Umkehrung eines wesentlichen Verhältnisses im Gemeinwesen, so daß ein neues, höherrangiges Verhältnis wesensbestimmend wird. Gegenbegriff zu Umwälzung und zu Umsturz.
„Das Deutsche Kolleg gebietet Diskriminierung. Diskriminierung ist die abwertende Unterscheidung des Bösen vom Guten, des Häßlichen vom Schönen, des Schädlichen vom Nützlichen, des Fremden vom Eigenen, des Unrechts vom Recht. ” in: Diskriminierungsgebot