Das Recht-an-und-für-sich einer Gemeinschaft, in der der Einzelne sein Recht-für-sich wie sein Recht-an-sich als seinen eigenen Willen vorfindet. Lebendige Einheit von Recht, Sollen und Wollen des Einzelnen in seinem Gemeinwesen. Urbilder der Sittlichkeit sind Familiensinn, bürgerlicher Korporationsgeist und staatsbürgerlicher Opfersinn. Aufhebung der Ichsucht.
Bestimmend und angewandt bei:
in: Antifaschistische Erklärung