damit noch nicht gelöst. Frankreich und Großbritannien kommen für eine Hegemonie in Europa nach der völkischen Revolution nicht in Frage, weil es sie nicht mehr geben wird. Ob England überhaupt eine eigenständige Macht  bleibt, ist nicht gewiß; vielleicht wird es wieder zur niedersächsischen Westmark. Ein polnisch-russisches Vorherrschaftsbündnis ist nach der völkischen Revolution ausgeschlossen, weil Kongreßpolen als russischer Partner zu schwach und ansonsten sowieso als russische Sicherheitszone anerkannt sein wird. Gegenwärtig wäre ein polnisch-russisches Hegemoniebündnis durchaus möglich. Es hätte die Revitalisierung der Nato und die Wiedererrichtung des Eisernen Vorhanges an der Oder-Neiße-Linie zur Folge. Ich glaube, daß es vor der völkischen Revolution überhaupt keine politische, d.h. anerkannte Vorherrschaft in Europa geben wird, sondern nur politische Verlogenheit (siehe die Balkan-Kriege) und massenpsychologischen Herdentrieb.</p>
<p>Nach der transatlantisch-völkischen Revolution sind anerkannte Vorherrschaften auf eigentlich allen Tätigkeitsgebieten eines jeden indogermanischen Volkes möglich. Betrachtet nach Maßstäben des europäischen Herkommens, so sind die Russen als das größte europäische Volk der prädestinierte Hegemon der Alten Welt. Als nächster Kandidat kämen dann die Deutschen als zweitgrößtes europäisches Volk in Frage. Sind die künftigen Leistungen der großen europäischen Völker annähernd gleich, dann wäre Rußland der geborene Hegemon; sollte Deutschland auf allen Gebieten überragende Leistungen erbringen, dann käme eine deutsche Hegemonie in Frage. In beiden Fällen wäre ein deutsch-russischer Rückversicherungsvertrag das Rückrat der jeweiligen Vorherrschaft.</p>
<p>Die Annahme einer völkischen Revolution und daraus entstehender transatlantischer Doppelnationen wie z.B. Deutschland-Deutschamerika oder England-Neuengland verschiebt die Hegemonialchancen nach Westen, in erster Linie nach Deutschland. Aber alle europäischen Nationen wären dann transatlantische Spangenvölker. Wenn das Deutsche Reich in Europa mit den sondergermanischen Völkern eine enge Genossenschaft der germanischen Völkerfamilie bildet, dann wird entsprechend Deutschamerika eine solche germanische Reichsgenossenschaft in der Neuen Welt gründen. Jedes Volk wird ein transatlantisches Spangenvolk sein und die atlantisch-germanische Reichsgenossenschaft ein völkisches Spangenbündel darstellen.</p>
<p>Weil die gemeingermanische transatlantische Volkstumsspange, verstärkt durch die sondergermanischen Doppelvölker, die stärkste homogene Machtanhäufung darstellen wird, ist sie zur Vormacht vorbestimmt. Gleichwohl dürfte diese Machtballung zu schwach sein, um den russischen Siedlungsraum bis zum Pazifik hin zu dominieren. So stark also die europäisch-nordamerikanischen Germanenvölker auch sein mögen, &#8211; zur Vorherrschaft über den eurasischen Geamtsiedlungsraum der indogermanischen Völker brauchen sie das existentielle Bündnis mit den Russen. Dies wirft aber die Frage nach dem Europäertum der Russen und damit nach dem Wesen Europas auf.</p>
<p>Europa als Zentrum der Weltgeschichte gibt es seit der sog. Völkerwanderung, als germanische Heeresgruppen, die Stämme, das weströmische Reich überrannten und der germanischen Land- und Herrschaftsnahme öffneten. Sie ersetzten die antike Form des Gemeinwesens durch die höhere germanische Form; damit beendeten sie die antike Welt und eröffneten die germanische Welt mit ihren unvergleichlichen Leistungen in Mittelalter und Neuzeit. Die antike Welt war eine solche der germanischen Initiative auf orientalischen Grundlagen, also ein Intermundium von orientalischer und germanischer Welt. Europa vom Atlantik bis zum Pazifik, später in seinen Volkskolonien rund um den Globus, ist also die Welt der Germanen auf germanischer Grundlage.</p>
<p>Die Germanen sind die Schöpfer der sog. Arier, also der indogermanischen Völker, die durch germanische Hegemonie und Blutsmischung mit einer kulturtragenden Grundbevölkerung entstanden. So wurden die Hochkulturen im Orient, der Sumerer, der wedischen Inder, der Hethiter, der Mitanni, der Frühgriechen und der Perser geschaffen (ca. 2500-1700 v.Chr.). Mit dem Angriff der &#8220;Seevölker&#8221; auf Ägypten am Ende des 13. Jahrhunderts v. Chr. und der &#8220;dorischen Wanderung&#8221; nach Griechenland (Hakenkreuzzüge) begründeten die Germanen die Hochkultur der klassischen Antike; nebenbei verwandelten die Germanen Kanaan (Palästina) in &#8220;das Land, wo Milch und Honig fließt&#8221;, was prompt die Begehrlichkeit der Hebräer weckte. Die Kulturhöhe des klassischen Griechenlands wurde erst im 13. Jahrhundert n.Chr. vom Ersten Deutschen Reich überboten. Das ging wieder mit Kriegszügen nach Palästina einher (Kreuzzüge).</p>
<p>Die germanische Überwindung Westroms führte zur Begründung Europas als geschichtlichem Begriff. Europa, das ist die Errichtung der germanischen Welt, die auf der Freiheit jedes Einzelnen und seines Eigentums beruht. Geostrategisch möglich wurde die germanische Eroberung und Umformung des weströmischen Reiches nur durch das Stillhalteabkommen (Rückversicherungsvertrag) mit Ostrom und den dadurch ermöglichten vollen Einsatz aller germanischen Stämme einschließlich derjenigen aus dem russischen und dem balkanischen Raum. Eine Folge dieser Ausgangslage Europas war, daß die an der Westfront eingesetzten Germanen die Erben des ersten Rom wurden und schließlich das Heilige Römische Reich gründeten, die Ostgermanen aber die Dauerverbündeten von Byzanz, des zweiten Rom, wurden und nach dem Untergang des Byzantinischen Reiches ihr drittes Rom (Moskau) errichteten. Seitdem hängt das Schicksal der germanischen Welt  Europas am Rückversicherungsvertrag.</p>
<p>Die sog. Slawen und insonderheit die Russen sind wahrscheinlich nicht die Nachkommen der Bewohner der Pripet-Sümpfe, sondern durch steppennomadische Reitervölker (Skythen, Hunnen, Awaren, Madjaren,  Mongolen, Türken) überlagerte und blutsmäßig eingemischte Ostgermanen, die seit Kyrill und Method auch noch sprachlich überformt wurden. Mit der warägischen Aufnordnung Ostgermaniens im 9. Jahrhundert entstand das Kiewer Reich und damit die Staatsgeschichte Rußlands als einer Sonderentwicklung der germanischen Welt, die nicht nur die zwei Jahrhunderte Mongolenherrschaft überstand, sondern auch in ihrer tausendjährigen Geschichte einen ständigen Zustrom von Deutschen verbuchte, was den russischen und den deutschen Geist einander immer mehr annäherte. Während der bolschewistischen Fremdherrschaft wurde die germanische biologische Substanz Rußlands zielbewußt dezimiert und die germanische Produktionsweise durch die asiatische gewaltsam verdrängt. Der gegenwärtige Kampf um Rußland  entscheidet, ob die germanisch-bäuerliche oder die asiatisch-nomadische Linie siegt. Die nomadische Linie wird nicht nur von den Kapitalnomaden des Kleinen Volkes favorisiert, sondern auch von den Goldenen (Finanz-)Horden aus Fernost wie aus Fernwest. Verlieren sie den Kampf um Rußland, dann hat die völkische Revolution in Nordamerika wie in West- und Mitteleuropa sehr gute Aussichten auf einen vollständigen Sieg.</p>
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		<title>Der Sinn einer konservativen  Revolution</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 1998 23:14:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Henning Eichberg schrieb vor einiger Zeit in der Zeitschrift "Wir selbst" über den "Unsinn der Konservativen Revolution", wobei er richtig feststellte, daß diese Wortmontage in der begrifflosen Verwendungsweise, die heute üblich ist, "keinen Erkenntnisgewinn" bringe und nur wieder einmal ermögliche, von Volk und Nation zu schweigen. Er verwies dabei auch auf das Rehabilitierungsziel, das ...


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Henning Eichberg schrieb vor einiger Zeit in der Zeitschrift &#8220;Wir selbst&#8221; über den &#8220;Unsinn der Konservativen Revolution&#8221;, wobei er richtig feststellte, daß diese Wortmontage in der begrifflosen Verwendungsweise, die heute üblich ist, &#8220;keinen Erkenntnisgewinn&#8221; bringe und nur wieder einmal ermögliche, von Volk und Nation zu schweigen. Er verwies dabei auch auf das Rehabilitierungsziel, das Armin Mohler 1950 mit der Wiedereinführung des Namens &#8220;Konservative Revolution&#8221; für die breite literarische Strömung der Zwischenkriegszeit verfolgte. Eichberg selbst schloß sich der richtigeren Bezeichnung &#8220;Neuer Nationalismus&#8221; an, die schon Eigenbezeichnung gewesen war, von Stefan Breuer 1993 in seinem Buch &#8220;Anatomie der Konservativen Revolution&#8221; wieder in Vorschlag gebracht und vom &#8220;Verfassungsschutzbericht Hamburg 1995&#8243; (S.54) übernommen wurde.</p>
<p>Die ideengeschichtliche Bezeichnung &#8220;Konservative Revolution&#8221; ist andrerseits nicht unsinniger als jeder andere Name für eine Geschichtsepoche: Unter Karl dem Großen und Otto dem Großen ist ebensowenig das römische Imperium wieder auferstanden wie in der Renaissance die Antike wiedergeboren wurde oder im Absolutismus irgendetwas absolut war; auch die traurigen Ereignisse von 1789 ff. waren keine Revolution, sondern eine bornierte Standesrevolte, die bald in Terror und Größenwahn umschlug.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Der Konservativismus</strong></p>
<p>Wie der politische Sozialismus so ist auch der politische Konservativismus in Deutschland im Jahre 1848 in die geschichtliche Erscheinung getreten. Der 1848 in Berlin gegründete Verein zur Wahrung der Interessen des Grundbesitzes, der sein Sprachrohr in der Kreuzzeitung (&#8220;Neue Preußische Zeitung&#8221;) hatte, war die erste konservative Partei in Deutschland, &#8211; ganz ebenso, wie die Arbeitervereine die erste soziale Partei und die Kapitalbesitzervereine die erste liberale Partei waren. Die drei politisch-ideologischen Hauptströmungen der parlamentarischen Systeme &#8211; Konservativismus, Liberalismus und Sozialismus &#8211; haben sich also im historischen wie im systematischen Sinne an den drei Hauptfaktoren der ökonomischen Produktion kristallisiert: an Boden, Kapital und Arbeit. Daher gilt das Gebot: Vom Konservativismus soll schweigen, wer von Immobilien nicht reden mag. Denn eine konservative Reform des Gemeinwesens ist, vor allem anderen, eine <em>Bodenreform</em>. Also bedeutet eine politisch-konservative Revolution eine Bodenrechtsrevolution. Konservative Revolutionen haben also immer dort Sinn, wo Revolutionen des Bodenrechts sinnvoll sind.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Die Revolution</strong></p>
<p>Leider Gottes sind unsere zahlreichen Autoren über, für und gegen die &#8220;Konservative Revolution&#8221; allesamt folgsame Schüler des Mephisto, denen schnell ein Wort sich einstellt, wo ihnen der Begriff fehlt. Und sie haben nicht nur keinen Begriff des Konservativismus, sondern erst recht keinen der Revolution. Daher hier ein Merksatz aus dem &#8220;ABC der politischen Begriffe&#8221; (Staatsbriefe 6/94): <em>Revolutionen sind Umkehrung eines wesentlichen Verhältnisses im Gemeinwesen, so daß ein neues und höherrangiges Verhältnis wesen- bestimmend wird. </em></p>
<p>Beispiele für erfolgreiche und alltäglich gewordene Revolutionen sind etwa die Findung des Geldes durch Umkehrung der totalen Wertform in die allgemeine Wertform oder auch die Erfindung des Kapitals durch Umkehrung der Umlaufmittelfunktion des Geldes in seine Umlaufzweckfunktion.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Klassengegensätze</strong></p>
<p>Weil der Konservativismus historisch und systematisch am Produktionsfaktor Boden sich festmacht und also eine Klasse der bürgerlichen Gesellschaft bezeichnet, ist er sinnvoll verwendbar nur gemeinsam mit seinen beiden Gegenklassen des Liberalismus und des Sozialismus, die sich an den Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit verorten. Allerdings fixiert sich die Unterscheidung Konservativismus-Liberalismus-Sozialismus nicht an den Produktionsfaktoren überhaupt, sondern nur an ihren Verteilungsfaktoren. Ein Gemeinwesen von freien Grundeigentümern, die auf eigner Scholle mit eigner Kraft und eignen Mitteln arbeiten, also Mittelstand weil im Stande ihrer Mittel sind, mag zwar konservativ, liberal und sozial genannt werden, den bürgerlich-gesellschaftlichen und parlamentarischen Klassengegensatz von Konservativismus, Liberalismus und Sozialismus gibt es in solch einem mittelständischen Gemeinwesen nicht.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Der Verteilungskampf</strong></p>
<p>Konservativismus existiert also nur in den Zeiten relativer Monopolisierung von Grund und Boden in den Händen einer konservativen Klasse, so daß bodenlose oder bodenarme Gegenklassen zur Erhaltung ihres Lebens oder ihres eigenen Produktionsfaktors den Mangel durch Erwerb am Faktormarkt gegen Hergabe eines von ihnen relativ monopolisierten Gegenfaktors (wie Arbeit oder Kapital) ausgleichen müssen.</p>
<p>Die Konservativen sind also Angehörige einer Klasse, die im Verteilungsschema der bürgerlichen Gesellschaft ständig liberalistische und sozialistische Faktorgüter in sich aufnehmen, auch, um ihren Zustand als Konservative zu erhalten. Der Konservative muß also <em>Klassenkämpfer</em> sein und Klassenkampfverbände &#8211; konservative Parteien und Grundeigentümerverbände &#8211; bilden, um den Verteilungskampf mit den Verbänden der Liberalisten, Sozialisten und Konsumisten zu bestehen.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Die Veräußerbarkeit</strong></p>
<p>Konservative Revolution ist nicht weniger sinnvoll als liberale oder soziale Revolution. Revolutionen von Produktionsverteilungsfaktoren sind Umkehrungen von Verhältnissen der Verteilung von Produktionsfaktoren. Verteilungsfaktoren ist wesentlich, daß sie von ihren Besitzern an ihre Nichtbesitzer verteilt werden. Der Faktor als noch zu verteilender ist veräußerlich, als bereits verteilter ist er unveräußerlich &#8211; weil produktiv &#8211; geworden. Revolutionen auf dem Verteilungskampfplatz der bürgerlichen Gesellschaft sind <em>Umkehrungen zwischen Ver- und Unveräußerbarkeit</em> und der Minimal- und Maximalgrößen beider. Grundmuster aller Revolutionen in diesem Sektor des Gemeinwesens ist, daß die Verteilungsfaktoren gänzlich oder teilweise veräußerlich oder unveräußerlich sein sollen, damit jeder Klassen- bzw. Volksgenosse allezeit ein Konservativist, ein Liberalist oder ein Sozialist werden oder bleiben kann.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Volksrevolutionen im neuen Reich</strong></p>
<p>Revolutionen im Verteilungsschema de bürgerlichen Gesellschaft sind also: <em>Veräußerbarkeits-, Unveräußerbarkeits-, Klassen- und Volksrevolutionen</em> in allen vier Faktoren, so daß die bürgerliche Verfassung eines Volkes sechzehn gesellschaftliche Revolutionsarten kennt.</p>
<p>Die Geschichte bietet eine Fülle empirischer Belege, einer sei nur herausgegriffen: Die Unveräußerlichkeit der Person seit Beginn des Mittelalters im 5. Jahrhundert war eine sozialistische Volksrevolution, die den Totalverkauf der Arbeitskraft und damit die Selbstversklavung unmöglich machte. Auf dieser sozialistischen Volksrevolution beruht also das christliche Abendland.</p>
<p>Das für das Vierte Reich geplante <em>Grundrecht</em> (Art. 3,1 RVerfE) ist die <strong>Konservative Volksrevolution</strong> der Unveräußerbarkeit von Mindestgrundstücken, das <em>Recht auf Arbeit</em> (Art. 15,3 RVerfE) die <strong>Sozialistische Volksrevolution</strong> der Veräußerbarkeit von Mindestarbeitskraft. Der weltweite freie Kapitalverkehr hingegen ist eine völkerzerstörende <strong>Liberale Klassenrevolution</strong>, sie ist die kapitalistische Weltrevolution der Gegenwart.</p>
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		<title>Grundkurs Politologie</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Aug 1998 14:11:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die politischen Analphabeten ein Volk bevormunden, wie es heute mit den Deutschen in den deutschen Staaten der Fall ist, dann schmarotzt die politische Unfähigkeit an der geschichtlich erarbeiteten Substanz des Volkes. Die politische Substanz eines Volkes ist aber eine und die selbe Produktivkraft wie seine wirtschaftliche und seine seelische Substanz auf den Stufen materieller, geistiger und pädagogischer Produktion und zudem die Fähigkeit ihrer gesellschaftlichen Reflexion. Die regierende Dummheit hat keinen Begriff des Politischen und hängt dem Aberglauben an, die Gesellschaft könne handeln, will aber nichts wissen von den Gemeinschaften, die handeln können, und besonders will die regierende Dummheit nichts wissen von dem Volk, der souveränen Gemeinschaft, die auf Erden in ungeschmälerter Eigenverantwortung handeln kann, woran das deutsche Volk aber immer noch von einer Fremdherrschaft und ihren inländischen Handlangern mit Gewalt und Schrecken, mit Lug und Trug gehindert wird.</p>
<p>Die regierende deutsche Dummheit, welche die ganze Schläue der Fremdherrschaft ausmacht, hat selbstredend außer der Treue zum großen Bruder keinen Schimmer von dem Begriff des Politischen, weshalb sie nach Kräften den Besatzern &#8211; Militär- wie Zivilokkupanten &#8211; hilft, das Deutsche Reich im Koma zu halten. Sowenig sie Gemeinschaft von Gesellschaft unterscheiden können, so ahnungslos sind sie über die Politik von Krieg und Frieden, von Freund und Feind, und sie wissen schon garnicht, was linke und was rechte Politik ist. Die Vögte der Fremdherrschaft haben keine Ahnung, daß die Menschenrechte, die sie ständig im Munde führen, der Tod der Person und das Ende aller Moralität in der Welt sind, von der Sittlichkeit ganz zu schweigen. Die Regierenden wissen Staatsformen nicht von Regierungsformen und eine gerechtfertigte Regierungsbildung wie die Demokratie von einer entarteten wie dem Parlamentarismus ebensowenig zu unterscheiden, wie sie sich keine geordnete Standesvertretung (z.B. des besonderen Standes im Parlament) vorstellen können. Sie begreifen weder den legitimen Gegensatz der Klassen und ihrer Parteien im Stande der bürgerlichen Gesellschaft noch den der Fraktionen innerhalb der Vertretung dieses Standes, des Parlaments. Der Parteienstaat als sekundäre Schmarotzerklasse versteht nicht nur nichts mehr vom Staat, sondern auch nichts mehr von der bürgerlichen Gesellschaft, von der er abstammt und aus der er sich durch das Verbrechen der Selbstemanzipation entfesselt hat. So schmatzt die regierende Dummheit beim Gastmahle des Leviathan ((Hans-Dietrich Sander, Das Gastmahl des Leviathan &#8211; Praefatio cenae, in: Politische Lageanalyse. Festschrift für Hans-Joachim Arndt, ed. Beismann/Klein, Bruchsal 1993.)), Kannibalen am Staate und an der bürgerlichen Gesellschaft gleichermaßen. Begleitmusik beim kannibalischen Mahle ist die monotone Beschwörung der Vernunft, wobei der Verstand verlorenging.</p>
<p>Daß es mit der Herrschaft der Systeme, mit der Pastoralmacht der Moderne und ihrem Nihilismus zu Ende geht, das spüren allenthalben auch deren Verteidiger. Das, was wiederkommen wird, nämlich Recht und Ordnung, haben die Hauptdarsteller des derzeitigen Zustandes zu fürchten. Anderes als Systeme und bestenfalls noch einen Systemwechsel können sich die Protagonisten des Bestehenden nicht vorstellen, vor allem keine Ordnung. Recht verwechseln sie mit Gesetz oder der sog. &#8220;normativen Kraft des Faktischen&#8221; des Juristen Georg Jellinek ((Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl. 1913, S. 337 ff.)). Das Recht als eigentümlicher (oder anerkannter) Besitz ist aber der substantielle Politikbegriff, das Rechtssubjekt (oder die Person) als Besitzer, der anerkannt oder Eigentümer ist, hingegen der subjektive Politikbegriff. Die Ordnung aber ist die Verortung für sich bestehender Dinge oder Sachverhalte und die Gestaltung ihres Zusammenhangs zu einem Ganzen. Anders als das System, das nur Gegensysteme oder ausgegrenzte Umwelt, aber keine innere Opposition kennt, führt die Verortung der Gegenstände und Sachverhalte in einer Ordnung zur notwendigen Opposition, also Entgegensetzung als Teil ihrer verortenden Auseinandersetzung. Der Verlauf der Auseinandersetzung mit den Entgegengesetzten, also die Opposition in der Ordnung, ist die Gestaltung der Ordnung, und die wiederkehrenden Verlaufsformen sind die Gestalt und der geistige Gehalt jeder endlichen Ordnung.</p>
<p>Die in diesem Grundkurs verwendete <strong><em>Begriffsschrift</em></strong> hat eine politologische Grammatik, die aus Buchstaben, Wörtern, Sätzen und diversen Satzzeichen besteht. Die <em>Buchstaben</em> unterscheiden sich in Großbuchstaben und Kleinbuchstaben. Die <em>Satzzeichen</em>, die sich in solche der Einheit, der Operation und der Reflexion aufteilen, fassen mehrere Großbuchstaben zu Wörtern oder mehrere Groß- und Kleinbuchstaben zu Sätzen zusammen; sie wären in Verbalsprachen Prädikate. Das Operationszeichen zeigt handlungs- und handlungsersatzlogische oder aussagenlogische ((Aussagenlogik beruht auf der Tautologie a=a und auf den zwei Werten wahr und falsch. Die Handlungslogik hingegen gehört zum Typus der intensionalen Logiken, zu denen noch die (dialektischen) Negationslogiken und die Positionslogik zählen. Für diesen Logik-Typus ist die Nicht-Tautologie a=b und die Einwertigkeit grundlegend, d.h. alle Aussagen sind wahr und geben nur die besondere Logik der besonderen Sache wieder und sind also nur XY-logie. Das Verhältnis der Fachgrammatik oder Fachzeichenlogik zur Logik der Sache selber ist das der Analogie. Politologie ist Analogie der Politik.)) Zusammenhänge zwischen Großbuchstaben oder Sätzen dieser Formelsprache. Die Reflexionszeichen zeigen gesellschaftliche Beziehungen zwischen Großbuchstaben und Wörtern. Die Reflexionszeichen formalisieren genau das, was der Philosoph Sohn-Rethel ((Alfred Sohn-Rethel, Geistige und körperliche Arbeit. Zur Theorie der gesellschaftlichen Synthesis, Frankfurt/Main 1970.)) unter den Denkformen des Warentausches zu begreifen sich bemüht hatte.</p>
<p>In dieser politischen Begriffsschrift sind die <em>Großbuchstaben</em> K (konkrete Handlung) und A (abstrakte Handlung) die dynamischen und B (Besitz) und E (Eigentum) die statischen <em>Begriffselemente</em>. Die Zusammenfassung der dynamischen und der statischen Großbuchstaben mittels Klammern und Kommata ergibt die <em>Wörter</em> (K,A) (rechtsbildende Handlung) und (B,E) (Recht) als die <em>Elementarbegriffe</em> der Politik. Die <em>Kleinbuchstaben</em> unterscheiden sich in die <em>Quanten</em> x,y,z und <em>Indikatoren</em> p,q,r (Laufindices) sowie die <em>Indikatorklassen</em> g,v,c,j. Die Satzzeichen sind neben Klammern und Kommata die <em>Produktoren</em> →, ⇒ und die <em>Reflektoren</em> &gt;, &lt;, =, ≠, ≡, ≡<span id="ident">|</span>, :=, =:, :=:, ≅ . Ein <em>Hauptsatz</em> in der Begriffsschrift ist die Verknüpfung von mindestens zwei Wörtern durch Produktoren oder Reflektoren. Ein <em>Nebensatz</em> ist die Verbindung zweier Begriffselemente (Großbuchstaben) durch Produktoren oder Reflektoren. Ein <em>Absatz</em> ist die Verbindung von Haupt- und Nebensätzen (Urteilen) zu einem Gedanken (Schluß). <em>Relativsätze</em> sind Nebensätze, die durch die aussagenlogischen Operatoren &amp; (Konjunktion), <span style="text-decoration: underline;">ο</span> (Alternative) und → (Implikation) an Hauptsätze anschließen. Der Operator der Implikation ist der Produktor, wenn er zwischen den gleich angezeigten Großbuchstaben K und B oder A und E steht.</p>
<p><em>Reflexivsätze</em> sind Begriffselemente mit einem allein auf sie selbst angewandten Reflektor. Reflexivsätze bringen somit die Selbstreflexion eines Subjekts zum Ausdruck, wenn das Begriffselement oder der Elementarbegriff (K,A) bzw. (B,E) mit einem <em>Gemeinschaftsanzeiger</em> aus p oder einem <em>Individualindex</em> aus q belegt ist. Auch wenn Reflexivsätze nur einen <em>Artikelindex</em> aus r aufweisen, ist der Großbuchstabe ihr grammatisches Subjekt, der Reflektor ihr grammatisches Prädikat. Werden Reflexivsätze wie =B oder =K in <em>Funktionalsätze</em> =(B) oder =(K) verwandelt, dann stellt sich die Abhängigkeit der Reflektoren von ihren Begriffselementen als den Elementarkörpern dar. Der Elementarvorgang der Politik ist die Bildung eines Rechts, die Rechtschaffung (K,A) ⇒ (B,E).</p>
<p>Ein p-indiziertes Recht ist <em>Rechtsgemeinschaft</em> oder Gemeinwesen <sub>p</sub>(B,E), ein q-indiziertes ist <em>Rechtssubjekt</em> oder Person <sub>q</sub>(B,E) und ein r-indiziertes Recht ist <em>Rechtsartikel</em> oder objektives Recht (B,E)<sub>r</sub>. In dieser Reihenfolge betrachten wir den <em>Begriff des Politischen</em> <sub>pq</sub>(B,E)<sub>r</sub>.</p>
<p><strong>I. Deduktion des Staates</strong></p>
<p>Natürliche Gemeinschaften von Menschen sind als solche immer auch Kulturgemeinschaften, sie sind prozessierende Einheiten von Abstammung, Sprache und Gewohnheiten, und in geschichtlicher Zeit führen ihre Gewohnheiten zu Schicksalsgemeinschaften. Die Stufenleiter der menschlichen Gemeinschaften beginnt mit der Familie und führt über Sippe (Familienverbund), Gauschaft (Sippenverbund) und Stamm (Gauschaftenverbund) zum Volk (Stämmebund). Das Volk ist die höchste Form menschlicher ((Menschlich ist eine Gemeinschaft, insofern sie ein Ergebnis der zweiten Natur und damit der geschichtsfähigen Arbeit oder Handlung ist. Geschichtsfähige Arbeit beginnt mit dem Ackerbau, also mit der Bedienung und Pflege der Erde als vorhandenem Produktionsautomaten. Ackerbau bedeutet somit Kultur und bringt als Kultursubjekte die Völker hervor. Rassen hingegen sind keine Arbeits- und Kultur-, sondern Naturprodukte. Sie entspringen dem Ästhetizismus der ersten Natur. Hat dieser Ästhetizismus das Naturschöne der Gattung zum Regulativ der Regeneration, dann vollzieht sich Erfindung, Trennung, Erhaltung und Idealisierung der Rassen. Kommt hingegen als Zivilisationsschaden eine Ästhetik des Häßlichen auf, dann mischen und vernichten sich die Rassen. Der Rassismus als leitender Gesichtspunkt der ersten Natur wird durch die Entstehung der Völker in der zweiten Natur überwunden, kann aber durch die Ästhetik des Häßlichen in der dritten Natur, also der Zivilisation, Reflexion oder Transaktion, wieder hereinbrechen. Jede Rasse als mehr oder weniger scharf unterschiedene Abstammungsgemeinschaft überwindet sich zu einer Familie aus Völkern, die in Sprache und Schicksal durch die Leistungen der zweiten Natur, also der Kultur, sich immer mehr unterscheiden und einen sich ausdifferenzierenden Kulturkreis bilden. Jede Rasse erhebt sich in ihren Völkern von der Natur zur Kultur.)) Gemeinschaft. Nur ein Volk als reell vorfindliche Gemeinschaft kann einen Staat hervorbringen, der zwar sterblicher, aber auf Erden daseiender Gott ist und somit geschichtliche Wirklichkeit der sittlichen Idee. Ein Volk, das einen Staat gezeugt und zur geschichtlichen Wirksamkeit gebracht hat, ist nicht nur staatsbürgerlicher Verband, sondern Person, also homogenes Rechtssubjekt und damit Nation. Ihr Staat ist volksgeboren und nur sie ist reelle Nation oder Nationalstaat, im Unterschied zu den bloß formellen oder Staatsnationen mit ihren staatsgeborenen Pseudovölkern.</p>
<p>Eine Gemeinschaft <sub>p</sub>B wird zur Rechtsgemeinschaft oder zum Gemeinwesen <sub>p</sub>(B,E), wenn sie als Gemeinschaftsbesitzer ihrer selbst anerkannt und als ihr eigener Eigentümer <sub>p</sub>E behandelt werden muß. Jedes geschichtlich bekannte Volk ist nicht nur als einfache Rechtsgemeinschaft aufgetreten, sondern als Rechtsgemeinschaft aus Rechtsgemeinschaften, als in sich durch sich selbst unterschiedenes Gemeinwesen. Der Anfang des Staates ist der Familienstaat, in ihm sind Familien die Rechtsgemeinschaften, die die höherrangige Rechtsgemeinschaft der Sippe bilden und eine Herrscherfamilie als allgemeine oder öffentliche Familienrechtsgemeinschaft herausheben. Gleiches wiederholt sich auf der Ebene der Gauschaft, die eine öffentliche Sippe von den restlichen und sozusagen privaten Sippen unterscheidet, und es wiederholt sich beim Stammes- und beim Volksstaat. Werden Stämme als Rechtsgemeinschaften von einem Herzog personifiziert, dann ist die Versammlung der Herzöge verwandter Stämme das Volk. Der Herzog des Stammes, von dem die Initiative zur Vergemeinschaftung aller Stämme zu einem Volk und seiner Entwicklung ausgeht, wird der Herzog der Herzöge aller Stämme und damit der König des Volkes, das häufig auch mit dem Namen des regierenden Stammes benannt wird. So sind die Deutschen als Teutonen, Franken, Alemannen oder Wandalen tituliert worden, und die Deutschen in Siebenbürgen werden Sachsen, die im Banat werden Schwaben genannt.</p>
<p>Die Hierarchie der Gemeinschaft aus Gemeinschaften kann bezeichnet werden als:</p>
<p>(1) p.p.p.p oder p<sub>ppp</sub> = Völker<sub>StämmeGaueSippen</sub>.</p>
<p>Unterhalb des Völker-Indikators können Sippen-, Gaue- wie Stämme-Indikatoren durch die allgemeine Anerkennungsformel (4) ein öffentliches p=0 bestimmen und so einen Sippen-, Gaue- oder Stämmestaat bilden. Diese Anerkennungsformeln sind für alle Gemeinschaften gleich und bilden aus einer Menge von Gemeinschaften (<sub>p=1,2,…,n)</sub>B, die sich als Gesellschaft von Rechtsgemeinschaften (Gemeinwesen) <sub>p</sub>(B,E) verhalten, einerseits die öffentliche Rechtsgemeinschaft <sub>p=0</sub>(B,E) und andererseits die Privatrechtsgemeinschaften <sub>p≠0</sub>(B,E).</p>
<p>Die <em>Anerkennungsformeln</em> sind immer zuerst einzeln, dann besonders, dann allgemein und schließlich einzeln-allgemein (subjektiv-öffentlich). In ihnen bestimmen oder definieren sich Eigentümergemeinschaften in anderen Besitzergemeinschaften:</p>
<p>(2)<span style="white-space:pre"> </span>(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=2</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln)<br />
(3)<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=2</sub>B)&amp;(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=n</sub>B))&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=1</sub>B)&amp;(<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=n</sub>B))&amp;…&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=1</sub>B)&amp;(<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=2</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=n-1</sub>B)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(besonders)<br />
(4)<span style="white-space:pre"> </span>(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=0</sub>B)&amp;(<sub>p=2</sub>E:=<sub>p=0</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>p=n</sub>E:=<sub>p=0</sub>B)<span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(allgemein)<br />
(5)<span style="white-space:pre"> </span>(<sub>p=1</sub>E:=<sub>p=0</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln-allgemein)</p>
<p>Werden die Anerkennungsformeln im Völker-Index durchgeführt, erhält man ein <em>Reich</em> mit dem Unterschied des <em>reichsbildenden Volkes</em> (p=0)<sub>ppp</sub> zu den <em>reichsangehörigen Völkern</em> (p≠0)<sub>ppp</sub>. Werden die Anerkennungsformeln im Stämme-Index durchgeführt, erhält man ein <em>Volk </em>mit dem Unterschied des <em>volksbildenden Stammes</em> p<sub>(p=0)pp</sub> von den <em>volksangehörigen Stämmen</em> p<sub>(p ≠ o)pp</sub>. Im Gaue-Index durchgeführt ergeben die Anerkennungsformeln einen <em>Stamm</em> mit <em>stammesbildendem Gau</em> p<sub>p(p=0)p</sub> und <em>stammesangehörigen Gauen</em> p<sub>p(p ≠ o)p</sub>, im Sippen-Index ergibt sich der <em>Gau</em> mit der <em>gaubildenden Sippe</em> p<sub>pp(p=0)</sub> und mit den <em>gauangehörigen Sippen</em> p<sub>pp(p ≠ o)</sub>. Häufig wird die Volkwerdung (Ethnogenese) scheitern oder unvollständig bleiben oder wieder auf die Rassenunterscheidung zurückfallen ((So mißlang in den Vereinigten Staaten von Nordamerika der Versuch, aus den europäischen Einwanderern das neue Volk der Yankees zu bilden, seit der staatsbürgerlichen Gleichstellung der Neger nach dem Bürgerkrieg, dem Verbot deutscher Einwanderung im Jahre 1924 und der forcierten nichteuropäischen Einwanderung seitdem. Heute ist die Rasse die grundlegende Unterscheidung für amerikanische Sozialstatistiken. Nur innerhalb der indogermanischen Rasse ist in Amerika die Wiedererstehung europäischer Völker denkbar.)), von der aus dann der ethnogenetische Vorgang sich erneuert. Die Völkerwerdung ist der natürliche Inhalt der Geschichte und damit ihre Naturalformation oder Naturalienbildung; die Nationwerdung der gezeugten Völker aber ist der politische Gehalt der gesamten Weltgeschichte, also ihre Verkehrsformation oder Soziablenbildung. Das Volk ist eine Besitzergemeinschaft und ein Gemeinschaftsbesitzer, als Nation aber ist das Volk zugleich eine Eigentümergemeinschaft und ein Gemeinschaftseigentümer. Die vollgültige Nation ist also ein Besitzer als Eigentümer (B,E), der auf allen Gemeinschaftsebenen p<sub>ppp</sub> = Völker<sub>StämmeGaueSippen</sub> die Unterscheidung von öffentlicher p=0 und privater p≠0 Gemeinschaft durchgeführt hat, so daß (p=0,1,2,..,n)<sub>(p=0,1,2,..,n)(p=0,1,2,..,n)(p=0,1,2,..,n)</sub> gilt.</p>
<p>Ein Volk kann als Nation oder eine sonstige Gemeinschaft als Gemeinwesen in politisch-geschichtliches Dasein gestellt werden, indem sie als solche anerkannt oder geschaffen wird. Die wechselseitige Anerkennung von Völkern als Nationen vollzieht sich gemäß obiger Anerkennungsformeln, wobei die Rechtsförmigkeit der Subjekte im Akt der Anerkennung selber entsteht und somit einer metaphysischen Schöpfung aus dem Nichts gleicht. Die Schaffung der Nation <sub>p</sub>(B,E) durch die rechtsbildende Handlung <sub>p</sub>(K,A) hingegen ist die selbstgenügsame (autarke) Form der politischen Gründung, in diesem Falle die Konstituierung eines reellen Völkerrechtssubjekts, also einer selbstgezeugten Nation. Die <em>Nationsbildung</em></p>
<p>(6) <sub>p</sub>((K,A) ⇒ (B,E))</p>
<p>ist die Schaffung der politischen Gemeinschaft <sub>p</sub>(B,E) durch politische Gemeinschaftshandlung <sub>p</sub>(K,A) und zerfällt in die unabhängige <em>Gemeinschaftsherstellung</em> (Volkserzeugung)</p>
<p>(7) <sub>p</sub>(K → B)</p>
<p>durch die gemeinschaftsbildende konkrete Handlung <sub>p</sub>K und in die <em>Gemeineigentümerbildung</em></p>
<p>(8) <sub>p</sub>(A → E)</p>
<p>durch die eigentümerbildende abstrakte Handlung <sub>p</sub>A des Volkes in allen seinen Gemeinschaftsebenen. Gemeineigentümerbildung kann nur auf Grundlage der dazugehörigen Gemeinschaftsherstellung erfolgen, letztere aber ohne erstere. Ob eine sich herstellende Gemeinschaft sich zugleich als eigentümerbildend und daher politisch begreift oder nicht, ist nur ein Unterschied ihres Selbstverständnisses, das die politische Anerkennung oder Nichtanerkennung durch andere Gemeinwesen entweder stärkt oder schwächt. Grundlegend im buchstäblichen Sinne ist der Akt der Gemeinschaftsherstellung bei Einnahme, Aufteilung und Einhegung eines Landes durch ein Volk. Die Inbesitznahme kann von vornherein politisch gemeint und also eigentümerbildende Handlung sein. Der eingenommene Besitz und damit der erzeugte Besitzer kann auch nachträglich anerkannt und damit selber zum Eigentümer und der Besitz zu seinem Eigentume erklärt und also auch zum Definitionsobjekt anderer Eigentümer werden.</p>
<p>Die staatsbildende Handlung <sub>p</sub>(K,A) der Gemeinwesen ist gemeinschaftsbildende (konkrete) Handlung <sub>p</sub>K und gemeineigentümerbildende (abstrakte) Handlung <sub>p</sub>A. Die gebildete Gemeinschaft <sub>p</sub>B ist ein Konkretum, der hergestellte Gemeineigentümer <sub>p</sub>E ein Abstraktum. Der Gemeineigentümer <sub>p</sub>E ist der Handlungswert der gemeineigentümerbildenden abstrakten Handlung <sub>p</sub>A. Der <em>Handlungswert</em> der abstrakten Handlung <sub>p</sub>A wird bestimmt durch Wirkung und Eifer der konkreten Handlung pK. Der <em>Eifer</em> der Handlungen eines Gemeinwesens ändert den Handlungswert in gleicher Richtung, die Änderungen der <em>Wirkung</em> des Gemeinschaftshandelns lassen den Handlungswert unberührt. Der gemeinschaftsbildende Effekt → <sub>p</sub>B beider Arten der Handlungsmodifikation geht in gleiche Richtung, jedoch ist die Reichweite der Wirkung größer als die des Eifers. Der Eifer ist die Einsatzgröße der Volkskraft in ihren Gemeinschaftshandlungen, die Wirkung ist bei gegebener Einsatzgröße beobachtbar und die Wirkungsgröße der Gemeinschaftshandlungen hängt von den geschichtlichen Bedingungen ab, die die Volkskraft vorfindet, sowie von ihren Mitteln, dem Stand der Volksbildung und der Höhe des Gemeinschaftsbewußtseins.</p>
<p>Die Nation gibt ihren Naturalien eine Verfassung. Jede Gemeinschaft hat immer irgendeine Verfassung: ihre Form und ihren wirklichen Zustand als Realverfassung und gegebenenfalls auch eine Norm als Idealverfassung. Die <em>Verfassung</em> ist das, worin sich Volk, Vaterland und seine öffentliche Gewalt oder die Macht seines Staates befinden, schließlich sogar seine Sprache. Die Verfassung kann konstatiert werden, sie ist der Zustand, die Beschreibung oder die Idealisierung des Volkes und seiner Organe, Gebiete und Gewalten. Die Normierung der Verfassung ist das <em>Verfassungsgesetz</em> =<sub>p</sub>B, und die <em>Gesetzesverfassung</em> =(<sub>p</sub>B) ist die Funktionalisierung der Realverfassung für ihr Gesetz und den <em>Verfassungsentwurf</em> =i(<sub>p</sub>B).</p>
<p>Die Nation ist in innerer und in äußerer Verfassung. Die äußere Verfassung oder der auswärtige Zustand der Nation definiert sich an (:=) oder wird definiert von (=:) anderen Nationen gemäß der einzelnen Anerkennungsformel (2). Bei gleichzeitiger und gleichräumiger Definition verdichtet sich das Bestimmungsverhalten zweier Nationen zu einer <em>Verhandlung</em> (:=:)</p>
<p>(9) <sub>p=1</sub>(B,E) :=: <sub>p=2</sub>(B,E) (internationale Verhandlung).</p>
<p>Erfolgreiche Verhandlungen führen zum <em>Vertrag</em> (≅)</p>
<p>(10) <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>p=2</sub>(B,E) (internationaler Vertrag).</p>
<p>Der internationale Vertrag hat unbestimmtere Voraussetzungen als ein gewöhnlicher Rechtsverkehr, der immer einen expliziten oder impliziten Vertrag voraussetzt. Ein völkerrechtlicher Vertrag kann sachenrechtlich in nichts weiter als dem Austausch zweier Rechtsartikel bestehen, personenrechtlich setzt er eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Rechtssubjekte und damit ihre Verträglichkeit voraus, also die Kontrahierung durch die Kontrahenten.</p>
<p>Eine Nation, die als <em>Reich</em> p=0 wie als <em>Reichsfiktion</em> i(p=0) fungiert, kann zwischen zwei Nationalstaaten p=1 und p=2 die Verhandlungen vermitteln:</p>
<p>(11) <sub>p=1</sub>(B,E) :=: <sub>p=0</sub>(B,E) &amp; <sub>p=0</sub>(B,E) :=: <sub>p=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>intern. Verhandlungsvermittlung.</em></p>
<p>Das Reich kann auch den außenpolitischen Verkehr vermitteln, vollstrecken und vergesellschaften und also folgende internationale <em>Vertragsfiguren</em> beschreiben:</p>
<p>(12) <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>p=0</sub>(B,E) &amp; <sub>p=0</sub>(B,E) ≅ <sub>p=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em><span style="white-space:pre"> </span>intern. Vertragsvermittlung</em>,</p>
<p>(13) <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>i(p=0)</sub>(B,E) &amp; <sub>i(p=0)</sub>(B,E) ≅ <sub>p=0</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>intern. Vollstreckung</em>,</p>
<p>(14) <sub>p=0</sub>(B,E) ≅ <sub>p=1</sub>(B,E) &amp; <sub>p=1</sub>(B,E) ≅ <sub>p=0</sub>(B,E)&#8217; <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><em>intern. Vergesellschaftung</em>.</p>
<p>Die außenpolitische Vergesellschaftung ist eine Form der Außenpolitik eines Reiches, die dann sinnvoll ist, wenn nicht nur Wahrung, sondern auch Mehrung des Reiches stattfindet und es hinterher politisch mächtiger ist als zuvor und also <sub>p=0</sub>(B,E) &lt; <sub>p=0</sub>(B,E)&#8217; gilt.</p>
<p><strong>II. Deduktion der öffentlichen Person</strong></p>
<p>Ist ein Volk Person und damit Nation geworden, stellt sich die Frage: Aus welchen Einzelpersonen besteht die Gesamtperson der Nation?</p>
<p>In einer Stämmenation sind die Herzöge die Einzelpersonen, aus denen das politische Volk, die Nation, sich zusammensetzt. In einer Gauenation sind es die Gaufürsten, in einem Sippenvolk die Sippenältesten und in einem Familienvolk sind die Haushaltsvorstände die einzelnen Untertanen, also die innenpolitischen Subjekte. In den Volksstaaten, den reellen Nationen, ist jeder Volksgenosse personifizierbar, also mit gesellschaftsbürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten belehnbar, insofern und solange er die entsprechenden Pflichten erfüllt. Entscheidend ist jetzt der Stand der einzelnen, natürlichen Personen, aus denen die Nation besteht, wobei es gleichgültig ist, ob dieser Einzelne Herrscher oder Beherrschter, Monarch oder Untertan, Staatsoberhaupt oder Staatsbürger ist. Der Einzelne ist als <em>Person</em> <sub>q</sub>(B,E) durch <em>personbildende Handlung</em> <sub>q</sub>(K,A), also seinen gesamten rechtserheblichen Lebensvorgang, zu erzeugen. Diese <em>Personbildung</em></p>
<p>(15) <sub>q</sub>((K,A) ⇒ (B,E))</p>
<p>besteht aus <em>Besitzerbildung</em></p>
<p>(16) <sub>q</sub>(K → B)</p>
<p>und <em>Eigentümerbildung</em></p>
<p>(17) <sub>q</sub>(A → E).</p>
<p>Der Handlungswert der eigentümerbildenden abstrakten Handlung <sub>q</sub>A ist wie bei der Gemeineigentümerbildung durch die Wirkung und den Eifer der besitzerbildenden konkreten Handlung <sub>q</sub>K bestimmt.</p>
<p>Die geschaffenen Einzelrechtssubjekte <sub>q</sub>(B,E) definieren unter sich mittels der Anerkennungsformeln den Unterschied von <em>öffentlicher Person</em> <sub>q=0</sub>(B,E) und <em>Privatpersonen</em> <sub>q≠o</sub>(B,E):</p>
<p>(18) (<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=2</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln)<br />
(19) ((<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=2</sub>B)&amp;(<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=n</sub>B))&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=1</sub>B)&amp;(<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=3</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=n</sub>B))&amp;…&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=1</sub>B)&amp;(<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=2</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=n-1</sub>B)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(besonders)<br />
(20) (<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=0</sub>B)&amp;(<sub>q=2</sub>E:=<sub>q=0</sub>B)&amp;…&amp;(<sub>q=n</sub>E:=<sub>q=0</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(allgemein)<br />
(21) (<sub>q=1</sub>E:=<sub>q=0</sub>B) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln-allgemein)</p>
<p>Zwei zusammengehörige Einzelanerkennungsformeln (<sub>q=1</sub>E := <sub>q=2</sub>B) und (<sub>q=2</sub>E := <sub>q=1</sub>B), die gleichzeitig und gleichräumig definiert werden, bilden eine <em>Verhandlung</em> (:=:)</p>
<p>(22) <sub>q=1</sub>(B,E) :=: <sub>q=2</sub>(B,E).</p>
<p>Erfolgreiche Verhandlungen führen zum <em>Vertrag</em> (≅)</p>
<p>(23) <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>q=2</sub>(B,E).</p>
<p>Verhandlungen, die zu Verträgen geführt haben, waren <em>Vertragsverhandlungen</em> (:=:) → ( ≅ ).</p>
<p>Eine Person, die als öffentliche Person q=0 wie als öffentliche Personfiktion i(q=0) fungiert, kann zwischen zwei Privatpersonen <sub>q=1</sub> und q=2 die Verhandlungen vermitteln:</p>
<p>(24) <sub>q=1</sub>(B,E) :=: <sub>q=0</sub>(B,E) &amp; <sub>q=0</sub>(B,E) :=: <sub>q=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Verhandlungsvermittlung.</em></p>
<p>Die öffentliche Person oder ihre Fiktion kann aber auch Verträge der Privatpersonen vermitteln, vollstrecken und vergesellschaften:</p>
<p>(25) <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>q=0</sub>(B,E) &amp; <sub>q=0</sub>(B,E) ≅ <sub>q=2</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Vertragsvermittlung</em>,<br />
(26) <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>i(q=0)</sub>(B,E) &amp; <sub>i(q=0)</sub>(B,E) ≅ <sub>q=0</sub>(B,E) <span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Vertragsvollstreckung</em>,<br />
(27) <sub>q=0</sub>(B,E) ≅ <sub>q=1</sub>(B,E) &amp; <sub>q=1</sub>(B,E) ≅ <sub>q=0</sub>(B,E)&#8217; <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><em>öff. Vergesellschaftung</em>.</p>
<p>Die politische Vergesellschaftung ist jene Form der Innenpolitik einer öffentlichen Person in einer Nation, die nur dann Sinn hat, wenn die öffentliche Person in ihrer gesamten politischen Macht vermehrt wird und also <sub>q=0</sub>(B,E) &lt; <sub>q=0</sub>(B,E)&#8217; gilt. Politische Vergesellschaftung ist die Selbstreflexivität des Mediums der politischen Allgemeinheit auf internationaler, nationaler und personaler Ebene; sie ist bestimmendes Charakteristikum der Neuzeit.</p>
<p><strong>III. Deduktion des öffentlichen Rechts</strong></p>
<p>Ist ein einzelner Besitzer Eigentümer und damit Person oder Individualrechtssubjekt geworden, stellt sich die Frage: Aus welchen einzelnen Rechtsartikeln (oder Rechten) besteht das Gesamtrecht der Person?</p>
<p>Die Rechtsartikel r jeder Person sind als Rechte (B,E)<sub>r</sub> durch rechtsbildende Handlungen (K,A)<sub>r</sub> zu erzeugen. Diese Rechtschaffung (Rechtsbildung)</p>
<p>(28) ((K,A) ⇒ (B,E))<sub>r</sub></p>
<p>besteht aus Besitzbildung</p>
<p>(29) (K → B)<sub>r</sub></p>
<p>und Eigentumsbildung</p>
<p>(30) (A → E)<sub>r</sub></p>
<p>Der Handlungswert der eigentumsbildenden abstrakten Handlung A<sub>r</sub> ist wie bei der Gemeineigentümerbildung durch die Wirkung und den Eifer der besitzbildenden konkreten Handlung K<sub>r</sub> bestimmt.</p>
<p>Die geschaffenen Einzelrechte (B,E)<sub>r</sub> definieren unter sich mittels der Anerkennungsformeln den Unterschied von öffentlichem Recht (B,E)<sub>r=0</sub> und Privatrechten (B,E)<sub>r≠0</sub></p>
<p>(31) (E<sub>r=1</sub>:=B<sub>r=2</sub>) oder (E<sub>1</sub>:=B<sub>2</sub>)<span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln)<br />
(32) ((E<sub>1</sub>:=B<sub>2</sub>)&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>3</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>n</sub>))&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((E<sub>2</sub>:=B<sub>1</sub>)&amp;(E<sub>2</sub>:=B<sub>3</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>n</sub>))&amp;…&amp;<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((E<sub>n</sub>:=B<sub>1</sub>)&amp;(E<sub>n</sub>:=B<sub>2</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>1</sub>:=B<sub>n-1</sub>)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(besonders)<br />
(33) (E<sub>1</sub>:=B<sub>0</sub>)&amp;(E<sub>2</sub>:=B<sub>0</sub>)&amp;…&amp;(E<sub>n</sub>:=B<sub>0</sub>) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(allgemein)<br />
(34) (E<sub>1</sub>:=B<sub>0</sub>) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(einzeln-allgemein)</p>
<p>Zwei zusammengehörige Einzelanerkennungsformeln (E<sub>1</sub>:= B<sub>2</sub>) und (E<sub>2</sub>:= B<sub>1</sub>), die gleichzeitig und gleichräumig definiert werden, bilden eine Rechtsverhandlung (:=:)<sub>r</sub></p>
<p>(35) (B,E)<sub>1</sub> :=: (B,E)<sub>2</sub>.</p>
<p>Erfolgreiche Verhandlungen führen zum Rechtsverkehr (=)<sub>r</sub></p>
<p>(36) (B,E)<sub>1</sub> = (B,E)<sub>2</sub></p>
<p>und sind Rechtsverkehrsverhandlungen (:=: → =)<sub>r</sub>.</p>
<p>Ein Recht, das als öffentliches Recht (B,E)<sub>0</sub> wie als öffentliche Rechtsfiktion i(B,E)<sub>0</sub> fungiert, kann zwischen zwei Privatrechten r=1 und r=2 die Verhandlungen vermitteln::</p>
<p>(37) (B,E)<sub>1</sub> :=: (B,E)<sub>0</sub> &amp; (B,E)<sub>0</sub> :=: (B,E)<sub>2</sub> öff. Verhandlungsvermittlung.</p>
<p>Das öffentliche Recht oder seine Fiktion kann aber auch Privatrechtsverkehre vermitteln, vollstrecken und vergesellschaften:</p>
<p>(38) (B,E)<sub>1</sub> = (B,E)<sub>0</sub> &amp; (B,E)<sub>0</sub> = (B,E)<sub>2</sub> <span style="white-space:pre"> </span>Rechtsverkehrsvermittlung,<br />
(39) (B,E)<sub>1</sub> = i(B,E)<sub>0</sub> &amp; i(B,E)<sub>0</sub> = (B,E)<sub>0</sub> <span style="white-space:pre"> </span>Rechtsverkehrsvollstreckung,<br />
(40) (B,E)<sub>0</sub> = (B,E)<sub>1</sub> &amp; (B,E)<sub>1</sub> = &#8216;(B,E)<sub>0</sub> <span style="white-space:pre"> </span>Rechtsvergesellschaftung.</p>
<p>Die politische Vergesellschaftung durch das öffentliche Recht ist jene Form der Politik öffentlicher und privater Personen in einer Nation, die nur dann Sinn hat, wenn das jeweils eingesetzte öffentliche Recht in seinem gesamten politischen Volumen vermehrt wird und also (B,E)<sub>0</sub> &lt; &#8216;(B,E)<sub>0</sub> gilt. In der Rechtsvergesellschaftung ist das öffentliche Recht vom Mittel zum Ausgang und Ziel des Prozesses geworden, sie ist die Selbstreflexivität des Mediums der rechtlichen Allgemeinheit auf internationaler, nationaler und personaler Ebene. Öffentlich-rechtliche Vergesellschaftung ist das bestimmende Charakteristikum der Neuzeit.</p>
<p>Besitz, Eigentum und Recht sind die äußere Sphäre der Besitzer, Eigentümer und Personen. Was die Person an sich ist, hat sie in ihren Rechten außer sich. Rechte existieren nur für Personen, natürliche wie juristische. Der sachenrechtliche Aspekt in einem Vertrag ist ebenso ein persönliches Verhältnis wie der personenrechtliche. Daher tritt das Recht wie der Verkehr der Rechte nie für sich allein auf, sondern als Moment des <em>Vertrages</em> ( ≅ ), der sich folglich aus <em>Verträglichkeit</em> <sub>q</sub>( ∼ ) der Personen und <em>Verkehrlichkeit</em> (=)<sub>r</sub> ihrer Rechte zusammensetzt:</p>
<p>(41) (<sub>q=1</sub>(B,E)<sub>1</sub> ≅  <sub>q=2</sub>(B,E)<sub>2</sub>) → <span style="white-space:pre"> </span>(Vertrag)<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((<sub>q=1</sub>(B,E) ∼  <sub>q=2</sub>(B,E)) &amp; <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(Verträglichkeit )<br />
<span style="white-space:pre"> </span>((B,E)<sub>1</sub> = (B,E)<sub>2</sub>)) <span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span><span style="white-space:pre"> </span>(Verkehrlichkeit)<br />
<span style="white-space:pre"> </span> → (<sub>q=1</sub>(B,E)<sub>2</sub> &amp; <sub>q=2</sub>(B,E)<sub>1</sub>)<span style="white-space:pre"> </span>(Verkehrtheit).</p>
<p>Die Verkehrlichkeit der Rechte (=)<sub>r</sub> hat vier Bedingungen; sind sie erfüllt, vollziehen die Personen den Rechtsverkehr:</p>
<p>(42) ((B≡<span id="ident">|</span>B<sub>2</sub>) &amp; (E<sub>1</sub>:=B<sub>2</sub>) &amp; E<sub>2</sub>:=B<sub>1</sub>) &amp; (E<sub>1</sub>=E<sub>2</sub>))  → ((B,E)<sub>1</sub>=(B,E)<sub>2</sub>) → (B<sub>1</sub>=B<sub>2</sub>).</p>
<p>Generelle Bedingung aller Transaktionen in Eigentum ist, daß alle Eigentumsgrößen identisch sind, also das Eigentum, im Gegensatz zum Besitz, nur eine Qualität darstellt. Werden daher die qualitativ unselben und in der Regel auch quantitativ ungleichen Besitze gleichgesetzt, dann bedeutet dies den wirklichen Wechsel der Besitztümer in den Händen der Besitzer, also der kontrahierenden Personen.</p>
<p style="text-align: center;">* * *</p>
<p>Hiermit sind die kategorialen Grundlagen geschaffen, den politischen Gesamtprozeß nicht nur in Staatsbegriffen, sondern auch in den Begriffen der Personen und ihrer Rechte darzustellen.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>

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</ol></p> <p><a href="http://www.reich4.de/?flattrss_redirect&amp;id=171&amp;md5=707b63da38a7646c38b6035abd58159f" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.reich4.de/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Links &amp; Rechts</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Jul 1995 17:19:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Den politischen Unterschied zwischen der Linken und der Rechten erklären manche für veraltet oder verspotten ihn als politische Gesäßgeographie aus den parlamen­tarischen Bräuchen des 19. Jahrhunderts. Andere dagegen sind der Meinung, daß der Links-Rechts-Unterschied dem Freund-Feind-Verhältnis gleiche und beide den Begriff des Politischen ausmachten. Folglich sei der Kampf zwischen Rechts und Links unvermeidbar wie ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Den politischen Unterschied zwischen der Linken und der Rechten erklären manche für veraltet oder verspotten ihn als politische Gesäßgeographie aus den parlamen­tarischen Bräuchen des 19. Jahrhunderts. Andere dagegen sind der Meinung, daß der Links-Rechts-Unterschied dem Freund-Feind-Verhältnis gleiche und beide den Begriff des Politischen ausmachten. Folglich sei der Kampf zwischen Rechts und Links unvermeidbar wie der zwischen Gut und Böse bzw. umgekehrt, je nach Selbstzuordnung. So gibt es Rechte wie Linke, die ihren politischen Lebensinhalt im Kampf gegen Links bzw. Rechts finden.</p>
<p>Beide Auffassungen haben eines gemein: Sie kennen weder den Begriff des Politi­schen noch den Unterschied von linker und rechter Politik. Folglich wissen sie nicht, daß Links und Rechts nur durch ihr Verhältnis zum Politischen zu unterscheiden sind. Besonders im Nationalen Lager ist die falsche Auffassung verbreitet, man müsse sich insgesamt als Rechte definieren und Front gegen alles Linke machen, wobei die politische Linke stillschweigend mit ihrem anti­nationalen Teil gleichge­setzt wird.</p>
<p><strong>Der Begriff des Politischen ist das Recht</strong>. Der politische Feind macht mir mein Recht streitig, der politische Freund anerkennt mein Recht. Ein politisches Subjekt (also eine <em>Person</em>, das Rechtssubjekt) nimmt in einer Frage ein rechte Stellung ein, wenn es sein Recht, das es schon hat, behauptet und verteidigt; dieselbe Person bezieht ein linke Stellung, wenn sie ein Recht fordert, das sie noch nicht hat, z.B. das Recht auf Arbeit. Eine rechte politische Position verteidigt ein bestehendes Recht, eine linke Position verlangt ein noch nicht bestehendes Recht. <strong>Politisch rechts ist die Wirklichkeit, politisch links ist die Möglichkeit eines Rechts</strong>. Das mögliche Recht des Linken kann durchaus dieselbe Sache sein, die der Rechte als wirkliches Recht schon hat. Will der Linke dem Rechten sein Recht wegnehmen, ist er ein Verbrecher; verwehrt der Rechte dem Linken grundsätzlich den Erwerb geforderter Rechte (Rechtserwerb ist durch Rechtsverkehr und durch Rechtsbildung möglich), ist er ebenfalls ein Rechtsbrecher: er verhindert die Verwandlung mögli­cher Rechte in wirkliche Rechte.</p>
<p>Jedes Rechtssubjekt &#8211; Einzelne wie Völker, also Personen wie Nationen &#8211; ist von Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit geleitet. Als Verfechter des Möglichen sind die politischen Subjekte links, als Wirklichkeitsinhaber sind sie rechts und als Subjekte von Pflichten und Rechten gleichermaßen sind sie Freie. <strong>Die Freiheit ist die menschliche Notwendigkeit</strong>.</p>
<p>Der Reichsadler hat nicht nur Kopf und Schwanz, sondern auch Flügel und Krallen, und zwar rechte und linke. Ohne aufeinander abgestimmte Rechte und Linke bleibt das Nationale Lager und seine Reichsdeutsche Bewegung handlungsunfähig. Auch unser Gehirn hat eine rechte und eine linke Hälfte. Die linke Hirnhälfte stellt die ra­tionalen Mittel zur Verfügung (und steuert sicher und genau die rechte Hand), die rechte Hirnhälfte aber gibt das ganzheitliche, intuitive Ziel vor (und steuert weniger sicher und ungenau die linke Hand).</p>
<p>Die Reichsfeinde hetzen Linke und Rechte aufeinander, um die nationale Einheit al­ler Deutschen zu verhindern. Dem Reichsadler soll, ginge es nach ihnen, weder ein linker noch ein rechter Flügel, weder eine linke noch eine rechte Kralle, weder eine linke noch eine rechte Hirnhälfte wieder wachsen. Flugunfähig soll er bleiben, wehr­los und hirnlos.</p>
<p>Die Hetze von links nach rechts und von rechts nach links hat ihren Bildungswert im politischen Reifungsprozeß des deutschen Volkes: Es erkennt in den Hetzern und den sie unterstützenden Kräften die derzeitigen Feinde der Nation, gleichgültig, ob sie das Nationale Lager von außen oder von innen angreifen.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>

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		<title>Der Putsch und andere Extreme</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 1995 09:44:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Putsche, Extreme, Radikale, - das sind keine Unfälle des politischen Lebens, sondern gewöhnliche Äußerungen, Organe und Zustände eines politischen Körpers. Wie jedes Leben und seine Normalität selber können sie zur Erstarrung, zur Krankheit und zum vorzeitigen Tod des Organismus führen. Jeder Körper, so auch der politische, hat seine Extremitäten. Bisweilen ist er von außen ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Putsche, Extreme, Radikale, &#8211; das sind keine Unfälle des politischen Lebens, sondern gewöhnliche Äußerungen, Organe und Zustände eines politischen Körpers. Wie jedes Leben und seine Normalität selber können sie zur Erstarrung, zur Krankheit und zum vorzeitigen Tod des Organismus führen. Jeder Körper, so auch der politische, hat seine Extremitäten. Bisweilen ist er von außen aufgeputscht oder putscht sich selber auf. Betrachtet man den politischen Körper als einen Baum, der, falls gediegen, in einem homogenen Volksboden wurzelt, so hat dieser politische Baum nicht nur eine Mitte, nicht nur einen Stamm, sondern auch Extreme und Radikale. Aufgeputschtheit oder Abgeputschtheit sind also Zustände des politischen Gesamtkörpers, Stamm, Extreme und Radikale aber seine Teile. Äste, Zweige und Abzweige sind gewissermaßen die Extremitäten oder Luftwurzeln unseres politischen Baumes, die Wurzeln aber seine Radikalitäten, also die Bodenverzweigungen oder Tiefenextreme.</p>
<p>Der Putsch ist eine Gesamterregung, die ihren Ursprung im existenzbedrohenden Versagen lebenswichtiger Funktionen des politischen Körpers hat, welches von innen oder von außen herrühren kann. Der Putsch ist ein Streß; der erfolgreiche Putsch ist ein Streßabbau; er kompensiert dieses Versagen, indem noch gesunde Teile des politischen Körpers die Aufgaben der unfähigen Teile mit übernehmen. Am bekanntesten ist der Militärputsch, bei dem die äußere Sicherheitsreserve eines Staates zur Wiederherstellung der inneren Sicherheit oder insgesamt als Ersatzrnacht für eine unfähige Exekutive aufgeboten wird. Putschfähige Kräfte können miteinander in Streit geraten, wie etwa in Italien, wo der Erfolg des Fernsehputsches durch putschende Staatsanwälte und Untersuchungsrichter streitig gemacht wurde.</p>
<p>Eine der geläufigsten politischen Unterscheidungen ist die zwischen links und rechts. Links und Rechts überhaupt sind vor allem politischen Gebrauch lageanalytische Raumbeschreibungskategorien, die immer konkret und subjektbezogen bleiben, weil die Seite, die für mich die Linke, für mein Gegenüber die Rechte ist, und umgekehrt. Die rechte Hand handelt richtig, gesteuert von der linken Hirnhälfte, die linke Hand handelt linkisch, gesteuert von der rechten Hirnhälfte. Die politische Rechte verteidigt ihr gutes Recht, die politische Linke fordert ihr Recht, d.h. sie hat es nicht. Rechts ist der politische Realismus, links die politische Einbildungskraft. Beide können ausarten: die Rechte in die Phantasielosigkeit, die Linke in die Phantasterei.</p>
<p>Die Unterscheidung von links und rechts hat nur dann einen konkret-subjektiven Sinn, wenn der politische Körper nicht nur als Baum, sondern gleichermaßen als Leviathan, als Mensch aus Menschen mit vorwärtig-raumsehendem Gesichtssinn, gedacht wird.</p>
<p>Der Leviathan erst kann innerlich-partikular und schließlich äußerlich und als ganzer in politische Bewegung geraten.</p>
<p>Politische Bewegungen können in ihre Richtung, zu ihrem Weg und ihrem Ziel nur leicht geneigt (-al), dazu durchaus fähig (-abel) oder absolut entschlossen sein und es zu einem System (-ismus) ausgearbeitet haben. Kombinieren wir somit nach der Art soziologischer Kreuztabellen die politischen Kürzel &#8220;putsch&#8221;, &#8220;radi(x)&#8221; und &#8220;extrem&#8221; mit den Bewegungsgrößen &#8220;-al&#8221;, &#8220;-abel&#8221; und &#8220;-ismus&#8221;, so erhalten wir folgende Tafel der politischen Bewegungszustände: 1. putschale, radikale und extremale Bewegungen, 2. putschable, radikable und extremable Kräfte sowie 3. Putschismus, Radikalismus und Extremismus als Weg- und Zielsysteme. Durch eine Links-Rechts-Unterscheidung ist diese Tafel auf achtzehn Kategorien zu verdoppeln.</p>
<p>Die politische Linke kann Rechte fordern, die politische Rechte kann Rechte bewahren. Beide können dies auf friedliche und auf räuberische Weise tun. Eine politische Linke wird zur Raublinken und geht in Bürgerkriegsstellung, wenn sie die wohlerworbenen Rechte der politischen Rechten für sich verlangt, also enteignen will. Sie ist dann linksreaktionär und die politische Rechte absolut im Recht. Die politische Rechte geht in Bürgerkriegsstellung und wird rechtsreaktionär, wenn sie den Rechtlosen und rechtlich Minderbemittelten das Recht nimmt, neue Rechte zu verlangen und zu bilden.</p>
<p>Diese Rechte wird zum Räuber an der Rechtsfähigkeit. Wenn beim Leviathan die Linke nicht weiß, was die Rechte tut, ist er unfähig zu koordinierter Handlung. Unterscheidung wie Bezogenheit von Linker und Rechter ist also Bedingung gerichteter politischer Bewegungen und der Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens, jede Entfachung eines Kampfes zwischen der Linken und der Rechten aber ist das Gemeinverbrechen schlechthin.</p>
<p>In Großwestdeutschland ist vieles putschal, aber nichts putschabel, obgleich das GG mit der politischen Richtlinienkompetenz des Kanzlers und dem Verfassungsgericht einen konstitutionellen Putschismus bereithält. Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers steht über der Gesetzgebungskompetenz des Parlaments, vor dem er, einmal gewählt, durch das Institut des konstruktiven Mißtrauensvotums ziemlich sicher ist. Das Verfassungsgericht kann anläßlich jeder beliebigen Verfassungsbeschwerde die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes per Superlegalitätsentscheid wiederherstellen und auch die eigene konstitutionelle Existenz dem Souverän anheimstellen. Den grundgesetzlichen Putschismus zu bedienen erforderte als Amtsträger allerdings putschable Persönlichkeiten, also geschichtsmächtige Individuen.</p>
<p>In der Weimarer Republik waren der Reichspräsident (durch das Notverordnungsrecht) und der Reichstag (durch das unbeschränkte Recht auf Verfassungsänderung) putschfähig, und gemeinsam haben sie diese Fähigkeit durch das Ermächtigungsgesetz vom 23.3.33 unter Beweis gestellt. Ein Ermächtigungsgesetz, das die Gesetzgebungskompetenz vom Parlament auf die Regierung überträgt, ist überflüssig, wenn die politische Richtlinienkompetenz beim Regierungschef liegt. Umgekehrt unterliegt dann das Parlament einer ausführenden Gesetzgebungspflicht für jene politischen Richtlinien, deren Naturalform gesetzlicher Normierung bedarf. Denn die politische Kompetenz darf die Setzung und Auswirkung von Rechten vorschreiben, also die politischen Bewegungslinien bestimmen. Die Gesetzgebung dagegen ist überhaupt keine politische, sondern bloß eine technische Kompetenz.</p>
<p>Das Ganze ist das Wahre. Jede Herrschaft eines Teils und jede Regierung einer Partei ist ein politisch Unwahres. Das Unwahre, welches die Teile und die Parteien sind, wird zur Lüge und zur bösen Herrschaft, nicht erst, wenn ein Teil sich als das wahre Ganze behauptet (Einparteiherrschaft), sondern auch dann, wenn die Summe aller Teile sich als das Wahre ausgibt (Parteienstaat). Beide Formen der Herrschaft sind Totalitarismus. Totalitarismus ist Sonderputschismus, worin das Besondere das Allgemeine unterjocht. Kein funktionstüchtiges Teil der Staatsmaschine erfüllt zeitweilig die Aufgaben eines funktionsuntüchtig gewordenen Teiles mit, sondern die Partikularen kegeln gegen die Totalität.</p>
<p>Nötig wäre, den verfassungsgemäßen Putschismus gegen den Verfassungsstreich der Parteien einzusetzen. Nötig wäre der Staatsstreich gegen den Parteienputsch.</p>
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		<title>Die Carl-Schmitt-Falle</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Oct 1993 13:49:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ergänzungstexte]]></category>
		<category><![CDATA[Politologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Die deutschen Denker stecken in der Carl-Schmitt-Falle. Neigen sie der Rechten zu, so halten sie die Unterscheidung von Freund und Feind für den wesentlichen politischen Unterschied oder gar für den Begriff des Politischen selber.

Das Elend der rechten Denker ist, daß sie rechts denken, aber nicht das Recht und also nicht das Politische begreifen. Das ...


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die deutschen Denker stecken in der Carl-Schmitt-Falle. Neigen sie der Rechten zu, so halten sie die Unterscheidung von Freund und Feind für den wesentlichen politischen Unterschied oder gar für den Begriff des Politischen selber.</p>
<p>Das Elend der rechten Denker ist, daß sie rechts denken, aber nicht das Recht und also nicht das Politische begreifen. Das Elend der linken Denker liegt darin, daß sie vergessen haben, was eine politische Linke soll und wozu ihre Denker beizutragen haben: das Recht zu erfassen und es auch den Entrechteten zu verschaffen. Stattdessen suchen sie sich als Ersatzaufgabe die Bekämpfung eines rechten Feindes, halten das für einen politischen Kampf und stecken praktisch am tiefsten in der Carl-Schmitt-Falle, verstärkt durch den Wahn theoretischer Verwerfung der Freund-Feind-Unterscheidung.</p>
<p>Ich werde also zunächst Leistungen und Grenzen des politischen Denkens bei Carl Schmitt (I) betrachten und sodann die politische Substanz anderer Autoren der Konservativen Revolution und des nationalen Lagers bis an die Gegenwart heran (II) prüfen. Zweck dieser schriftstellerischen Bemühung ist, den deutschen Denkern jeglicher Couleur &#8211; ob links, ob rechts, ob heidnisch, ob christlich &#8211; durch Wiedererhebung zu der Gedankenhöhe des Deutschen Idealismus einen gemeinsamen Begriff des Politischen zu geben, sie dadurch nicht nur aus der theoretischen Carl-Schmitt-Falle zu befreien, sondern auch praktisch von innerdeutscher Feindschaft zu erlösen und aus dem alltäglichen Elend des fremdländischen Denkens heimzuholen.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>I</strong></p>
<p>&#8220;Souverän ist&#8221;, sagt Carl Schmitt, &#8220;wer über den Ausnahmezustand entscheidet&#8221;. (11)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-1' id='fnref-451-1'>1</a></sup> Diese Bestimmung der Souveränität ist falsch, weil in ihr Gott nicht vorkommt und sie selber nur Dezision ist, nicht Deduktion. Diese Bestimmung ist weder eine politische noch eine theologische und also auch keine der politischen Theologie.</p>
<p>Zu seiner Souveränitätsauffassung schreibt Carl Schmitt: &#8220;Diese Definition kann dem Begriff der Souveränität als einem Grenzbegriff allein gerecht werden. Denn Grenzbegriff bedeutet &#8230;  einen Begriff der äußersten Sphäre. Dem entspricht, daß seine Definition nicht anknüpfen kann an den Normalfall, sondern an einen Grenzfall.&#8221; (11)</p>
<p>Die Normalität ist, wie Carl Schmitt richtig sieht, das Gebiet der Normierbarkeit, der scheinbaren Gesetzesherrschaft, die Entscheidung über die Ausnahme aber &#8220;im eminenten Sinne Entscheidung&#8221;, und eine Norm könne die absolute Ausnahme niemals erfassen. &#8211; Was am Ausnahmezustand aber politische Theologie sein soll, führt Carl Schmitt nicht aus; es sei denn, man sieht in seiner Souveränitätsdefinition die staatstheoretische Umschreibung des Sprichwortes &#8220;Not lehrt beten&#8221;. An der Entscheidung im eminenten Sinne ist aber nichts Souveränes zu entdecken, sind doch gerade in Ausnahmezuständen nicht nur die Dringlichkeit und Notwendigkeit zur Entscheidung, sondern auch der durch die Not selber diktierte Inhalt der Entscheidung hochgradig festgelegt. War die Entscheidung falsch, rächt sich dies umgehend und der Entscheider wird von irdischen Mächten, von Entscheidungsunterworfenen oder von äußeren Feinden, in Rechenschaft genommen. Von echter Souveränität, die so und auch anders entscheidet oder überhaupt nicht zu entscheiden braucht, ohne einer menschlichen Instanz dafür Rechenschaft ablegen zu müssen, ist keine Rede.</p>
<p>Souverän ist jede Entscheidung, die vor Gott allein zu verantworten ist. Vor Gott tritt man aber als Person und nur in der Frage, ob man das ist, als was man auftritt: ob der Einzelne oder das Volk sich als Person und damit als Ebenbild Gottes gewahrt hat. Dies ist immer die Entscheidung über Sein oder Nichtsein des Göttlichen und damit des Politischen im Menschlichen. Es ist kein Begriff der Grenze; es ist ein Begriff der Grenzüberschreitung zwischen Diesseits und Jenseits: vom Anwesen des Göttlichen im diesseitig Menschlichen und des Menschlichen im jenseitig Göttlichen.</p>
<p>Carl Schmitt kämpfte sein Lebtag lang gegen das Gesetz und für das Recht. Noch im <em>Nomos der Erde </em>von 1950 spricht er (S. 41) vom Gesetz als einem &#8220;Unglückswort&#8221;. Dieser Kampf hatte einen seiner Gipfelpunkte auch in dem berühmten Artikel &#8220;Der Führer schützt das Recht&#8221; (in: &#8220;Deutsche Juristen-Zeitung&#8221; vom 1.8.34); der Titel gibt die gültige Bestimmung jedes politischen Führers. &#8211; Schon dieser Einsicht wegen ist Carl Schmitt ein großer, ein genialer Jurist, der die Norm sprengt. Juristen-Norm<sup class='footnote'><a href='#fn-451-2' id='fnref-451-2'>2</a></sup> ist leider, daß Recht und Gesetz nicht unterschieden wird. Carl Schmitt dagegen suchte nach dem Rechtscharakter des Ausnahmezustandes als jenem Grenzbereich, worin die Herrschaft des Gesetzes mit Sicherheit außer Kraft ist. Zugleich kritisierte er an der Jurisprudenz der Weimarer Republik, daß sie die Diktaturvollmacht im Art. 48(2) WRV wiederum als Gesetzgebungskompetenz mißverstand. Schmitt suchte den juristischen Weg, auf dem er das Recht zur alleinigen Grundlage seines Denkens machen konnte. &#8220;Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme. In der Ausnahme durchbricht die Kraft des wirklichen Lebens die Kruste einer in Wiederholung erstarrten Mechanik.&#8221; (22)</p>
<p>Der Ausnahmezustand spiele die Rolle in der Politik wie das Wunder in der Theologie. Der Ausnahmezustand soll wunderbar sein und eine überraschende Wendung der Dinge bringen, und das Wunder soll eine Ausnahme bleiben. Die Ausnahme ist kein Zustand, sondern eine Wende, worin die Verhältnisse sich drehen. Derartiges ist in jedem Fach bisweilen nötig und also ein naturaler Begriff, kein politischer und kein theologischer. Ausnahme und Wunder sind Achsenbegriffe und die politischen oder theologischen Verhältnisse, die sich um diese Achsen drehen, bleiben durchaus dieselben. Es verkehren sich lediglich die relativen Orte von oben und unten, von links und rechts, von Vorhut und Nachhut, von Fortschritt und Rückschritt. Der Ausnahmezustand ist das Wunder der Demokratie, worin nicht die Demokratie verschwindet, sondern ihre Redeweise sich dreht: von der Diskussion zur Diktatur. Diktatur ist nicht der Gegensatz zu Demokratie. &#8220;Diktatur ist der Gegensatz zu Diskussion.&#8221; (80)</p>
<p>Mit der Diktatur, führt Carl Schmitt in seiner Schrift über <em>Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus </em>aus, sei die Herrschaft der Diskussion und damit des Parlaments ans Ende gelangt und die diktatorische Wende der Demokratie, die eine Wende der Redensart ist, vollbracht. Prinzip des Parlaments sei der Meinungskampf mittels Argument in öffentlicher Diskussion, nicht aber Verhandlung, nicht Kompromiß. Prinzip der Demokratie hingegen sei das allgemeine Stimmrecht, das, soll es willensbildend wirken, Homogenität, Ausschluß des Heterogenen, Einstimmigkeit und Zustimmigkeit (Akklamation) im Stimmvolk voraussetze. Das Volk der Demokratie und sein Wille sei aber niemals die Summe der Privatmeinungen der Einzelnen, sondern immer das öffentlich versammelte Volk. In dieser öffentlichen Versammlung, auf dem Thing, verschwindet die Privatmeinung und entsteht die gleichartige Volksmeinung, in der dann auch abgezählt werden kann.</p>
<p>Das innere Schwanken der Meinung nach dieser oder jener Seite, der schließliche Ausschlag zugunsten einer übergewichtigen Seite im Sinne der Mehrheitsmeinung, ist nur auf Grund der Homogenität der zahlfähigen Versammlung statthaft dergestalt, daß die Minderheit den Mehrheitsbeschluß als ihre eigene Entscheidung auffassen kann. Privatmeinungen sind nicht abzählbar; nur die Kopfzahl beliebiger Privatmeinungsträger ist abzählbar. &#8220;Es ist der in seiner Tiefe unüberwindliche Gegensatz von liberalem Einzelmensch-Bewußtsein und demokratischer Homogenität.&#8221; (23)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-3' id='fnref-451-3'>3</a></sup> </p>
<p>Mit dem Regierungsantritt des deutschen Nationalsozialismus erschien wenige Jahre später das praktisch, was Carl Schmitt 1926 theoretisch gezeigt hatte: der Ausnahmezustand als triumphale Wende der Demokratie von ihrer diskutierenden zu ihrer diktierenden Redeweise. Die Redensarten wechselten, nicht ihr demokratischer Inhalt. Inwieweit gewendeter Redeweise gewandelte Handlungsweise folgt, hängt vom Ethos des betreffenden Volkes und seinem gewohnten Zusammenhalt von Wort und Tat ab. Der Triumph der Demokratie in ihrer Wende ist zugleich ein Sieg der Homogenität und die Ausscheidung des Volksfremden. &#8220;Zur Demokratie gehört als notwendig erstens Homogenität und zweitens &#8211; nötigenfalls &#8211; die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.&#8221; (14) &#8220;Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, das Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß.&#8221; (14)</p>
<p>Nur bei substantieller Gleichheit kann das Prinzip der Wählermehrheit zum Parlament oder der Zustimmungsmehrheit des versammelten Volkes zu seinem Diktator den Gemeinwillen des Ganzen verkörpern; die arithmetische Mehrheit aus Deutschen und Türken besagt nichts über ihre Willensbildung, weder über ihre zwiesam gebildeten Willen noch über ihren gemeinsam gebildeten Willen</p>
<p>In Mitteldeutschland haben wir 1989/90 die Wende von der diktierenden Demokratie zur diskutierenden Demokratie erlebt. Die Mitteldeutschen haben diese Wende und die Vereinigung mit Westdeutschland, die nicht sein sollte, erzwungen; zur Strafe wurden sie von der parlamentarischen Regierung daraufhin Ostdeutsche genannt. Die jetzt anstehende Wende von der diskutierenden in die diktierende Demokratie ist in der Groß-DDR, welche die Arglosen für eine erweiterte BRD halten, ebenfalls streng verboten. Aber die politische Kraft der Groß-DDR ist noch bedeutend geringer als die der alten DDR, die es wenigstens verstand, Vollbeschäftigung und Homogenität aufrecht und das Fremde und Ungleiche fern zu halten.</p>
<p>In ganz Deutschland ist das demokratische Regime ein uneigentliches, weil es 1918 wie 1949 durch die fundamentale Inhomogenität fremdvölkischen Siegerwillens aufgezwungen wurde. Demokratie in Deutschland leidet also unter doppelter Seinsvergessenheit: unter Vergessenheit ihres eigenen Seins einer Volks- und Willenshomogenität durch die Voraussetzung der Fremdherrschaft und unter Vergessenheit des edlen Seins des deutschen Volkes, worin in Zeiten der Freiheit von Fremdherrschaft immer die Edlen herrschten. Demokratie dagegen ist die Herrschaft der Vielen, nicht der Besten.</p>
<p>Carl Schmitt ist ein überragend-zeitgemäßer Theoretiker der Demokratie. Aber wenn Demokratie eine Art für ein Volk ist, seinen Willen zu bilden und seinem so gebildeten Willen zu gehorchen und zur Selbstbeherrschung zu finden, so ist Demokratie zweifelsohne eine Art von Herrschaft. Wodurch diese Herrschaft aber politische Herrschaft wird, hat Carl Schmitt uns nicht verraten. Diese Frage, die über Sein oder Nichtsein des Systems der politischen Begriffe entscheidet, scheint ihm kein besonderes Anliegen gewesen zu sein.</p>
<p>Viel mehr bewegten ihn die Antriebe von Männern, die er als gleichrangig empfand, etwa &#8220;der Haß sozial deklassierter Genies, wie Baudelaire&#8221; (87), auf die Bourgeoisie, oder &#8220;das tiefste Motiv des dämonischen Fleißes, mit dem Marx in die ökonomischen Fragen hineindrang&#8221; (75). Baudelaires Poeten-Haß wie Marxens Theoretiker-Dämon dürfte Schmitt selber empfunden haben: die Erlangung des vollständigen richtigen Bewußtseins über Liberalismus und Parlamentarismus als Beweis ihres nahen geschichtlichen Endes. Schmitt über Marx: &#8220;Die Bourgeoisie kann das Proletariat nicht begreifen, wohl aber das Proletariat die Bourgeoise. Darum bricht über die Epoche der Bourgeoisie die Dämmerung herein; die Eule der Minerva beginnt ihren Flug, und das soll hier&#8230;heißen, daß&#8230;die untergehende Epoche das Objekt historischen Bewußtseins einer neuen Epoche geworden ist.&#8221; (75) &#8211; Das Ende aber stiften die Denker.</p>
<p>Carl Schmitt hat das Problem von Legalität und Legitimität<sup class='footnote'><a href='#fn-451-4' id='fnref-451-4'>4</a></sup>  nicht gelöst. Vor der legalen Umsturzmaschine aus Gesetz, Verfassungsgesetz, Verordnung (motorisiertem Gesetz) und Anordnung (motorisierter Verordnung) hat er gewarnt. Das war ein Verdienst, aber keine theoretische Erledigung. Es war die Warnung vor der jüdischen Machtergreifung in allen Gesetzgebungsstaaten, die an sich aber schon geschehen war durch solcherart Staaten Dasein.</p>
<p>Die Lösung geht wie folgt: Legalität und Legitimität sind das Verhältnis von Gesetzlichkeit und Gesetzgeblichkeit (Maßgeblichkeit). Jedes gesetzte Gesetz ist das Gegebene eines Gesetzgebers. Dessen &#8220;Legitimation&#8221; im Sinne von Rechtfertigung seiner Tat ist, daß er das Recht hat, das ihn dazu berechtigt. Die einzige Rechtfertigung ist also ein fertiges Recht, ob nun selber gefertigt oder vom Verfertiger durch Rechtsverkehr erworben, das zur Normenemission berechtigt. Daraus folgt: Jedes Recht berechtigt seinen Besitzer zur Gesetzgebung unter seinem Recht, sei es öffentlich oder privat. Das Recht selber ist die Rechtfertigung der Gesetzgebung, aber nicht das, was festgesetzt wird, nicht das Normierbare; nomierbar ist allein der Besitz oder die Macht oder der Dienst oder die Herrschaft, also die Naturalform des Rechts. Das Eigentum, die Verkehrsform eines Rechts, ist nicht normierbar. Also ist auch nicht das Recht normierbar und die Normenemission kann gerechtfertigt sein, muß aber nicht. Geltungsfragen können auf Normen nicht angewandt werden, nur auf Rechte. Ungültige Rechtsansprüche sind nichtige Rechte, also keine Rechte oder Unrechte. Weder Gesetzgeber noch Gesetz bedürfen der Rechtfertigung. Die legale Revolution mittels Gesetzgebungsmaschine ist integraler Bestandteil der technischen Revolution.</p>
<p>Im Schutze des Dritten Reiches wagt es Carl Schmitt, in der Schrift <em>Über die drei Arten des rechtswissenschaftlichen Denkens </em>(Hamburg 1934), den jüdischen Charakter des normativistischen Legalismus (Gesetzespositivismus) offen auszusprechen: &#8220;Es gibt Völker, die ohne Boden, ohne Staat, ohne Kirche, nur im &#8216;Gesetz&#8217; existieren; ihnen erscheint das normativistische Denken als das allein vernünftige Rechtsdenken und jede andere Denkart unbegreiflich, mystisch, phantastisch oder lächerlich.&#8221; (9f.) Den Juden wird Normativismus, den Romanen Dezisionismus und den Germanen konkretes Ordnungsdenken als arteigene rechtswissenschaftliche Schule zugesprochen. Aber weder Normdenken, noch Entscheidungsdenken, noch Ordnungsdenken ist Rechtsdenken, und wenn ein Volk ausschließlich im Gesetz existiert, dann ist dieses seine konkrete Lebensordnung. Die Welt des germanischen Mittelalters bestand aus Rechtssubjekten und ihren Rechten. Eine Ordnung ist jede Welt, die vom An-und-für-sich-Sein ihrer Bestandteile ausgeht; das gilt für das Recht der Germanen wie für die Natur der Dinge; sie bilden je eigene Ordnungen in ihren Welten, aus denen die Weltenordnung ersteht.</p>
<p>Daß die Naturaldifferenz Freund-Feind der wesentliche politische Unterschied und gar der Begriff des Politischen selber sei, das ist den gegenwärtigen Denkern des nationalen Lagers in Deutschland eine reine Selbstverständlichkeit. Auch folgt man der Vorstellung des Carl Schmitt, die er ebenfalls in seiner berühmten Schrift <em>Der Begriff des Politischen</em> von 1927 vertrat, alles könne politisch werden, wenn es eine bestimmte hohe, den Ausnahmezustand und die Existenz berührende Intensität erreiche und zur Daseinsfrage sich steigere.</p>
<p>Das riesige Gebiet der subexistentiellen politischen Fragen, insbesondere die der bürgerlichen Gesellschaft innewohnende Politik, wird vernachlässigt und dem volksvergessenen Soziologismus, der binnengesellschaftliche Verteilungs- und Normierungskämpfe gegnerischer bürgerlicher Einkommensklassen zum Antrieb der Weltgeschichte aufbauscht, überlassen. So verzerrt sich das eigene Menschenbild existentialistisch und nicht gesehen wird, daß wir (Gott sei Dank!) immer noch zum größeren Teil banausische Wesen und Idioten des privaten Lebens sind, die vorwiegend Kleinstentscheidungen fällen, Alltagsgeschäfte treiben und mit lebensläufiger Individualpolitik eine Alltagsgeschichte hinter sich bringen.</p>
<p>Ebenfalls im Jahre 1927 erschien Heideggers <em>Sein und Zeit </em>mit der berühmten Daseinsanalyse des &#8220;Man&#8221;, die das Gesellschaftliche meinte, aber nicht traf, weil sie das Politische verfehlte. Es hat den Anschein, beide Denker verfehlten es absichtlich, weil die bürgerliche Gesellschaft damals überpolitisiert war. Gegen Ende der Systemzeiten in Deutschland zeigt sich immer eine gesellschaftspolitische Überforderung des Staates und eine staatspolitische Überdrehung der bürgerlichen Gesellschaft. Die bürgerliche Gesellschaft ist jeder und niemand &#8211; das Man eben &#8211; und wie die Staatengesellschaft und alle sonstige Gesellschaft nicht entscheidungsfähig, weil kein Subjekt; Gesellschaft ist die mehr oder weniger beständige Ansammlung von Subjekten, seien es Einzelne oder Gemeinschaften. Wollen diese Subjekte nichts entscheiden und nicht handeln, berufen sie sich auf die Gesellschaft, das Man. &#8220;Das Man ist überall dabei, doch so, daß es sich auch schon immer davongeschlichen hat, wo das Dasein auf Entscheidung drängt. Weil das Man jedoch alles Urteilen und Entscheiden vorgibt, nimmt es dem jeweiligen Dasein die Verantwortlichkeit ab. Das Man kann es sich gleichsam leisten, daß ,man&#8217; sich ständig auf es beruft. Es kann am leichtesten alles verantworten, weil keiner es ist, der für etwas einzustehen braucht. Das Man ,war&#8217; es immer und doch kann gesagt werden, ,keiner&#8217; ist es gewesen.&#8221; (SuZ § 27)</p>
<p>Der Begriff des Politischen wird von Carl Schmitt eher verborgen als verfehlt. Der erste Satz klingt schon so, als wüßte er mehr, wenn er sagt: &#8220;Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus.&#8221; (20)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-5' id='fnref-451-5'>5</a></sup>  &#8211; Sehr richtig! Der Staatsbegriff ist einer unter zahlreichen politischen Begriffen, aber nicht der Begriff des Politischen schlechthin; dies ist nämlich das Recht und die Person, das Subjekt der Rechte. Daß Carl Schmitt die Bestimmung des Begriffs des Politischen in Hegels <em>Rechtsphilosophie </em>und analog in Marxens politischer Ökonomie nicht gekannt haben sollte, ist auszuschließen. Eher ist anzunehmen, sie waren ihm zu protestantisch, zu kühl, zu unsinnlich.</p>
<p>Ich vermute, es hat ihn daran das gestört, was Hegel im § 4 der <em>Rechtsphilosophie </em>die &#8220;zweite Natur&#8221; nannte; er wollte wohl mehr erste Natur in seine Politikauffassung hineinnehmen. Dafür spricht einerseits die gedankliche Vorbereitung seiner  Freund-Feind-Unterscheidung,  andererseits die schlaue Versicherung, er wolle mit der Freund-Feind-Unterscheidung nur &#8220;ein unermeßliches Problem theoretisch encadrieren&#8221; (9). &#8220;Nehmen wir an&#8221;, schreibt Schmitt, &#8220;daß auf dem Gebiet des Moralischen die letzten Unterscheidungen Gut und Böse sind; im ästhetischen Schön und Häßlich; im ökonomischen Nützlich und Schädlich&#8230;. Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind.&#8221; (26)</p>
<p>Durch Unterscheidung von Freund und Feind eines bestimmten Rechts einer gegebenen Person begreift diese ihre politische Lage<sup class='footnote'><a href='#fn-451-6' id='fnref-451-6'>6</a></sup> : Das Opfertier im Angesicht seines Freßfeindes begreift seine Lage, aber die ist nicht politisch, sondern nur natürlich. Denn das Opfertier möchte zwar überleben, macht aber kein Recht auf Leben geltend. Carl Schmitt sucht das Politische des Feindes zu sichern, indem er ihn als öffentlichen Feind faßt. &#8220;Feind ist nur eine kämpfende Gesamtheit von Menschen, die einer ebensolchen Gesamtheit gegenübersteht. Feind ist nur der öffentliche Feind.&#8221; (29) Hier fehlt aber die Bestimmtheit der politischen Öffentlichkeit, welche immer ein Forum ist. Jedes Forum ist ein Marktplatz von Rechten und Rechtssubjekten.</p>
<p>Schmittismus ist politischer Existentialismus. Er formt das Fronterlebnis zum juristischen Tatbestand: &#8220;Der politische Gegensatz ist der intensivste und äußerste Gegensatz und jede konkrete Gegensätzlichkeit ist um so politischer, je mehr sie sich dem äußersten Punkte, der Freund-Feindgruppierung, nähert.&#8221; (30) Wer wohlunterschiedene Freunde und Feinde hat, der lebt sein Dasein entschieden erfüllter als jemand, dem das mangelt. Dem Freunde schulden wir Freundschaftsdienste, dem Feinde aber Feindseligkeiten. Ohne Feinde keine Ehre, ohne Sieg keine Seligkeit. In Feindseligkeit können wir sogar schwelgen. Die Suche nach Freunden und nach Feinden ist Erforschung des eigenen Wesen. Der Freund ist die Anlehnung an unser Wesen; der Feind ist die Ablehnung unseres Wesens. Im Spannungsfeld von Anlehnung und Ablehnung werden die Völker zu Lehnsleuten des Schicksals und erfahren, woher sie kamen der Fahrt, und wie ihr Nam&#8217; und Art.</p>
<p>Günter Maschke hat in seinem Buch <em>Der Tod des Carl Schmitt </em>(Wien 1987) darauf hingewiesen, daß nach Carl Schmitts arcaner Überzeugung jeglicher Feindschaft die Erbsünde zu Grunde liege. Die Erbsünde ist der Verzehr der Frucht, die Gott am Baume der Erkenntnis wachsen ließ. Folge ist, daß Adam und Eva Gut und Böse unterscheiden können, also wohl auch Freund und Feind, denn Feindschaft zwischen der Schlange und dem Weibe ward zur Strafe von Gott gesetzt. Was aber ist, hat sich schon mancher Erkenntnisfreund gefragt, außer dem Übertreten des Gottesgebotes so erbsündig an der neugewonnenen Erkenntnis?</p>
<p>Die Früchte am Baume der Erkenntnis sind Erkenntnisse. Sie hängen dort in der Unverborgenheit, also in der Wahrheit (aletheia). Ihrer Natur nach sind sie unverbrauchliche Gebrauchsgüter. Diese Art Früchte kann der Verzehr dank ihrer ewigen Natur zwar nicht vernichten, aber verdunkeln; sie wandern aus dem Sein in den Schein, aus der Unverborgenheit in die Verborgenheit. Dem Menschen, in den Ungehorsam gefallen, begegnet die Wahrheit jetzt nicht mehr schlicht als Anschauung, sondern als etwas in seinem Inneren Verborgenes, und alles, was er sieht, ist Schein, dessen Sein er mit Mühe enthüllt. Aber der Fluch wirkt fort, jedes Sein ist ein neuer Schein, jede Entbergung fördert ein neu Verborgenes zu Tage.</p>
<p>Manchesmal erblickt er ein Durchscheinen der Wahrheit aus der Verborgenheit seines Inneren in Gestaltungen des Äußeren, und dieses ist dann das Schöne in Natur und Kunst. Oder der Mensch meint das Gute im Glauben und das Wahre im Wissen zu erfahren. Ganz ebenso wie das Schöne-Gute-Wahre führt die Feindschaft in die Abgründe der menschlichen Existenz, aber gerade nicht in das Reich des Politischen, nicht an das Licht der Erdoberfläche.</p>
<p>Das 20. Jahrhundert in Deutschland war der geistigen Schöpferkraft des Protestantismus eine Zeit der Erschöpfung. In diese riesige Lücke unseres Geisteslebens strömten drei große Katholizismen ein: der Schmittismus, der Hitlerismus und die Heideggerei. Wie der Staatsmann Bismarck gegenüber dem Staatsdenker Hegel, so war der Staatsmann Hitler gegenüber dem Staatsdenker Schmitt ein unvollkommener Verwirklicher: war bei Hegel nicht daran gedacht, dem Parlament die Gesetzgebung anheimzugeben, so bei Schmitt nicht, den Führer über das Recht zu stellen. Wohl sollte der Führer über dem Gesetz stehen, das Recht aber schützen. Schuld daran, daß nicht nur Gesetz außer Kraft gesetzt, sondern auch Recht gebrochen wurde, sind jene Normal-Juristen, die Recht und Gesetz nicht unterscheiden.</p>
<p>Zum Verhältnis des Heideggerschen Denkens zur Hitlerschen Politik ist zu sagen, daß der Philosoph weder den Hitlerismus noch die Konkretionshöhe von Recht, Politik und Staat denkerisch erreichte. In seiner Kritik der Technik hat er deren Wesen als freies, daher geschichtliches und verzwecktes Mittel nicht erfaßt. Insbesondere begriff Heidegger nicht, warum der Blut-und-Boden-Mythos nicht nur Ausdruck der sozialistisch-konservativen Zielrichtung der NSDAP war, sondern in der Tat auch die seelische Grundlage der technischen Revolution im Dritten Reich schuf, &#8211; einer Revolution, deren Ergebnisse die USA erbeutete und auf denen sie ihre Welthegemonie nach 1945 aufbaute.</p>
<p>Diese Epoche ist abgelaufen. Freundschaft und Feindschaft, Gut und Böse, Schön und Häßlich kehren sich um. Es kommt darauf an, allen Schmittisten &#8211; linken wie rechten, evangelischen wie katholischen &#8211; den wahren Begriff des Politischen in die Hand zu geben. Er ist das Ergebnis der vorläufig letzten Klassik deutschen Denkens und liegt in Hegels Rechtsphilosophie vor. Dort steht geschrieben: &#8220;Die philosophische Rechtswissenschaft hat&#8230;den Begriff des Rechts und dessen Verwirklichung zum Gegenstande.&#8221; (§ 1) &#8211; &#8220;Die Rechtswissenschaft ist ein Teil der Philosophie. Sie hat&#8230;der eigenen immanenten Entwicklung der Sache selbst zuzusehen.&#8221; (§ 2) -&#8221;Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige, und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist, so daß die Freiheit seine Substanz und Bestimmung ausmacht, und das Rechtssystem das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht, als eine zweite Natur, ist.&#8221; (§ 4) &#8211; &#8220;Dies, daß ein Dasein überhaupt, Dasein des freien Willens ist, ist das Recht. &#8211; Es ist somit überhaupt die Freiheit, als Idee.&#8221; (§ 29) &#8211; &#8220;Der an und für sich freie Wille&#8230;ist&#8230;in sich einzelner Wille eines Subjekts.&#8221; (§ 34) &#8211; &#8220;&#8230;das Subjekt ist&#8230; Person&#8221; (§ 35). &#8211; &#8220;Die Persönlichkeit enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit&#8230;. Das Rechtsgebot ist daher: sei eine Person und respektiere die anderen als Personen.&#8221; (§ 36) &#8211; &#8220;Das Recht ist zuerst &#8230;Besitz, welcher Eigentum ist&#8221; (§ 40).</p>
<p>Mit der Erfassung und Zerlegung des Rechtsbegriffes hatte Hegel die geistesgeschichtliche Höhe erreicht, auf der Karl Marx mit einem geklonten Begriff &#8211; dem der Ware als einem Gut, welches Wert ist &#8211; die Verdoppelung der &#8220;Rechtsphilosophie&#8221; zu seiner eigenen &#8220;Warenphilosophie&#8221; gelang. Sie geriet zu einer Kritik der politischen Ökonomie wie Hegels Rechtstheorie zur Kritik der Juristerei. Die Kritik erreichte auf Irrwegen über Rußland, China und Südamerika das Jahr 1968, verschwand im sozialliberalen Karstgebirge, aber rechtzeitig vor 1989 erschien sie wieder als das System der Sozialwissenschaften<sup class='footnote'><a href='#fn-451-7' id='fnref-451-7'>7</a></sup> .</p>
<p style="text-align: center;"><strong>II</strong></p>
<p>Der griechische Privatgelehrte Panajotis Kondylis hat mit der schmittistischen Freund-Feind-Unterscheidung die Ideenhistoriographie umgestürzt. In zahlreichen Büchern, die fast nichts auslassen und von der Entstehung der Dialektik (1979) über die Autklärung (1981), den Konservati-vismus (1986) und bis zur neuzeitlichen Metaphysikkritik (1990) reichen, gelang ihm ein Siegeszug gegen die geistesgeschichtliche Interpretationsliteratur, der seinesgleichen sucht: Monument eines erstaunlichen Vernichtungswillens, dessen letztes Opfer Kondylis ist. So heißt es am Schluß seines theoretisch-verallgemeinernden Kurz-Buches <em>Macht und Entscheidung </em>(Stuttgart 1984): &#8220;Ich finde es aufregend und spannend, daß auf diesem Planeten die Materie oder die Energie, wie man will, zum Bewußtsein von sich selbst gekommen ist, daß es Wesen gibt, die in ihrem Machterweiterungsstreben den ,Geist&#8217; in der ganzen Vielfalt seiner Formen und seiner erstaunlichen Spiele erzeugen und sich am liebsten mit Hilfe von Glaubenssätzen und Theorien gegenseitig vernichten. Solche Beobachtungen und Überlegungen können aber nur parasitären Feinschmeckern Anlaß zu spekulativen Genüssen bieten. Immerhin bilden sie in keinem Fall zwingende Argumente gegen den Selbstmord aus Langeweile.&#8221;</p>
<p>Unter Geisteshistorikern gibt es zwei Typen: die Interpretationsvermehrer und die Interpretationsvernichter. Kondylis gehört zu letzteren. Bei Kondylis schießt der Schmittismus ins Kraut der Geistesgeschichte und triumphiert sich zu Tode. Seine These lautet: die ganze Geistesgeschichte folgt polemischen Bedürfnissen und ist nur zu verstehen aus der jeweiligen Lage von Freund und Feind der sozialpolitischen Machtansprüche des Autors und der hinter ihm stehenden gesellschaftlichen Kräfte. Diesen Schonkost-Marxismus hält Kondylis für eine politische Betrachtung der Geistesgeschichte, kann aber nicht Recht und Gesetz und kein Macht-verhältnis von einem Rechtsverhältnis unterscheiden.</p>
<p>Bei Kondylis löst sich alles in Kampf auf, er liefert Literatur aus der Sparte des heroischen Nihilismus und treibt die Auflösung aller Dinge bis in die letzten Schlupfwinkel der europäischen Geistesgeschichte hinein. Wer gern Kriegsgeschichte liest, den wird die Geistesgeschichtsschreibung in der Art von Kondylis gut unterhalten, aus Stahlgewittern kommend, in Gedankenblitzgewittern endend. Nirgends sieht der Autor Ordnung und System, überall nur Feindschaft und Kampf. Unbeabsichtigt enthüllt er das bellizistische und nihilistische Wesen eines jeden Historismus. Das ist zwar nicht neu, man wußte es eigentlich schon immer, aber die konsequente Vermeidung jedes eigenen Gedankens und die alleinige Verwendung der Freund-Feind-Unterscheidung ist in dieser Ausschließlichkeit noch nicht dagewesen.</p>
<p>Bei jedem Kampf, auch in den Florettgefechten des Geistes, wird nähere Betrachtung zeigen, daß jede kämpfende Partei möglichst alle erreichbaren Waffen und Taktiken anwendet. Kondylis hat das nun auch bei den Geisteskämpfern entdeckt, ohne zu erkennen, daß jeder Kombattant um die Gelegenheit kämpft, eine ganze Ordnung oder ein ganzes System auf Dauer oder gar auf Ewigkeit zu errichten, keinesfalls also (oder nur ausnahmsweise von Verzweifelten) der Kampf um des Kampfes willen gesucht wird. In einem funktionierenden System ist der alte Feind vernichtet und seine innere Feindschaft auch künftig nicht zu befürchten; an seine Stelle tritt äußere Feindschaft und es beginnt der Wettkampf der Systeme. In einer Ordnung hingegen hat der Kampf seine Kampfstätte, der Widerspruch seine Bewegungsform in der Ordnung selber gefunden.</p>
<p>In Florettgefechten können durchaus konservative, liberale oder revolutionäre Fechtstile unterschieden werden: die einen glänzen in der Parade, die anderen in der Finte, letztere im Ausfall. Aber selbstredend muß jeder Fechter alle Fechtbewegungen vollziehen, um im Gefecht zu stehen. Diese schöne Entdeckung macht Kondylis, wenn er z.B. fast jedem konservativen Denker liberale, sozialistische, anarchistische oder etatistisch-absolutistische Gedanken nachweist. Ärgerlich wird nur die nihilistische Anmaßung, die jeden Gegenstand verleugnet, wenn sie ihn zum verschwundenen Geschichtsphänomen erklärt.</p>
<p>Der Konservativismus hat zu allen Zeiten den Produktionsfaktor Boden geistig repräsentiert. Dieser Faktor hatte nicht nur die Gestalt des Adels zu Zeiten der alteuropäischen societas civilis, sondern auch die des römischen Imperialismus, der katholischen Gegenreformation, der kommunistischen Bodenreform, der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, der Anti-Atomkraft-Bewegung und des Sturmes auf Asylantenheime. Als systematische Kategorie des Verteilungs- und Verbändekampfes im ausgebildeten &#8211; nicht mehr bloß werdenden und kämpfenden &#8211; Kapitalismus steht der Konservativismus gegen den Liberalismus, gegen den Sozialismus und gegen den Konsumismus. Konservativismus ist politisch-ideologisch der Repräsentant des Produktionsfaktors Boden, Liberalismus des Faktors Kapital, Sozialismus des Faktors Arbeitskraft und Konsumismus ist der politische und ideologische Darsteller des Konsumgüterfaktors.</p>
<p>Der Konservativismus steht gegen Liberalismus, Sozialismus und Konsumismus, weil er sich in sie, in den von ihnen repräsentierten Produktionsfaktor, verwandeln muß, und er muß ihre Gestalt annehmen, um sich wieder in sich selbst verwandeln zu können, und dieser Gestaltwandel geht endlos, solange das kapitalistische System besteht.</p>
<p>Der Konservativismus verkörpert nicht nur ökonomische, sondern auch politische und geistige Immobilien; seinen Vertretern fällt es besonders schwer, den Klassencharakter und die Mobilität ihres Faktors zu verstehen und besonders die Tatsache des Kreislaufes durch alle anderen Faktoren wahrzunehmen. Der Konservativismus vollzieht so wie Sozialismus, Liberalismus und Konsumismus durchaus immer wieder den selben Gestaltwandel und nimmt im gleichen Kreislauf nur verschiedene Punkte zum Anfang und Ende seiner jeweiligen Betrachtung. Es ist ein vergleichbarer Unterschied der bloßen Betrachtung eines Kreislaufes, der zwischen Geldkapital, Warenkapital und produktivem Kapital obwaltet.</p>
<p>Nun wird auch verständlich, warum es konservativen Autoren immer ein Leichtes war, liberalistische und sozialistische Denkfiguren zu übernehmen und zu ihrem geistigen Eigentum zu erklären: sie hatten es im Meinungsaustausch redlich erworben, es war nur die verwandelte Gestalt ihrer Immobilmeinung. Jeder Produktions-, Rechtsbildungs- und Meinungsbildungsfaktor kann sich revolutionieren, folglich ist eine Konservative Revolution als politisches Konzept genauso möglich wie Liberale Revolution oder Sozialistische Revolution. Die Revolution eines Faktors ist dessen Umkehrung, entweder aus der allgemeinen Veräußerlichkeit in die gänzliche oder teilweise Unveräußerbarkeit, oder umgekehrt. Dies ist das Grundmuster einer jeden Revolution, die aus den Faktoren der bürgerlichen Gesellschaft eines Volkes entsteht: der Faktor soll gänzlich oder teilweise veräußerlich oder unveräußerlich sein, damit jeder Klassen- oder Volksgenosse allezeit ein Konservativer, Sozialist, Liberalist oder Konsument werden oder bleiben könne.</p>
<p>Und so muß man die bürgerlichen Gesellschaftsfaktorenrevolutionen unterteilen in Veräußerbarkeitsrevolutionen und Unveräußerbarkeitsrevolutionen, und diese noch einmal in Klassenrevolutionen und in Volksrevolutionen, und das in allen vier Faktoren. Die bürgerliche Gesellschaft eines Volkes kennt also sechzehn Revolutionsarten. Wird die bürgerliche Gesellschaft in die sozialen Subsysteme der Rechte, der Waren, der Meinungen und der Objekte unterschieden, erhält man 64 bürgerliche Revolutionsarten.</p>
<p>Revolutionsbeispiele sind: Solons Verfassungsreform in Athen, die den Politen das Recht nahm, sich selber in die Schuldsklaverei zu veräußern und ihre Gesamtarbeitskraft unverkäuflich machte, die ihnen nur zeit- und teilweise vermietbar blieb: sozialistische Teilvolksrevolution; oder der Fideikommiß als konservative Feudalklassenrevolution der Unveräußerbarkeit; oder die öffentliche Suppenküche und das Obdachlosenasyl als Volksrevolution eines unveräußerbaren Mindestkonsums; oder die Freigabe des Devisen- und Kapitalverkehrs als liberale Klassenrevolution; oder das Recht auf Arbeit als sozialistische Volksveräußerungsrevolution; oder das Grundrecht als Recht jedes Staatsbürgers auf einen unveräußerlichen Mindestbesitz an Grund und Boden (Art. 3(1) RVerfE, <em>Staatsbriefe </em>1/92): konservative Volksrevolution. Letztere ist die begriffliche Einlösung jener vagen Vorstellungen, die die Autoren der <em>Konservativen Revolution </em>in Deutschland in Umlauf gesetzt haben. Ihrer praktisch-politischen Verwirklichung kam der Hitlerismus mit seinen Siedlungsplänen für Osteuropa nahe. Ohne begrifflich saubere Lösung unternommen, verletzte die praktische Annäherung Rechte fremder Völker und führte in den Untergang.</p>
<p>Vorform des Schmittismus ist die Max-Weberei, und als Max-Weber-Schüler hatte Carl Schmitt auch begonnen. Max Weber faßt zwar nicht das Recht als Basisbegriff zum Staat, wohl aber den Rechtsverkehr, also den Vertrag, als Grundlegung der &#8216;rationalen&#8217; Herrschaft, die durch diese Begründung tatsächlich politische Herrschaft ist. Weber redet in diesem Zusammenhang auch von rational-bürokratischer oder &#8216;legaler&#8217; Herrschaftsbeziehung, was auf die Selbigkeit von Rationalismus und Normativismus verweist; der Vertrag verschafft das Recht, dessen Naturalform normiert werden kann; der Vertrag ist Rechtfertiger der legalen Herrschaft. &#8220;Die Geltung des &#8216;Vertrages&#8217; als Basis stempelt den kapitalistischen Betrieb zu einem hervorragenden Typus der &#8216;legalen&#8217; Herrschaftsbeziehung.&#8221; (552)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-8' id='fnref-451-8'>8</a></sup> </p>
<p>Die Analogisierung von (legal-rationaler) Herrschaftsbeziehung und Kapitalverhältnis ist Max Webers bedeutendste theoretische Leistung. Die revolutionären Potenzen von Kapitalismus und Etatismus sucht er mit dem Terminus &#8220;charismatische Herrschaft&#8221; zu fassen. An der Spitze eines kapitalistischen Betriebes wie des staatlichen Anstaltsbetriebes will er keinen Bürokraten, sondern eine charismatische Persönlichkeit sehen. Er glaubt an die unaufhaltsame Bürokratisierung und vergleicht ihren Vormarsch mit dem der &#8220;Präzisionsmaschine in der Massengüterbeschaftung&#8221; (129). Max Webers Analogie von bürokratischem Apparat und kapitalistischer Maschinerie ist sehr richtig, ohne daß er beider Naturalformen Ursache und Entwicklung sowie Wirkung auf die Verkehrsformen dargelegt hat. Auch in der Bestimmung verschiedener Staatsordnungen nach dem Verhältnis der Verwalter zu den sachlichen Verwaltungsmitteln (831) zehrt Weber theoretisch von Marx.</p>
<p>Den seit Schopenhauer im deutschen Denken eingetretenen Verlust des Politikbegriffes hat Max Weber pedantisiert. Er unterscheidet den soziologischen vom juristischen Rechtsbegriff: juristisches Recht sei das, was laut Gesetz gelten soll, soziologisches Recht aber das, was in Wirklichkeit sich Geltung verschaffe. Unter Recht versteht er eine Zwangsordnung, gebunden an &#8220;die Existenz eines Erzwingungs-Stabes&#8221; (18). &#8220;Alle politischen Gebilde sind Gewaltgebilde&#8221; (520) und alle Politik ist &#8220;Streben nach Machtanteil&#8221; (830), glaubt Max Weber. Er hat den Rechtsbegriff durch &#8220;Soziologisierung&#8221; zum Verschwinden gebracht und den Politikbegriff in der Sackgasse der Gewaltdefinition verenden lassen. Max Weber hat durch die Zwangs- und Gewaltfixierung seine Auffassung von Recht und Politik zu einem Wegweiser in die antipolitische Gewaltherrschaft gemacht, die den Brückenkopf bot dem gegengeschichtlichen Nomadensturm der Moderne.</p>
<p>Der Zusammenbruch des Rechts- und Politikbegriffes wurde zuerst in der unpolitischen Ökonomie der Wiener Schule manifest, als Carl Menger sein die Grenznutzenlehre begründendes Werk<sup class='footnote'><a href='#fn-451-9' id='fnref-451-9'>9</a></sup>  nicht etwa mit einer Warenphilosophie eröffnete, sondern mit einer allgemeinen Lehre vom Gut. Damit begann der gefällige Stil des soziologischen Denkens, die subjektive Überschreitung des erreichten Ideals: der romantische Zusammenbruch der Klassik. Die Romantik wird dann sehr schnell vom Rationalismus abgelöst; von der Güterlehre ist nur ein kleiner Schritt zur Güternormenlehre und damit zum Normativismus und Positivismus. Die gleichen Erscheinungen finden wir im juristischen Bereich, der die Besitz- und Verfügungslehre rationalisiert, und im psychologisch-theologischen Gebiet, das weltliche wie geistliche Bedürfnisse normiert und neu emittiert. Diese rationalistischen Revolutionen der Normierung sind technische Revolutionen und gesellschaffliche Verwüstungen zugleich.</p>
<p>Kein Denker der <em>Konservativen Revolution </em>ist von dieser technischen Verwüstung des politischen Denkens speziell wie des gesellschaftlichen Denkens generell ausgenommen. An der politischen Demoralisierung des deutschen Volkes tragen sie alle ihr gerüttelt Maß an theoretischer Schuld. Carl Schmitt behauptet steif und fest: &#8220;Die Epoche der Staatlichkeit geht jetzt zu Ende. Darüber ist kein Wort mehr zu verlieren.&#8221; (10) Und weiter geht es mit schändlicher Entmutigung: &#8220;Die Zeit der Systeme ist vorbei. Als die Epoche der europäischen Staatlichkeit ihren großen Aufstieg nahm, vor dreihundert Jahren, sind herrliche Gedankensysterne entstanden. Heute kann man nicht mehr so bauen.&#8221; (17)</p>
<p>Der ärgste Demoralisierer und Fehlsteuerer des deutschen Denkens in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist Oswald Spengler. Nicht zufällig hatte der gescheiterte Hamburger Studienrat sich den Haß der Jugend zugezogen; sie verkörpert doch stets die Wiederauferstehungsfähigkeit eines Volkes und einer Kultur und möchte nicht in den Untergang des Abendlandes hineinerzogen werden. Kaum hatte Spengler seinen Imponierschinken als Verkaufsschlager gelandet und den globalen Imperialismus der Verfallszeit propagiert, schon fühlte er sich in den desperaten Wirtschaftskreisen der Weimarer Zeit am rechten Platz und legte nach außen und unten ein überhebliches Oberschichten- und Imperatorengehabe an den Tag.</p>
<p>Spengler belächelt das Sacrum Imperium (3)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-10' id='fnref-451-10'>10</a></sup>  und fordert das Imperium Mundi (16), denn in Schwächezeiten blüht der Größenwahn. Er denkt vulgärmarxistisch nur in Produktivkräften, nicht auch in Produktionsverhältnissen. Nur &#8220;der Wille des Stärkeren, die gesunden Instinkte, die Rasse, der Wille zu Besitz und Macht&#8221; (4) machen für Oswald Spengler den Geschichtsgang aus; selbst Gerechtigkeit und Friede sind ihm bloße Träume. Die Form hochkultureller Geschichte ist ihm der Krieg, und vom Frieden sagt Spengler, er sei die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln (24). So wie der beschimpfte Pazifismus den Krieg nicht denken und daher den Frieden nicht erobern kann, so gewinnt das Spenglersche Denken keinen Krieg, weil es den Frieden, den nur die Gerechtigkeit zeugt, nicht begreift. Der Bellizismus ist der eineiige Zwilling des Pazifismus, von dem er schon im Mutterleibe der Dummheit, im apolitischen Denken, immer getreten wurde.</p>
<p>Der deutsche Kriegsheld und Schriftsteller Ernst Jünger beschreibt den Arbeiter als übergeschichtliche Gestalt. &#8220;Die Geschichte bringt keine Gestalten hervor, sondern sie ändert sich mit der Gestalt. Sie ist die Tradition, die eine siegreiche Macht sich selbst verleiht.&#8221; (26)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-11' id='fnref-451-11'>11</a></sup>  Die bürgerliche Gesellschaft zersetzt sich in Planquadrate und wird ihm Kriegsschauplatz der Arbeit. &#8220;Die Technik ist die Mobilisierung der Welt durch die Gestalt des Arbeiters&#8221; (190), sie ist die Uniform des Arbeiters und &#8220;das unbestreitbare Mittel der totalen Revolution&#8221; (169). Auch auf diesem Schlachtfeld zeigt Ernst Jünger sich als Held, weil er kein Marx-Gegner, sondern ein Marx-Einverleiber (316) sein will. Wie Oswald Spengler, der Technik als Lebenstaktik eines Raubtieres<sup class='footnote'><a href='#fn-451-12' id='fnref-451-12'>12</a></sup>  faßt, zieht Jünger rein imperialistische Schlüsse: &#8220;Das Ziel&#8230;besteht in der planetarischen Herrschaft als dem höchsten Symbol der neuen Gestalt.&#8221; (306) Die Vaterländer der Völker werden zu &#8220;Planlandschaften&#8221;, die vor dem &#8220;Eintritt in den imperialen Raum&#8221; (306) erprobt und gehärtet werden. Solcherart Konzepte stellten sicher, daß auch der nächste Krieg trotz vieler Helden verlorenging, zumal das Eigentum lediglich nach seinem Beitrag zur Totalen Mobilmachung bewertet (288) wurde.</p>
<p>Der Verrat an Recht und Politik, die geistige Kapitulation vor der Technik und damit die Barbarisierung als Rückfall auf die bloße Naturalform, läßt sich außer bei Spengler und Jünger auch bei den übrigen Autoren der <em>Konservativen Revolution</em> beobachten. Bei Spengler und Jünger liegt das Elend ihres Denkens in einer theoretischen Verausländerung in westlicher Richtung; beispielgebend ist ihnen der römische Imperialismus und seine Aktualisierung durch die Kolonialmächte Frankreich und England sowie den amerikanischen Imperialismus des Kapitalexports und der kapitalen Schläge. Zum außenpolitischen Verhängnis wurde dieses Denken in Hitlers Anglophilie.</p>
<p>Es gab auch den hegelianischen Versuch Hans Freyers, den Staat vom Geist her zu denken und wiederaufzurichten. &#8220;Der Staat&#8221;, so seine These 1926, &#8220;ist der Geist am Ziel, ist die Kultur als vollkommenste Verwirklichung ihres Sinns.&#8221; (20)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-13' id='fnref-451-13'>13</a></sup>  Erst postuliert er den Staat als Ziel des Geistes, um wenige Seiten später zu behaupten: &#8220;Der Geist ist immer am Ziel.&#8221; (25) Des weiteren bestimmt er Gestalten als sinntragende Gegenstände (21), sieht sie also rechts- und warenförmig; ferner unterscheidet er Gebilde, Geräte und Zeichen, also eigensinnige, fremdsinnige und sinnzeigende Formtypen. Freyer versäumt, aus diesen Elementen einer Staatslehre eine neue Theorie zu bauen. Auch einige Jahre später liefert Freyer weder Bau noch Grundriß einer neuen Theorie, auch wenn er genau weiß, auf welchem Boden sie zu errichten wäre: &#8220;Hegels Philosophie des Rechts, genauer: ihr dritter Teil, die Lehre von der Sittlichkeit, ist der Ursprung der deutschen Soziologie.&#8221; (213)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-14' id='fnref-451-14'>14</a></sup> </p>
<p>Ferdinand Fried, der ab 1929 in Hans Zehrers <em>Tat</em> das Ende des Kapitalismus beschwor, redete vom Kampf zwischen Staat und Wirtschaft, zwischen freier Wirtschaft und Planwirtschaft, schrieb von Baumwoll-, Maschinen-, Dampfschiff-, Eisenbahn-, Banken-, Chemie-, Elektrizitäts- und Benzinmotorära (14)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-15' id='fnref-451-15'>15</a></sup> . Die Periodisierung nach Naturalformen in Prozessen und Produkten führt zu einem Kategorienchaos, das selbst die Ordnung der Güter wie der Herstellungsvorgänge unmöglich macht und in willkürlichen Etikettierungen landet. Ohne Logik des Arbeitsprozesses gibt es keine wirtschaftliche Naturalformenlehre, ohne Warenanalyse keinen Geldbegriff und keine Kapitallogik, also insgesamt keine wirtschaftliche Verkehrsformenlehre. Fried deutete die weitere Entwicklung so: &#8220;An die Stelle der Nationalökonomie kommen wieder die Staatswissenschaften.&#8221; (23) Die wirkliche Entwicklung ist aber zum Ruin beider fortgeschritten, und beide müssen also Bestandteile eines Gesamtsystems der Sozialwissenschaften sein.</p>
<p>In der Nachkriegszeit setzt sich diese begrifflose Vermischung von allem und jedem in der geflügelten Redeweise vom Staat der Industriegesellschaft fort. Industrie ist nur noch technisch produktiver und technisch administrativer Gesamtkomplex der Gesellschaft. Ernst Forsthoff pflegte Erinnerungen an den Staat und sagte vom BRD-Staat: &#8220;Seine Stabilität ist von der Industriegesellschaft entlehnt.&#8221; (57)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-16' id='fnref-451-16'>16</a></sup>  Solche begrifflosen Pauschalitäten haben in der späten BRD den Habermäusen und Luhmännern den öffentlichen Raum erst abgetreten.</p>
<p>Bevor noch der erste Schuß fiel, hatte Deutschland auch den II. Weltkrieg geistig schon verloren. Carl Schmitt gab zwar sein Bestes, stand aber im falschen Planquadrat, auf Seiten der katholischen Beschleunigung. Jene Autoren, die auch nach dem Jahre 1945 westdeutsche Berühmtheiten wurden, hatten schon 1933 vor dem westlichen Imperialismus kapituliert. Oswald Spengler hätte als Unternehmensphilosoph der Deutschen Bank oder jedes anderen multinationalen Konzerns eine passende Figur abgegeben. Es gab ja auch eine Gruppe um Ernst Niekisch, die geistig vor dem Osten kapituliert hatte, und nach 1949 haben sich Westler und Ostler auftragsgemäß gestritten, wobei die Westler sich (Carl Schmitt dixit) dadurch hervortaten, daß sie als Lackstiefellecker die Filzstiefellecker so richtig schön verachteten. Daß der ehrwürdige Greis Ernst Jünger im Alter von 98 Jahren den Herren Kohl und Mitterand zur Verzierung sich hergibt, ist tragisches Sinnbild der geistigen Ohnmacht jener deutschen Dichter und Denker, die im Banne der beiden Weltkriege standen.</p>
<p>Weil die deutschen Denker nicht rechtzeitig die Moderne vernichteten, hätte Deutschland den Kampf des 20. Jahrhunderts auch dann verloren, wären die Waffengänge glücklich ausgegangen. Nicht der deutsche Soldat trägt die Schuld der Niederlage, sondern der deutsche Denker. Jedem geschichtlich nachhaltigen Sieg der Waffen eines Volkes geht der Sieg seiner Gedanken voran. Dieser Doppelsieg erst ist jener Triumph eines Volksgeistes, der ihn zum Weltgeist erhebt.</p>
<p>Ideologische Fremdmächte des In- und Auslandes schlagen ununterbrochen auf jeden deutschen Gedanken ein, um deutsches Denken zu verhindern. Deutsches Denken, wie es zuletzt im Deutschen Idealismus klassisch auftrat, erfaßt das Ganze als das Wahre. Der deutsche Denker begreift Gott und die Welt, und das Deutsche Reich dient Gott, indem es die Welt ordnet. Und dies vollbringt es durch das Beispiel seiner Eigenordnung. Die innere Ordnung des Deutschen Reiches wird das Muster abgeben, das die sondergermanischen Völkerschaften und Volksgruppen rund um die Welt zur Nachahmung und zur Anwendung auf die jeweils besondere Lage befähigt. So wird der globale Schrecken gewaltbegründeter Weltherrschaftssysteme, wird Nomadismus, Imperialismus, Kapitalismus und Kommunismus gebannt.</p>
<p>Eine der ideologischen Fremdmächte ist die Frankturter Schule als nationaljüdische Einrichtung in Deutschland. Walter Benjamin war vor dem Kriege ihr politischer Denker, und Hilde Benjamin setzte ihn nach 1949 in politische Taten um. Unter der Tarnung einer Kritik der Gewalt postuliert er das Kernideologem einer jeden Usurpation: rechtsetzend oder rechtserhaltend sei nur die Gewalt. (40)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-17' id='fnref-451-17'>17</a></sup>  Wußten zwar die deutschen Denker dieses Jahrhundert nicht so richtig, was eigentlich sie verteidigen oder rückgewinnen sollten, so kannte der jüdische Denker Walter Benjamin sein Angriffsziel sehr genau: das Recht. Er weiß, daß &#8220;eine Anfechtung der Todesstrafe nicht ein Strafmaß, nicht Gesetze, sondern das Recht selbst in seinem Ursprung angreift&#8221; (42).</p>
<p>Walter Benjamin erkennt, daß sein Volk das Recht selber zum Feind hat, den es in die Hand bekommen und für immer vernichten muß: &#8220;Denn in der Ausübung der Gewalt über Leben und Tod bekräftigt mehr als in irgendeinem andern Rechtsvollzug das Recht sich selbst.&#8221; (43) So gefährlich, ermutigt er seine Leute, sei das Recht garnicht, vielmehr sei &#8220;irgend etwas Morsches im Recht&#8221;. Nur müsse man mit dem Verstand &#8220;die Kritik der rechtsetzenden wie der rechtserhaltenden Gewalt zum Abschluß bringen&#8221;.</p>
<p>Sodann geht Walter Benjamin forsch zum Angriff über und erklärt die Polizei zu einer &#8220;weit widernatürlicheren&#8221; Vermischung von rechtsetzender und rechtserhaltender Gewalt als die Todesstrafe: &#8220;Das Schmachvolle einer solchen Behörde&#8230;liegt darin, daß in ihr die Trennung von rechtsetzender und rechtserhaltender Gewalt aufgehoben ist.&#8221; (43f.) Das Recht erscheine in &#8220;zweideutiger sittlicher Beleuchtung&#8221; (45), der Betrug dürfte eigentlich nicht bestraft werden, weil gewaltlos, denn auch die gewaltlose Lüge sei ja straffrei. Benjamin übersieht die ernsten Rechtsfolgen, die jede offenbar gewordene Lüge unerachtet ihrer strafgesetzlichen Folgenlosigkeit hat.</p>
<p>Benjamin propagiert den Sorelschen Generalstreik, der weder rechtsetzend noch rechtserhaltend sei, sondern anarchistisch (52). Benjamin will auf Jahwes Gewalt hinaus und verwirft alle rechtsetzende als mythisch. &#8220;Ist die mythische Gewalt rechtsetzend, so die göttliche&#8221; (nach der Religion des geoffenbarten Gesetzes) &#8220;rechtsvernichtend, setzt jene Grenzen, so vernichtet diese grenzenlos, ist die mythische verschuldend und sühnend zugleich, so die göttliche entsühnend, ist jene drohend, so diese schlagend, jene blutig, so diese auf unblutige Weise letal.&#8221; (59)</p>
<p>Diese Art &#8220;göttlicher&#8221;, nationaljüdischer Gewaltanwendung glänzt &#8220;durch die Abwesenheit jeder Rechtsetzung&#8221; (60). Diese Gewalt steht &#8220;als erzieherische Gewalt in ihrer vollendeten Form außerhalb des Rechts&#8221;, und ist natürlich &#8220;auch vernichtend zu nennen&#8221;, aber &#8220;nur relativ, in Rücksicht auf Güter, Recht, Leben und dergleichen&#8221; (60). Versteht sich auch, daß aus dem mosaischen Soll-Gesetz &#8220;Du sollst nicht töten!&#8221; nichts Zwingendes für Mörder folgt: &#8220;Aus ihm&#8221; (dem Gebot) &#8220;folgt über diese&#8221; (die Mordtat) &#8220;kein Urteil. Und so ist denn im vorhinein weder das göttliche Urteil über sie abzusehen noch dessen Grund. Darum sind die nicht im Recht, welche die Verurteilung einer jeden gewaltsamen Tötung des Menschen durch den Mitmenschen aus dem Gebot begründen.&#8221; (61)</p>
<p>Walter Benjamin räumt damit einer das Recht vernichtenden Rebellion die Tötungsgewalt ein, und Hilde Benjamin hat von dieser Erlaubnis mitten in Deutschland reichlich Gebrauch gemacht. Beide waren erfüllt von ihrem Auftrag zu &#8220;heiliger Vollstreckung&#8221; (64) an allen Völkern der Welt, an die nur das eingebildet-auserwählte und real-verworfene Volk glauben kann, das im Arsenal seiner politischen Theologie das Völkermordgebot bereithält (vgl. &#8220;Nomadologie oder Das Gesetz der Moderne&#8221;, in: <em>Staatsbriefe </em>8-9/91).</p>
<p>Anders als Hilde Benjamin, die sich (als DDR-Justizministerin) im physischen Abschlagen deutscher Köpfe bewährte, tat sich Theodor Adorno alias Wiesengrund (als Frankfurter Soziologieprofessor) in der geistigen Vernichtung deutscher Köpfe hervor. Gegen die philosophischen und sozialwissenschaftlichen Jungakademiker in Deutschland hat er sein diabolisches Werk der Minimalmoral und der negativen Dialektik<sup class='footnote'><a href='#fn-451-18' id='fnref-451-18'>18</a></sup> , einer &#8220;Logik des Zerfalls&#8221;, an der er, wie er uns verrät, schon seit dem Jahre 1937 arbeitete, in Stellung gebracht, um die Fähigkeiten der deutschen Nachwuchsdenker, ihre Gedanken in Systeme und Ordnungen zu bringen, nachhaltig zu zerrütten.</p>
<p>Mit dem berüchtigten Diktum, das Ganze sei das Unwahre, der Verkehrung des Hegelschen Satzes, versuchte Adorno nichts weniger als den Sturz des gesamten deutschen Denkens, die Beseitigung seiner Selbigkeit und die Machtergreifung des Nichtidentischen, also des Jüdischen. Jener verzweifelte und hoffnungslose Teil der linksliberalen Intelligenzija in der Westzone, der Adornos Philosopheme, die nichts weiter als messianische Theologumena<sup class='footnote'><a href='#fn-451-19' id='fnref-451-19'>19</a></sup>  sind, übernahm, steht heute buchstäblich vor dem Nichts, das nach Adorno nicht genichtet, also nicht positiviert werden darf.</p>
<p>Adorno ist der Denker der ungenichteten, unerlösten Nichtse, die den Abfall der Genesis darstellen und im Dies- wie Jenseits nomadisieren. Dagegen ist in der deutschen Philosophie Dialektik die Logik der Negationen. In der Hegelschen Hochform der Dialektik ist die Operation der Nichtung der Gegenstand der Operation; sie ist autonome Negation, also die Nichtung des Nichts, das keine Position und kein Etwas benötigt (wie Dieter Henrich 1976 in seiner Abhandlung über Hegels Grundoperation gezeigt hat). Denken dieser Art ist Adorno unbegreiflich: &#8220;Der Gedanke, der kein Etwas denkt, ist keiner.&#8221; (382)<sup class='footnote'><a href='#fn-451-20' id='fnref-451-20'>20</a></sup>  Was ihm bleibt ist das Niederziehen des Hohen und eine aparte Auschwitz-Metaphysik: &#8220;Kein vom Hohen getöntes Wort, auch kein theologisches, hat unverwandelt nach Auschwitz ein Recht.&#8221; (358) Dem Niederziehen des Hohen folgt die Entrechtung hochstehender Menschen, die Vermüllung ihrer Kultur; das Identische wird zu dem erklärt, was das Nichtidentische schon ist, nämlich Abfall: &#8220;Alle Kultur nach Auschwitz, samt der dringlichen Kritik daran, ist Müll.&#8221; (357) Auch die deutschen Kulturkritiker entgehen also nicht dem adornitischen Müllberg.</p>
<p>Daß deutsche Studenten 1968 Adornos Institut unter Führung des SDS-Cheftheoretikers Hans-Jürgen Krahl besetzten, der Adornos Denken das endgültige Urteil der bloß abstrakten Negation sprach, die sich &#8220;dem Erfordernis der Bestimmtheit der bestimmten Negation verschlossen&#8221;<sup>19</sup> habe, bleibt eine geistesgeschichtliche Tat. Der SDS provozierte Adorno, die Polizei zu rufen und also die Waffen der Kritik zu strecken; bei einem Vortrag in Berlin wurde Adorno grob und schlagend aufgefordert, sich gefälligst alleine zu Tode zu adornieren. Zwei Wochen später war er tot.</p>
<p>Die Tötung Adornos durch seine deutschen Studenten, ganz geistesritterlich ohne Waffen und allein durch Kritik, war das wichtigste Ergebnis der 68er Studentenbewegung. Die Tötung Adornos war für den deutschen denkerischen Nachwuchs eine Befreiungstat, deren nationalpolitische Bedeutung das durch Russenfurcht und Amerikagläubigkeit demoralisierte, in der rechten Ecke verzurrte nationale Lager nicht erkannte. Anfang der 70er Jahre gab es einen deutschen Theorienfrühling, alles sollte jetzt neu abgeleitet werden: die sozialen Klassen und der Klassenkampf, der Weltmarkt und die Weltmarktkonkurrenz, das Recht und der Staat, das Bewußtsein und die Ideologie; und die kühnsten Theoretiker wagten, selbst Gott neu zu deduzieren. Und dies alles aus semitischer Hand wie vormals den Aristoteles, dies dank Marx, durch den die Deutschen wieder Zugang zu ihrem eigenen spekulativ-systematischen Denkstil fanden. Die Debatte konzentrierte sich schließlich auf die Wertformenlehre im ersten Kapitel des Marxschen Hauptwerkes, weil hier, in der Gelddeduktion, das Geheimnis der Staatsableitung verborgen lag, und ein Gottesbeweis obendrein.</p>
<p>Mein eigener Beitrag &#8220;Deduktion des Staates&#8221; <em>(Theorie und Klasse, </em>Heft 8, 4/75) brachte die Debatte auf geheimnisvolle Weise zum Verstummen; die Protagonisten dieser deutschen Denkanstrengung verschwanden wieder in der Namenlosigkeit und die Öffentlichkeit begann zu glauben, Adorno und Habermas (der am 6. Juni 1967 Dutschkes Aktionstaktik nicht ganz zu Unrecht als linken Faschismus bezeichnet hatte) seien die Vordenker der 68er Studentenbewegung gewesen. Allein der Norweger Johan Galtung hatte begriffen, daß die kurze Marx-Renaissance nach 1968 der Versuch junger Deutscher war, sich von der geistigen Vorherrschaft des angelsächsischen Denkstils zu befreien; bei diesem Versuch gab <em>Das Kapital</em> von Karl Marx das Muster des teutonischen Denkstils ab, der ein ganzes System aus einem einzigen Grundbegriff deduziert (<em>Leviathan </em>3/83).</p>
<p>Rudi Dutschkes nationale Wendung folgte Ende der 70er Jahre. Er stach öffentlich in das Wespennest westdeutscher Heuchelei, als er die nationale Frage aufwarf: &#8220;Wer hat Angst vor der Wiedervereinigung?&#8221; Den Sowjetismus hat er mit einer einzigen Definition theoretisch exekutiert, über ein Jahrzehnt vor dessen praktischer Selbsthinrichtung: allgemeine reale Staatssklaverei. Den letzten klassentheoretischen Zugang zur nationalen Frage versuchte ich 1981 im nationalanarchistischen Manifest. Dann obsiegte der Nationalneutralismus und wurde von den Burschenschaften und einer Vielzahl aus dem deutschen Volksboden aufsprießender nationaler Bürgerinitiativen übernommen. Die Carl-Schmitt-Falle schnappte zu: die SPD-Linke bekannte sich stolz zur vaterlandslosen Gesellschaft, der nationale Nihilismus erschien als stärkste Festung gegen den nationalen Sozialismus; die intellektuelle BRD-Linke war endgültig durch liberale Menschenrechtsdoktrin oder zahnlose Marx-Exegese neutralisiert. Endlich war die nationale Frage zur unanständigen Frage erklärt, die nicht mehr gestellt, geschweige denn beantwortet werden durfte.</p>
<p>In dieser finsteren Zeit schrieben deutsche Denker zukunftsweisende politische Bücher. Von Bernard Willms wurde der Zusammenhang von Deutschem Idealismus und Deutscher Nation mit Schärfe erkannt und mit Leidenschaft vertreten<sup class='footnote'><a href='#fn-451-20' id='fnref-451-20'>20</a></sup> . Hans-Joachim Arndt forderte eine nationale Politologie für Deutsche<sup class='footnote'><a href='#fn-451-22' id='fnref-451-22'>22</a></sup> , und Hans-Dietrich Sander verlangte die Befolgung des nationalen Imperativs<sup class='footnote'><a href='#fn-451-23' id='fnref-451-23'>23</a></sup> . Die Politologie für Deutsche hat auszugehen vom <em>dismemberment of Germany</em>, von einer Weltunordnung, die nur angerichtet werden konnte, weil wir die Besiegten von 1945 waren; einziger Zweck dieser Unordnung ist der Ausschluß Deutschlands aus der Gesellschaft souveräner Staaten. Dagegen lautet der nationale Imperativ an unser wie an jedes andere Volk: Sei Nation und anerkenne jedes Volk als Nation, somit als staatliches Völkerrechtssubjekt! Die Umkehrung des nationalen Imperativs ist der nationale Prohibitiv, der da lautet: Bilde kein Völkergemisch und verwerfe jedes Völkergemisch als Unnation! Die US-, UK- und RF-Bürger müssen ebenso verschwinden wie die SU-Bürger.</p>
<p>Und dann kam wieder ein 9. November! Der nationale Nihilismus in Deutschland wurde gründlicher blamiert als je eine ideologische Modeströmung zuvor. Wer heute unrechtlich und unpolitisch denkt, wird als so unfähig empfunden wie jeder situationskonservative Lagebeurteiler. Alles jetzige Elend der deutschen Denker entspringt einer freiwilligen Verausländerung ihrer Gedanken und ist daher kein erzwungenes, sondern selbstverschuldetes Elend. Wer immer noch Links-Rechts-Fronten eröffnet, der hat es verdient, lebenslang in der Carl-Schmitt-Falle einzusitzen; der sieht auch nicht, daß das deutsche Volk angesichts des endenden Jahrhunderts nicht nur Recht behalten, sondern erstmals auch gute Aussichten hat, sein Recht zu bekommen. Und erst, wenn das deutsche Volk sein Recht bekommt, widerfährt auch den deutschen Denkern Gerechtigkeit.</p>
<div class='footnotes'>
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<li id='fn-451-1'>Carl Schmitt, Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, München/Leipzig 1922 (Ausg. 1934). <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-1'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-2'>Das Ideal der Juristen-Norm erreicht der reine, rechtsfreie Normen-Logiker; in der »Reinen Rechtslehre« (1934) des jüdischen Gesetzeslehrers Hans Kelsen, die korrekterweise aber »Reine Gesetzeslehre« heißen müßte, finden wir dieses Ideal verwirklicht. Ein anderer Norm-Jurist, der dem Ideal recht nahe kommt, ist Gustav Radbruch, der in seiner »Rechtsphilosophie« (1932), 6. Aufl, Stuttgart 1963, S.182, schreibt: &#8220;Wir verachten den Pfarrer, der gegen seine Überzeugung predigt, aber wir verehren den Richter, der sich durch sein widerstrebendes Rechtsgefühl in seiner Gesetzestreue nicht beirren läßt.&#8221; Dieser schöne Freifahrschein für gesetzestotalitären Gerichtsbrauch scheint ihn 1946 etwas gereut zu haben, als er über »Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht&#8221; (aaO S. 347-357) schrieb. Die schlichte Wahrheit ist, daß das Recht immer übergesetzlich, das Gesetz aber nicht immer unrechtlich ist. Bei Gesetzen ist ferner das bloße Soll-Gesetz von Zwangsgesetz zu unterscheiden. Das mosaische Gebot »Du sollst nicht töten!« ist ein Soll-Gesetz, die Aufrichtung eines Verhaltensideals für ein Volk, dessen Gemeinbrauch deutlich darunter steht. Selbst wenn die Nichterfüllung des Gebots bestraft wird, hat der Soll-Charakter des Gesetzes immer eine liberale Richtung von Strafzumessung und vollzug (Abschaffung der Todesstrafe und Aufhebung des Strafcharakters durch Resozialisierung) im Gefolge. Wenn die germanischen Völker, die das Christentum annahmen, die zehn Gebote als Zwangsgesetze und somit als übliche Selbstverständlichkeiten auffaßten, sprach dies für ihre Sitten, nicht für ihr Textverständnis. &#8211; Gut verstanden hat der jüdische Dichter Franz Kafka das Wesen des geoffenbarten Gesetzes. In seinem berühmten Roman »Der Prozeß« ist das Gesetzbuch eine pornographische Schrift. Angst und Aufklärung gehört zum Wesen der Gesetzlichkeit. Die Angst gründet im Schrecken, die Aufklärung in der Pornographie, und beide sind mit dem Initiationsritus der Beschneidung dem Gesetzesvolk als sein Grundgesetz ins Fleisch geschnitten. Ob Beschneidung oder Beschreibung des Fleisches, ob Prägung der Münze, ob DIN-Normen -, dies alles sind Fixierungen von Naturalformen des menschlichen Daseins. Sie gibt es unter den verschiedensten Herrschaften, sei es nun jener, die an den Terror, dieser, die an die Aufklärung, oder unserer eigenen, die an das Recht glaubt. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-2'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-3'>Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1926), 4. Aufl., Berlin 1969. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-3'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-4'>Carl Schmitt, Legalität und Legitimität, München/Leipzig 1932. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-4'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-5'>Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen (Text von 1932), Berlin 1963. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-5'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-6'>Vgl. »Politische Lageanalyse« von Hans-Joachim Arndt, in: Politische Lageanalyse. Festschrift für Hans-Joachim Arndt zum 70. Geburtstag, ed. Beismann/Klein, Bruchsal 1993, S. 11-14. Dort auch meinen Beitrag »Zerlegung der Lage. Axiomatische Bemerkungen zum Lagebegriff des Politischen«, S. 235-240, nachgedruckt in: Staatsbriefe 1/93. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-6'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-7'>Reinhold Oberlercher, Die moderne Gesellschaft. Ein System der Sozialwissenschaften, Bern 1987. Das Prinzip der Begriffsklonung wurde hier verallgemeinert: von Marxens »Warenphilosophie« auf die »Rechtsphilosophie« (die politologische Spielart der politischen Ökonomie) rückübertragen und auf eine &#8220;Meinungsphilosophie&#8221; (die psychologisch-theologische Spielart) und eine &#8220;Objektphilosophie&#8221; (die soziologische Spielart) ausgedehnt. Das vollständige System der rechtlich-politischen Kategorien ist im 2. Kapitel unter dem Titel &#8220;Die Macht&#8221; abgehandelt. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-7'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-8'>Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, ed. Winckelmann, 4. Aufl., Tübingen 1956. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-8'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-9'>Carl Menger, Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, Wien 1871. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-9'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-10'>Oswald Spengler, Jahre der Entscheidung, München 1933. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-10'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-11'>Ernst Jünger, Der Arbeiter. Herrschaft und Gestalt (1932), Stuttgart 1982. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-11'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-12'>Oswald Spengler, Der Mensch und die Technik, München 1931, S. 10. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-12'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-13'>Hans Freyer, Der Staat, Leipzig 1926. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-13'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-14'>Hans Freyer, Soziologie als Wirklichkeitswissenschaft, Leipzig/Berlin 1930. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-14'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-15'>Ferdinand Fried, Das Ende des Kapitalismus, Jena 1931. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-15'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-16'>Ernst Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, 2. Aufl., München 1971. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-16'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-17'>Walter Benjamin, Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, Frankfurt/M, 1965. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-17'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-18'>Theodor W Adorno, Negative Dialektik, Frankfurt/Main 1966. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-18'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-19'>Arnold Künzli, Zur Befreiung der Emanzipation von der Hypothek der Erlösung, in: L&#8217;80, 9/85, S. 52 f. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-19'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-20'>Bernard Willms, Idealismus und Nation, Paderborn 1986. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-20'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-21'>Bernard Willms, Idealismus und Nation, Paderborn 1986. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-21'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-22'>Hans-Joachim Arndt, Die Besiegten von 1945, Berlin 1978. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-22'>&#8617;</a></span></li>
<li id='fn-451-23'>Hans-Dietrich Sander, Der Nationale Imperativ, 2. Aufl., Essen 1990. <span class='footnotereverse'><a href='#fnref-451-23'>&#8617;</a></span></li>
</ol>
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<li><a href='http://www.reich4.de/1995/02/der-putsch-und-andere-extreme/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Der Putsch und andere Extreme'>Der Putsch und andere Extreme</a></li>
<li><a href='http://www.reich4.de/1998/08/vorherrschaft-und-vorknechtschaft/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Vorherrschaft und Vorknechtschaft'>Vorherrschaft und Vorknechtschaft</a></li>
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