Versammlung zur Diskussion von Machtansprüchen ohne Machtsprüche, aber mit Beschlüssen. Parlament kann sein: 1. die Standesvertretung der bürgerlichen Gesellschaft; 2. die Repräsentantenversammlung der Nation als des Souveräns, also Souveränitätsrepräsentanz, die leicht zur Repräsentantensouveränität entartet und für Parlamentarismus anfällig ist; 3. politische Bank zur Sammlung von öffentlichen Rechten und ihrer Verwandlung in Herrschaftsrechte, die zur Verleihung stehen, und zwar in staatspolitischen wie in privatpolitischen Banken.:–>
Bestimmend und angewandt bei:
in: Die Zukunft der 68er-Idee